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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

336 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sexualstrafrecht Vergewaltigung Feminismus Missbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 00:14
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Nein. Sinn der sache währe der Diebstahl. Wurde ja auch xmal erklährt was/wie/wo.
Nein, nein :D, das sind unsinnige Prämissen, die du geschaffen hast...ok, Frau Künast hatte wohl auch noch die Finger im Spiel...aber darüber magst du ja nicht reden, weil dich scheinbar niemand versteht.

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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 00:17
@Fierna
Is richtig.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 06:51
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Nein. Sinn der sache währe der Diebstahl. Wurde ja auch xmal erklährt was/wie/wo.
Du merkst nicht, dass man dann auch aus einer diebstahlnummer ungestraft rauskommt oder? Was, wenn ich mich schriftlich zu einem mord mit umdrängen verabrede und im endeffekt nur geklaut und gegrabscht wird? Bin ich dann völlig unschuldig, obwohl der umstand des bedrängens das grabschen und beklauen erst richtig ermöglicht und vor allem auch deutlich erleichtert?

Und du merkst wirklich nicht, warum dein motorradfahrerbesipiel überhaupt nicht passt oder? Und falls du bis hier hin liest bekommste nen bienchen ins profil.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 08:51
@gastric
Und du merkst nicht das du es besser wissen willst als eine ausgebildete Juristin.
Dunning Kruger halt...


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:01
@interrobang
Wen eine gruppe von motorradfahrern sich dazu verabredet mit 200 kmh durch eine ortschaft zu fahren sind sie daran alle schuld. wen aber einer davon beum rumfahren auf einmal eine waffe zieht und jemanden niederschiesst ohne das die anderen davon etwas wissen oder darauf einfluss haben dan ist nur der schütze zu bestrafen.
Eine analogie im rechtssystem wäre die anwendung einer rechtsnorm mit anderen tatbeständen auf einen bisher ungeregelten tatbestand.
Wikipedia: Analogie (Recht)

In deinem beispiel: Verabredete gruppenbildung zur geschwindigkeitsüberschreitung mit weiterer straftat eines mitgliedes (mord)

Analog zu: verabredete gruppenbildung zum diebstahl mit umdrängung mit weiterer straftat eines mitgliedes (grabschen)

Du sagst: Sowohl die motorradfahrergruppe als auch die diebstahlgruppe ist im ersten fall schuldig weil verabredung, im zweiten hingegen nicht, da keine einflussnahme möglich.

Was du völlig ignorierst ist der umstand, dass die motorradfahrer ALLE die geschwindigkeit überschreiten müssen, damit sie sich strafbar machen. Wenn von den 5mann nur einer 200km/h fährt, dann ist der rest aus der nummer raus, da keinerlei beteiligung.

Beim diebstahl mit umdrängen hingegen hängen die anderen mit drin, weil sie aktiv beteiligt sind.

Gleiches bei der 2. straftat:
Die motorradfahrer sind an dem mord ihres gruppenmitgliedes vollkommen unbeteiligt. Weder halten sie das opfer fest noch aber sind sie anderweitig daran beteiligt.

Die diebstahlgruppe hingegen umdrängt weiterhin das opfer und hält die situation aufrecht, sodass es überhaupt zur 2. tat kommen kann.

Der ungeklärte tatbestand ist in diesem fall NICHT die verabredete gruppenbildung, sondern das umdrängen des opfers durch die gebildete gruppe. Umdrängen ist eine aktive handlung und kein passives dabeisein.

Evtl gehste ja ausnahmsweise mal auf die punkte ein, die ich deiner meinung nach missverstanden habe und formulierst sie anders. Ist irgendwie sinnvoller, als andauernd mit dem gleichen beispiel zu kommen und dann nur rumzupoltern, dass man nicht versteht. Herrgott dann erklärs halt, dazu ist ne diskussion da :D


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:06
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Was du völlig ignorierst ist der umstand, dass die motorradfahrer ALLE die geschwindigkeit überschreiten müssen, damit sie sich strafbar machen. Wenn von den 5mann nur einer 200km/h fährt, dann ist der rest aus der nummer raus, da keinerlei beteiligung.
Ja stell dir vor, dasselbe passiert wen von den 5 die umdrängen nur einer umdrängt. Komisch oder?
Zitat von gastricgastric schrieb:Herrgott dann erklärs halt, dazu ist ne diskussion da
Warum sollte ich diskutieren wen du nur trollst?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:15
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Ja stell dir vor, dasselbe passiert wen von den 5 die umdrängen nur einer umdrängt. Komisch oder?
Nein ist nicht komisch sondern sinnvoll und richtig. Genauso sinnvoll ist es, die umdrängler auch für folgetaten aus der gruppe zu bestrafen, da weiterhin aktiv beteiligt. komisch oder?
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Warum sollte ich diskutieren wen du nur trollst?
Ich trolle nicht.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:16
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:da weiterhin aktiv beteiligt
Stimmt nur nicht. Also lüg nicht rum.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:19
@interrobang
Warte warte warte..... du findest also umdrängen bei diebstahl ist eine aktive beteiligung, da abgesprochen, aber wenn weiterhin umdrängt wird und dabei grabscht einer, dann ist das keine aktive beteiligung mehr, weil dieser umstand nicht abgesprochen war?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:21
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Warte warte warte..... du findest also umdrängen bei diebstahl ist eine aktive beteiligung, da abgesprochen, aber wenn weiterhin umdrängt wird und dabei grabscht einer, dann ist das keine aktive beteiligung mehr, weil dieser umstand nicht abgesprochen war?
Dazu hab ich mich mermals geäusert. Also einfach nachlesen.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:32
@interrobang
Also muss ich im grunde keinerlei folgen für meine taten übernehmen, wenn nicht vereinbart und ich nicht wissen kann, dass etwas passiert, mit dem ich nicht einverstanden bin? Ich kann getrost mit freunden feuerwerk in einer disco zünden und wenn es zum brandfall mit toten kommt, dann bin ich unschuldig im bezug auf brandstiftung und totschlag, da diese folge nicht vereinbart war?

Ich kann getrost in einer motorradkolonne über den fussweg fahren und wenn ein passant mir ausweicht, dann bin ich nicht daran schuld, wenn dieser von einem aus meiner gruppe erfasst wird, sondern mein kumpel, der ihn erfasst hat? Ich habe dann nichteinmal eine teilschuld, obwohl ich aktiv daran beteiligt war?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:39
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Also muss ich im grunde keinerlei folgen für meine taten übernehmen, wenn nicht vereinbart und ich nicht wissen kann, dass etwas passiert, mit dem ich nicht einverstanden bin?
Lustig das ich das gegenteil sage. Aber troll nur weiter.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 09:43
@interrobang
Nein du sagst die ganze zeit, dass diebstahl mit umdrängen die ganze gruppe trifft, da der diebstahl vereinbart war, während das grabschen mit umdrängen nur den grabscher trifft, da nicht vereinbart.

Mit anderen worten: ich habe vereinbart beim diebstahl zu umdrängen und bin für den diebstahl verantwortlich, nicht aber für den grabscher, der beim umdrängen (also meiner tat) passiert ist, weil nicht vereinbart.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 10:02
@gastric
Lies noch mal genauer. Vielleicht schaffst du es dan.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 10:12
@interrobang
Kopf-> tisch

Eine einfache wiederholung wäre zu einfach für dich oder ein einfaches verlinken des betreffenden beitrages den ich nochmal genauer lesen soll? Lieber drehen wir uns im kreis, da ich weiterhin die wahl habe zwischen rätselraten, was deine einzeiler nun eigentlich aussagen oder aber mir sagen zu lassen, dass ich trolle oder lüge oder aber nichts verstehe.

WAS soll ich genauer lesen? Das deiner meinung nach die umdrängende gruppe unschuldig ist, wenn gegrabscht wurde? Oder ist sie es nicht? Oder soll ich meinen beitrag nochmal lesen, der nichts anderes aussagt, als das ich für keine tat verantwortlich gemacht werden kann, die nicht vereinbart wurde, von dem du aber sagst, du sagts das gegenteil, was du aber eigentlich nicht sagst, da du ja die umdrängler im falle des grabschens als unschuldig ansiehst aus eben dem grunde, dass das grabschen nicht vereinbart war?

Wenn ich den thread nochmals lese, komme ich weiterhin zu genau dieser erkenntnis, also formuliere um und und sag nicht andauernd nur "les ich nicht" "troll dich" "ich hab was ganz anderes gesagt" "du verstehst nicht" und "lüg nicht du lügemaul".


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 11:01
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Eine einfache wiederholung wäre zu einfach für dich
Ich hab es an die 20 mal wiederholt. Und genau deswegen stufe ich dein verhalten als reine trollerei ein. Wen ich über 20 mal dasselbe schreibe und du immer noch alles falsch wiederholst.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 11:09
Ich verstehe @interrobang s Sichtweise durchaus.

Man hat sich für das Klauen verabredet und hierfür wird man als Gruppe aktiv und nicht für's Begrabschen. Wenn einer über die Strenge schlägt, dann muss bzw. kann das mit den anderen beteiligten Personen nicht unbedingt abgesprochen worden sein.

Bei den Silversternachtsvorkommnissen in Köln und Co. hatte ich aber das Gefühl, dass gerade die Angrabschmethode auch dem Klauen diente. (mal davon abgesehen, dass sich das Handy aus der Arschtasche einer Frau nicht mal eben von selbst in die Hände des Beklauers begibt) Ich denke, darum geht es im neuen Gesetzestext....


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13.07.2016 um 11:34
@Kältezeit
Richtig darum geht es. Um diese masche. Das problem sehe ich eben darin das es eben auch leute bestrafen kann welche gegen das grabschen sind. Und deswegen finde ich das das Gesetz ein wenig umformuliert werden sollte.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 12:03
@interrobang
Zitat von gastricgastric schrieb:Nein du sagst die ganze zeit, dass diebstahl mit umdrängen die ganze gruppe trifft, da der diebstahl vereinbart war, während das grabschen mit umdrängen nur den grabscher trifft, da nicht vereinbart.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Richtig darum geht es. Um diese masche. Das problem sehe ich eben darin das es eben auch leute bestrafen kann welche gegen das grabschen sind.
Und dann sagst du ich habe dich falsch wiederholt? Natürlich trifft es leute, die gegen das grabschen sind. Ich bin mir sehr sicher, dass sogar leute in der gruppe sind, die ganz plötzlich gegen den diebstahl sind und aus anderen gründen umdrängt haben. Das problem ist die vereinbarung, die ganz einfach nicht nachweisbar ist bzw sogar einfach schriftlich etwas anderes festgehalten werden kann, als mündlich vereinbart wurde. Ein gesetz, welches sich auf gruppenbestrafungen für lediglich vereinbarte straftaten beruft, kann genausogut weggelassen werden, da gerade mündliche vereinbarung schwer bis gar nicht zu beweisen sind. Es würde sich rein gar nichts an der situation ändern.

Ich bin für mein handeln und auch die daraus resultierenden folgen verantwortlich und wenn ich der meinung bin, dass ich umdränge um zu klaun, dann muss ich auch damit leben, dass ich für einen grabscher bestraft werde, der aus genau dieser meiner tat erfolgt ist.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

13.07.2016 um 12:05
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Und dann sagst du ich habe dich falsch wiederholt?
richtig.
Zitat von gastricgastric schrieb:Ich bin für mein handeln und auch die daraus resultierenden folgen verantwortlich
zum xten mal. Nicht bei dem gesetz.

Warum lese ich deinen müll eigentlich noch?


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