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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

336 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sexualstrafrecht Vergewaltigung Feminismus Missbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 12:38
@gastric

richtig ich KANN das machen, aber in einem Rechtsstaat bin ich nicht der Meinung das mich das gesetz dazu zwingen kann als "vollstrecker" zu agieren.

das wäre so also würde mich das gesetz dazu zwingen wenn ich einen einbruch beobachte aktiv eingreifen zu müssen.

ich bin aber ein unbeteiligter 3. und meine pflicht ist es nur dann einzugreifen wenn jemand anders meine hilfe benötigt damit er nicht zu schaden kommt, was in dem fall nicht ist :Y:

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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 12:42
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Isn satz von der spd
Also steht er nicht im Gesetz. Und genau das ist das problem. So ein zusatz fehlt:
(2) Nach Absatz 1 ist nicht strafbar, wer an der Schlägerei oder dem Angriff beteiligt war, ohne daß ihm dies vorzuwerfen ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/231.html
Zitat von gastricgastric schrieb:Warum sollte das auch explizit in jedem gesetzestext erwähnung finden?
hm... überlegen wir mal...

Weil das eben üblich ist um Verfassungswidrige scheisse zu verhindern?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 12:42
@suffel
Zitat von suffelsuffel schrieb:das wäre so also würde mich das gesetz dazu zwingen wenn ich einen einbruch beobachte aktiv eingreifen zu müssen.
Polizei rufen und täterbeschreibung zählen als aktives eingreifen ..... sag mir nicht, dass du nichteinmal das machst? Oo


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 12:43
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Polizei rufen und täterbeschreibung zählen als aktives eingreifen ..... sag mir nicht, dass du nichteinmal das machst?
Geht völlig am problem des gesetzes vorbei.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 12:44
@gastric

doch aber das is eher passives eingreifen :Y:

das gesetz zwingt mich nicht, das ich hingehe und die einbrecher stelle und bestraft werde, wenn ich "nur" die Polizei rufe und der Täter mit der beute entkommt!


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 13:56
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Weil das eben üblich ist um Verfassungswidrige scheisse zu verhindern?
Nein ist es nicht unbedingt. In vielen fällen wird dies durch andere gesetztestexte geregelt. Wieder anderes ergibt sich bspw sogar erst durch präzedenzfälle. Wiederrum andere sind so formuliert, dass eine beteiligung gegeben sein muss und eine beteiligung ist durch eingreifen bspw wiederrum nicht gegeben.

Letzteres (also beteiligung an der gruppe muss gegeben sein) ist beim "gruppenparagraphen" durch die formulierung gegeben und damit reicht simples eingreifen.
Der § 184i ist jedoch nicht die einzige Norm, deren Einführung an die Kölner Silvesternacht gemahnt. Insbesondere auf Druck der Union ist in den Reformverhandlungen zudem ein § 184j ergänzt worden, der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren für denjenigen vorsieht, der "eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt […],wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist."
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundestag-reform-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein/

Man muss eben nicht in jedem gesetzestext explizit erwähnen, wann etwas straffrei ist.

@suffel
Zitat von suffelsuffel schrieb:das gesetz zwingt mich nicht, das ich hingehe und die einbrecher stelle und bestraft werde, wenn ich "nur" die Polizei rufe und der Täter mit der beute entkommt!
Aus dem einfachen grund, weil das rufen der polizei bereits ein eingreifen darstellt und zwar vollkommen egal, ob die täter geschnappt werden oder nicht. Das gesetz kann dich nicht zwingen dich in gefahr zu begeben, es kann dich aber zwingen einzugreifen, wenn andere in gefahr geraten (könnten). Bspw bist du als nichtschwimmer nicht verpflichtet ins wasser zu hüpfen und einen ertrinkenden zu retten, aber dir als nichtschwimmer wäre zuzumuten einen anderen auf die ertrinkende person aufmerksam zu machen, damit diese hilft.

Im grunde gilt: eigensicherheit vor fremdsicherheit, aber eingreifen in irgendeiner form muss in vielen fällen sein, sonst biste selbst dran.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:03
@gastric

wenn jemand in Gefahr ist macht das ja auch sinn zu helfen.

aber nach diesem gesetz könntest du faktisch jeden 2. typen in der disko anzeigen und alle die mit ihm dort feiern sind würden verurteilt werden.....SUPER gesetz!!!


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:12
@suffel
Zitat von suffelsuffel schrieb:aber nach diesem gesetz könntest du faktisch jeden 2. typen in der disko anzeigen und alle die mit ihm dort feiern sind würden verurteilt werden.....SUPER gesetz!!!
Eine anzeige ergibt noch lange keine verurteilung und erst recht nicht von allen. Dazu sind verhandlungen nunmal da. Ein gesetz kann nur einen allgemeinen zustand vorgeben. Der einzelfall von jedem wird unabhängig bewertet. Mit anderen worten: Wenn person A aus gruppe A eine person begrabscht und Gruppe A applaudiert, während person B aus guppe B grabbscht, aber gruppe B davon nichts mitbekommt, dann wird Gruppe A anders betrachtet und auch anders bewertet als gruppe B. Ob es zur verurteilung kommt, hängt auch von der situation ab. Ich persönlich finde da dann nämlich schon, dass auch gruppe A und nicht nur person A der arsch aufgerissen gehört.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:19
@gastric

aber alleine das sich alle Personen dann vor gericht verantworten/ erklären müssen, finde ich nicht richtig.

wie will ein gericht denn beurteilen, ob die die drum herum standen das mitbekommen haben, oder ob einer applaudiert hat, sich entschuldigt hat, es vllt auch ein versehen war usw.
da hätten die gerichte ja nichts anderes mehr zu tun als jeden tag tausende solcher fälle zu verhandeln.

stell dir das doch alleine mal auf dem Oktoberfest vor mit ner gruppe von 10 leuten, da müsste das gericht ja bei jedem der 10 Personen einzeln beurteilen was er gemacht bzw. nicht gemacht hat und jez hast du auf dem Oktoberfest 10.000 solcher 10er gruppen.

das würde bedeuten das gericht muss für 100.000 Personen solch eine Beurteilung machen?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:23
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Letzteres (also beteiligung an der gruppe muss gegeben sein) ist beim "gruppenparagraphen" durch die formulierung gegeben und damit reicht simples eingreifen.
Nein wird es nicht. Steht nirgents. Also troll dich.
Zitat von gastricgastric schrieb:Man muss eben nicht in jedem gesetzestext explizit erwähnen, wann etwas straffrei ist.
Ach ja.. das Gesetz ist ja auslegungsfrei... deswegen wurde diese GLL oder so also bestraft obwohl auf dem video ein nein zu hören war...

also bitte...


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:25
@suffel
Jung das ganze ist kein offizialsdelikt. Es muss also nicht jeder fall untersucht werden sondern nur diejenigen, die vom opfer zur anzeige gebracht werden. Dahingehend läuft das ganze dann ab wie bei jeder anderen straftat auch. Über vernehmungen und zeugenaussagen zusätzlich zu bspw kameraaufzeichnungen und und und. Jetz tu doch nicht so, als wäre es völliges neuland für behörden zu ermitteln. Es ist jetzt lediglich so, dass auch begrabschen ein sexualdelikt ist und keine simple beleidigung mehr.

Beim oktoberfest ist viedeoüberwachung eh gegeben zusätzlich zu zivilen und uniformierten polizisten als zeugen und auch eingreifende personen. Natürlich neben den zig anderen zeugen, die bei solch einem großevent nunmal zwangsläufig gegeben sind.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:30
@gastric

prinzipiell könnte man aber alles zur anzeige bringen und dann müsste auch jeder fall untersucht werden.

freu ich mich schon auf nächstes jahr Karneval allein in köln wahrscheinlich 500.000 sexualdelikt-anzeigen :palm:


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:35
@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Also troll dich.
Hau mehr als nen einzeiler raus und wir können ausnahmsweise mal diskutieren. Wo trolle ich? Ich habe ne quelle geliefert, in der steht, dass durch eingreifen durchaus strafffreiheit gegeben ist. Sowas muss nicht explizit im gesetzestext stehen. Hab ich aber schon erwähnt warum. Und ich soll mich trollen?
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Ach ja.. das Gesetz ist ja auslegungsfrei... deswegen wurde diese GLL oder so also bestraft obwohl auf dem video ein nein zu hören war...
Was zur hölle bedeutet auslegungsfrei? Das wort gibt es im deutschen nicht Oo Zu gll wurde nun schon mehrfach im entsprechenden thread aufgezeigt, aus welchen gründen sie wegen falschbeschuldigung verurteilt wurde. Keine ahnung, was du mir mit diesem satz gerade mitteilen willst.

@suffel
Prinzipiell kann man das auch jetzt schon. Jetzt zählt grabbschen halt nur als beleidigung und nicht als sexualldelikt. Glaubst du ernsthaft, dass nach verschärfung des gesetzes nun jedes begrabschungsopfer anzeige erstattet, während dies vorher nicht der fall war?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:40
@gastric

ich denke schon das es deutlich mehr machen, aus dem grund das sie wissen das dieses delikt nun "schärfer" verfolgt wird.

das gesetz ist ja quasi aus dem versagen der Sicherheitskräfte und der Polizei entstanden.
Sie haben versagt in der Situation wo sie nicht versagen hätten dürfen und wollen ihre Verantwortung jez ein großes stück auf die normalen bürgen abwälzen nach dem Motto "ihr MÜSST auch handeln"


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:41
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb: Ich habe ne quelle geliefert, in der steht, dass durch eingreifen durchaus strafffreiheit gegeben ist.
Auf das neue Gesetz? Wo? Den genau da geht es mir.
Zitat von gastricgastric schrieb: Sowas muss nicht explizit im gesetzestext stehen.
Sollte es aber damit missbrauch vorgebeugt wird.
Siehe:
https://dejure.org/gesetze/StGB/231.html
punkt 2.
Zitat von gastricgastric schrieb:Keine ahnung, was du mir mit diesem satz gerade mitteilen willst.
Das richter auslegen können wie sie lustig sind wen das gesetz schwammig ist.

Un dmir geht es rein darum das das gesetz schwammig ist.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:42
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Bei der dame entschuldigen und dem typen ne standpauke halten. Straffrei. Um allerdings bestraft zu werden, muss die dame immernoch anzeige erstatten und das ist nach einer entschuldigung und einer standpauke dem typen gegenüber vor der dame sogar noch seltener zu erwarten, als dass es bspw der fall wäre, wenn du dir dabei noch einen grinst. Mal ganz blöde gesagt.
Wenn jemand tatsächlich Frauen umfangreicher anfasst oder noch mehr macht und sie erkennbar das nicht will, ist eingreifen anderer Personen berechtigt.
Aber das ist doch völlig albern, zu erwarten, dass gleich die ganze Freundesgruppe einschreitet, wenn einer von ihnen mal Blödsinn macht und einer Frau auf den Hintern haut.

Ganz ehrlich: Ob Frauen oder Männer, auf den Partymeilen geschieht sowas dauernd. Auch besoffene Damen beim Junggesellinnenabschied machen sowas bei ,,feschen Jungs".
Musst dir nur mal St. Pauli Freitag- oder Samstagabend angucken.

Ich weiß ja nicht, wie das mit dir ist, aber ich geh nicht mit unmündigen Kindern feiern, sondern mit Erwachsenen.
Wenn die in kleinerem Rahmen Blödsinn machen, ist das deren Sache, nicht meine.
Ich reiss `nem Freund auch nicht die Zigarette weg oder nehm ihm nach dem 5. Bier die Flasche weg, weil Rauchen gesundheitsschädlich ist und zu viel Alkohol ebenfalls ungesund.

Machst du das etwa? Oder bist du da auch der Meinung, da sollten dann die Gruppenmitglieder eingreifen?


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:44
@Kc

danke! so sehe ich das auch, stell mir grade vor wie 10 Freundinnen ihren jungesellenabschieb feiern, 1 mir aus spaß auf den arsch haut die anderen 9 lachen und klatschen und ich theoretisch ALLE wegen einem Sexualdelikt anzeigen kann.....

das is doch lächerlich :D


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:54
@suffel
Zitat von suffelsuffel schrieb:nach dem Motto "ihr MÜSST auch handeln"
Was grundsätzlich eigentlich normal sein sollte. Aus dem einfachen grund, da sicherheitskräfte nicht überall präsent sein können. Insofern eigentlich gar nicht falsch.

@interrobang
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Auf das neue Gesetz? Wo? Den genau da geht es mir.
Nein immernoch auf das zitat der dame, die unter anderem den ganzen kram verzapft hat.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Sollte es aber damit missbrauch vorgebeugt wird.
Wird aber in vielen fällen durch andere gesetze oder aber durch die formulierung bereits gemacht.
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Das richter auslegen können wie sie lustig sind wen das gesetz schwammig ist.
Richter müssen sich in erster linie an die gesetze halten und in zweiter linie trifft der grundsatz "im zweifel für den angeklagten". Wenn in einem video ein nein fällt, aber nicht klar ist, worauf es sich bezieht, dann kann ich nicht jemanden beschuldigen. Hätte sich GLL im nachhinein nicht noch so merkwürdig verhalten, dann wäre auch sie nicht angezeigt und verurteilt worden. Der verdacht der falschaussage liegt gerade in diesem fall sehr nahe aus gründen, die aber im entsprechenden thread dargelegt wurden. Das hat nichts mit freier gesetzesauslegung zu tun, sondern ist am gesamten fall inkl. der zeit danach festzumachen.

@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Ich reiss `nem Freund auch nicht die Zigarette weg oder nehm ihm nach dem 5. Bier die Flasche weg, weil Rauchen gesundheitsschädlich ist und zu viel Alkohol ebenfalls ungesund.
Es gibt für mich beim feiern einen unterschied zwischen gesetzeskonform und gesetz brechen. Ich reiße niemandem das bier aus der hand, aber den autoschlüssel, wenn derjenige hackedicht nach hause fahren will. Ich reiße niemandem die zigarette ausm maul, solange derjenige dort raucht, wo er es darf. Genauso und nicht anders handhabe ich dies bei allen aktivitäten. Wenn einer meiner kumpels ner dame auf den hintern haut und die das nicht toll findet, dann sage ich ihm, dass die aktion kacke war und entschuldige mich tatsächlich bei der dame. Nicht alles, was für den ausführenden spass bedeutet ist auch für denjenigen ein spass, der es abbekommt. Das sollte man bei solchen aktionen durchaus mal bedenken.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 14:58
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Wird aber in vielen fällen durch andere gesetze oder aber durch die formulierung bereits gemacht.
Hier nicht. Deshalb fehlt der zusatz.
Zitat von gastricgastric schrieb:und in zweiter linie trifft der grundsatz "im zweifel für den angeklagten".
Und dies wird durch das Gesetz aufgehoben.
Zitat von gastricgastric schrieb: Wenn einer meiner kumpels ner dame auf den hintern haut und die das nicht toll findet, dann sage ich ihm, dass die aktion kacke war und entschuldige mich tatsächlich bei der dame.
Trotzdem bist du nach dem neuen gesetz straffällig. Aber das Problem wird ja Übersehen...
Zitat von gastricgastric schrieb: Das sollte man bei solchen aktionen durchaus mal bedenken.
Kann man bei dem neuen GEsetz aber nicht da man nicht mehr mündig ist sondern für die verbrechen anderer bestraft wird.


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Geht das neue Sexualstrafrecht zu weit?

11.07.2016 um 15:06
@gastric
Zitat von gastricgastric schrieb:Wenn einer meiner kumpels ner dame auf den hintern haut und die das nicht toll findet, dann sage ich ihm, dass die aktion kacke war und entschuldige mich tatsächlich bei der dame.
Und weshalb?
Du bist doch nicht für den verantwortlich. Was bringt es der Frau, wenn jemand völlig Fremdes sich bei ihr für einen anderen Fremden entschuldigt, der lachend weitergeht?

Du übernimmst da Verantwortung - für deinen Kumpel - die du genaugenommen gar nicht hast.
ER ist für SEIN Verhalten verantwortlich.

Auch, wenn er in der Nichtraucherzone raucht - dann ist das SEINE Sache, falls er deshalb Ärger kriegt.

Ich finde, du missverstehst die Verhältnisse von Eigen- und Fremdverantwortung.
Zitat von gastricgastric schrieb:Nicht alles, was für den ausführenden spass bedeutet ist auch für denjenigen ein spass, der es abbekommt. Das sollte man bei solchen aktionen durchaus mal bedenken.
Das mag ja sein.
Aber ich sehe nicht, warum man Leute bestrafen soll, deren einziges Vergehen es war, zufällig am gleichen Ort zu sein, weil sie nicht sofort heldenhaft einschreiten und ihre Bekannten runtermachen.


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