@sevenheartseas nein Oo das ist sogar zum aufzahlen wenn das geld nicht reicht. Ich habe mal schnell ki gefragt
Nein, die Mindestsicherung (bzw. Sozialhilfe) und die Notstandshilfe sind zwei unterschiedliche finanzielle Leistungen in Österreich, die auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren und unterschiedliche Voraussetzungen haben.
Hier sind die Hauptunterschiede:
Notstandshilfe
Art der Leistung: Die Notstandshilfe ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung und wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) ausbezahlt.
Voraussetzungen: Sie setzt den vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld und eine bestehende Notlage voraus. Es müssen also ausreichende Versicherungszeiten erworben worden sein.
Zweck: Sie dient der Existenzsicherung während der weiteren Arbeitssuche, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits erschöpft ist.
Mindestsicherung (Sozialhilfe)
Art der Leistung: Die Mindestsicherung ist eine Fürsorgeleistung und fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer.
Voraussetzungen: Sie wird unabhängig von vorherigen Versicherungszeiten gewährt. Hauptvoraussetzung ist eine finanzielle Notlage, in der der Lebensunterhalt nicht anderweitig bestritten werden kann. Vorhandenes Vermögen (über einer bestimmten Grenze) muss vorher aufgebraucht werden.
Zweck: Sie soll allen in Österreich lebenden Menschen ein Mindesteinkommen zum Leben sichern, unabhängig von ihrer bisherigen Erwerbsbiographie.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Notstandshilfe eine Leistung des AMS (Versicherungsleistung) ist, während die Mindestsicherung eine Leistung der Länder (Fürsorgeleistung) ist. Sie können sich gegenseitig ausschließen oder in manchen Fällen ergänzen, aber sie sind nicht dasselbe.