Bestrafung von Kinderschändern
01.03.2010 um 00:03Anzeige
fregman schrieb:Und wieso sperren wir dann Leute für Freiheitsberaubung ein?sie werden nach gesetz verurteilt. ich sehe da gerade nicht dein problem? hilf mir da zur freien sicht mit deinem denken.
fregman schrieb:dieses besser als Argument zieht nicht es geht um Abschreckung und dem Täter den rest seines dann kurzen Lebens so schlimm wie möglich zu machen.dieses -besser als-, spielt überhaupt keine rolle dabei. es geht hier immernoch um die angesprochene todesstrafe. und die ist in deutschland nicht umzusetzen ohne das grundrecht abzuändern. das geht aber nicht. da artikel 1 unantastbar ist. von daher ist die todesstrafe in deutschland uninteressant. ebenso wie die chemiekeule oder die manuelle kastration des täters.
fregman schrieb:Meiner Ansicht nach hat jemand der das GG in den Arsch tritt indem er die würde eines geistig noch nicht vollentwickelten Menschens so missachtet kein Recht mehr sich auf selbige zu berufendu sagst es ganz genau .. deiner ansicht nach. die ist aber vor dem gesetz egal.
fregman schrieb:nach deiner aussage auf seite 1 würde ich glatt vermuten das du entweder partys mit pädofreunden in kellern veranstaltest oder keine ahnung hast was diese kinder durchmachen.du solltest etwas bedachter mit deinen gedanken umgehen. denke mal es liegt an der urzeit bei dir.
fregman schrieb:Für mich gibt es absolut keinen Grund solche Menschen noch mit samthandschuhen anzufassen jede art von kinderschändung sollte mit der übeslten strafe die möglich ist bestraft werden.sie werden in deutschland nach dem höchstmöglichen strafmaß behandelt.