Habe hier lange nicht nachgelesen. Deshalb ein paar Gedanken, zu schon länger zurückliegenden Beiträgen.
Peter13 schrieb am 29.05.2025:Ich vermute mal, das man sich als Gast nicht anmelden muss.
Wir haben hier schon über so vieles diskutiert. Wie man mit den Besuchern auf dem WH verfährt, wurde eigentlich nie im Detail diskutiert.
Das genaue Wissen zu diesem Thema, fehlt mir natürlich auch.
Denkbar, wäre für mich folgendes...
Die Häuser in denen die geistig behinderten Bewohner untergebracht sind, haben einen ständig verschlossenen Haupteingang. Um zu verhindern, dass eine Person unbemerkt vom Personal das Haus verlassen kann. Besucher müssten dann klingeln, damit sie herein kommen.
Ich denke das die Häuser in denen die alkoholkranken Bewohner lebten, nicht verschlossen waren. Hier haben wir aber das Problem, dass Besucher auf Wunsch eines Bewohners, Alkohol mitbringen.
Dabei denke ich eher nicht an Angehörige, sondern an Freunde die selbst aus Alkoholikerkreisen stammen. Da kann man meiner Meinung nach, nicht "Hinz und Kunz" reinmarschieren lassen. Sondern man macht es zum Bestandteil der Hausordnung, dass sich Besucher zumindest kurz beim Pflegepersonal melden, bevor sie den Besuch antreten.
Peter13 schrieb am 29.05.2025:Für mich sind die Besucher maßgebend. Also Besucher der Patienten, und Besucher der Angestellten und frende Besucher.
Ich halte insbesondere für die alkoholkranken Bewohner, den Samstag ( später Nachmittag, früher Abend), für den denkbar schlechtesten Zeitpunkt, für einen Besuch.
Nach dem Mittagessen bleiben noch 2 bis 3 Stunden freie Zeit. Ab 15 Uhr beginnen aber die verpflichtend wahrzunehmenden sportlichen Aktivitäten, gefolgt von der ebenfalls fest gesetzten Wochenandacht, vor welcher man sich nach dem Sport noch duschen und "in Schale" werfen musste und zum Abschluss, ebenfalls eng zeitlich getaktet das Abendessen anstand.
Besucher der Angestellten, können wir eigentlich ausschließen. Da müssten sich der/ die Besuchten an ein Ende des Besuches, innerhalb der relevanten Zeit, in welcher Inga verschwand gut erinnern. Was diesen Besucher, dann sofort in eine sorgfältige Überprüfung, seitens der Polizei geführt hätte.