Antworten auf die Fragen des Forums
gestern um 11:27@mitH2CO3
Schriftlich braucht man das. Zum Nachlesen und Nachprüfen.
Alles andere ist wertlos.
Du hast also nicht in den AGBs nachgeschaut? Kannst nichts an Regelwerk "präsentieren"?mitH2CO3 schrieb:Noch zur Ergänzung für die, die es interessiert: ich hatte bei SPON angerufen, und greife mal einen Aspekt heraus, um eine Vorstellung zu ermöglichen, wieviel man aus einem SPON-Bezahlartikel öffentlich zitieren darf. Dort sind 10% des Gesamtartikels zur Veröffentlichung gestattet.
Schriftlich braucht man das. Zum Nachlesen und Nachprüfen.
Alles andere ist wertlos.










