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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

4.114 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jugendamt, Antonia, Antonya ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.07.2014 um 19:39
Oftmals gibt es bei Problemen in Familien Erziehungsbeistände, die die Kontakte begleiten. Das können eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs oder auch kirchliche Träger wie die Caritas sein.

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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.07.2014 um 20:37
@kleinundgrün

Gut zu wissen! Und ein schönes Beispiel dafür, wie durch das Weglassen von Textpassagen Inhalte verfälscht werden.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.07.2014 um 20:39
@RubyTuesday

sieht man doch schon am Link von Luta
Zitat von lutaluta schrieb:Die einzige Definition ist wohl hier:
http://dejure.org/gesetze/BGB/121.html
"ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)"
Da geht es auch um Anfechtung schon in der Überschrift


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.07.2014 um 22:50
Hallo lieber oder liebe Kleinundgrün,

bezugnehmend auf deinen Beitrag hier
Beitrag von kleinundgrün (Seite 77)
möchte ich dich bitten, dass du dir doch nochmal anschaust was ich zitiert habe
in meinem Beitrag hier:

Beitrag von luta (Seite 77)

Da steht "osiris13 schrieb:", kannst du das sehen?
Und dann schaue dir doch bitte den Beitrag von osiris13 an, woraus ich zitiert hatte:

Beitrag von osiris13 (Seite 76)

Da habe ich nichts weggelassen, bezüglich "unverzüglich".
Warum schreibst du mir denn dann
"Erstens hättest Du den Text sinnvollerweise zu ende zitieren sollen:"
und
"Und zweitens wäre es auch sinnvoll gewesen, den Anfang zu zitieren:"
und richtest das nicht an osiris13?

Schauen wir uns doch mal an, was das für eine tolle Webseite ist, von der osiris13 da zitiert hat: http://www.rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html (Archiv-Version vom 27.02.2014)

Gibt es da ein Impressum? Nein.
Ist da der Name des Autors des Textes zu finden? Nein.
Werden für die Erklärungen Literatur-Quellen angegeben? Nein.

Ich selbst würde so etwas nie als Quelle verwenden. Ich habe aber Verständnis,
wenn jemand, der noch klein und grün ist, solche Webseiten ganz toll findet,
um sich Rechtsbegriffe erklären zu lassen. Und dann stimmt das sicherlich auch alles so,
weil es steht ja auf einer Webseite im Internet. :)


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.07.2014 um 23:31
@luta
Zitat von lutaluta schrieb:Schauen wir uns doch mal an, was das für eine tolle Webseite ist, von der osiris13 da zitiert hat: http://www.rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html (Archiv-Version vom 27.02.2014)

Gibt es da ein Impressum? Nein.
Ist da der Name des Autors des Textes zu finden? Nein.
Werden für die Erklärungen Literatur-Quellen angegeben? Nein.
Nicht???

Impressum
Zitat von lutaluta schrieb:Ich habe aber Verständnis,
wenn jemand, der noch klein und grün ist, solche Webseiten ganz toll findet,
um sich Rechtsbegriffe erklären zu lassen. Und dann stimmt das sicherlich auch alles so,
weil es steht ja auf einer Webseite im Internet. :)
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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

01.07.2014 um 23:47
@luta
Zitat von lutaluta schrieb:Ich selbst würde so etwas nie als Quelle verwenden.
Schon klar, du liest ungern Internetseiten, die Fachwissen liefern, das dir nicht in den Kram passt. Lieber phantasierst du dir etwas zusammen, dass dir in den Weltbild passt. Da muß man dann auch nicht verlinken, ist ja alles der Ausfluß des eigenen Gehirns. Fabulieren macht dir halt mehr Spaß, schon erkannt.


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01.07.2014 um 23:49
@RubyTuesday
Danke, das hatte ich übersehen. Durch die weiße Schrift auf hellgrauem Grund war das leider nicht so gut zu sehen, oder ich muss mal wieder meinen Monitor putzen. Hab nur auf das Fragezeichen geklickt und dann auf Kontakt http://www.valuenet.de/help/inhalt.php?menu_id=10
und da war nichts zu sehen. Da war ich leider zu vorschnell und hätte mal bisschen weitersuchen sollen.
Danke, dass du mir's gezeigt hast.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 07:28
klasse, wie sich hier juristische laien über juristische begriffe und definitionen streiten ...

die definition des unverzüglich im sinne § 121 bgb wurde bereits gegeben und sie ist korrekt (falls dies bestritten werden sollte und gewünscht wird, kann ich diesbezüglich gerne die entsprechende kommentarliteratur nebst rechtsprechung zitieren; vielelicht endet dann mal das theater zum begriff unverzüglich). sie steht im kontext zur anfechtung von willenserklärungen hat aber auch darüberhinaus bedeutung, denn sie norm steht nicht ohne grund im sogenannten allgemeinen teil des bgb, das im übrigen auch im öffentlichen recht entsprechende anwendung findet. wenn der jurist also von unverzüglich spricht, meint er immer das unverzüglich im sinne des § 121 bgb. das ist ja das schöne an der rechtssprache, nämlich das sie eindeutige begriffe kennt.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 08:33
Der Hr. Schreiber war gestern richtig aktiv und hat uns gleich 3 Artikel gewidmet.
Der hier http://beamtendumm.wordpress.com/2014/07/01/der-widerliche-misthaufen/#more-16646 (Archiv-Version vom 17.08.2014) ist der interessantere der 3 Artikel:
Während wir hier FÜR Menschen kämpfen, FÜR ihre Freiheit und FÜR ihre Rechte kämpfen, [...]

Für Menschen, ihre Freiheit und ihre Rechte, solange diese Menschen ihr eigenes Weltbild teilen,ne? ;)
[...] wird beim Misthaufen gerne GEGEN die Menschen, gegen Behördenopfer und GEGEN Justizopfer gehetzt, gelogen und alles verdreht, weil Promillerentina und Co, selbst Behördenmitarbeiter sind oder waren, oder mit denen eng zusammenarbeiten, zumindest die Meisten.
Nein, Hr. Schreiber, hier wird nicht gehetzt, gelogen oder verdreht. Sowas kenne ich bisher nur von ihrem Blog.
Ich hab zwar in diversen Behörden der Landesverwaltung und Justiz sauber gemacht, aber bin ich deswegen Behördenmitarbeiter? :ask:
Vor Wochen schrieb Alkirentina
Wenn ein Kind sich weigert, sich, wie es beim Schwimmunterricht nun mal unerlässlich ist, auszuziehen, dann gibt das den Anschuldigungen der körperlichen Gewalt in der Familie Nahrung.
Mal ganz unabhängig vom Fall Antonya: Jeder Lehrer oder Erzieher wird hellhörig, wenn ein Kind beim regulären Schwimmunterricht sich nicht umziehen will. Das dann auch Gedanken an Gewalt in der Familie kommen ist verständlich.
Und weil sie so gerne auf der Chlorallergie von Antonya rumreiten:
Ich hatte als Kind auch eine Chlorallergie und konnte deswegen nur jede zweite Woche am Schwimmunterricht teilnehmen. Aber in den anderen Wochen musste ich trotzdem mit in die Schwimmhalle und am Rand warten. Das ist zwar jetzt auch schon ein ganzes Weilchen her, aber soviel wird sich da nicht geändert haben.
Dies ist natürlich kein Einzelfall. Zum Thema Antonya lügt Suffkopfrentina weiter, und behauptet, dass es im Dezember 2012 ein offizielles Kontaktverbot vom Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck, für Antonya´s Vater gegeben hätte.
Lesen und verstehen sind nicht ihre Stärken,oder?
Nochmal für sie ein Zitat von Antonya's Facebook Seite
Antonya Schandorff persönlich
22. Dezember 2013
[...]
Letztes Jahr wurde meinem Papa,von der Ziemer verboten,
Weihnachten mit uns zu verbringen.[...]
Ich wage es mal zu behaupten, dass rentina das nicht geschrieben hätte, wenn es nicht auf Antonyas facebook Seite steht


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 09:40
@Tireachan
Was diese deine Chlorallergie anbelangt, da schreibst du von "hatte", also in der Vergangenheit. Denn so ist das mit den Allergien, sie kommen, aber sie gehen auch wieder. Und schon wird klar, warum gerade diese Chlorallergie so ein gewichtiges Thema für das Jugendamt war. Antonya mag ja durchaus eine solche gehabt haben, nur verlangen die Schulen, dass selbige alljährlich vom Arzt bestätigt vorliegt. Und hier genau scheint der Knackpunkt zu sein, das fehlte.

Es sind diese Kleinigkeiten, die uns auf den Weg der Wahrheit führen.

Aber natürlich haben die Kinder auch heute noch beim Schwimmunterricht anwesend zu sein, selbst wenn sie nicht mitmachen. Man kann sie schließlich nicht während dieser Zeit unbeaufsichtigt zum Spielen auf die Straße schicken.

@Dummbatz
Antonya hatte sie niemals geweigert auszuziehen, denn sie war wegen einer Chlorallergie vom Schwimmunterricht befreit. Wer aber gar nicht im Schwimmbad ist, weil er vom Schwimmunterricht befreit ist, kann sich doch gar nicht weigern auszuziehen.
Das mit dem Reflexivpronomen, das üben wir aber nochmal :D :D :D


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 10:30
Zitat von lutaluta schrieb:Da habe ich nichts weggelassen, bezüglich "unverzüglich".
Warum schreibst du mir denn dann
"Erstens hättest Du den Text sinnvollerweise zu ende zitieren sollen:"
und
"Und zweitens wäre es auch sinnvoll gewesen, den Anfang zu zitieren:"
und richtest das nicht an osiris13?
Weil Du Dir den Link zu eigen gemacht hast:
Zitat von lutaluta schrieb:@osiris13
Danke für den Link http://www.rechtslexikon-online.de/Unverzueglich.html (Archiv-Version vom 27.02.2014)
Zitat von lutaluta schrieb:Gibt es da ein Impressum? Nein.
Nicht? Also ich sehe eines. Ganz prominent verlinkt, so wie es sein soll. Gab es gestern keines?
Zitat von lutaluta schrieb:Ich selbst würde so etwas nie als Quelle verwenden.
Das sei Dir unbenommen. Aber immerhin hat Dich diese "Quelle" zu der Frage verleitet:
Zitat von lutaluta schrieb:Da haben sie ja noch mal Glück gehabt, da hätten die Behörden das Kind wohl auch auf der Straße einfangen können und dann 2 Wochen später den Eltern Bescheid geben können, dass ihr Kind in Obhut ist?
Also was nun. Glaubst Du der Quelle nun so weit, dass Dich die zwei Wochen empören? Oder glaubst Du der Quelle nicht? Dann ist aber Deine "Frage" (ja, die Anführungszeichen sind bewusst gesetzt, denn es ist eine rhetorische Frage) völliger Blödsinn.
Du musst Dich entscheiden .....

Aber wie auch immer. Du hast schließlich diese Seite zum Anlass genommen, Dich zu empören. Nur gibt diese Seite keinerlei Raum für Deine Empörung.
Und wie die Quellenlage nun auch immer sein mag (nichts leichter als sich mittels Kommentarliteratur - bei der die Namen der Verfasser dann auch genannt werden ;) - über die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "unverzüglich" zu informieren), hast Du Dich auf diesen Text bezogen und ihn damit zum Punkt dieser Diskussion gemacht.
Falls Du Interesse an einem Gutachten zur Auslegung dieses Begriffs im allgemeinen und vielleicht auch im Speziellen hast, lass es mich wissen.
Zitat von lutaluta schrieb: Ich habe aber Verständnis,
wenn jemand, der noch klein und grün ist, solche Webseiten ganz toll findet,
um sich Rechtsbegriffe erklären zu lassen. Und dann stimmt das sicherlich auch alles so,
weil es steht ja auf einer Webseite im Internet.
Immerhin finde ich im "Internet" einigermaßen prominent angelegte Verlinkungen. Deine Schelte über die angemessene Benutzung des Internets geht - in diesem Lichte betrachtet - einigermaßen fehl.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 13:34
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Was diese deine Chlorallergie anbelangt, da schreibst du von "hatte", also in der Vergangenheit. Denn so ist das mit den Allergien, sie kommen, aber sie gehen auch wieder.
Jepp, meine war mit der Pubertät weg. Wenn mein heuschnupfen doch auch mal die Biege machen würde ;)
Zitat von emzemz schrieb:Aber natürlich haben die Kinder auch heute noch beim Schwimmunterricht anwesend zu sein, selbst wenn sie nicht mitmachen. Man kann sie schließlich nicht während dieser Zeit unbeaufsichtigt zum Spielen auf die Straße schicken.
Das nicht, aber es könnte ja sein, dass sie für die Dauer des Schwimmunterrichts am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 17:10
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Weil Du Dir den Link zu eigen gemacht hast:
Du meinst sicherlich, dass ich mir die Inhalte der verlinkten Webseite zu eigen gemacht habe, von der du meinst, ich hätte "den Text sinnvollerweise zu ende zitieren sollen".

Dazu heißt es in ein Urteil des BGH v. 18.10.2007, Az.: I ZR 102/05
"Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen."

Daraus schlußfolgere ich, dass der BGH meint, dass nicht jeder, der einen Link setzt, sich dadurch automatisch die Inhalte zu eigen macht, andernfalls wäre das anders formuliert worden, beispielsweise so:
"Derjenige, der den Hyperlink setzt, macht sich die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen und haftet dafür wie für eigene Informationen."

Ich habe mich durch meine Bemerkung "Ich selbst würde so etwas nie als Quelle verwenden."
aber von dieser Quelle distanziert, dadurch habe ich mir die Inhalte der verlinkten Webseite eben gerade nicht zu eigen gemacht.

Für wen es aber wahrscheinlich zutreffend ist, dass er sich die Inhalte der verlinkten Webseite zu eigen gemacht hat, ist osiris13, denn osiris13 hat auch einen Teil des Textes zitiert (und anderes weggelassen) und diesen Teil unkritisch hier eingestellt.
Deine Kritik hätte sich wirklich besser an osiris13 richten sollen.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nicht? Also ich sehe eines. Ganz prominent verlinkt, so wie es sein soll. Gab es gestern keines?
Es gab gestern wahrscheinlich auch ein Impressum, es war aber für mich leider nicht "leicht erkennbar" bei Schriftfarbe RGB(255,255,255) auf Hintergrundfarbe RGB(204,204,204). Das Impressum ist von der Kontaktseite
http://www.valuenet.de/help/inhalt.php?menu_id=10
auch nicht mehr "unmittelbar erreichbar", sondern überhaupt nicht mehr erreichbar.
Schauen wir mal ins Gesetz, ist das "so wie es sein soll"?
§ 5 TMG
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das sei Dir unbenommen. Aber immerhin hat Dich diese "Quelle" zu der Frage verleitet:
Es hat mich nicht die "Quelle" zu der Frage verleitet, sondern der Beitrag von osiris13, der einen Teil des Textes aus der Quelle übernommen hatte (und einen anderen Teil weggelassen hatte).
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Also was nun. Glaubst Du der Quelle nun so weit, dass Dich die zwei Wochen empören? Oder glaubst Du der Quelle nicht? Dann ist aber Deine "Frage" (ja, die Anführungszeichen sind bewusst gesetzt, denn es ist eine rhetorische Frage) völliger Blödsinn.
Du musst Dich entscheiden .....
Ich halte es für wahrscheinlich, dass das, was in der Quelle steht, richtig ist.
Bezogen auf deine Fragen antworte ich deshalb:
1. Glaubst Du der Quelle? Nein.
2. Glaubst Du der Quelle nicht? Nein.
(Das Wort "glauben" benutze ich im Sinne von "etwas für wahr halten")
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Aber wie auch immer. Du hast schließlich diese Seite zum Anlass genommen, Dich zu empören.
Das ist nicht richtig. Ich habe nicht die Seite zum Anlass genommen, mich zu empören.
Richtig ist: Ich habe den Beitrag von osiris13 zum Anlass genommen, eine Frage zu stellen.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Falls Du Interesse an einem Gutachten zur Auslegung dieses Begriffs im allgemeinen und vielleicht auch im Speziellen hast, lass es mich wissen.
Ich denke wir sollten langsam mal wieder auf das Thema "Antonya" zurückschwenken,
wie wäre es denn mit einem Gutachten zur Beantwortung der Frage

"Dürfen bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen diese daran gehindert werden,
mit eigenem Handy eine Person ihres Vertrauens zu benachrichtigen?"

die hier thematisiert wurde:
Beitrag von luta (Seite 75)
Beitrag von luta (Seite 77)


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 17:16
Zitat von lutaluta schrieb:"Dürfen bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen diese daran gehindert werden,
mit eigenem Handy eine Person ihres Vertrauens zu benachrichtigen?"
Wenn zu befürchten steht, dass der Kontakt dem Kindswohl schadet, vermutlich.
Wenn es andere Interessen gibt, die im konkreten Fall die Interessen des Kindes auf Kontakt zu bestimmten Personen überwiegen, dann vermutlich auch.

Der Rest Deines Postings ist Unfug. Da Du Recht bezüglich des OT hast, können wir das gerne bei Bedarf per PN klären.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 17:49
@luta
"Dürfen bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen diese daran gehindert werden,
mit eigenem Handy eine Person ihres Vertrauens zu benachrichtigen?"

die hier thematisiert wurde:
Diskussion: Wurde Antonya wirklich vom Jugendamt entführt? (Beitrag von luta)
Diskussion: Wurde Antonya wirklich vom Jugendamt entführt? (Beitrag von luta)
Echt jetzt? Nochmal von vorne?

Ich habe Dir diese Frage bereits auf Seite 75, direkt nach Deinem Beitrag beantwortet.

Nochmal in aller Kürze:
Die Unverzüglichkeit wurde nicht verletzt.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 18:53
@amerasu

Du hattest die folgende Frage beantwortet: Wurde die Unverzüglichkeit verletzt?
Ich hoffe, du siehst, dass es da einen Unterschied in den Fragestellungen gibt.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 20:16
@luta
Ich hatte Dir auch beantwortet, warum es sinnvoll ist, eine Kontaktaufnahme zu diesem Zeitpunkt zu verhindern.
Auch dass ist aus meinem Beitrag auf Seite 75 erläutert.

Für Dich aber gerne nochmal:
Während der Inobhutnahme sind weder das Kind, noch die Eltern über den aktuellen Stand informiert. Wenn zu diesem Zeitpunkt - wie z. B. in der Situation wie im Protokollausschnitt geschildert - eine aufgebrachte Tochter ihre noch nicht informierten Eltern anruft, kann davon ausgegangen werden, dass die Situation unnötig eskaliert.
Daher ist es sinnvoll und eben auch im Interesse sowohl des Kindes, wie auch der Eltern, wenn Eltern und Kind erst in einem angemessenem Rahmen informiert werden.

Deshalb: Ja, während der laufenden Inobhutnahme ist es zulässig, dass ein Kind/ Jugendlicher daran gehindert wird, eine Person seines Vertrauens informiert. Sobald das Kind/ der Jugendliche über die gerichtliche Entscheidung in Kenntnis gesetzt werden konnte und damit mit allen erforderlichen Informationen versorgt ist, die zu der aktuellen Situation geführt haben, steht es ihm selbstverständlich frei - und wird mit Sicherheit von keinem der Beteiligten verhindert werden - eine Person seines Vertrauens zu informieren.
Für die Benachrichtigung einer Vertrauensperson wird es sicherlich auch hilfreich sein, dieser die relevanten Informationen zukommen zu lassen.

War das jetzt deutlich genug?


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 21:05
@amerasu
Das war deutlich genug, danke insbesondere für folgendes:
Zitat von amerasuamerasu schrieb:Sobald das Kind/ der Jugendliche über die gerichtliche Entscheidung in Kenntnis gesetzt werden konnte und damit mit allen erforderlichen Informationen versorgt ist, die zu der aktuellen Situation geführt haben, steht es ihm selbstverständlich frei - und wird mit Sicherheit von keinem der Beteiligten verhindert werden - eine Person seines Vertrauens zu informieren.
Es ist nach dem "Vermerk über die Inobhutnahme und Anhörung des Kindes Antonya-Madeleine Schandorff am 25.01.2013" so gewesen, dass Antonya zum Zeitpunkt der Handy-Wegnahme bereits über die gerichtliche Entscheidung in Kenntnis gesetzt worden war. Dazu im Vermerk:
Als ich ihr erklärte, dass ich beschlossen hätte, dass sie erst mal nicht mehr bei ihrer Mama bleiben solle, fing sie leicht an zu weinen und sagte, das wolle sie nicht, sie wolle bei ihrer Mama bleiben.
...
Abwechselnd versuchten nun Frau B., Frau H. und ich, ihr zu erklären, warum wir Erwachsenen das für erforderlich halten.
...
Antonya wurde gebeten, ihr Handy aus dem inzwischen gebrachten Schulranzen zu holen. Sie tat das und versuchte dabei blitzschnell, jemanden (den Vater?) anzurufen, was noch gerade von mir verhindert wurde.
Im Vermerk sind keine weiteren Angaben dazu gemacht worden, dass Antonya irgendwelche weiteren erforderlichen Informationen gegeben wurden, nachdem das Handy weggenommen worden war.
Die einzige weitere an Antonya gegebene Information, die sich nach der Handy-Wegnahme im Vermerk findet, ist die Information, dass Antonya heute nicht mehr in die Schule müsse, enthalten folgendem Satz:
Als Frau B. ihr sagte, sie müsse heute nicht mehr in die Schule, wiederholte Antonya, doch, sie müsse unbedingt zur Schule.
Dieser Satz enthält aber keine Informationen "die zu der aktuellen Situation geführt haben".
Nach dem was du geschrieben hast, amerasu, hätte es also Antonya zum Zeitpunkt der Handy-Wegnahme selbstverständlich freistehen müssen, eine Person ihres Vertrauens zu informieren.

Trotzdem ist es nicht "mit Sicherheit von keinem der Beteiligten verhindert" worden,
sondern es ist "mit Sicherheit von einer der Beteiligten verhindert" worden,
was sich das aus dem Vermerk ergibt.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 21:38
@luta
Also bist Du der Auffassung, dass es in dieser Ausnahmesituation angebracht ist, dem Kind, dem soeben eröffnet wurde, was das Gericht entschieden hat, noch im Büro der Schulleitung zu erlauben die Eltern anzurufen?
In einer Situation, in der alles in Aufruhr ist, die mitgeteilten Infos noch nicht einmal ansatzweise verarbeitet wurden und die Inobhutnahme nicht abgeschlossen ist. Dies ist mE erst der Fall, wenn das Kind dort angekommen ist, wo es gem. Beschluss zunächst verbleiben soll.

So wie Du es darstellst, wäre es sinnvoller und eher im Wohl des Kindes, dass es völlig aufgebracht seine Eltern anruft, diese schockiert reagieren, überhaupt nicht wissen was los ist und dem Kind dann Ratschläge geben wie "lass das bloß nicht zu" oder "wehr Dich".
Was würde dann passieren? Das Kind würde versuchen den Ratschlägen der Eltern zu folgen, die Situation würde eskalieren. Herzlichen Glückwunsch!
Ist das Deine Vorstellung davon das Kindeswohl zu wahren?

Was bitte spricht denn nach Deiner Vorstellung dagegen, das Kind - wie beschlossen - zunächst in ein Kinderheim zu bringen, in Ruhe mit ihm zu reden, parallel werden die Eltern informiert, dann sprechen Eltern und Kind miteinander.

Oder willst Du allen Ernstes einem Kind die Verantwortung in dieser Situation übertragen?
Nichts anderes tust Du, wenn Du verlangst, dass noch während der laufenden Inobhutnahme ein Kontakt hergestellt wird und es dem Kind nicht gelingt, den Forderungen der Eltern nachzukommen, diese zu erfüllen. Denn eine Reaktion dahin, dass die Eltern sagen: "Bleib ruhig, geh erstmal mit, wir klären das" ist bei Eltern, die die Situation bereit soweit haben eskalieren lassen, dass es zu einer Inobhutnahme kommt, nicht sehr wahrscheinlich.

Normalerweise wird diese Frage ja gerne mal von Hr. Schreibern und den diversen Eintagsfliegen hier gestellt, zur Abwechslung mal von mir: Worum geht es Dir?

Geht es Dir tatsächlich darum, dass dem JA da möglicherweise ein Fehler unterlaufen sein könnte? Oder geht es tatsächlich darum zu versuchen, die User in diesem Thread hier vorzuführen?

Mal ernsthaft: Schandorffs sind ein Paradebeispiel dafür, wie man es nicht macht. Sollte ich jemals in Kontakt oder gar Konflikt mit dem JA geraten, muss ich mir nur ansehen, was Schandorffs veranstaltet haben und ich weiß, was ich vermeiden muss.
In der Theorie kann ich das ja mit einem verwunderten Kopfschütteln abtun.
Was bedeutet das aber für die Praxis, für die Personen, die tatsächlich in einer schwierigen Situation sind?

Aber das ist ja egal, Hauptsache Hr. Schreiber kann sich dank eines weiteren sinnentleerten Artikels, in dem er ihm völlig unbekannte Personen verleumdet und aufs übelste beschimpft, für einen weiteren Tag seiner Wichtigkeit versichern.
Bringt der Familie nix, vertreibt Menschen, die sich der Schwierigkeit dieses Feldes bewusst sind und interessiert wären, da sinnvoll zu unterstützen, macht die Familie unglaubwürdig, besser gesagt fragwürdig, mit jedem Wort dass er über die vermeintlichen Hetzer, System- und/oder Behördentrolle, etc. verliert. Selbst wenn Jo Conrad als erste Anlaufstelle in der ersten Verzweiflung sogar von einer breiten Öffentlichkeit hätte akzeptiert werden können, hat die weitere "Berichterstattung" auf beamtendumm und die "Interviews" bei Okitalk dafür gesorgt, dass jeder potentielle Unterstützer und die seriösen Medien nachhaltig und dauerhaft in die Flucht geschlagen wurden.

Mittlerweile müsste man der Familie gratulieren, wenn sie trotz der "Unterstützung" von beamtendumm noch jemals einen Fuß auf die Erde bekommt.


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Werden Kinder wirklich vom Jugendamt entführt?

02.07.2014 um 21:51
@luta
Im Übrigen ist auch Deine Art der Information bezeichnend für das übliche Verhalten der "Unterstützer". Es gibt mehr relevante Informationen, diese werden aber verschwiegen.
Wahrscheinlich würden sich auch auf die von mir gestellten Fragen, die sich anhand des Protokolls angeblich nicht beantworten lassen, durchaus Antworten finden. Nur sind diese wahrscheinlich nicht genehm.

Warum ist es so bedrohlich Dokumente vollständig zu veröffentlichen und abzuwarten, welche Reaktionen erfolgen?
Dieses Vorgehen macht nur Sinn, wenn die wiederholt angefragten Dokumente eben nicht so eindeutig sind, wie immer wieder behauptet. Das bedeutet, dass es nicht völlig aus der Luft gegriffen war, dass sich das JA eingeschaltet hat. Hätten sich die Eltern kooperativ gezeigt, wäre es wahrscheinlich nie so weit gekommen. Schuld ist aber das böse Jugendamt, dass eine ominöse Industrie mit Kindern versorgen muss.

Keiner der Unterstützer kommt darauf, dass die gestiegene Anzahl der Inobhutnahmen in direkter Relation zu Erziehungsunfähigkeit der Eltern steht? Wo es früher klare Erziehungskonzepte gab (die durchaus zu hinterfragen sind) gibt es heute eine Fülle von Erziehungsmodellen, viele junge Eltern, oftmals ohne Unterstützung einer Familie, Eltern, die der Meinung sind, dass Lehrer für die Erziehung ihrer Kinder verantwortlich sind, etc.
Es gibt wahrlich genug Gründe, die sind aber nicht annähernd so "spannend" wie eine Verschwörungstheorie zu einer "Jugendamtsmafia".


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