Chemtrails
10.01.2013 um 20:01@FZG
http://www.sauberer-himmel.de/2013/01/10/fall-kachelmann-kanzlei-storr-stellt-befangenheitsantrag-gegen-die-richter-des-kammergerichts/
;) :D
;) :D
Japp ... Stichwort Cyanwasserstoff (Blausäure) und Vergiftungssymptome ...Rho-ny-theta schrieb:Der Verzehr von Bittermandeln ist auch nicht cool, diese enthalten recht hohe Dosen an Zyaniden, kann für Kinder oder eben über lange Zeiträume auch gefährlich werden.
freigeistrepto schrieb:
http://www.sauberer-himmel.de/2013/01/10/fall-kachelmann-kanzlei-storr-stellt-befangenheitsantrag-gegen-die-richter-des-kammergerichts/

Zu dieser - im Übrigen auch gegen dieWas sind denn bitte allgemeine Denkgesetze? Wird ihre Einhaltung von der Gedankenpolizei kontrolliert? Und wenn das so ist, warum sitzen die Trailer nicht schon in Beugehaft, bis sie mit dem Denken anfangen.
allgemeinen Denkgesetze verstoßenden - Rechtsauffassung sind die abgelehnten
Richter des Senats nur gekommen, weil sie das wesentliche Prozessvorbringen des
Verfügungsklägers nicht einmal ansatzweise zur Kenntnis genommen oder gewürdigt
haben.
Sie verstößt auch gegenÄh, nein.
die allgemeinen Denkgesetze, weil die Bezeichnung „Neonazi“ nicht denknotwendig
an das gedankliche Vorhandensein des Attributs „Zionismus“ anknüpft. Eine große
Anzahl von Juden spricht sich ausdrücklich und deutlich gegen den „Zionismus“ aus,
der auf eine politische Ideologie und die damit verbundene Bewegung zur Errichtung,
Rechtfertigung und Bewahrung eines jüdischen Nationalstaates in Palästina abzielt.
Man würde doch nicht auf die Idee kommen wollen, diese Juden als „Neonazis“ zu
bezeichnen. Aber genau dies folgt im Umkehrschluss aus der Auffassung der
abgelehnten Richter des Senats.
dass derAha, durch eine mündliche Äußerung hat Kachelmann also die Trailer in abgegrenzte Stadtviertel gesperrt. Was der gute Wetterfrosch so alles kann...
Verfügungsbeklagte den Verfügungskläger mit der Kopplung der Begriffe „Neonazis
oder Verrückte“ als besonders niederträchtig umschrieben, abgestempelt, ausgegrenzt
und gettoisiert hat.
Bei der Würdigung all der genannten Umstände wird auch zu berücksichtigen sein,Auch hier wieder: äh, nein. Gerichte kommen mit ganz anderen Medienaufgeboten klar, als sie ein paar Eso-Aktivisten erreichen.
dass es sich vorliegend für die abgelehnten Richter des Senats um einen eher
unangenehmen Fall handelt, den man gerne ohne mündliche Verhandlung los wird.
So war die erste Instanz geprägt von einem außergewöhnlichen Medieninteresse, von
einer bundesweiten Berichterstattung und einer großen Zuschauerschaft, was sich
mit Sicherheit bis zum Kammergericht herumgesprochen hatte

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