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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

170 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Ebay, Gebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

27.05.2021 um 23:01
InkedInkedScreenshot 2021-05-27 225028 LOriginal anzeigen (0,7 MB)
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Der Versand des verkauften Artikel wird mit DHL abgewickelt. Nach etwas über 3 Monaten eröffnet der Käufer einen Fall das er die Ware nie erhalten hat. Verkäufer kann aber nach einer Zeit von 3 Monaten keine Versanddetails mehr zu Verfügung stellen, weil DHL nur 3 Monate die Sendungsverfolgung zur Verfügung stellt - nach 3 Monaten sind diese nicht mehr abrufbar.
Nur mal angenommen man würde weiter machen wollen, dann kann man dem Problem doch vorbeugen. Das müsste der Private genauso tun wie der Gewerbliche Verkäufer.

Ich habe ein Konto bei DHL und habe nie Labels direkt über ebay bezogen.
Ist es dann nicht Sinnvoll, sich im DHL Konto einen Screenshot von der erfolgreichen Zustellung zu machen ? Man kann sich ja auch per Mail über den Sendungsstatus bei DHL benachrichtigen lassen (siehe Bild oben). Bei den anderen Logistiker weiß ich das nicht, da ich die Schlampervereine nie genutzt habe.

Wenn die Tracking Nummer bei ebay eingetragen wurde änderte sich der Status auch auf 'Zugestellt'. Auch da ein Screenshot.
Wäre zumindest zu empfehlen.

Bei Auslandssendungen könnte es vlt. etwas Problematischer sein (je nach Land). Aber auch da hatte ich bisher immer den Zustellnachweis u.a. auf der Postseite des jeweiligen Landes, die meistens Partner von DHL sind und der Datenaustausch auch recht gut funktioniert.

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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

28.05.2021 um 14:27
@SpiderWeb

das kannst Du alles vergessen. Wurde schon alles durchgekaut im ebay Forum.
paypal möchte auf seinem Computer mit Ihrem System die Sendungsverfolgung nachvollziehen.

Alles andere kann gefälscht oder manipuliert sein.
Du musst die Sendungsnummer angeben und die schauen dann in IHREM System nach der Sendungsverfolgung
von DHL, Hermes, DPD und Co.

Ein Screenshot, Kopien etc. interessiert paypal nicht.
Da paypal aber die die Gesetze in Deutschland mach, kannst Du Dein Recht bei gericht einklagen.
Aber wer macht das schon?!

Bei ebay zugestellt heißt nicht das es beim Empfänger zugestellt worden ist.
In den vergangen Monaten hatte ich ein paar DHL/Hermes Pakete die zurück gekommen sind.
Unter anderem weil der Hermes Fahrer die Adresse gefunden hat, beim andern mal wurde der
Bar Code beschädigt, beim andern mal waren meine Maße beim Paket nicht korrekt eingehalten.
Alle Pakete sind zu mir zurück gekommen und wurde bei ebay als zugestellt angezeigt.
Erst in der direkten Sendungsverfolgung wurde ersichtlich das die Pakete retour gegangen sind.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

29.05.2021 um 22:34
sollte ich jemals nochmal auf die dumme Idee kommen bei ebay was zu verkaufen, dann nur wie früher

der Kunde zahlt Bar oder per Überweisung auf mein Bankkonto oder er lässt es bleiben

so wars bis jetzt und so wirds bleiben, Painpal und wie diese ganzen Betrüger heißen können mir gestohlen bleiben


Andersrum halte ich es genauso, wer mir nicht seine Bankdaten gibt, kann sein Kram behalten, ich zahle nur an echte Bankkonten

wenn mehr Leute so konsequent wäre, würde ebay das ganz schnell wieder ändern


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

29.05.2021 um 22:49
@ufosichter
Bank Überweisung schön und gut, aber da sind schon viele Leute auf den Leim gegangen.
Wenn das Geld einmal vom Konto raus gegangen ist, ist es weg. Wenn der Verkäufer nicht versendet, hat man die A-Karte.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

30.05.2021 um 13:32
wenn einer Bescheissen will, dann hilft dir der andere Mist auch nix, dann räumt der sein Painpalkonto sofort leer und löscht es, dann kriegst auch nix zurück


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

01.06.2021 um 11:40
Ist nicht von mir aber sehr gut geschrieben. 😁

Also dann, hier mal mein mühsam zusammengesammelter Senf.

Es ist ja so, dass ein privater Verkäufer bisher vielen Streitereien aus dem Weg gehen konnte, indem man PayPal eben NICHT angeboten hat.

Das fällt mit der neuen Zahlungsabwicklung nun weg.

eBay umgeht mit der neuen AGB Regelungen des BGB und wenn man sieht, wie viele Spaßbieter es in letzter Zeit bereits gab (trotz aller Vorkehrungen), da macht man sich so seine Gedanken, was auf einen zukommen kann wenn zwangsweise unsicherere Zahlungsmethoden angeboten werden und man im Zweifel auch noch Strafe bezahlen muss...

Ich habe mal (teilweise sinngemäß) zusammengefasst was eBay gesagt hat zum privaten Verkäufer. Den Text habe ich eBay vorgelegt und eBay hat diesem nicht widersprochen (außer "das Ebay in keiner weise die Regelungen des BGB umgeht" (sic!) (Ja, klar...!)).

- Verschicken Sie niemals ohne Sendungsverfolgung, denn sonst sind Sie als privater Verkäufer der Dumme. Verschicken Sie also auch niemals per Päckchen.

- Bei Briefen / Warensendungen bekommen Sie bei der Deutschen Post mit der zusätzlichen PRIO Einzelmarke (1,-€) eine Sendungsverfolgung.

- Sie sind nicht nur für den Zustand der Ware bei Versand, sondern auch für die Zustellung und mögliche Transportschäden haftbar, obwohl wir mit dieser Regelung § 447 Abs.1 BGB umgehen.

- Wenn ein Käufer meldet seinen Artikel nicht erhalten zu haben, entscheiden wir ohne Sendungsnummer zugunsten des Käufers. Wenn laut dieser Sendungsnummer der Artikel an der Adresse des Käufers zugestellt ist, dann haben Sie alles gut gemacht und haben Sie keine Verantwortung, wenn der Käufer sagt, dass er den Artikel nicht erhalten hat.

- Auch bei der Zustellung an ein Postfach können wir sehen, dass es abgeholt/weitergeleitet wurde, also ist dies der Zustellnachweis. Sie brauchen nur die Lieferanschrift des Käufers nutzen, die er Ihnen in der Kaufabwicklung mitgeteilt hat. Auch ist eine "persönliche" Unterschrift, gerade in dieser Zeit, nicht erforderlich.

- "Wenn Sie unversichert ein Artikel gesendet haben und der Artikel verloren geht, dann haben Sie Verantwortung dafür". Wir behaupten unter pages.ebay.de/rec…tml zwar genau das Gegenteil, wir müssen uns aber nicht an unsere eigenen Gesetze (oder § 447 BGB) halten, denn Sie haben ja unserer flexibel formulierten AGB zugestimmt.

- Wenn der Artikel trotz Sendungsnummer nicht oder nicht rechtzeitig ankommt, kann der Käufer sein Geld zurückbekommen. Was "rechtzeitig" bedeutet bestimmen wir. Sie müssen sich dann selbst um alles weitere kümmern, also z.B. wie Sie wieder an den Artikel gelangen. Zudem behalten wir die Verkaufsprovision ein und wir drohen mit den 19,04 € Strafgebühr, wenn Sie nicht mitspielen.

- Wir tolerieren ein missbräuchliches Verhalten von Käufern in keiner Art und Weise, können es aber selbst nicht erkennen. Und selbst wenn Sie so etwas melden wird es keine bemerkbare Konsequenzen haben.

- Sie haben die Möglichkeit, unzuverlässige bzw. unerwünschte Käufer von Ihren künftigen Angeboten auszuschließen. Das geht aber erst, wenn Sie so einen Käufer selbst identifiziert haben. Von uns können Sie da keine weitere Hilfe erwarten.

- Sie müssen den Artikel sofort verschicken, den Verkaufserlös bekommen Sie dann irgendwann von uns.

- Wir verzögern Auszahlungen nach unserem Belieben, auch mal bis zu drei Wochen.

- Sie können Rücknahmen ausschließen. Der Käufer jedoch kann Artikel zurückgeben, wenn diese von der Beschreibung im Angebot abweichen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gilt für Privatkäufe nicht.

- Wenn ein Käufer keine Lust mehr auf den Artikel hat, kann er einfach innerhalb von 30 Tagen behaupten, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung oder hätte einen "Schaden". Sie müssen Sie den Artikel dann kostenfrei zurücknehmen und das ist endgültig. Sie haben da kein Mitspracherecht, wir entscheiden das für Sie je nach Lust und Laune. Zudem behalten wir die Verkaufsprovision ein und Sie müssen die 19,04 € Strafgebühr bezahlen, wenn Sie nicht mitspielen.

- Wenn der Käufer mit PayPal bezahlt hat kann er sogar innerhalb von 90 Tagen behaupten, der Artikel entspräche nicht der Beschreibung oder hätte einen "Schaden" oder er wäre nicht angekommen. Da es dann keinen Beweis der Zustellung durch DHL mehr gibt, weil DHL die Sendungsinformationen gelöscht hat, haben Sie also gleich gar keine Chance mehr Ihr Geld zu behalten. Widersprechen Sie nicht, Sie müssen ansonsten natürlich die 19,04 € Strafgebühr bezahlen.

- Die Verkaufsprovision behalten wir ein, wenn Sie nicht auf den Streitfall reagieren.

- Wir widersprechen uns gerne: "Die Gebühr für einen Zahlungsstreitfall wird nur erhoben, wenn Sie nicht fristgerecht auf eine Anfrage reagieren" vs. "die 19,04 € Strafgebühr durch einen Zahlungsstreitfall, werden in 2 Fällen berechnet. Der eine ist, wenn Sie auf den Fall nicht reagiert haben und der zweite, wenn Sie den Sachverhalt verloren haben". Was kümmert uns unser Geschwätz von gestern.

- Passen Sie Ihren Startpreis entsprechend der Versandkosten an für Ihre Artikel, damit Sie keine geschäftlichen Verluste erleiden. Das kann mit unseren höheren Gebühren nämlich jetzt passieren.

- Wir berechnen zusätzlich zu den 0,35€ (Verkaufsgrundgebühr) bis zu 14,93% Gebühren (11% Verkaufsprovision, 3,93% internationale Gebühr), ohne dass Sie das verhindern können.

- Ohne Konsequenzen befürchten zu müssen dürfen Sie schreiben: "Ich versende per DHL Paket. Die Versandkosten betragen 4,99€ (DHL Paket) + 0,35€ (eBay-Gebühren auf Versand) + 0,94€ (14,93% eBay-Provision auf Versandkosten, internationale Gebühr) = 6,28€", und damit unsere Kosten in die Versandkosten mit einkalkulieren.

- Die 3% Währungsumrechnungsgebühr können Sie vermeiden, indem Sie ausländische Käufer ausschließen und Ihre Ware nicht auf ausländischen eBay-Seiten einstellen.

- Gebühren werden erst berechnet, wenn der Käufer gezahlt hat. Das bedeutet, wenn Sie einen Spaßbieter haben der den erworbenen Artikel nicht bezahlt, werden Ihnen keinerlei Gebühren berechnet. Ist jedoch eine Zahlung vorhanden und diese wird beispielsweise über einen Kaufabbruch zurückerstattet, werden Ihnen alle Gebühren erstattet bis auf den fixen Anteil von 0,35 EUR.

- Wenn Sie einem Spaßbieter aufgesessen sind und Sie den Artikel bei einer Aktion eingestellt hatten, können Sie uns fragen, ob Sie Ihre Ware mit den Bedingungen der abgelaufenen Sonderaktion neu einstellen können. Wir werden dies dann je nach Laune für jeden Einzelfall entscheiden.

- Das Risiko eines Zahlungsausfalls ist für Sie nun höher, da wir für den Käufer auch unsichere Zahlungsmittel erlauben. Sie können diese nicht ausschließen und wir leiten Forderungen der Zahlungsdienstleiter natürlich gerne an Sie weiter.

- Wenn uns das Risiko des verwendeten Zahlungsdienstleiters zu hoch erscheint, zahlen wir den Verkaufserlös auch erst mal gar nicht oder nur teilweise an Sie aus.

- Wir können auch nach Monaten noch den Verkaufserlös zurückfordern, aber Ihre Ware ist in dann jedem Fall weg.

- Falls etwas schief läuft mit der Bezahlung durch einen Käufer müssen Sie sämtliche daraus entstandenen Streitfallgebühren des Zahlungsdienstleisters bezahlen. Sie dürfen sich aber auch nicht einmischen und müssen das Ergebnis akzeptieren. Falls es uns gefällt und Sie nicht widersprechen prozessieren wir aber gegen dieses Ergebnis und Sie müssen anfallende Kosten (z.B. Anwaltsgebühren,...) bezahlen - deren Höhe wiederum wir für Sie festlegen.

- Detailfragen zu unserer AGB beantworten wir nur mit "für eine korrekte Beantwortung ist juristisches Fachwissen erforderlich. Aus diesem Grund kann Ihnen nur ein Rechtsberater Rede und Antwort dazu stehen" bzw. mit "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Betreiber eines Online-Marktplatzes keine individuelle Rechtsberatung durchführen können".
und hier noch die einige Übersetzungen:

- Gebühren auf die Versandkosten erheben wir, weil wir uns sonst von den Verkäufern benachteiligt fühlen.

- Wir können die Gebühren beliebig hoch schrauben. Sie bleiben ohnehin ruhig, wir haben nämlich eine Monopolstellung.

- Sie sind im Streitfall unserer willkürlichen Interpretation ausgeliefert. Wir sitzen am längeren Hebel, weil wir Ihr Geld auf Gutdünken einbehalten können und Sie wegen "der paar Euro" ohnehin nicht vor Gericht gehen werden.

- Wir lesen oder verstehen Ihre Fragen nicht und schicken gerne unpassende vorgefertigte Antworten, weil Ihr Anliegen uns nicht interessiert.

- Wir haben die neue Zahlungsabwicklung selbst nicht verstanden und stellen auch mal falsche Behauptungen auf wenn Sie uns Fragen stellen. Sie können sich darauf aber im Streitfall nicht berufen und wir werden unsere Aussagen bestreiten, wenn uns diese nicht mehr passend erscheinen.

- Da wir einen Käuferschutz haben, dachten wir, es hört sich gut an wenn wir auch einen "Verkäuferschutz" haben. Mehr als die Bezeichnung ist uns aber nicht eingefallen, daher steckt nichts dahinter.

- Wir möchten unseren Marktplatz danach ausrichten, keine kleinpreisigen Artikel mehr anzubieten, auch wenn letztendlich unser Unternehmen daraus entstanden ist.

- Ergo, Sie haben die Wahl: Stimmen Sie der AGB zu oder bleiben Sie draußen.
Wenn es jemand auch versuchen will, bei Kontaktaufnahme ist zu beachten:

- Immer nur eine klar formulierte Frage auf einmal stellen. Bei mehreren Fragen beantworten sie nur die (vielleicht), die denen am wenigsten Angst macht.

- Damit rechnen die gleiche Frage 20 mal stellen zu müssen, bis sie passend beantwortet wird, also nicht nur mittels allgemeiner Textbausteine oder gänzlich am Thema vorbei.

- eBay liest nicht die Kommunikationshistorie; beim Nachfragen also immer alle bisherigen Informationen nochmal aufführen.
Und zuletzt eine Berechnungshilfe:

Versandkosten für Käufer = ([DHL VERSANDKOSTEN] + 0,35) / 0,8507

Viel Spaß weiterhin auf eBay!


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

01.06.2021 um 11:50
Zitat von mroktobermroktober schrieb:obwohl wir mit dieser Regelung § 447 Abs.1 BGB umgehen
Das stimmt aber nicht. Du musst das Wort "Erfüllungsort" in der Norm beachten.

Außerdem herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Davon gibt es natürlich - vor allem zum Schutz von Verbrauchern - Ausnahmen. Aber der Grundsatz ist eben der, dass die Regelungen des BGB dispositiv sind. Also vor allem dann eingreifen, wenn etwas nicht abweichend vereinbart ist.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

01.06.2021 um 12:40
@kleinundgrün

vielen Dank für Deinen Beitrag. Aber etwas wesentliches hast Du am Anfang überlesen:
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Ist nicht von mir aber sehr gut geschrieben. 😁
Soll nur zur allgemeinen Belustigung dienen!


Sonnige Grüße


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

01.06.2021 um 13:06
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Aber etwas wesentliches hast Du am Anfang überlesen:
Na ja, ich dachte, Du machst Dir das zu eigen, weil Du es als "gut beschrieben" bezeichnest. Aber wie auch immer, dieser Punkt ist halt falsch.

Ebay wird sehen, ob das Geschäftsmodell weiter funktioniert. Oder ob es damit den Weg für andere Plattformen bereitet.
Letztlich möchte ebay seinen Profit maximieren und seine Risiken minimieren. Das geht zwingend auf Kosten der Nutzer. Irgend einer muss das ja bezahlen.

Ein Marktplatz mit fairen Bedingungen wäre sehr schön - aber das würde nur funktionieren, wenn es dazu einen Zwang gibt. Also Zwang durch Konkurrenz oder Zwang durch den Staat.

Auf jeden Fall ist es gut - und deswegen ist der Thread sehr sinnvoll - auf diese Umstände hinzuweisen.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

02.06.2021 um 20:06
Habt Ihr euch auch schon mal gewundert warum so viele Chinesische Händler auf dem ebay Marktplatz in Deutschland (Europa)
sich tummeln?

Nun, die Chinesen brauchen bei ebay nur einen "Mückenschi**" an Gebühren bezahlen.
Die Chinesen haben eine Gebühr von lächerlichen 1,75% zu tragen.

Quelle:

ebay "International fees for unsited managed payments sellers" vom 02.06.2021:

Gebühren für chinesische Händler




Aber wir sollen jetzt 11% auf alles zahlen - auch auf Versandkosten zzgl. noch der Grundgebühr von 0,35€
Mit uns kann man es ja machen...


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

03.06.2021 um 00:20
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Nun, die Chinesen brauchen bei ebay nur einen "Mückenschi**" an Gebühren bezahlen.
Die Chinesen haben eine Gebühr von lächerlichen 1,75% zu tragen.
Wenn ich die Quelle richtig verstehe, handelt es sich um einen degressiven Tarif; ab $100.000 Umsatz im Vormonat sind es dann nur noch 0,45% bei Verkäufen in die EU.

Ein sehr schönes Beispiel dafür, dass eBay dort, wo es einen starken Wettbewerber gibt, seine Preise anpassen muss, denn chinesische Händler haben mit Alibaba bzw. für Endkunden AliExpress eine starke eigene Plattform, die auch von deutschen Kunden stark frequentiert wird.

Allerdings wird ab 01.07.2021 die Luft für chinesische Händler, die nicht aus Warenlagern in der EU versenden, erheblich dünner, da die bisherige Bagatellgrenze von EUR 22,- entfällt und zukünftig Einfuhrumsatzsteuer vom ersten Cent an fällig wird; hinzu kommt, dass u.a. auf Betreiben der Amerikaner die absurd niedrigen Posttarife für Sendungen aus China schrittweise angepasst werden. Für das Inkasso der Einfuhrumsatzsteuer wird die Deutsche Post übrigens EUR 6,- je Sendung erheben, die dann in der Fililale abgeholt werden muss. Das nur am Rande.

Trotzdem: Wer privat auf eBay Omas Vase verhökert, zahlt prozentual das Vielfache dessen, was ein chinesischer Händler auf eBay zahlen muss. Und für den eigenen Einkauf gibt es ja, wie gesagt, Alternativen zu eBay. Wer sich ärgert, sollte also nicht nur das Verkaufen, sondern auch das Einkaufen bei eBay überdenken.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

03.06.2021 um 01:04
Ebay schaufelt sich immer weiter das eigene Grab.
Es war mal eine gute Alternative zu Amazon weil man dort auch Händler fand die einen Artikel auch gebraucht nochmals einige Euro billiger angeboten haben.
Als normaler Mensch dort Verkaufen? Schon lange nicht mehr!
Da kann man so schnell abgezogen werden - Käufer sagt der Artikel kam nicht an - Schwups muss man Geld zurück zahlen obwohl man sich sicher ist das Käufer mit besagten Artikel zuhause sitzt und noch dazu das Geld zurück bekommt. Das ist ebay von heute.
Der Laden hat fertig. 90% Chinesische Verkäufer sprechen auch für sich.
Mit den neuen Veränderungen werden dann bald die Chinesen abspringen und Ebay versinkt ins Nichts.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

03.06.2021 um 09:47
Zitat von RanulfRanulf schrieb:Als normaler Mensch dort Verkaufen? Schon lange nicht mehr!
Da kann man so schnell abgezogen werden - Käufer sagt der Artikel kam nicht an - Schwups muss man Geld zurück zahlen obwohl man sich sicher ist das Käufer mit besagten Artikel zuhause sitzt und noch dazu das Geld zurück bekommt. Das ist ebay von heute.
Und das neue Bezahlsystem ist ja nicht der einzige Stolperstein für einen privaten Verkäufer. Wer arglos und ohne sehr viel Hintergrundwissen Artikel auf eBay anbietet oder verkauft, kann sich Ärger mit Abmahnungen, dem Finanzamt und sogar der Polizei einhandeln.

Produktfälschungen sind selbst für Experten nicht immer sofort erkennbar, in einer CD-Sammlung kann schnell mal eine CD aus dem Urlaub ohne EAN-Code dabei sein, alte Artefakte enthalten oft Bestandteile absolut geschützter Arten, die gar nicht oder nur mit entsprechenden Nachweisen gehandelt werden dürfen. Wer viele Erbstücke oder Teile einer Sammlung anbietet oder häufiger neuwertige Dinge anbietet, gilt dem Finanzamt schnell als Händler. Wer Markennamen als Gattungsnamen verwendet, etwa sein Glaskeramik-Kochfeld unbedacht mit "Ceran" bezeichnet, obwohl es von einem anderen Hersteller stammt, bekommt schneller Post vom Anwalt, als ihm lieb ist.

Insofern würde ich gerade Neueinsteigern eher davon abraten, bei eBay zu verkaufen. Das Risiko steht oft in keinem Verhältnis zum Erlös.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

07.06.2021 um 12:32
Interessanter Artikel über die neue Zahlungsabwicklung von ebay bei gegen-hartz.de:

Erhebliche Verschlechterungen bei ebay für private Verkäufer


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07.06.2021 um 16:32
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb am 03.06.2021:Insofern würde ich gerade Neueinsteigern eher davon abraten, bei eBay zu verkaufen. Das Risiko steht oft in keinem Verhältnis zum Erlös.
Ein sicherlich sehr guter Hinweis.

So eine private Versandplattform funktioniert letztlich nur, wenn sich alle Beteiligten fair verhalten. Da dies nicht der Fall ist, trägt letztlich der Verkäufer das Gros der Risiken. Alleine schon nachzuweisen, dass eine Ware korrekt und unbeschädigt am Leistungsort (Käufer) angekommen ist, ist kaum möglich.
Bei großen Händlern ist das wie Ladendiebstahl, das ist eingepreist. Verkauft man ab und an etwas, kann man so etwas nicht einpreisen. Man kann nur hoffen, dass es klappt.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

08.06.2021 um 13:29
Ab heute ist bei ebay Schluss.

Es können nur noch Artikel eingestellt und bearbeitet werden, von Verkäufer die auf die neue
Zahlungsabwicklung umgestellt haben :


Screenshot 110Original anzeigen (0,2 MB)


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

08.06.2021 um 23:15
Zitat von mroktobermroktober schrieb:Es können nur noch Artikel eingestellt und bearbeitet werden, von Verkäufer die auf die neue
Zahlungsabwicklung umgestellt haben
So langsam wird es ja echt skurril! Dass man ohne Zustimmung zu den neuen Bedingungen keine neuen Artikel mehr einstellen kann, ist ja, unabhängig davon, wie man zu diesen Änderungen steht, noch irgendwo nachvollziehbar.

Dass man aber seine bestehenden Angebote bald nicht mehr bearbeiten kann, wenn man sich nicht auf das neue Bezahlsystem einlassen mag, das wirkt auf mich schon fast wie eine Straf-, Erziehungs- oder Zwangsmaßnahme.

Neben Tippfehlern oder erkannten sachlichen Fehlern in der Artikelbeschreibung (der angebotene Pullover ist doch nicht aus reiner Schurwolle) gibt es doch vor allem einen Grund, seine Angebote zu bearbeiten: EBay hat mal wieder eigenmächtig das Angebot genau so verändert, wie man es gerade nicht haben wollte. Beispielsweise wird einfach ungefragt die Möglichkeit eines Preisvorschlags hinzugefügt, obwohl man gleich einen realistischen Festpreis festgelegt hat.

Daneben zwingt einen eBay zu bestimmten Angaben zum angebotenen Artikel, die die Suche erleichtern sollen. Man muss also ein Angebot u.U. mehrmals bearbeiten, bis es den Ansprüchen von eBay genügt - oder man rutscht in den Suchergebnissen so weit nach unten, dass man keine Chance hat, mit seinem Angebot gefunden zu werden.

Seine (noch) bestehenden Angebote nicht mehr bearbeiten zu könenn, ist also ein weiteres Druckmittel gegen die privaten Verkäufer auf eBay. Es wird sich zeigen, ob sich die Verkäufer auf solche Weise in Handlungszwang setzen lassen. Oder doch lieber gleich ihre Angebote beenden? Falls man wenigstens das noch kann...


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

09.06.2021 um 18:05
ebay steht über allem, auch über dem deutschen Recht.

Es kann nicht sein, das man am Wochenende zu einer Sonderaktion 70% Gebühren sparen bis 7.Juni einstellen und
am 8. Juni flattert dann die Nachricht rein man kann seine laufenden Angebote nicht mehr bearbeiten, weil man jetzt nicht so springt wie ebay es gerne hätte.

Ich bin kein gelernter Jurist, aber so viel Sachverstand besitze ich das das nicht rechtens ist.


Angebote beenden geht aktuell bei mir noch.


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

10.06.2021 um 20:27
Heute wurde von ebay verkündet, das ab dem 09.07.2021 Schluss ist und laufende Angebote von ebay Mitglieder, die nicht auf die neue Zahlungsabwicklung teilnehmen wollen, deaktiviert werden:



fristOriginal anzeigen (0,2 MB)




Etwas lustig abgewandelt:

Fundstück aus dem ebay Forum, dort aber bereits gelöscht:

Quelle: ebay Community Forum


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ebay führt neues Bezahlsystem für Privatverkäufer ein!

11.06.2021 um 13:46
Ohne eBay in Schutz nehmen zu wollen, kann es natürlich sein, dass die Regeln für die steuerliche Plattformhaftung im Umsatzsteuergesetz § 25 f und die Dokumentationspflichten nach § 22 f im Umsatzsteuergesetz den Handelsplattform-Betreiber eBay dazu gebracht haben, die gesamte Zahlungsabwicklung über ihren Tisch laufen zu lassen.

Natürlich wusste eBay auch vorher schon, wer wann und was auf ihrer Plattform umgesetzt hat. Das liegt ja schon in eBays eigenem Interesse, um entsprechende Provisionen in Rechnung zu stellen.

Wieviel Geld tatsächlich im Einzelfall geflossen ist, und wofür im Detail, konnte eBay jedoch nur erahnen. So könnte ein Käufer im EInzelfall ermuntert werden, für Zubehör eines Artikels einfach einen entsprechenden Mehrpreis zu überweisen; außerdem konnte ein Artikel retourniert werden, ohne dass eBay davon erfuhr und ohne dass der Verkäufer dies gemeldet hat.

Außerdem könnte ein Verkäufer durch eine Vielzahl von Accounts mit dem gleichen Zahlungsempfänger bislang den wahren Umsatz oder den gewerblichen Charakter verschleiern, wodurch u.a. auch die Privilegierung für Kleinunternehmer entfallen könnte.

Die Dokumentationspflichten, die einem Plattformbetreiber auferlegt sind, und die auch für Privatanbieter fast genauso gelten, kann eBay am besten erfüllen, wenn sie auch gleich den Zahlungsverkehr mit in ihre Hände nehmen.

Bei Privatverkäufern haftet eBay im Grundsatz nicht; dieses Privileg verfällt aber, wenn eBay nach Art oder Umfang der Umsätze hätte wissen müssen, dass es sich in Wirklichkeit um gewerbliche Umsätze gehandelt hat (§25 e (3) Umsatzsteuergesetz).

Was ich zum Ausdruck bringen will: eBay nimmt womöglich die Verärgerung oder gar Vertreibung der eigentlichen Privatverkäufer in Kauf, um seinen Dokumentationspflichten nachzukommen und einer evtl. Haftung nach dem Umsatzsteuergesetz zu entgehen. Statt dies offen zu kommunizieren, wird dann die neue Zahlugnsabwicklung als vorteilhaft dargestellt und durchgedrückt- nicht sehr transparent, wie ich finde.


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