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Kino.to wurde nun gelöscht

770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Internet, Filme, Illegal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kino.to wurde nun gelöscht

08.06.2011 um 19:13
Ich denke das nur die Leute die dort angemeldet waren etwas zu befürchten haben.
Jeden der da drauf war vor Gericht zu laden ist wohl kaum möglich.
So gut wie jeder den ich kenne war mal auf der Seite und hat sich dort nen Film etc. angeschaut.

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Kino.to wurde nun gelöscht

08.06.2011 um 19:16
logtips60tsOriginal anzeigen (0,2 MB)
kinoto1
Streaming-Seiten für raubkopierte Filme und TV-Inhalte gehören zu den populärsten Web-Angeboten. Deutsche Videofans lassen sich gern von Kino.to versorgen. Kino.to ist die bekannteste deutsche Streaming-Seite und taucht in der letzten Zeit immer mehr in den Medien auf.

Was viele der Kino.to Besucher allerdings interessieren dürfte ist, dass Kino die IPs der Besucher z.B. im Kino.to Forum speichert. Decryptor (ein Mitglied im RaidRush Forum) konnte uns zu dieser Aussage sogar Beweisbilder aus dem Admin Control Panel der Forensoftware von Kino.to liefern.

Wie Kino.to mit den IPs der Besucher auf der Hauptseite umgeht, kann nur spekuliert werden. Allerdings glaube ich kaum, dass dort sehr viel anders als im Forum vorgegangen wird. Wir möchten die Seite mit diesen News nicht schlecht machen und jeder Mensch muss selber wissen, welche Seiten er besucht und welche nicht, allerdings sind wir der Meinung, dass die Besucher wissen sollten, wie mit ihren IPs wirklich umgegangen wird.



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Kino.to wurde nun gelöscht

08.06.2011 um 19:17
Die Server von Kino.to standen in Russland. Das Problem bei der Sache ist das sie wohl eigene Fileserver hatten umso massig Kohle zu verdienen. Man geht von einen 7 Stelligen betrag aus der erwirtschaftet wurde.

Diese File Server sind auch schon Down hier eine Liste.

bitload.com
freeload.to
archive.to
ebase.to
filebase.to
speedload.to
quickload.to

Die User die es genutzt haben wird nichts passieren. Sollte es doch hart auf hart kommen gibt es eine Abmahnung das war es dann.


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Kino.to wurde nun gelöscht

08.06.2011 um 19:29
Was soll das ganze Theater eigentlich?

Selbst wenn sie eine IP-Adresse haben und sogar nachweisen könnten, wer, wann, welchen Film geschaut hat, würde kaum etwas passieren.
Oder glaubt jemand ernsthaft, bei einigen Millionen Fällen, würde die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, wegen so einem geringfügigen Vergehen, beantragen und damit die deutsche Justiz für Jahrzehnte handlungsunfähig machen? Jeder User bekäme dann nämlich sein eigenes Verfahren...was wohl kaum die Staatsanwaltschaft Dresden bewältigen könnte... :D


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08.06.2011 um 19:32
Hier ist noch ein interessanter Auszug aus Spiegel online:



"Im Internet kursieren offenbar Auszüge aus dem Durchsuchungsbeschluss, der sich neben kino.to außerdem gegen vier weitere, damit verbundene Verzeichnisse sowie mindestens 14 Filehoster richtet. Unter der Adresse kino.to steht mittlerweile ein Hinweis der Kriminalpolizei: "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."

Die Nutzer der kostenlosen Streams müssen sich nach Einschätzung eines Kölner Anwalts wahrscheinlich keine Sorgen machen. "Das Anbieten der Filme ist höchst illegal", teilte Christian Solmecke mit. Ob das reine Konsumieren illegal sei, sei unter Juristen sehr umstritten. "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist", heißt es weiter. Das gelte jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde.

Die Betreiber von kino.to hatten ihren Besuchern außerdem zugesichert, keine Logdaten zu speichern."


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m7 ehemaliges Mitglied

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08.06.2011 um 19:33
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Oder glaubt jemand ernsthaft, bei einigen Millionen Fällen, würde die Staatsanwaltschaft ein Verfahren, wegen so einem geringfügigen Vergehen, beantragen und damit die deutsche Justiz für Jahrzehnte handlungsunfähig machen? Jeder User bekäme dann nämlich sein eigenes Verfahren...was wohl kaum die Staatsanwaltschaft Dresden bewältigen könnte... :D
Das klingt schon logisch aber hast du mal daran gedacht das mit dem down der Seite ab jetzt öffentliches Interesse besteht und die Filmindustrie jetzt den Hammer kreisen lassen will. Da muss leider die Staatsanwaltschaft tätig werden auch wenn diese es garnicht wollen.


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08.06.2011 um 19:36
Zitat von KlausBärbelKlausBärbel schrieb:Das gelte jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt werde.
Aber bei einem Stream wird der komplette Film temporär geladen und befindet sich somit auf deiner Festplatte.


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08.06.2011 um 19:38
@m7
Das ist ja die rechtliche Grauzone. Temporär ist flüchtig.


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08.06.2011 um 19:40
@m7
@KlausBärbel

grauzone..

auf n24 kann man 'sämtliche' dokus von denen streamen.. die hätte man ja dann auch temporär auf der platte


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08.06.2011 um 19:41
@KlausBärbel
Das stimmt schon, die einen sagen es ist ein download die anderen sagen es wäre keiner. Ich kann jedenfalls sagen das dass kopieren von einem temporär geladen Stream kinderleicht ist.


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08.06.2011 um 19:41
@m7
Das mag wohl sein, nur ist es eben auch dann technisch nicht machbar ca. 4 Millionen Prozesse zu führen. Und da man in Deutschland keine "Massenprozesse" führen darf, ergo unmöglich.^^


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08.06.2011 um 19:41
@m7 Die Staatsanwaltschaft muss garnix machen. Erstma brauchen die Beweise das User das getan haben und die kriegen sie net einfach ma so.

Du scheinst alles besser zu wissen als Fachmänner die sich dazu äußern. xD Reagier doch ma mit Aussagen von Leuten deren Fachwissen sich nachweisen lässt und net nur deine Meinung. Hier posten doch alle Quellenangaben mit dazu damit man sieht ihr Wissen stammt net aus den eigenen Fingern.


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08.06.2011 um 19:42
@canpornpoppy
Die hast du auch auf deiner Festplatte, bis zum Neustart deines PC's.


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08.06.2011 um 19:42
Zitat von canpornpoppycanpornpoppy schrieb:auf n24 kann man 'sämtliche' dokus von denen streamen.. die hätte man ja dann auch temporär auf der platte
Wenn es n24 auf ihrer Website anbietet, ists ja keine Urheberrechtsverletzung... die besitzen ja die Rechte an den Dokus und können damit machen, was sie wollen.

Wenn irgendjemand anderes diese Dokus streamt, hat man wieder eine Urheberrechtsverletzung und befindet sich in der rechtlichen Grauzone.


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08.06.2011 um 19:44
wieso eigentlich kino.to? der größte urheberrechtsverletzer in dt ist google mit seinem videoportal youtube...


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08.06.2011 um 19:44
@Tommy137
Zitat von Tommy137Tommy137 schrieb:Wenn irgendjemand anderes diese Dokus streamt, hat man wieder eine Urheberrechtsverletzung und befindet sich in der rechtlichen Grauzone.
Eigentlich nicht. Das Gesetz spricht da eine eindeutige Sprache. Ohne Genehmigung des Urhebers ist es keine "Grauzone" mehr....


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08.06.2011 um 19:45
@Prof.nixblick das streamen nicht, aber das stream empfangen schon


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08.06.2011 um 19:47
Zitat von Prof.nixblickProf.nixblick schrieb:Eigentlich nicht. Das Gesetz spricht da eine eindeutige Sprache. Ohne Genehmigung des Urhebers ist es keine "Grauzone" mehr....
Ja ok, falsch formuliert. Das Anbieten des Streams ist dann natürlich illegal. Beim Zuschauen wiederrum gehen die Meinungen einiger Anwälte noch auseinander.

Das Streamen und Stream empfangen von Dokus auf n24.de ist im Gegensatz dazu völlig legal.


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08.06.2011 um 19:48
Die Content-Industrie wird mit einer Klage gegen über 1.000.000 Unbekannte nicht durchkommen. Die IPs haben die nicht und bekommen sie auch nicht so einfach. Das läuft anders als bei den Abmahnwellen, bei denen die IPs bekannt waren.


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08.06.2011 um 19:50
Nutzung von Filehostern: Mache ich mich strafbar?
Für die meisten Internetnutzer wichtiger ist die Frage, ob auch der reine Download verboten ist. Prinzipiell ist die Nutzung von Filehostern durchaus nicht illegal. Allerdings erklärt das novellierte deutsche Urheberrecht klar, dass auch der Download - ergo: das Anlegen einer Kopie - eines Werkes aus dem Internet nicht legal ist, wenn diese Datei für den Downloader "offensichtlich rechtswidrig" zur Verfügung gestellt wurde.

Das aber dürfte bei den meisten Filmen und Musikstücken, die über Filehoster zu finden sind, der Fall sein. Die Formulierung läßt Raum für Interpretationen, ist aber letztlich eindeutig: Wenn man bei einem Filehoster die Kopie eines aktuellen kommerziellen musikalischen oder filmischen Werkes findet, ist nicht davon auszugehen, dass der Hinterleger über die Rechte zur Verbreitung verfügte. Kurzum: Wer weiß, dass die Verbreitung eines Werkes illegal geschah, verstößt gegen das Gesetz, wenn er diese nutzt.
*spiegelonline*


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