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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

732 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bayern, Nürnberg, August ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

19.11.2023 um 23:13
Danke für die Erklärung. Mich hätte aber lediglich interessiert, ob es so etwas wie einen Zeitstempel für ausgegangen Anrufe gab, den die Polizei einsehen konnte.

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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

19.11.2023 um 23:23
die frage ist doch beantwortet: hatte das telefon im floraheim einen einzelverbindungsnachweis, hätte man sehen können, dass und wohin angerufen worden wäre. gab es den nicht (wie in 99,99% aller bundesrepublikanischen haushalten), konnte such nichts nachvollzogen werden. quasi herrliche zeiten


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

20.11.2023 um 10:40
@pannettone
Gaststätten hatten das aber relativ oft, da die Gäste zu dieser Zeit gerne mal ein Taxi oder einen Abholer anriefen. Da musste man sicherstellen, dass derjenige nicht den Onkel in Kiel anruft und die Einheiten durchrattern. Schließlich musste man in der Gaststätte leicht 30-50 Pfennig pro Einheit zahlen, denn Telefonieren war zu der Zeit noch ein kleiner Luxus.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

20.11.2023 um 10:54
Zitat von BandiniBandini schrieb:Gaststätten hatten das aber relativ oft, da die Gäste zu dieser Zeit gerne mal ein Taxi oder einen Abholer anriefen. Da musste man sicherstellen, dass derjenige nicht den Onkel in Kiel anruft und die Einheiten durchrattern. Schließlich musste man in der Gaststätte leicht 30-50 Pfennig pro Einheit zahlen, denn Telefonieren war zu der Zeit noch ein kleiner Luxus.
Ja, einen mechanischen Zähler, aber kein Einzelverbindungsnachweis in dem Sinne. Und im Floraheim wurde bestimmt nicht Buch über die Einheiten geführt.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

25.11.2023 um 09:26
hätte die gasttätte das gehabt, müsste die gribbo ja nicht rätseln, ob und mit wem sich co getroffen haben könnte.

in wirklichkeit bleiben doch nur 3 theoretisch verdächtige:
a) ehemann
b) taxifahrer
c) der unbekannte.

offensichtlich können /müssen wir a+b ausschliessen: der a ist rechtskräftig freigesprochen b scheidet wohl auch aus, da (das müssen wir jetzt aus den umständen schliessen) er ein alibi hat (sprich weiter taxi fuhr und die fahrten über die taxizentrale + taxameter belegbar waren.

bleibt der nebulöse dritte. was würde eigentlich aus dem polizeibeamten des verteidigers?


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

27.11.2023 um 10:15
Zitat von ExilHarzerExilHarzer schrieb am 20.11.2023:Einzelverbindungsnachweis
Eine Speicherung der Daten fand schon statt, aber die Anforderung war ziemlich kompliziert. Zu der Zeit konnte man jedenfalls schon einen Antrag auf Rufnummernänderung stellen in extremen Belästigungsfällen. Dann musste nämlich auch anhand der Verbindungen festgestellt werden, ob eine tatsächliche Belästigung vorlag. Das lief gleichzeitig über eine Anzeige bei der Polizei usw.. Von daher denke ich, dass es im vorliegenden Fall schon möglich gewesen wäre, an diese Daten zu kommen. Zumindest für die Polizeibehörde.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

27.11.2023 um 11:23
Zitat von xoxalbxoxalb schrieb:Von daher denke ich, dass es im vorliegenden Fall schon möglich gewesen wäre, an diese Daten zu kommen. Zumindest für die Polizeibehörde.
Nein, das war nicht möglich. Du konntest bei Belästigung eine Fangschaltung einrichten lassen. War nicht ganz billig. Ansonsten gab es keine Möglichkeit herauszubekommen, wer der Anrufer war. Damals wurde Datenschutz noch recht ernst genommen.

Für die Ermittler gab und gibt es die Möglichkeit, eine Telefonüberwachung mit richterlichem Beschluss einzurichten. Es gab aber keine Möglichkeit, Anrufe im Nachhinein zu identifizieren.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

27.11.2023 um 17:04
Zitat von emzemz schrieb:Du konntest bei Belästigung eine Fangschaltung einrichten lassen.
Den Begriff Fangschaltung kenne ich auch noch, aber ich habe mich hier orientiert:
Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes (auf Netzebene in den 1980er Jahren) wird die Rufnummer eines Anrufers bis zur letzten Vermittlungsstelle übertragen. Vermittlungstechnische Leistungsmerkmale erlauben es jedoch, die Übermittlung an den Angerufenen eingeschränkt zu unterdrücken (ausgenommen hiervon sind Notrufanschlüsse der Polizei, Feuerwehr und medizinischer Notdienste, siehe auch CLIRO).

Seit ca. 1990 sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, für Transparenz bei der Rechnungstellung jederzeit auf Nachfrage einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen. Dafür müssen sie sämtliche Wählverbindungen für eine angemessene Zeit speichern. Bei Straftaten (fortgesetzte Belästigung oder Bedrohung) können solche Daten auch von den Ermittlungsbehörden zur Identifizierung anonymer Anrufer genutzt werden.
Quelle: Wikipedia: Fangschaltung


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

14.03.2024 um 10:57
Ich hätte noch einmal eine Frage zur Begegnung mit dem Taxifahrer: Im XY-Filmfall hieß es, der Taxifahrer habe eine junge Frau auf der Straße laufen sehen, auf deren Beschreibung Claudia O. passte. Er fragte, ob sie ein Taxi bestellt habe, was sie verneinte, woraufhin er weiter fuhr.

Im True-Crime-Podcast "abgründe" von nordbayern.de, der sehr ausführlich ist, gibt es eine leicht andere Darstellung:

Der Taxifahrer wartete vergeblich vor dem Floraheim (soweit identisch mit XY), er fuhr dann zurück und sah am Straßenrand Claudia O. laufen. In dem Podcast wird gesagt, dass er sie persönlich kannte und auch schon vorher dort abgeholt hat.

Der Rest ist wie XY, er fragte sie, ob sie ein Taxi bestellt habe, sie sagte "Nein" und er ließ es dabei bewenden und fuhr weiter.

Wenn das so stimmt, dann dürfte ihm mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit klar gewesen sein, dass es auf jeden Fall Claudia O. war, die das Taxi bestellt hatte und er wegen ihr in einer Nacht, in der wegen des Blumenfests viel los war, in der Nachtschicht eine Leerfahrt machen musste, während ihm andere Einnahmen vielleicht entgingen.

Das dürfte nicht gerade für gute Stimmung bei ihm gesorgt haben. Jeder reagiert anders, aber ich hätte mich mit dem ersten Nein nicht zufrieden gegeben, sondern etwas penetranter nachgefragt. Jetzt frage ich mich, wie eine alkoholisierte Uschi O., die auch Konflikten nicht aus dem Weg ging, einem Taxifahrer, der jetzt vielleicht noch seinen verdienten Lohn "einfahren" will, vielleicht Paroli geboten hätte.

Daher die Frage: Weiß jemand, ob der Taxifahrer wirklich Uschi O. kannte und sie schon früher hin und wieder nachts vom Flora abholte?


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

14.03.2024 um 12:37
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Daher die Frage: Weiß jemand, ob der Taxifahrer wirklich Uschi O. kannte und sie schon früher hin und wieder nachts vom Flora abholte?
Diesen Fall verfolge ich seit langem sehr aufmerksam und ich lese jetzt das erste Mal davon, dass Claudia O. (Uschi Obermaier ist jemand anderes 🤓) sich in der Vergangenheit bereits von jenem Taxifahrer hat chauffieren lassen.
Dass dem Taxifahrer das Floraheim bekannt gewesen sein könnte, weil er hin und wieder Gäste fuhr, ist aber gut vorstellbar.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

14.03.2024 um 13:15
Richtig Uschi O....da war doch etwas anderes...

Hör doch mal in den Podcast rein. Weil er so umfangreich ist, wurden dem Fall sogar zwei Teile gewidmet. Einen Großteil der Ausführungen macht der Verteidiger von Claudia Os. Ehemann, der für ihn den Freispruch erwirkte. Von ihm kommt meiner Erinnerung nach auch die Aussage, dass Claudia O. dem Taxifahrer durch frühere Fahrten persönlich bekannt war. Er dürfte sich natürlich schon detailliert mit den Fakten auskennen.

Die Polizei schloss den Taxifahrer wohl allerdings schon in einem recht frühen Stadium vom Kreis der Verdächtigen aus. Eine genaue Begründung dafür liefert der Podcast nicht. Der Verteidiger sagt nur, die Polizei hätte es "ihm einfach nicht zugetraut".


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

14.03.2024 um 13:19
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Daher die Frage: Weiß jemand, ob der Taxifahrer wirklich Uschi O. kannte und sie schon früher hin und wieder nachts vom Flora abholte?
Ich würde mal davon ausgehen, dass sich Gastwirte und Taxifahrer in der Regel auch persönlich kennen. Es gibt ja häufiger Gäste, die sich vom Taxi heimfahren lassen. Der Wirt ruft bei der Taxizentrale an, und der Taxifahrer kommt dann rein und fragt beim Wirt, wer der Fahrgast ist.


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16.03.2024 um 15:22
@emz
Stimmt und meistens rufen die Wirte auch bei den gleichen Taxiunternehmen an, sodass man dann nach kurzer Zeit viele Fahrer kennt und umgekehrt.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

18.03.2024 um 10:31
Heißt dann aber, dass die Darstellung im Podcast, dass er angehalten sein dürfte und Claudia O. gefragt hat, ob sie ein Taxi bestellt hat, wohl richtig ist? Und er stark davon ausgehen musste, dass sie die Anruferin war. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass er sie aufforderte einzusteigen oder die Fahrt zu bezahlen.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

18.03.2024 um 13:16
Zitat von RedRalphRedRalph schrieb:Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass er sie aufforderte einzusteigen oder die Fahrt zu bezahlen.
Guter Gedanke. Nicht die Fahrt, die hat ja gar nicht stattgefunden, aber die (vergebliche) Anfahrt hätte er mMn berechnen dürfen.

Aber wie sagt der Jurist: Wer Geld heraus will, hat schon halb verloren. Wie hätte er seinen Anspruch durchsetzen sollen, wenn die Frau behauptet hat, sie hätte kein Taxi gerufen?


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

18.03.2024 um 14:39
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Aber wie sagt der Jurist: Wer Geld heraus will, hat schon halb verloren. Wie hätte er seinen Anspruch durchsetzen sollen, wenn die Frau behauptet hat, sie hätte kein Taxi gerufen?
Naja, es gibt zumindest eine Zeugin aus der Taxizentrale, die hätte bestätigen können, dass eine Frau aus dem Flora-Heim ein Taxi bestellt hat (das ist ja dokumentiert). Und dies geschah offensichtlich zu einem Zeitpunkt, als das Heim längst geschlossen war. Insofern hätte ein Gericht von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausgehen können. Hängt beim "Königlich Bayerischen Amtsgericht" aber nicht selten von der Tagesform einer/eines Richterin/Richters ab...vor Gericht und auf hoher See...

Aber wer zog damals schon wegen 20 bis 40 DM vor den Kadi? Ein Mahnbescheid hätte vielleicht erfolgreicher sein können. Die Eheleute schienen ja etwas chaotisch gewesen zu sein und da wäre die Aussicht, dass nichts fristgerecht unternommen wird, nicht ganz fernliegend...


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

18.03.2024 um 15:23
@RedRalph Man schlägt auch ungern die Hand, die einen nährt. Zumindest dort, wo es mehrere konkurrierende Zentralen gibt, oder wenn es sich um Stammkunden handelt, wird auch gern mal eingeknickt - nicht unbedingt vom Fahrer, aber vom Unternehmen oder der Zentrale.

Ich hatte mal richtig Ärger mit meiner Zentrale, weil ich einen fast besinnungslos Betrunkenen nicht als Fahrgast in "meinem" Auto mitnehmen wollte. Solche Fahrgäste schlafen gern vor dem Ziel im Auto ein, sind nicht mehr wach zu bekommen und/oder erbrechen sich.

Andererseits lebt das Gewerbe auch und gerade von solchen Leuten. Stammkunden können sich also u.U. schon etwas '"herausnehmen". Obwohl sie in dem Zustand aus meinem Beispiel gar keinen Anspruch auf Beförderung haben.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

25.03.2024 um 14:02
Wie schätzt ihr die fremde DNA ein, die unter den Fingernägeln von Claudia O. gefunden wurde und mit dem Diebstahl von 2012 übereinstimmt? Muss diese unbedingt vom Täter stammen? Ich denke, dass es in Kneipen öfter zu Auseindersetzungen/Gedränge kommt, das wurde ja auch im FF dargestellt, und somit die DNA auch während des Gaststättenbetriebes, der ja am Tattag noch stattfand, an das Opfer gekommen sein könnte. Möglicherweise wird diese Spur überbewertet.


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Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz

25.03.2024 um 17:03
Zitat von Bayern81Bayern81 schrieb:Wie schätzt ihr die fremde DNA ein, die unter den Fingernägeln von Claudia O. gefunden wurde und mit dem Diebstahl von 2012 übereinstimmt?
Die DNA-Spur als solche sagt ja zunächst nichts weiter aus, als dass unter den Fingernägeln des Mordopfers und am Tatort des Diebstahls die DNA der selben Person gefunden wurde. In einem anderen Thread wurde kürzlich von jemandem recht gut erklärt, dass es sich bei einem solchen Kreuztreffer zunächst einmal um ein bloßes Indiz auf die Täterschaft einer bestimmten Person handelt, in unserem Fall sowohl, was den Einbruch, als auch, was den Mord anbelangt.
Zitat von Bayern81Bayern81 schrieb:Möglicherweise wird diese Spur überbewertet.
Wie oben ausgeführt, beweist die Spur, für sich allein gesehen, nichts. Die Bewertung der daraus ableitbaren Zusammenhänge ist das A und O, für die Ermittler, aber auch ggf. später in einem Gerichtsverfahren.

Ich vermute, dass es für die Ermittler bei einer DNA-Spur immer Hinweise gibt, die diese Bewertung erleichtern, von denen wir aber in der Regel nichts erfahren. Neben rein physikalischen Parametern (Fundort, Menge und Reinheit des DNA-Materials) kommen logische Überlegungen (wurde nach dem Aufbringen der Spur noch eine weitere, neuere ins Spiel gebracht) hinzu.

Für mich persönlich ist auch die Tatsache interessant, dass unter den Fingernägeln des Opfers DNA-Spuren gefunden wurden, die eben nicht einer x-beliebigen Person zuzuordnen sind, sondern einer Person, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit einer weiteren, wenn auch nicht einschlägigen, Straftat zuzuordnen ist.

Es mag prozessuale und rechtliche Gründe geben, Straftaten in verschiedene Kategorien einzuteilen; für mich ist der Unterschied zwischen Einbruchskriminalität und Gewaltverbrechen eher ein gradueller, als ein prinzipieller. Ich bin kein Kriminologe, aber es heißt immer, wer "nur" einbricht, bringt deshalb noch lange niemanden um.

Umgekehrt wird für mich ein Schuh daraus: Warum sollte jemand, der einen Menschen tötet, vor einem Diebstahl zurückschrecken?

Ich denke, die Polizei bewertet den Zusammenhang genau richtig. Sollte sie die Person finden, zu der die DNA gehört, und anschließend feststellen, dass es sich nicht um den Täter im Fall C.O. handelt, wird er sich eventuell für den Diebstahl verantworten müssen. Die Polizei muss aber eben auch entlastende Dinge ermitteln. Bis es so weit ist, wird sie die Spur ernst nehmen müssen.


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