Mord an Claudia Obermeier in Röthenbach a. d. Pegnitz
26.11.2025 um 20:13Letztendlich stellt sich auch die Frage, sollte noch ein Täter ermittelt werden, ob ihm überhaupt ein Mordmotiv nachgewiesen werden kann.
Er könnte auf Totschlag plädieren, der wäre nach spätestens 30 Jahren verjährt.
Sie wurde nicht vergewaltigt und erwürgen gilt nicht zwangsläufig als Mord, das Motiv ist ausschlaggebend.
Sicher ist es aber wichtig für die Hinterbliebenen, wenn nach so langer Zeit noch ein Täter ermittelt werden kann.
Er könnte auf Totschlag plädieren, der wäre nach spätestens 30 Jahren verjährt.
Sie wurde nicht vergewaltigt und erwürgen gilt nicht zwangsläufig als Mord, das Motiv ist ausschlaggebend.
Sicher ist es aber wichtig für die Hinterbliebenen, wenn nach so langer Zeit noch ein Täter ermittelt werden kann.