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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

22.12.2016 um 17:59
Mir wird das wirklich zu primitiv. Ich habe fast von Geburt an bis kurz nach meinem 24.Geburtstag in Eitorf gelebt.

Nein, und ich spreche nicht für andere Eitorfer, sondern allein für mich. Ich muss mich nun wirklich nicht rechtfertigen, warum mir das nahe geht.

Mir persönlich ist es herzlich egal, ob die Zeugin Diplomatentochter ist. Der Richter sprach dies an, ihre Bildung und dass sie welterfahren sei. Wesentlich hervorgehoben wurde ihre intelektuelle Überlegenheit. Ein solcher Unterschied zwischen beiden wurde von der Gutachterin als möglicher Anhaltspunkt für ein falsches Geständnis genannt, da dies zu den möglichen Risikofaktoren gezählt wird.

@lawine Ich denke, du willst das nur so verstehen, dass es dir in dein Bild passt. Kannst du dir vorstellen, dass ich mich mit der Zeugin auch über ganz ganz anderes ausgetauscht habe und der Ehemann mitsamt seiner Strafverteidiger Kenntnisse über mich haben, die nicht für sie bestimmt waren und mir das hochnotpeinlich ist, da dies alles in der Akte steht?

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Der Fall Sandra D.

22.12.2016 um 18:00
Zitat von emzemz schrieb:Wer ohne Notwendigkeit ein Geständnis abgibt, anscheinend um sich wichtig zu machen. muss sich möglicherweise nicht wundern, wenn ihm das als "grob fahrlässig" ausgelegt wird.
Das ist zwar richtig, aber wie gesagt, darf das nicht zur vollkommenen Enthebung der Verantwortung des Staates führen. Er mag zwar damit bis zum ersten Urteil kein Anspruch auf Entschädigung haben, aber da das erste Gericht vollkommen schlampig gearbeitet hat, darf das nicht zur endlosen Enthebung der Verantwortung des Staates führen.

Für mich hat sich da ganz klar der Staat aus der notwendigen Verantwortung gestohlen.

Wichtig ist auch das Wort "soweit". Das zeigt auch den eingrenzenden Charakter dieses Paragraphen. Das gilt eben nicht bis zum bitteren Ende, sondern soweit dies vom Angeklagten bewirkt wurde. Mit seiner Aufklärung, dass das "Geständnis" nur auf Druck der Zeugin entstanden sein soll, spätestens mit dem ersten Urteil ist das "soweit" eben nicht mehr gegeben. Aber vielleicht kann ja auch hier mal @DoctorWho helfen.


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Der Fall Sandra D.

22.12.2016 um 18:45
@SCMP77

Hier http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-bonn/video-urteil-im-mord-ohne-leiche--100.html (Archiv-Version vom 25.12.2016) heißt es, er habe gestanden, um seiner neuen Freundin zu imponieren, du jedoch schreibst, diese habe Druck auf ihn ausgeübt. Da stellt sich die Frage, ist das dann überhaupt grob fahrlässig, wenn Druck ausgeübt wurde.


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Der Fall Sandra D.

22.12.2016 um 18:48
@emz
Die Frage kann man ebenfalls stellen, ob das überhaupt grob fahrlässig ist.

Druck war der Vortrag des Angeklagten, es soll angeblich Sex gegen Geständnis gewesen sein (so findet man es jedenfalls in der BGH-Begründung), ob er diese Behauptung beweisen konnte, weiß ich nicht.

Ich gehe nicht soweit und kann bis zum ersten Urteil die Nichtgewährung von Entschädigung NOCH verstehen. Aber spätestens mit dem fehlerhaften Schuldspruch hat hier der Staat die volle Verantwortung zumal das Urteil rechtsfehlerhaft war. Man könnte hier durchaus noch weitergehende Verantwortung sehen, aber hierzu müsste man schon die genauen Einzelheiten kennen.


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Der Fall Sandra D.

22.12.2016 um 20:20
@Persephone_cgn
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:dass ich mich mit der Zeugin auch über ganz ganz anderes ausgetauscht habe
nein. ehrlich gesagt kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, mich in einem schwebenden /laufenden Verfahren mit einer Hauptbelastungszeugin anzufreunden.
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb: und der Ehemann mitsamt seiner Strafverteidiger Kenntnisse über mich haben, die nicht für sie bestimmt waren
du bist da "reingegrätscht". Der Anwalt und der ehemals Tatverdächtige sind nicht von sich aus auf Details aus deinem Leben scharf gewesen sondern weil du die Nähe zur Hauptbelastungszeuging gesucht hast. deine Motive mögen ehrlich und gut oder rein emotionaler Art gewesen sein oder nicht -das spielt vor Gericht keine Rolle.
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:und mir das hochnotpeinlich ist
glaub ich dir sofort
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb: da dies alles in der Akte steht?
da gehört es hin, wenn man sich in ein laufendes Verfahren "einmischt".


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Der Fall Sandra D.

22.12.2016 um 21:17
@SCMP77
so wie ich die Sache verfolgt habe ist der Fall wohl einzigartig, zumindest hoffe ich das.
Allein die Umstände der Treffen von verschiedenen Usern und die "Reife" der Darstellung hier haben die aktuelle Entwicklung schon vor langer zeit absehbar werden lassen.

Der aktuelle Richter scheint diese Begleitumstände als erster so zu werten, endlich.

Ich vermute ohne eine Ahnung zu haben mit der Sache bzgl. Entschädigung hofft man den ehemaligen TV nochmal vor Gericht zu bekommen, kann das sein?
So nach dem Motto "hols Dir doch wenn Du Dich traust".


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Der Fall Sandra D.

22.12.2016 um 21:57
Aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist es ein Freispruch. Das hat man zu akzeptieren. Den Kindern wünsche ich das Beste!


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Der Fall Sandra D.

22.12.2016 um 22:08
Zitat von d.fensed.fense schrieb:Ich vermute ohne eine Ahnung zu haben mit der Sache bzgl. Entschädigung hofft man den ehemaligen TV nochmal vor Gericht zu bekommen, kann das sein?
So nach dem Motto "hols Dir doch wenn Du Dich traust".
Mag sein,das hätte aber mit Rechtsstaatlichkeit nicht die Bohne etwas zu tun. Da würde sich Deutschland dann mittels Zermürbetaktik vor der der Entschädigung drücken.

Aber wenn man da andere Verfahren sieht, nicht ganz unmöglich.

Da ist nun Deutschland das Land mit den geringsten Entschädigungszahlungen in ganz Europa und dann drückt es sich vor diesen Zahlungen so weit es geht.

Für mich ist es für einen Rechtsstaat auch von Bedeutung, wie er mit seinen Justizirrtümern umgeht, was er zahlt und wie viel Knüppel er den Opfern zwischen die Beine wirft und ja, da steht Deutschland über Europa gesehen gaaaaaaaaaaanz hinten.


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Der Fall Sandra D.

23.12.2016 um 09:05
Wofür soll man denn bitte eine Entschädigung zahlen, hier hat jemand einen Mord gestanden, das sogar mehrfach, Teile davon konnten aufgenommen werden. Wenn man glaubt sich mit sowas brüsten zu müssen, dann muss man logischer Weise auch mit den Konsequenzen rechnen.


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Der Fall Sandra D.

23.12.2016 um 09:30
@obskur

Konsequenzen ja, da bin ich mit Dir. Aber nur zum Teil, denn man muss die Schlamperei des ersten Gerichts mitberücksichtigen.

Diese Schlamperei selber hat der ehemals Angeklagte nicht verursacht. Spätestens mit dem Fehlurteil war sein Beitrag zur U-Haft nicht mehr gültig. Mit einem rechtsfehlerfreien Urteil wäre er schon 2014 freigesprochen worden, alles danach geht auf die Kappe des ersten Gerichts. Für die Schlampereien von Gerichten ist unser Staat in der Verantwortung und hat daher vom Zeitpunkt des Schuldspruchs bis zur Entlassung aus der U-Haft 2016 Entschädigung zu zahlen.


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23.12.2016 um 09:35
Kam er denn nicht auf Kaution frei nach dem das 1. Urteil aufgehoben wurde? So hab ich es in Erinnerung.


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Der Fall Sandra D.

23.12.2016 um 09:38
Das war aber erst Anfang 2016. Erst musste das vor dem BGH verhandelt werden. Das sind U-Haft-Zeiten, welche bei einem rechtsfehlerfreien Urteil vermieden worden wären.


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Der Fall Sandra D.

23.12.2016 um 10:05
Das gesamte Verfahren hätte vermieden werden können, ohne dem Geständnis.


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Der Fall Sandra D.

23.12.2016 um 10:23
Das ist sicherlich richtig, ABER alles nach 2014 hätte vermieden werden können durch ein rechtsfehlerfreies Urteil und dafür ist einzig und allein der Saat in der Pflicht, denn auf solche hat der Bürger in einem Rechtsstaat einen Anspruch.

Der Staat darf sich nicht aus der eigenen Verantwortung stehlen, was er aber leider nicht ganz selten erfolgt.

Noch schlimmer sind da Fälle wie Rupp, wo der Hintergrund der falschen Geständnisse nicht berücksichtigt wurde, gerade bei Menschen mit niedrigem IQ wäre das notwendig gewesen - evtl. ein Faktor auch hier? Jedenfalls lässt diese Vermutung die Urteilsbegründung zu.

Zwar kann man im Fall Rupp auch sagen, ohne Geständnis wäre das nicht passiert, aber gerade hier wäre eine ganz klare Aufklärung der Verhörmethoden notwendig gewesen, was aber nie erfolgt ist, im Fall Rupp hat der Staat Dreck unter den Teppich gekehrt.

Wenn man die Sache mit dem Schrotthändler in dem Fall Rupp noch weiter verfolgt hat, sieht man da doch recht deutlich, welche Methoden da Ermittler genutzt haben und die wahren alles andere als legal. Aber das ist hier OT.


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Der Fall Sandra D.

23.12.2016 um 12:34
@obskur
was eine Dame in Aktion so hören will und Mann ihr erzählt ist nur ein kleiner Aspekt, aber dabei muß es leider bleiben.

Da ich die Aufzeichnungen nicht kenne kann ich nicht beurteilen inwiefern man annehmen konnte welcher Natur diese Äußerungen waren, dazu fehlt hier einfach der Kontext.

Das Gericht hat aber wohl doch nun afaik bestimmt daß die Bewertung damals falsch war, somit ist klar daß sich derjenige welche eine Entschädigung einklagen KÖNNTE. Daß man nicht freiwillig herausrückt damit funktioniert bestimmt bei einer vielzahl der Fälle weil Nerven und Resourcen erschöpft sind.

So habe ich das auch einmal beobachten können, ein riesen Schaden durch zivile und strafprozesse, als sich die Grundlage als unbegründete Lüge herausstellte war der spuk nach 2-3 Jahren terror plötzlich vorbei. Auf den Kosten blieb die angeklagte sitzen weil es die Resourcen überstieg sich auch nur einen winzigen Teil davon wiederzuholen.

Verantwortung zu übernehmen z.B. durch Entschädigungen ist heute aus der Mode gekommen, man sollte das Konzept wieder aufleben lassen.


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Der Fall Sandra D.

28.12.2016 um 02:47
Es gibt gesetzliche Vorschriften, anhand derer festgelegt ist, wann eine Haftentschädigung nicht gezahlt wird. Hier liegt ein solcher Fall vor. Natürlich hat der nun freigesprochene Ehemann die Möglichkeit einer Beschwerde gegen diese gerichtliche Entscheidung und so gehe ich davon aus, seine beiden Strafverteidiger werden sich darum kümmern.

Wenn ein Gericht - hier auf ausdrücklichen Antrag der Staatsanwaltschaft hin - eine Entscheidung im Rahmen gesetzlicher Vorschriften trifft, die zum Nachteil des an sich freigesprochenen Angeklagten ist und dies ausführlich begründet, so ist dies sehr wohl rechtsstaatlich. Der ganze Sachverhalt ist ausgesprochen kompliziert rund lässt viele Fragen offen, was für Sandras Kinder tragisch ist.

Ich finde die pauschale Schelte gegen die vierte große Strafkammer des LG Bonn nicht gerecht. Richter Hinrich de Vries erklärte vergangene Woche, er hätte damals ähnlich geurteilt. Dass nach erfolgreicher Revision und dazu, wenn es keine Leiche gibt, Nachermittlungen veranlasst werden, ist sicver nicht ungewöhnlich und auch, dass auch weit umfassender die Onlinekommunikation einer Zeugin angesehen wird, dürfte nicht überraschen. Allerdings ist dieses Ausmaß schon sehr ungewöhnlich, aich gerade gemessen daran, dass sie selbst den Standpunkt vertrat, sie werde nicht genug gehört.

Es lässt sich auch leicht sagen, die Mordkommission habe geschlampt. Es sind zu früherer Zeit bestimmte einzelne Fragen nicht so abgeklärt worden, dass die Nichtbeantwortung auch formell schon von der Szrafverteidigung genutzt werden konnte. Meines Wissens nach setzte die Kripo Siegburg und dann die Mordkommission Krabach alles daran, um Sandra zu finden. Es gab anfangs keinen der Polizei bekannten Anhaltspunkt für ein Verbrechen. Do wurde die Sandra als vermisste Erwachsene gesucht.

Die zuletzt zuständige Kammer des Gerichts kam auch zur Überzeugung, die Sandra habe Eitorf nicht freiwillig verlassen und ihre Kinder im Ungewissen zurückgelassen. Auch wurde von dieser Kammer ein Suizid ausgeschlossen und letztlich hält auch diese Kammer Sandra für tot. Es war also nicht alles falsch oder schlecht, was damals die Kammer gemacht hat. Mir ist das zu schwarz-weiß. Es fehlt ein eindeutiger Beweis, anhand dessen man sagen könnte, wie Sandra genau zu Tode kam. Aber sonst ist hier daran nichts eindeutig, insbesondere nicht für Sandras Kinder. Daher finde ich es auch alles andere als überraschend, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft der Antrag gestellt wurde, die Zahlung einer Haftentschädigung abzulehnen, da sie dem Angeklagten in diesem konkreten Fall nicht zustehe. Dabei möchte ich ausdrücklich anmerken, dass ich weder für die zugrundeliegenden Gesetze verantwortlich bin, noch für die Anwendung für diese gerichtliche Entscheidung. Ich sehe mich diesbezüglich nicht als geeignete Adresse.

Der Ehemann hätte es auch unterlassen können, der Zeugin überhaupt immer wieder dergleichen zu erzählen und das sogar auch draußen, als die Pilizei das mehrstündige Gespräch aufzeichnete und wo et freier sprach. Nachdem, was er selbst explizit zu Beginn dieses aufgezeichneten Gesprächs antwortete, fühlte er sich draußen außerhalb der Wohnung der Zeugin sicher, nicht von der Polizei abgehört zu werden. Ich habe im ersten Prozess die Tonbänder gehört und weiß dies daher nicht nur vom Hörensagen. Warum hat er dann trotzdem immer glüsternd in ihrer Wohnung davon erzählt. Wenn ein Teil dessen, was er ihr sagte nicht wahr ist, so lässt sich nicht sagen, alles sei zu einhundert Prozent unwahr. Man kann es auch so sagen, es gab hier keine juristisch eindeutige Antwort, eine Antwort, was mit Sandra genau passiert ist und den Beweis, wer sie umbrachte. Ich denke, dieser Fall ist mehr als kompliziert und das eigenmächtige Handeln der Zeugin hat einen erheblichen Anteil daran. Sie hätte die Polizei ihre Arbeit machen lassen müssen. Als die Tonbänder dann von ihr präsentiert wurden, hat niemand Hurra geschrieen, aber sie waren nun mal da und durften nicht ignoriert werden.

Ich möchte anmerken, dass der Ehemann ja durchaus nicht naiv ist und ohne Misstrauen. Das war auch am Ende der polizeilichen Aufnahmen deutlich zu erkennen. Mag sein, dass ihm die Decke auf den Kopf fiel zuhause und er sich einsam fühlte. Aber er so völlig unvorsichtig war er dann auch nicht und trotzdem redete er immer wieder.Ihm musste das Risiko bewusst gewesen sein, sie könnte doch mal der Polizei davon berichten. Für mich ist die Entscheidung des Gerichts über die abgelehnte Haftentschädigung sachlich nachvollziehbar, auch wenn ich seine persönliche Enttäuschung auch nachvollziehen kann. Es wäre auch mehr als seltsam, wenn er nicht enttäuscht wäre. Dabei möchte ich auch mal im Gegensatz deutlich machen, dass Sandras Kinder für die Kosten der Nebenklage selbst aufkommen müssen. Das zehnjährige Mädchen wird davon nichts mitbekommen, aber iht Bruder und er saß im Gericht. Rein sachlich weiß ich, dass dies rechtens ist. Aber ich frage mich ernsthaft, wie sich das für ihn anfühlt und für den leiblichen Vater des Mädchens.

Ich hatte den Eindruck bei der Urteilsbegründung, hiet wurde alles bis ins kleinste Detail betrachtet und abgewogen. Daher wird auch der Antrag der Staatsanwältin genau geprüft und besprochen worden sein vor der Entscheidung. Damit möchte ich diese Entscheidung nicht persönlich bewerten. Nur mag ich an dieser Stelle keine pauschalen Urteile über die derzeit zuständigen Polizeibramten, die Richter der 2014 zuständigen Kammer und auch nicht über die zuletzt zuständige Kammer.


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Der Fall Sandra D.

28.12.2016 um 08:48
@SCMP77

Es gab doch auch schon "richtige" Geständnisse bei der Polizei ( das von Herrn Doland, werte ich jetzt nicht als Geständnis, für mich ist das Gestammel - in wie auch immer gearteter emotionaler Lage)
Ich denke gerade an den Fall Rupp, wie sah es denn da aus, bekamen die Rupps eine Haftentschädigung?


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Der Fall Sandra D.

28.12.2016 um 09:02
@Persephone_cgn
Leider gibst Du keine wirkliche Begründung für die Verweigerung der Entschädigung. Du behauptest, dass Gründe für die Verweigerung der Haftentschädigung vorliegen würden, legst sie jedoch nicht dar.

Ich sehe in der von Dir dargestellten Begründung keinerlei Auseinandersetzung mit dem Fakt, dass das erste Gerichts rechtsfehlerhaft entschieden hat. Die Richter der Kammer von 2014 wurden vom BGH daher abgewatscht. Es hatte entscheidende Beweisaufnahmen nicht durchgeführt. Für die Verzögerung des Verfahrens seit 2014 ist einzig und allein der Staat verantwortlich.

Damit war für die U-Haft ab dem 1. Urteil der Staat für die zu lange U-Haft verantwortlich und ab diesem Zeitpunkt entschädigungspflichtig. Ich habe meine Gründe KONKRET genannt, weshalb dem ehemals Angeklagten von diesem Zeitpunkt an eine Entschädigung zusteht.


Leider scheint aus Deiner Erinnerung gegen diesen wesentlichen Punkt die Urteilsbegründung keine Gegengründe enthalten zu haben. Für mich bleibt daher das Urteil in diesem Punkt schlicht und einfach falsch und hat aus meiner Sicht mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.

@Frau.N.Zimmer
Rupps haben keine Haftentschädigung bekommen. Aber was von einem Gericht zu erwarten gewesen wäre, wäre eine Aufklärung, ob hier überhaupt die Familie Rupp eine Schuld trifft. Hier hätten die Verhörmethoden beleuchtet werden müssen, deren niedriger IQ, aber das hat der bayrische Staat (aus meiner Sicht bewusst) vermieden, um nicht mehr als nur diesen Fall in Frage zu stellen. Aus dieser Zeit gab es ja auch mindestens ein hier sehr bekannter Fall, der inzwischen zur Aufhebung des Schuldspruchs geführt hat. Parallelitäten sind sehr deutlich.

Es gibt im Fall Rupp weitere Besonderheiten, die sich aus folgendem Beitrag eines Anwalt ergeben:
http://blog.delegibus.com/2012/12/30/strafprozes-im-wandel-innenansicht-trifft-auf-ausenansicht/
Danach wurde auch illegaler Druck auf den Schrotthändler ausgeübt, er sollte offenbar ebenfalls zu einem Geständnis gebracht werden. Ob er wirklich mit der Waffe bedroht wurde, weiß ich nicht, aber es gibt auch andere illegale Mittel, welche angewendet wurden.

Mein Fazit: Der deutsche Staat drückt sich vor Haftentschädigungen wo er nur kann zum Leidwesen der Betroffenen.


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Der Fall Sandra D.

28.12.2016 um 09:12
@SCMP77

Danke für die Info. Das war mir gar nicht bewusst. Für mich hat das nun auch wenig mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Wenn jemand freigesprochen wurde, war er zu Unrecht in Haft und sollte mindestens finanziell entschädigt werden. Den größeren Schaden an Psyche und Leumund, kann ihm sowieso keiner ersetzen.


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Der Fall Sandra D.

28.12.2016 um 09:18
@Frau.N.Zimmer
Abgesehen davon, dass die Haftentschädigung von 25€ pro Tag einfach nur lächerlich ist. Frankreich zahlt hier bis zu 1000€ pro Tag also das 40zig-fache, die Niederlande immerhin noch 250€. Dann sich noch um diese relativ geringen Beträge drücken wie es überhaupt möglich ist, ist für einen Staat eigentlich extremst beschämend.

https://beamtendumm.wordpress.com/2012/07/11/haftentschadigung-im-vergleich/ (Archiv-Version vom 20.06.2015)

In Sachen Entschädigung hat der Deutsche Staat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.


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