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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

21.03.2016 um 15:43
Zitat von obskurobskur schrieb:Die Tatbegehung klingt für mich schlüssig, mir war bisher nicht bewusst, wie detailreich die dargestellt wurde
Ja und nein. In groben Zügen ja, aber ich kann mir ehrlich gesagt beispielsweise nicht die Sache mit dem Tavor vorstellen. Ich glaube auch daran nicht, denn bei solchen Aktionen wacht mit hoher Wahrscheinlichkeit auf, so tief kann man aus meiner Sicht nicht schlafen.

Es ist eben kaum mehr feststellbar, was wahr und was erfunden ist. Detailreichtum scheint hier nicht zu zeigen, ob hier die Wahrheit gesprochen wurde. Detailreich und ausgeschmückt soll ja auch die Beschreibung der Beseitigung sein und die scheint auf die geschilderte Art nicht erfolgt zu sein.
Zitat von obskurobskur schrieb:dass man für das Verschwinden der Leiche keine schlüssige Erklärung Anhand des Geschilderten hinbekommen hat.
Die Erzählung vom Angeklagten mag vielleicht genauso schlüssig gewesen zu sein, nur hat es die Spuren nicht gegeben, die dann - bei einer angenommen Richtigkeit der Erzählung - hätte geben müssen.

Das ist das Problem in diesem Fall, was man von der Geschichte überprüfen kann, hat sich als unwahr herausgestellt. Was ist wahr, was ist unwahr, wir wissen es nicht und vermutlich auch nicht die Gerichte. Und dann muss es eben heißen, im Zweifel für den Angeklagten, wenn es nicht andere Indizien gibt.
Zitat von obskurobskur schrieb:Abgesehen davon, hat sie damals gesagt wo sie ist. Die Umstände jetzt sehen da doch ganz anders aus.
Das ist richtig, aber hier muss man eben berücksichtigen, dass sich die Vermisste trennen wollte und daher nicht Bescheid gegeben, allein das KÖNNTE ein Grund für die geänderten Umstände sein. Aber das hatte das verurteilende Gericht aber nicht analysiert, obgleich es dazu verpflichtet gewesen wäre.

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Der Fall Sandra D.

24.03.2016 um 23:49
Ich zitiere mal aus einem rundschau Artikel

Das Landgericht hält es offenbar für wenig wahrscheinlich, dass er erneut verurteilt wird.



Deshalb ist der Haftbefehl gegen hohe Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Die Verkäuferin Sandra D. war im September 2012 verschwunden. Seitdem fehlt von ihr jede Spur. Der Fall hatte großes Aufsehen erregt.

Quelle: http://www.rundschau-online.de/region/rhein-sieg/eitorf/-mord-ohne-leiche--ehemann-von-verschwundener-sandra-d--gegen-kaution-auf-freiem-fuss-23736198

Und genau das ist nämlich der Punkt würde das Landgericht weiterhin von einer Hohen Verurteilungwahrscheinlichkeit ausgehen dürfte es den Haftbefehl nämlich gar nicht außer Vollzug setzen.

Dementsprechend ist der Sekt für die Freispruchsfeier schon kalt gestellt auch wenn es bis dahin wohl noch einige Monate dauern wird


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25.03.2016 um 03:04
@jonasschmidt91



Die Voraussetzungen zur Anordnung von Untersuchungshaft sind in §112 StPO eindeutig geregelt.


Paragraph 112 StPO

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__112.html

Von abzuwägenden Wahrscheinlichkeiten in Bezug auf Verurteilung/Freispruch in einem anstehenden Verfahren, lese ich da nichts heraus.

Der Paragraph enthält zwar folgenden Passus...

Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

Damit ist aber keinesfalls eine Einschätzung, fußend auf Wahrscheinlichkeitsannahmen einer Verurteilung, oder eines Freispruches gemeint. Bei der zu erwartenden Strafe, wird immer von der vom Gesetzgeber vorgegebenen Höchststrafe, für das jeweils angeklagte Delikt ausgegangen.



Deshalb kann ich deiner Argumentation, die auf der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bzw. eines Freispruches aufbaut, nicht folgen.


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Der Fall Sandra D.

25.03.2016 um 09:22
@EDGARallanPOE

Man sollte Gesetze auch komplett lesen. Schon im Absatz 1 steht gibt es die Voraussetzung des DRINGENDEN Tatverdachts, letztendlich eine Frage der Verurteilungswahscheinlichkeit, Die Verhältnismäßigkeit dürfte bei der zu erwartenden Strafe gegeben sein.

Vermutlich auch ist der Absatz 2 Punkt 2 zutreffend, jedenfalls wird das so i.A. von den Gerichten bei der hier zu erwartenden Strafe so ausgelegt.


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25.03.2016 um 16:20
@EDGARallanPOE

Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft ist in jedem Verfahrensstadium an den dringenden Tatverdacht gebunden. Dringender Tatverdacht bedeutet das eine Verurteilung wesentlich wahrscheinlicher sein muss als ein Freispruch . Kann das Gericht diesen Tatverdacht nicht mehr bejahen sondern stuft ihn lediglich auf den hinreichenden Tatverdacht hinunter ( der für ein Verfahren einen nicht inhaftierten Angeklagten ausreichend ist ) ist das Gericht zwingend verpflichtet eine sofortige Haftentlassung anzuordnen.

Dringender Tatverdacht darf nur dann angenommen , und der Haftbefehl daher nur dann vollstreckt werden, wenn bei vorläufiger Tatbewertung ( BGHSt 23,304 ff ) eine Verurteilung des Angeklagten nach derzeitigem Verfahrensstand mehr als wahrscheinlich ist. Dabei kann nach vertretener Rechtsauffassung dahin stehen, ob eine Hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit zu fordern ist ( so etwa LR Rieß § 203 Rn 12, SK- StPO/ Paeffgen § 203 Rn 11) oder die Verurteilung lediglich wahrscheinlicher sein muss als der Freisruch ( vgl KK Wache / Schmid § 170 Rn 3) . Anders formuliert : Es müssen jedenfalls nach Aktenlage stichhaltige belastende Tatsachen festgestellt worden sein, die strafprozessual verwertbar sind , und nach Praktischer Erfahrung in der Regel zu einer Verurteilung führen.

Insoweit gilt nach Meinung Prof Stern nicht freies richterliches Ermessen, vielmehr handelt es sich beim sog dringenden Tatverdacht um einen- voll justiziablen - unbestimmt auslegbaren Rechtsbegriff. Der Berurteilungsspielraum ist nach Stern ( Fundstelle Prof Stern Verteidigung in Mord und Totschlagsverfahren Seite 100 ) klein.

Für einen bestimmten Sachverhalt kann auch nach der Auffassung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Verurteilungswahrscheinlichkeit und des dringenden Tatverdachts nach § 112 StPO nur eine einzige Einschätzung zutreffen.

Nach Meinung Stern ( Fundstelle am angegebenen Ort ) müssen nachgewiesenermaßen gewichtige Anhaltspunkte für die Täterschaft bzw eine schuldhafte Tatbestandsverwirklichung vorhanden sein

Auch wenn , auch im Falle des hinreichenden Tatverdachts , der Grundsatz << in dubio pro reo >> für das Gericht nicht gilt ( so auch OLG Karlsruhe NJW 1974 , 806, Meyer Goßner § 112 RN 5 ) muss gleichwohl schon alleine die Frage der Nachweisbarkeit des Tatvorwurfes in die richterliche Prognose einfliesen. Dringender Tatverdacht darf demgemäß nur dann angenommen, und Haftbefehl insoweit nur dann erlassen und Vollsreckt werden, wenn mit der Überwindung solcher Zweifel mindestens im Hauptverfahren zu rechnen ist

Es bedarf ( nach Meinung Stern ) zusätzlich der überwiegend hohen Wahrscheinlichkeit , dass die Seitens der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Tatsachen ( zumindest die Tötung von S.D durch den Angeklagten ) mit auch prozessual zulässigen Mitteln zu beweisen sind. In diesem Zusammenhang sind auch ggf zugunsten des Beschuldigten eingreifende Beweiserhebungsverbote zu berücksichtigen ( beispielsweise illegal mitgeschnittene Aufzeichnungen der Gespräche zwischen dem Angeklagten Dirk D und der Top Zeugin T.A. )

( Fundstelle BGHSt 36, 396[398]= NJW 1990, 1799 ff = JZ 1990 , 1031 m Anm Schroeder KK StPO / Graf § 112 Rn 8 , LR Stuckenberg § 203 Rn15, ]

In diesem Zusammenhang ist auch der Grundsatz << in dubio pro reo >>von Bedeutung. Ist nicht zu erwarten das Grundsätzliche Zewifel an der Täterschaft aufgrund der weitergehenden Hauptverhandlung zu verhindern sind, so schlägt dies auf die Haftfrage schon deshalb durch weil wegen der dann zwingend gebotenenen Anwendung des Zweifelssatzes die Verurteilung des Angeklagten nicht ( mehr ) wahrscheinlich ist

Dabei können auch konkurrierende Spuren und Hinweise ( wie beispielsweise das vorhandensein eines Stalker mit schlechtem Alibi ) die den Verdachtsgrad mildern könnten einem weiteren Vollzug der Untersuchungshaft entgegenstehen.

Die Prognose des dringenden Tatverdachtes kann trotz nach Aktenlage materiell hoher Tatwahrscheinlichkeit auch dann negativ ausgehen, wenn für die weitere Hauptverhandlung Beweisverwertung oder gar Erhebungsverbote ( beispielsweise in Form illegal mitgeschnittener Gespräche die eindeutigst die prozessualen Rechte des Angeklagten nach § 55 StPO verletzten , oder ausschalten ) zu beachten, oder sonstige Beweisschwierigekeiten zu erwarten sind ( beispielsweise weil der Bundesgerichtshof den Tatrichter zur Einschaltung eines aussagepsychologischen Gutachters nahezu nötigt , und das Landgericht das Ergebnis ( eine Unglaubwürdigkeit der Zeugin ) schon vorraussieht)


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25.03.2016 um 16:27
@EDGARallanPOE

Du kannst davon ausgehen das es sich das Gericht bei der Freilassung eines unter Tötungsverdachts stehenden Angeklagten sicherlich , auch unter Berücksichtigung einer möglichen Ausschaltung der Hauptbelastungszeugin , nicht leicht macht. Immerhin muss keine der sonst üblichen Haftgründe des § 112 Absatz 2 Nr 1 bis 3 , allein das Vorliegen des Haftgrundes des § 112 Absatz 3 ( auch genannt der Haftgrund der schwere der Tat ) reicht beim VOrliegen eines dringenden Tatverdachtes durchaus aus.

Nur bedarf es eben auch dieses dringenden Tatverdachts
Text
1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht


Fundstelle StPO § 112 Absatz 1 Satz 1


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Der Fall Sandra D.

25.03.2016 um 16:57
Zitat von lawinelawine schrieb am 17.03.2016:heißt im Klartext: man glaubt, er sei der Täter, kann es ihm aber nicht nachweisen.

vielleicht ordnet das Wiederaufnahmegericht eine psychiatrische und aussagepsychologische Untersuchung für beide, für TV UND Zeugin an?? - das fände ich am ehesten geeignet, der Wahrheit doch noch nahe zu kommen
Das wäre prozessual unzulässig, denn die Bewertung der Aussage eines Angeklagten ist ureigenste Aufgabe des Gerichtes. Würde ein Vorsitzender dies anordnen, würde er damit der Verteidigung andeuten , dass er ( bereis vor Abschluss der Beweisaufnahme ) Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage des Angeklagten hat. Das ist zwar grundsätzlich nichts negatives sondern etwas völlig normales, allerdings darf ein Gericht das nie zeigen.

Ein Vorsitzender der ein Glaubwürdigkeitsgutachten für den Angeklagten erstellen ließe (abgesehen von dem Umstand das der Angeklagte nicht verpflichtet ist daran mitzuwirken ) würde kurz nach dem er die Anordnung der Einschaltung des Gutachters auch an die Verfahrensbeteiligten rausgeschickt hätte , ein Antwortfax der Verteidigung mit den einleitenden Worten : l
ehne ich namens und im Auftrage des Angeklagten den Vorsitzenden Richter xxxxxx wegen der Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Mandanten ab ,

im Fax liegen haben. Und auf die Ablehnung ( insbesondere die Bewertung des BGH in der Revision ) wäre ich mehr als nur gespannt.
Gerade der 2 Strafsenat ( der auch im Falle der Revision gegen das jetzige Urteil der jetzigen Strafkammer wieder zuständig wäre ) ist sehr sehr locker was den sprichwörtlichen " Abschuss " eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit angeht


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26.03.2016 um 04:30
@jonasschmidt91

Danke für die Erläuterungen.

Ich habe jetzt den Ursprungsbeitrag, aus dem unsere Diskussion hervorging verstanden.


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Der Fall Sandra D.

26.03.2016 um 10:14
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb am 21.03.2016:Die Erzählung vom Angeklagten mag vielleicht genauso schlüssig gewesen zu sein, nur hat es die Spuren nicht gegeben, die dann - bei einer angenommen Richtigkeit der Erzählung - hätte geben müssen.
Hat es überhaupt nachweisbare Spuren gegeben?
Allerdings wurden die Aussagen von Fachleuten genau begutachtet. Diese bestätigten
dann allerdings den Ablauf, der aus den evtl. Angaben des D. D. resultieren können.
Sind diese Fachleute denn dumm? Nein, sie kennen den Ablauf.

Woher hatte er diese Kenntnis?.. aus Büchern ;-).
Das kann ich nicht glauben.

Was ist mit dem Badezimmer .... obwohl er sie habe ausbluten lassen ... nichts.
Weder der Bauschutt noch die Wanne wurden gefunden.
Reinigungsmittel die alles beseitigen, hätte er sich im Krankenhaus besorgen können.
Einen OP bekommt man auch wieder steril.

Was ist mit der Matratze?
Diese soll er mit seinem Vater zerteilt haben. Warum? Er hatte einen Anhänger, somit
wäre ein Transport zu den Entsorgungsbetrieben möglich gewesen. Den Schutt will
er doch auch dort entsorgt haben.

Wurde sein Vater eigentlich zum Zustand der Matratze vor Gericht befragt?


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Der Fall Sandra D.

26.03.2016 um 12:22
@ hexe40

Nein es hat im gesamten Mutmaßlichen Tatanwesen keine verwertbaren Spuren gegeben.
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Allerdings wurden die Aussagen von Fachleuten genau begutachtet. Diese bestätigten
dann allerdings den Ablauf, der aus den evtl. Angaben des D. D. resultieren können.
Sind diese Fachleute denn dumm? Nein, sie kennen den Ablauf.
Nein diese Sachverständigen sind mit Sicherheit nicht dumm. Da es aber keine Leiche gibt an der die Sachverständigen arbeiten könnten , sind das alles nur Wahrscheinlichkeitsberechnungen bzw Mutmaßungen. Die Frage ist ob wir im neuen Verfahren überhaupt noch etwas von ihnen hören werden. Ich bin mir absolut sicher , das die Verteidigung im neuen Verfahren der Erhebung und Verwertung der Tonbänder auf Grundlage der sogenannten Hörfalle widersprechen werden, und das Gericht wird geneeigt sein dieser nachzukommen ( Hörfalle ist ne verdammt enge Kiste in der Rechtsprechung ) . Nur wenn diese Tonbänder unverwertbar sein sollten , brauchen wir auch keine Sachverständigen denn dann Muss das Gericht so tun als hätte es diese Aussagen niemals gegeben.
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Woher hatte er diese Kenntnis?.. aus Büchern ;-).
Das kann ich nicht glauben.
Ich halte es momentan noch nichteinmal für erwiesen, dass er diese Kentniss überhaupt hatte. Ich weiß nicht ob du dir die Tonbänder im Gericht angehört hast deshalb gehe ich mal etwas genauer auf 2 Punkte ein die mir und vielen anderen die sich die Tonbänder (unabhängig eines gewünschten Ergebnisses ) angehört haben aufgefallen ist.

1) D. D kommt auf keine der Sachen die er erzählt von selbst. Immer wieder wird er von T.A gefragt war das nicht so , war es dieses Messer was du benutzt hast , erzähl doch nochmal ist sie nicht blau angelaufen usw. T.A erklärt das später vor Gericht damit , dass er ihr das alles vorher erzählt habe , als noch kein Tonband mitlief, und sie da einfach nur nochmal drauf eingegangen sei um es jetzt auf Band zu haben. ABER:
An keiner Stelle sagt D. irgenwas von wegen darüber haben wir doch schon gesprochen , das hab ich dir doch schön erzählt o.ä

2) D. wird ziemlich genau in seinen Beschreibungen wo es um Punkte geht die man ihm nicht so schnell widerlegen kann. Wenn es aber um Fakten geht ( beispielsweise wo ist der Kopf ) gibt er darauf keine Antwort. Natürlich ( und so ist es wahrscheinlich auch ) kann das dafür sprechen das er einfach keine stichhaltigen Dinge liefern wollte weil er TA noch nicht vollends vertraut hat. Es kann aber auch zu seiner Version der Gesichte passen ( und dazu würden auch die o.g Auffälligkeiten in den Tonbändern passen ) das er T.A lediglich etwas nachgeplappert hat.
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Was ist mit dem Badezimmer .... obwohl er sie habe ausbluten lassen ... nichts.
Weder der Bauschutt noch die Wanne wurden gefunden.
Reinigungsmittel die alles beseitigen, hätte er sich im Krankenhaus besorgen können.
Einen OP bekommt man auch wieder steril.
Das mit dem Ausbluten ist doch erstmal vom Tisch. Die Kammer sagt ganz klar das Zerteilen der Leiche von S.D glauben wir so nicht ( ist einer der Gründe warum der BGH aufgehoben hat) .

Aber das es in Krankenhäusern Mittel gibt mit denen man Blutspuren restlos entfernen kann ist gern geglaubter Blödsinn. Du bekommst damit den OP Saal Steril das stimmt aber der Blutnachweis inkl DNA Bestimmung ist nach wie vor möglich. Laut dem Kriminalbiologen und sog. Pabst der DNA Dr Harald Schneider vom HLKA in Wiesbaden ist es für einen Laien nahezu unmöglich Blutspuren sicher zu entfernen. Wird im Neuen Prozess auch sicher eine entscheidende Rolle spielen

Der Bauschutt und die Wanne könnten in der Tat interessant sein aber schauen wir einfach mal in die Glaskugel

Wenn jetzt das passiert was viele Experten vorraussagen , nämlich das das Glaubwürdigkeitsgutachten über die Hauptzeugin ein Ergebnis bringt das dazu führt das man ihr nicht mehr glauben darf , und die Tonbänder wegen der sog Hörfalle unverwertbar sind, sind wir genau auf dem Stand den wir im Auguts 2013 hatten. Und damals hat selbst die Staatsanwaltschaft gesagt die Indizien reichen nicht für eine Festnahme .
Und dann sind Bauschutt und Matratze zwar ziemlich interessant , aber dafür schickt man niemanden auch nur 1 Jahr in den Knast ( zumindest nicht rechtskräftig )
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Was ist mit der Matratze?
Diese soll er mit seinem Vater zerteilt haben. Warum? Er hatte einen Anhänger, somit
wäre ein Transport zu den Entsorgungsbetrieben möglich gewesen. Den Schutt will
er doch auch dort entsorgt haben.
Wie gesagt die Matratze ist das einzige was mich an diesen ganzen Theorien mit dem entsorgen angeblicher Beweismittel aufhorchen lässt Weil das zerteilen der Matratze macht mit absoluter Sicherheit in dem Kopf eines normaldenkenden keinen sind. Allerdings ist auch hier wieder (wenn ich mich nicht komplett vertue ) der Wurm drin

Die Matratze wurde nämlich nachweislich erst 2 Tage NACH der ( im übrigen angekündigten Hausdurchsuchung ) entsorgt, und welcher Täter ist bitte so blöd begeht den (fast unmöglichen ) spurenlosen Mord, ( der auch noch so ausgeführt wird das es Spuren hätte geben müssen ) und lässt dann ein Beweismittel auf dem sich ( was er angeblich auch wusste ) Spuren des Opfers befinden sollen während der Durchsuchung
der Kripo im Tatanwesen zurück. Das ist lebensfremd


Ich kann verstehen , dass du ihn genauso gerne hängen sehen willst, wie ich den Freispruch will, aber wir kommen um einen wichtigen Punkt nicht herum, nämlich das die entscheidende Kammer bereits gesagt hat , dass sie eine Veruteilung des Angeklagten nach derzeitiger Sachlage für nicht mehr wahrscheinlich hält


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Der Fall Sandra D.

26.03.2016 um 12:58
@hexe40

Aber in dem Zusammenhang mit Badewanne und Bauschutt ist noch ein ganz anderer Punkt interessant.

Wenn er die Leiche wirklich in der Badewanne zerteilt hätte, hätte die Kripo im ( untersuchten ) Abflussrohr mit Sicherheit Blut und/oder Gewebereste von S. D finden müssen, denn nur mit ( auch viel) Wasser lässt sich mit Sicherheit keine Blutspuren wegschwämmen.

Punkt 2
Die Kripo war mit Leichenspürhunden im Haus. Wenn er die Leiche seiner Frau wirklich im Badezimmer aufbewahrt hätte, hätten die Spürhunde anschlagen müssen , haben sie aber nicht. Dementsprechend ist die Theorie auch vom Tisch

Mal ein kurzer Einschub was diese Viehcher alles können

In Dillenburg gab es 2009 den sogenannten Doppelmord ohne Leichen . Dort hat ein Vater 2 Brüder zielgerichtet exekutiert . Der Platz auf dem die Leichen dann ca eine halbe Stunde ( in der Zeit will der Angeklagte Feuer gemacht haben um sie zu verbrennen so seine späte Aussage vor Gericht) lagen wurde zwar fachmänisch mit mehreren Schichten Malerflies ausgelegt , und die oberste Sicht des Bodens wurde sogar nachher parziell rausgestemmt. Trotzdem haben die Leichenhunde ein Jahr später an dieser Stelle noch angeschlagen

Der Hundeführer sagte damals vor Gericht als Sachverständiger den entscheidenden Satz : " Wenn da eine Leiche lag können sie machen was sie wollen, die Tiere werden zu 90% was finden"


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Der Fall Sandra D.

26.03.2016 um 16:05
Ich kann dem Gericht da teilweise auch folgen... der 2. Teil dieser Geschichte klingt schon wie zu dick aufgetragen. Man kann sich gut vorstellen, dass er das frei erfunden hat, um ihr zu imponieren, vielleicht hatte er das Gefühl, ihr gefällt das was sie hört und hat wirklich dazu gedichtet. Letztendlich passen beide Teile auch nicht richtig zusammen, der erste Teil absolut unblutig und der zweite dann so extrem.

Ich denke der Mord wird ungesühnt bleiben... das würde mir für alle Hinterbliebenen sehr leid tun.


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Der Fall Sandra D.

26.03.2016 um 22:21
@jonasschmidt91
Vielen Dank für Deine tolle Ausführung.
Da ich nicht beim Prozess war, finde ich Deine Beschreibung über die Tonbandaufzeichnungen sehr informativ. Die Fragestellung von T.A. .... naja, etwas grenzwertig...aber wie hätte sie sonst das Thema auf die Tat bringen sollen?

Allerdings würde mich noch interessieren, (sicherlich sind der Zeugin bei den Fragen an D. D. auch Wiederholungen der selben Fragen passiert) ob D.D. immer die gleichen Antworten gegeben hat.
Die Matratze wurde nämlich nachweislich erst 2 Tage NACH der ( im übrigen angekündigten Hausdurchsuchung ) entsorgt, und welcher Täter ist bitte so blöd begeht den (fast unmöglichen ) spurenlosen Mord, ( der auch noch so ausgeführt wird das es Spuren hätte geben müssen ) und lässt dann ein Beweismittel auf dem sich ( was er angeblich auch wusste ) Spuren des Opfers befinden sollen während der Durchsuchung
der Kripo im Tatanwesen zurück. Das ist lebensfremd
Stimmt, wenn es die gleiche Matratze war.
Aber mal ehrlich, was sagt diese schon aus? Die Verunreinigung kann man auch anders erklären. Allerdings, warum dann die Zerteilung?
Aber soll man wirklich glauben, daß er das Kind,..welches er wohl sehr liebt... auf eine
Matratze lässt, auf der die Mutter gewaltsam gestorben ist?
Zumindest denke ICH, daß die Tochter die ihre Mama vermisst, am Abend in sein Bett gekrochen ist. Was hat eigentlich der Vater über den Zustand der Matratze gesagt?
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Ich kann verstehen , dass du ihn genauso gerne hängen sehen willst, wie ich den Freispruch will
Das kann man so nicht sagen.
Wenn Du hier mal meine Beiträge liest, wirst Du feststellen, das ich gelegentlich auch
meine Bedenken hatte. Allerdings nicht wegen seiner Schuld, mehr ob die Beweise ausreichen.

Im Grunde habe ich noch 100 Fragen....und diese fangen z.B. damit an...

Wo war die Tochter als D.D. das Herz gegen 11:00 gekauft hat?
Warum wurde das Bad plötzlich "verwüstet", obwohl doch jemand sagte, es war kurz
vorher noch i.O.?
Gab es zum Zeitpunkt der Tat evtl. größere Baustellen in der Umgebung ....die er ohne
von der Tochter vermisst zu werden erreichen konnte?
usw. usw.
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Trotzdem haben die Leichenhunde ein Jahr später an dieser Stelle noch angeschlagen

Der Hundeführer sagte damals vor Gericht als Sachverständiger den entscheidenden Satz : " Wenn da eine Leiche lag können sie machen was sie wollen, die Tiere werden zu 90% was finden"
Ausnahmen bestätigen die Regel.
Im Fall Dagmar E. z.B. haben die Hunde nichts bemerkt, und sie hat nachweislich dort gelegen.
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Wenn er die Leiche wirklich in der Badewanne zerteilt hätte, hätte die Kripo im ( untersuchten ) Abflussrohr mit Sicherheit Blut und/oder Gewebereste von S. D finden müssen, denn nur mit ( auch viel) Wasser lässt sich mit Sicherheit keine Blutspuren wegschwämmen.
Auch hier scheint es Unterschiede zu geben.
Im Fall Doris Seyffarth, " vermutet / oder räumt " die Polizei ein, sie könne in ihrer Wanne
zerteilt worden sein. Einen echten Beweis haben sie wohl nicht gefunden.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 00:41
@hexe40

@jonasschmidt91 hat da schon zwei Elemente genannt, die gegen ein Zerteilen im Badezimmer sprechen. Zum einen, dass man in den Abflussrohren sonst Überreste gefunden hätte und zum anderen dass Hunde dort angeschlagen hätten. Beides traf nicht zu. Sicherlich gibt es keine Verfahren, mit einer 100%igen Sicherheit, es geht in der Wirklichkeit immer nur um Wahrscheinlichkeiten.

Vorliegend haben wir aber zwei unabhängige Kriterien, die beide sagen, dass für eine Zerteilung nur eine geringe Wahrscheinlichkeit spricht, bei den Hunden 10%, bei dem Abfluss wissen wir es nicht, aber gehen wir mal auch von 10% aus. Nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung gilt dann für die Wahrscheinlichkeit der Zerteilung im Badezimmer eine Wahrscheinlichkeit von nur noch 1%. Das ist so gering, dass dass man dem Gericht Recht geben muss, dass es annimmt, dass zumindest die Beseitigung im Haus frei erfunden ist.

Natürlich kann jemand - wer es will - immer noch davon ausgehen, dass - da man es nie vollkommen ausschließen kann - dass die Geschichte des Angeklagten stimmt. Aber ein Gericht kann über eine solch geringe Wahrscheinlichkeit nicht mehr hinwegsehen und wenn der Angeklagte seine Darstellung bestreitet, muss es unter solchen Umständen zu der obigen Feststellung kommen. Wenn man zusätzlich die Ausführungen von @jonasschmidt91 bzgl. der Aufzeichnungen betrachtet, wird auch hier der Eindruck WEITER verstärkt, dass das frei erfunden wurde und das die Zeugin dabei sehr stark mitgewirkt hat, was letztlich weiter die Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit dieser Geschichte runter drückt.

Es gibt also sehr viel Momente, welche die Darstellung des Angeklagten bzgl. des freien Erfindens stützen zumindest bzgl. der Darstellung der Beseitigung. Ob das genauso für die Darstellung der angeblichen Tat als solche gilt, wissen wir nicht, ich denke, das wird ein Geheimnis bleiben.


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27.03.2016 um 08:30
Zitat von obskurobskur schrieb:Ich kann dem Gericht da teilweise auch folgen... der 2. Teil dieser Geschichte klingt schon wie zu dick aufgetragen. Man kann sich gut vorstellen, dass er das frei erfunden hat, um ihr zu imponieren, vielleicht hatte er das Gefühl, ihr gefällt das was sie hört und hat wirklich dazu gedichtet.
Das ist eben das Problem, ob hinzugedichtet oder doch frei erfunden, wir wissen es nicht.

Dick aufgetragen? Ja eigentlich gilt das auch für den ersten Teil. Hier wurden 4 Tötungsversuche zumeist unterschiedlicher Art aneinander gereit, sicherlich insgesamt nicht unlogisch und kann theoretisch auch so ablaufen, das gilt aber auch für den 2ten Teil. Ist da der erste Teil nicht ähnlich dick aufgetragen, wie der zweite Teil?


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27.03.2016 um 10:21
@SCMP77
Ohne einen Mord zu verharmlosen, finde ich schon Treppe runter stoßen und im Nachgang würgen noch vorstellbarer, als danach das blutige Ende mit Körper ausbluten, zerstückeln und Kopf an anderer Stelle vergraben. Eben alles im Vergleich gesehen klingt das eher nach 2 verschiedenen Tätertypen.

@jonasschmidt91
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Die Matratze wurde nämlich nachweislich erst 2 Tage NACH der ( im übrigen angekündigten Hausdurchsuchung ) entsorgt, und welcher Täter ist bitte so blöd begeht den (fast unmöglichen ) spurenlosen Mord, ( der auch noch so ausgeführt wird das es Spuren hätte geben müssen ) und lässt dann ein Beweismittel auf dem sich ( was er angeblich auch wusste ) Spuren des Opfers befinden sollen während der Durchsuchung
der Kripo im Tatanwesen zurück. Das ist lebensfremd
Nach seinen Schilderungen, war auf der Matratze auch nicht wirklich was zu finden, was ihn verdächtig macht. Zumindest nichts ersichtliches, wie Blut.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 10:56
@SCMP77
Warst Du auch bei der Verhandlung oder woher stammen Deine Einschätzungen?

Hier haben auch andere Prozessbeobachter geschrieben.
Warum haben diese dann die Aussagen so falsch verstanden. Im Moment kommen
hier nur negative Aussagen.
So kann es aber eigentlich nicht vor Gericht gewesen sein....hätten dann das Gericht
nicht anders entschiedenen? Es müssen auch Dinge vorgetragen worden sein, die
gegen D.D. sprachen.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 13:24
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Im Moment kommen
hier nur negative Aussagen.
So kann es aber eigentlich nicht vor Gericht gewesen sein....hätten dann das Gericht
nicht anders entschiedenen? Es müssen auch Dinge vorgetragen worden sein, die
gegen D.D. sprachen.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung das das Gericht ohne die Aussage der T.A ( selbst bei vorliegen der Tonbänder ) nicht zu einer Verurteilung gekommen wäre, bzw auch dann nicht wenn man sich intensiver mit der " schwierigen Persönlichkeit " der Hauptbelastungszeugin auseinandergesetzt hätte. Das die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kronzeugin massiv rechtsfehlerhaft war hat nun der BGH dem Landgericht bescheinigt

Damit ist die Hauptbelastungszeugin ersteinmal prozessual erledigt, und schwups hebt man den Haftbefehl auf, und sagt eine Verurteilung des Angeklagten ist nicht mehr wahrscheinlich.
Zitat von obskurobskur schrieb:Nach seinen Schilderungen, war auf der Matratze auch nicht wirklich was zu finden, was ihn verdächtig macht. Zumindest nichts ersichtliches, wie Blut.
Und schon haben wir wieder einen Punkt der geeignet ist seine Aussage zu decken ( uralte BGH Entschheidung an die sich leider kein Schwein mehr hält :

Die Aussage eines Beschuldigten muss solange als wahr unterstellt werden, bis das es keine Anderet Möglichkeit mehr gibt als das sie falsch ist [...] Im Gegenzug muss die Aussage eines Zeugen solange als falsch angesehen werden , bis es keine andere Möglichkeit mehr gibt, als das sie wahr ist )

Egal wo man einhackt, es gibt mehr Punkte die seine vor Gericht getätigten Angaben stützen

1) Das nachplappern einer von TA vorgegegebenen Story - passt grundsätzlich in großen Teilen zu den Aufzeichnungen

2) Die Matratze weise keine sichtbaren Spuren auf- passt dazu das sie erst nach der ersten Durchsuchung weggeschafft wurde, obwohl er nach der Ankündigung der Kripo mehr als genug Zeit gehabt hätte sie verschwinden zu lassen .

Hätte die Matratze die Bedeutung , die ihr vom Gericht zugesprochen wird, ist es relativ wahrscheinlich , dass sich darauf Spuren hätten befinden müssen. Aber wenn sich darauf keine Spuren befinden , sondern der Angeklagte nur befürchtet das sich darauf Spuren befinden könnten, warum entsorgt er die Matratze dann erst nach der ersten ( mit Spürhunden durchgeführten) Durchsuchung, wo ihm schon klar sein musste das auf der Matratze niemand etwas finden kann.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 13:35
Zitat von jonasschmidt91jonasschmidt91 schrieb:Hätte die Matratze die Bedeutung , die ihr vom Gericht zugesprochen wird, ist es relativ wahrscheinlich , dass sich darauf Spuren hätten befinden müssen. Aber wenn sich darauf keine Spuren befinden , sondern der Angeklagte nur befürchtet das sich darauf Spuren befinden könnten, warum entsorgt er die Matratze dann erst nach der ersten ( mit Spürhunden durchgeführten) Durchsuchung, wo ihm schon klar sein musste das auf der Matratze niemand etwas finden kann.
Was sollen sich den für Spuren auf der Matratze befinden?
Blut? Leichengeruch?

Er soll sie erwürgt haben, was sich dann für Spuren auf der M. befunden hätte...naja, dafür
gibt es auch andere Ausreden. Oder?

Was ICH über Spürhunde denke, das habe ich mit Nachweis in den seperaten Foren
schon belegt.
Dieses findet aber bei Dir keine Erwähnung.
Du musst auch schon mal andere Nachweise zulassen.... sonst kann man nicht ohne Vorurteile eine Aussage machen....was wieder in Spekulation endet.


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Der Fall Sandra D.

27.03.2016 um 13:56
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Was sollen sich den für Spuren auf der Matratze befinden?
Blut? Leichengeruch?
Wenn , wovon das Gericht im Urteil ausgeht , die Tötung von S.D, im Bett stattgefunden hat, wäre es zumindest logisch und auch mit Sicherheit wahrscheinlich , dass sich zumindest Urinspuren auf der Matratze befinden. Sicher hätte man die auch irgendwie anders erklären können , aber dann macht auch ein Beseitigen der Matratze ( was ja viele hier als einen der ultimativen Beweise für seine Schuld sehen ) aus Angst das sie einen belastet absolut 0 Sinn.
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Was ICH über Spürhunde denke, das habe ich mit Nachweis in den seperaten Foren
schon belegt.
Dieses findet aber bei Dir keine Erwähnung.
Also mir ist durchaus bewusst , das es Kritiken an der zuverlässigkeit der sogenannten Mantrailerhunde gibt , denen ich mich auch jederzeit anschliesen würde, aber dass es seriöse Kritiken an der Zuverlässigkeit von den von mir erwähnten Leichenspürhunden ( was zumindest nach meiner Laienhaften Kentniss etwas völlig anderes ist) gibt, ist mir persönlich völlig neu. Von daher gesehen wäre ich natürlich sehr an den von dir zitierten Fundstellen interessiert ( man lernt schließlich nie aus ) , und dir auch sehr verbunden wenn du mir Quellen sagen könntest, nicht weil ich dir nicht glaube das es sie gibt, sondern lediglich weil ich mich für das Thema interessiere, und bislang von keinen Kritiken an Leichnspürhunden gehört habe.
Zitat von hexe40hexe40 schrieb:Du musst auch schon mal andere Nachweise zulassen.... sonst kann man nicht ohne Vorurteile eine Aussage machen....was wieder in Spekulation endet.
Jetzt verwirrst du mich. Ich kann mich ( außer an einer Stelle in diesem Forum ) nicht daran erinnern, das ich irgendeine Erkentnissquelle diskreditiert oder nicht zugelassen hätte. Vielleicht kannst du da ja mal näher drauf eingehen was du damit meinst?


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