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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

10.05.2017 um 22:01
@Kaffeetrinker

Nach dem Fall Rupp war nichts anderes zu erwarten, wobei bei letzterem nie aufgeklärt wurde, welchen Anteil die Ermittler an den falschen Geständnissen hatten. Diese Frage zu erörtern haben sich die Gerichte gescheut.

Traurig ist natürlich wieder die Berichterstattung. Das erste Urteil sei angeblich "dicht" gewesen, obgleich es sich aus den "Geständnis" nur das rausgepickt hatte, was zu einer Verurteilung passte, sich aber nicht die Frage gestellt hat, ob der Rest, den es zur Verurteilung nutzte, nicht auch nur Phantasie war. Und Täterwissen, naja, solange man hier keine Leiche gefunden hat, kann man kaum von Täterwissen sprechen, wenn keinerlei Spuren eine Deliktes gefunden wurden.

Aber es ist klar, eine wirkliche Auseinandersetzung mit dem Fall ist von solcher Journallie natürlich nicht zu erwarten.

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Der Fall Sandra D.

23.05.2017 um 22:08
Die beiden Fälle sind vollkommen verschieden. Herr D. stand seit dem 04.11.2012 offiziell unter Mordverdacht und wusste dies, als er im Juli 2013 mehrfach mit der Zeugin in der bekanngewordenen Weise sprach. Damit, dass er überhaupt längst unter Tatverdacht stand, hatte mit dieser Zeugin nichts zu tun.

Deiner Argumentation nach dürfte nie ein "Mord ohne Leiche" angeklagt werden.

Es ist durchaus zutreffend, dass die von der Zeugin gefertigten heimlichen Tonbänder auf nicht legale Weise zustande kamen. Vor kurzem habe mich mit einem Richter unterhalten, der mit diesem Verfahren nichts zu tun hat und auch in einer anderen Stadt arbeitet. Es ging also mehr allgemein um Fragen, ob solche Bänder dann trotzdem genutzt werden dürfen oder sogar genutzt werden müssen, wenn sich darauf das Geständnis eines Mordes befindet. Ich finde es moralisch verwerflich, illegal ist es ohnehin, dass diese Zeugin im Schlafzimmer, wenn auch nicht - entgegen anderslautender Behauptungen - währen sexueller Handlungen, heimlich Tonbandaufnahmen von Gesprächen fertigte.

Nur gibt es allerdings auch die legal von der Polizei gefertigten Aufnahmen in der Öffentlichkeit. Man konnte bzw. durfte (!) das Geständnis nicht ignorieren. Der Fall ist ohnehin insgesamt sehr viel komplexer, der Ehemann stand unabhängig von den Aufnahmen nicht ohne Grund unter Verdacht. Allerdings gab es keinen eindeutigen Beweis, der zu einer erneuten Verurteilung geführt hätte. Dennoch war das Gericht im Revisionsverfahren nicht von seiner Unschuld überzeugt. Das Gericht kam durchaus zum Ergebnis, dass Sandra getötet wurde und Eitorf nicht lebend verlassen habe. Einen Suizid schloss es aus und hielt es in der Urteilsbegründung für am wahrscheinlichsten, dass die Sandra von ihrem Ehemann getötet wurde. Das reine von ihm geschilderte Tatgeschehen kann durchaus wahr sein. Sein Hass gegen Sandra war in beiden Hauptverhandlungen offensichtlich, auf den Aufnahmen auch, so das Gericht. Er war freizusprechen, weil ein eindeutiger Beweis fehle. So erklärte dies der Vorsitzende am 21.12.2016 bei der mündlichen Urteilsbegründung.

Der Ehemann erhält keine Haftentschädigung, weil er seiner Partnerin, der "Hauptbelastungszeugin" von der Tat berichtete. Ich möchte anmerken, dass sie ihn vehement verteidigt hatte zeitweise. Aber ihrem Verhalten nach, so das Gericht, hatte er damit rechnen müssen, dass diese Zeugin früher oder später damit zur Polizei gehen würde.

Der Fall Rupp weist erhebliche Unterschiede auf zuß Fall D.., das Gutachten der Psychologin bezog sich auf mehrere Aspekte, sie kam zu einer Nullhypothese. Das bedeutet, das Geständnis kann wahr sein, kann aber auch erfunden sein. Es gibt hierbei kein Schwarz-Weiß. Sie kam keineswegs zum Ergebnis, alles auf den Tonbändern sei erfunden. Sie bezog sich auf wissenschaftliche Kriterien bei der Frage, ob es sich um ein authentisches Geständnis handelt oder ob es Argumente gibt, die dagegen sprechen. Diese wurden in der Urteilsbegründung differenziert aufgeführt. Das Gericht hatte nach der erfolgreichen Revision Nachermittlungen veranlasst. Dabei waren Nachrichtenverläufe der Zeugin mit anderen Personen herangezogen, u.a. auch mit mir.


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Der Fall Sandra D.

24.05.2017 um 00:41
@Persephone_cgn
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Deiner Argumentation nach dürfte nie ein "Mord ohne Leiche" angeklagt werden.
Ich denke, dass Du mich da vollkommen falsch verstanden hast. Wenn ein Geständnis stimmig ist und man nicht erkennt, dass Teile davon der Phantasie entspringen, kann man es sehr wohl  verwenden, auch wenn es auf eine solche doch recht seltsam Weise erreicht wird. Wobei natürlich bei einer auf solch seltsamen Weise erbrachten Geständnisse von vornherein auch gewisse Bedenken entgegen gebracht werden müssen, es muss dann ganz genau hingesehen werden. Der BGH führt aber berechtigt einen weitere Differenzierung ein und sagt, wenn Geständnisse teilweise frei erfunden sind, ein Gericht sich in einem solchen Fall nicht einfach ohne weitere Hinweise das raussuchen darf, was zu einer Verurteilung passt.

Und im Fall Rupp war der Vater ein Tyrann, also ein Motiv hätte es rein theoretisch genauso gegeben. Und dort kam das Gericht sogar zur "Überzeugung", dass es ein oder mehrere Mitglieder gewesen waren, nur könne man angeblich nicht mehtr ermitteln wer.  Wenn man dieses Urteil hernimmt, so sind die bei weitem nicht weit auseinander,  aus meiner Sicht das Wideraufnahmeurteil bzgl. dieser Feststellung aber falsch. Wobei im Fall D. das Gericht nicht gesagt hat, dass es der Angeklagte war. Insofern hatte das Gericht im Fall Rupp die Angeklagten noch stärker einem Generalverdacht ausgeliefert als im vorliegenden Fall.

Aber würde man im Fall Rupp die neue Rechtsprechung des BGH hernehmen, die es im Fall Dorland in dieser Form präzisiert hatte, hätte das Wiederaufnahmegericht  auch im Fall Rupp nicht zu dieser neuen "Überzeugung" kommen dürfen, denn es gab auch an der Leiche keine Hinweise eines Kapitaldelikts.

Bei den phantasierten Teilen eines Geständnisses  geht es natürlich nicht einfach um Ungenauigkeiten, welche bei jedem Geständnis vorliegen dürften, sondern um frei erfundene Teile.

Auch hatte der Gerichtshof noch weitere Dinge an dem ursprünglichen Urteil kritisiert, die eben deutlich machen, dass das erste Urteil in keiner Weise "dicht" geschrieben war, wie es die Journaille in dem obigen Artikel ausgedrückt hat, das erste Gericht hatte sich mit wesentlichen Dingen, welche entlastend für den Angeklagten gewesen wären, schlicht und einfach nicht ausreichend befasst.

Auch ist hier bekannt geworden, dass die "Entsorgung" der Matratze erst Monate nach dem Verschwinden stattfand, hier also eine Tatrelevants kaum vorliegen dürfte.

Vor dem Hintergrund des BGH Beschlusses dürfte auch ein für den Angeklagten negativer Befund des Psychologin kaum von Bedeutung gewesen sein, denn es war quasi erwiesen, da zumindest Teile davon nicht gestimmt hatten. Vor diesem Hintergrund wäre einen für den Angeklagten negative Beurteilung eigentlich auch schon recht verwunderlich gewesen und hätte das Gutachten kaum glaubwürdig gemacht, man hätte es sich in Wirklichkeit sparen können, aber gut, wenn das Gericht meint, hier noch eine weiter Stimme holen zu müssen, von mir aus.

Und was Du sonst in Wirklichkeit mit Deinem Beitrag sagen willst, ist mir eigentlich schleierhaft, es sieht so aus, als wärst Du überzeugt von der Täterschaft. Das Frau D tot ist, mag sein, aber das bedeutet auch nicht automatisch, dass der Ehemann der Täter ist. Und was sagt es aus, dass der Ehemann – obgleich er unter Tatverdacht stand – der Zeugin einiges gesagt hat, was zumindest teilweise frei erfunden war.  Und es ist doch klar, wenn  Beweise nicht ausreichend sind, muss derjenige auch freigesprochen werden, das ist bei den meisten Freisprüchen so, die Unschuld kann meistens nicht bewiesen werden, meist liegt nur nicht der „eindeutige Beweis“ vor.


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Der Fall Sandra D.

31.10.2020 um 10:29
Zitat von Sonnenblume91Sonnenblume91 schrieb am 22.10.2020:Zum Fall Sandra Doland gibt es einen Podcast von Akte Rheinland, u.a. hier zu finden:

https://podcasts.google.com/feed/aHR0cHM6Ly9ha3RlLXJoZWlubGFuZC5kZS9mZWVkL21wMy8/episode/cG9kbG92ZS0yMDIwLTEwLTIxdDE2OjE...
Habe ich mir gerade beim Joggen angehört. Allmy wird auch erwähnt. Der Name Sandra Doland (im Podcast Sandra D.) sagte mir was, aber Details zum Fall kannte ich noch nicht. Schade, dass man mit den offenbar nichts gerichtsfesten Indizien vor Gericht gegangen ist und er nun nicht mehr als Täter verurteilt werden kann. Mein Gefühl sagt mir, dass er es war, aber die Zeugin war ja scheinbar nicht glaubwürdig genug.


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Der Fall Sandra D.

31.10.2020 um 10:45
Der Google Link scheint nicht mehr zu funktionieren, darum sicherheitshalber der Link zu Akte Rheinland:

https://akte-rheinland.de/mord-ohne-leiche-was-geschah-mit-sandra-d/


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