Der Fall Sandra D.
21.12.2016 um 14:22Anzeige
Keine Halbwaisenrente für die Kinder
Für beide wäre eine Grabstätte wichtig, um zu trauern und den Verlust zu verarbeiten und mit der schlimmen Zeit abzuschließen. Dafür müsste aber sicher sein, dass ihre Mutter tot ist. Nach dem Urteil "Freispruch" ist das aber wieder unklar. Sie bekommen so auch keine Halbwaisen-Rente - oder Therapieangebote.
Und der Angeklagte? Er verlässt den Gerichtssaal als freier Mann und doch haben auch ihn diese vier Jahre verändert. Zweieinhalb Jahre saß er in Untersuchungshaft, Entschädigung dafür bekommt er nicht.
Keine Halbwaisenrente für die Kinder
Für beide wäre eine Grabstätte wichtig, um zu trauern und den Verlust zu verarbeiten und mit der schlimmen Zeit abzuschließen. Immerhin: Die Richter hoben in ihrem Urteil hervor, dass sie davon ausgehen, dass die Mutter nicht mehr lebe. Das könnte die Möglichkeit eröffnen, dass die beiden Kinder eine Halbwaisenrente bekommen.
emz schrieb:Zweieinhalb Jahre saß er in Untersuchungshaft, Entschädigung dafür bekommt er nicht.Hier zeigt sich die Justiz wieder mal von seiner geizigsten Seite und dieser Teil der Entscheidung hat nichts mir Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Persephone_cgn schrieb:Die Worte für das eigenmächtige Handeln der Zeugin waren mehr als deutlich, zahlreich und alles andere als schmeichelhaft.Naja, so eigenmächtig war das nicht. Denn es wurde ja auch von den Ermittlern unterstützt, so dass man letztendlich glücklicherweise ein Tondokument hat, das wohl den Einfluss der "Zeugin" belegt. Letztendlich haben das die Ermittler ebenfalls mit zu verantworten. Da scheint wohl einiges unter den Teppich gekehrt worden sein oder kam das zur Sprache?
Persephone_cgn schrieb:So wurden diverse heute aufgezählte Online-Kommunikationen gelesen und auch differenziert in verschiedenen Kontexten betrachtet. So wurde u.a. ich heute innerhalb der Urteilsbegründung zitiert und mehrfach namentlich genannt neben anderen Personen, die zur Zeugin zu jeweiös bestimmten Zeiten Kontakt hatten.dann sollten sich die Zeugin und die vom Gericht Benannten allmählich ihrer Mitverantworutng für den Freispruch bewusst werden und in Zukunft sämtliche Ermittlungen den Profis überlassen. Zeugenbeeinflussung - dazu hatte ich dir mal was geschrieben, geht gar nicht.
Persephone_cgn schrieb:Leider machten auch diese Nachrichtenverläufe eine erneute Verurteilung noch weniger wahrscheinlich.das war leider zu erwarten. wurde hier ausführlich diskutiert.
Persephone_cgn schrieb:Die Worte für das eigenmächtige Handeln der Zeugin waren mehr als deutlich, zahlreich und alles andere als schmeichelhaft.an dieser Stelle habe ich vollstes Verständnis für das Gericht!
Persephone_cgn schrieb:der vorsitzende Richter hob mehrfach die Besonderheit dieses Eitorfer Falls hervor, nicht nur für die Gegenwart, sondern für die Zukunft der Rechtsgeschichte.hier war eine illustre "Gesellschaft" versammelt: der TV, die Hauptbelastungszeugin, spätere "Prozessbeobachter", Freunde und Gegner der Hauptbelastungszeugin, mutmaßlich mindestens eine Nachbarin des TV , "ehemalige" Eidorfer, die sich mit der Hauptbelastungszeugin anfreundeten, und der Rechtsbeistand des TV....
Persephone_cgn schrieb:Das Urteil konnte aus den genannten Gründen nur einen Freispruch bedeuten zugunsten des Ehemanns. Er hat nun juristisch als unschuldig zu gelten. Das ist auch für mich und nicht nur für mich emotional schwer auszuhalten.Willst Du das ein vielleicht Unschuldiger verurteilt wird? Das wäre eigentlich die Konsequenz aus Deinen Gefühlen.Du kannst es nicht wissen, ob er schuldig ist oder nicht. Dem sollte man sich immer bewusst sein.
SCMP77 schrieb:Ich würde aber von Dir noch gerne die Begründung hören, warum der ehemals Angeklagte gänzlich auf eine Entschädigung zu verzichten hat.@Persephone_cgn
Persephone_cgn schrieb:Was von mir zitiert wurde gestern, war alles andere als schmeichelhaft.davon gehe ich aus, anderes hätte mich überrascht.
Persephone_cgn schrieb:Es wurde mehrfach hervorgehoben, dass der Ehemann gemessen an der Zeugin wesentlich weniger intelligent und gebildet als die Diplomatentochter, die die Zeugin ist und sich darin deutlich unterscheidet von ihm. Das an sich ist auch ein Kriterium für die Beurteilung des Geständnisses.was ist ein Kriterium für die Beurteilung des Geständnisses?
Persephone_cgn schrieb:das Geständnis war anhand verschiedener Kriterien leider nicht verwertbar.wie gesagt, davon war auszugehen. eigentlich schon im ersten Prozess hätte die GEnese des Geständnisses eine größere Rolle spielen müssen.
Persephone_cgn schrieb:Ich bin ganz ohne allmy langsam in diesen Fall, das Wort mag ich hier an sich gar nicht gebrauchen, hineingewachsen. Das liegt tatsächlich wesentlich daran, dass ich in Eitorf aufgewachsen und bis kurz nach meinem Geburtstag gelebt habe.genauso wie alle anderen , die mal in Eidorf lebten....
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)Wer ohne Notwendigkeit ein Geständnis abgibt, anscheinend um sich wichtig zu machen. muss sich möglicherweise nicht wundern, wenn ihm das als "grob fahrlässig" ausgelegt wird.
...
§ 5 Ausschluß der Entschädigung
...
(2) Die Entschädigung ist auch ausgeschlossen, wenn und soweit der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. ...