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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 16:41
Sie, also die Zeugin, hat hat doch gar nicht gesagt dahingehend, der Ehemann habe die Leiche in der Krankenhausküche zerlegt! Sie erklärte, er habe das offen gelassen, ob zu Hause oder andernorts.

Blonde lange Haare hat die Zeugin, sie ist schlank und sportlich angezogen. Das Wort "drall" käme mir bei ihr nie in den Sinn! :(

Es liegt keine Anklage gegen sie vor, sondern es gibt es Ermittlungsverfahren gegen einen Mann, mit dem sie 2012 eine kurze Beziehung gehabt hatte. Gegen diesen gibt es ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts bzw. im Kontext mit Kinderporonographie. Und er behauptet in diesem Zusammenhang, die Zeugin habe seinen Computer manipuliert und Material verbreitet.

Für mich ist da rechtlich schon gar nicht gesagt, sie habe diesen Mann falsch verdächtigt. Auf mich wirkt das wie eine Schutzbehauptung.

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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 16:50
@MonikaKreusel
Danke für deinen Bericht, das glaub ich dir dass du kaputt bist.... dazu noch die Blicke von ihm, ich kann mir gut vorstellen, wie sich das für dich angefühlt hat.

Ich persönlich glaube ihr auch, was sie aussagt, habe trotzdem Bedenken, dass man sie auf Grund der anderen Sache nicht 100% als glaubwürdig ansieht. Da es noch ein laufender Prozess ist, weiß ich nicht, wie das bewertet wird.

Das er sie in der Krankenhausküche klein gemacht hat, stand in der Presse... sieht man mal wieder, wie willkürlich da Dinge geschrieben werden, obwohl sie noch völlig offen sind. Aber wohl besser was ausdenken, als was offen lassen für die Presse ;)


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 16:55
Da bestätigt sich meine Einschätzung im Hinblick auf die Berichterstattung der Bild:D


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 16:55
Ich denke du wirst uns mit und mit Informationen im Hinblick auf den heutigen Tag zukommen lassen. Denke das muss erst einmal Sacken, verständlicherweise.


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15.04.2014 um 16:58
@obskur

Der Satz bezüglich der "Brauchbarkeit" als Zeugin richtete sich nicht gegen sie als Person. Sie hatte so deutlich ihre Meinung über den derzeit bereits deutlich Beschuldigten geändert, dass davon auszugehen war, sie werde die Polizei nicht informieren. Von ihr war keine Unterstzützung zu erwarten. Der Beamte äußerte das nüchtern aus dienstlicher Sicht.

@Granola

Der Ehemann hatte eine wohl sehr gut ausgestattete Küche zu Hause und ein Sortiment unterschiedlicher Messer.

Es wurde von der Polizei ein Gerichtsmedizinier befragt, ob bestimmte Abläufe stimmen könnten. Der Zeitrahmen wäre ausreichend gewesen.

Sandras Tochter durfte zudem, dazu gibt es eine Aussage, zwei Tage nicht ins Bad gedurft.

Wie es jetzt heute hieß, habe der Ehemann in diesem Bad bis Kopfhöhe alle Kacheln etc. im Bad entfernt. Das sei noch immer so.

Die Zeugin heute, die eine Nachbarin des Ehepaares war und über die Hunde locker mit ihnen befreundet, wurde zur Renovierung befragt.


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:00
Zitat von obskurobskur schrieb:Ich persönlich glaube ihr auch, was sie aussagt, habe trotzdem Bedenken, dass man sie auf Grund der anderen Sache nicht 100% als glaubwürdig ansieht. Da es noch ein laufender Prozess ist, weiß ich nicht, wie das bewertet wird.
Muss mich mal selber zitieren, weil es falsch ausgedrückt ist... ich meine natürlich nicht Prozess sondern einfach weil die Geschichte um den Exfreund noch am laufen ist.


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:02
Zitat von MonikaKreuselMonikaKreusel schrieb:Der Satz bezüglich der "Brauchbarkeit" als Zeugin richtete sich nicht gegen sie als Person. Sie hatte so deutlich ihre Meinung über den derzeit bereits deutlich Beschuldigten geändert, dass davon auszugehen war, sie werde die Polizei nicht informieren. Von ihr war keine Unterstzützung zu erwarten. Der Beamte äußerte das nüchtern aus dienstlicher Sicht.
Ja dacht ich mir schon, schön aus dem Zusammenhang gerissen, würde ja auch nicht wirklich passen, ohne sie wären sie jetzt wohl noch längst nicht soweit.


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:05
Sie, die heutige Zeugin konnte nicht persönlich unmittelbar über die Hintergründe des Hrausschlagens der Kacheln sagen. Sie war zum 1. August umgezogen. Die Hauptzeugin habe ihr erzählt, der Ehemann habe ihr gegenüber erklärt, er habe dies am (oder einem?) Sonntag gemacht, um sich abzulenken.


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:09
@MonikaKreusel
danke

soso, der TV hat seinen Unmut über das Verschwinden von Sandra D an den Badfließen abgelassen. Kreativer Umgang mit Emotionen :-)


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:14
@MonikaKreusel
Woher sollte die heutige Zeugin die Hintergründe denn kennen?
Welche bedeutende Rolle nimmt sie ein, dass gerade eine ehemalige Bekannte zur Aufklärung beitragen könnte? Gab es Aussagen, die das "Geständnis" weiter untermauern konnten?


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:21
Wenn die Zeugin und diese Tonbandaufnahmen nicht gewesen wären ,dann säße er ja nicht in U_Haft. Also hat die Aussage von Tanja doch Bestand.
Ich glaube ihr auch ! Es klingt sehr authentisch.
@MonikaKreusel
Der Gerichtsmediziner sagt zwar etwas über die Zeitabläufe, aber wie soll jemand eine Leiche zerlegen ?
Ich meine jetzt mal ganz praktisch gedacht.Mit einem Küchenmesser geht es definitiv nicht.
Hast du schon mal NUR Hähnchenknochen schneiden wollen?Geschweige den Menschenknochen.
Es geht nur mit einer Säge.
Diese Antwort hätte ich gerne mal von einem Pathologen gehört.


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:49
@Veritasaequita
Wir sind hier nicht in Amerika. Sicher kann man in Deutschland heute wegen Mangels an Beweisen freigesprochen werden. Sollten später dann die fehlenden Beweise aufgetaucht bzw.ermittelt worden sein kann man nochmals vor Gericht gestellt werden.

Oder irre ich mich da @lawine?


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15.04.2014 um 17:51
@DeepThought

Sehr interessant... kannst du mal sagen wo das so steht!


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:53
@Kaffeetrinker
Na es wurde ja geschrieben, wenn der Ehemann jetzt freikäme, könne man ihn später nicht mehr des Mordes anklagen insofern man die Leiche von Sandra mit Spuren und Beweisen finden würde. Das glaub ich nicht.


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 17:58
@DeepThought
Falsch...


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15.04.2014 um 17:59
Das wird dann bestimmt die Zeugin gewesen sein, die u.a die Polizei benachrichtigt hat?!


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 18:03
@Sainttropez
ja was ist falsch. :D Käme er frei und es würden erdrückende Beweise gegen ihn auftauchen stünde er wieder vor Gericht. Sehe ich das richtig?


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 18:06
Sollte der TV freigesprochen werden, dann kann und wird er nicht erneut wegen derselben Tat angeklagt werden, auch wenn es sich in den kommenden Monaten, Jahren ...herausstellen würde! Das ist ein rechtlicher Grundsatz!


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Der Fall Sandra D.

15.04.2014 um 18:20
der hier zu grunde liegende Rechtsgrundsatz: ne bis in idem
man darf für eine Tat nicht zweimal betraft werden. Man findet diesen Grundsatz niedergeschrieben im GG Art 103
(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Das Bundesverfassungsgericht legt diesen Grundsatz noch weiter aus, nämlich dass aus Gründen der Rechtssicherheit niemand nach einem abgeschlossenen Verfahren erneut wegen der selben Sache angeklagt werden darf. Ausnahmen davon sind abschließend durch
§ 362 StPO geregelt: Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.

Vorraussetzung für ein WAF ist, dass ein Strafklageverbrauch im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG (ne bis in idem) NICHT vorliegt.


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15.04.2014 um 18:21
@lawine
So ist es ganz präzise;)


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