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Der Fall Sandra D.

4.438 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Hunde, Fahndung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 18:51
@der-Fahnder
Der originale Quelltext könnte bei der zeitlichen Nähe nur Akteneinsicht bedeuten, wenn er am selben Tag erfahren habe, wie die GStA gestern gegenüber dem OLG, welches sich im selben Gebäude befindet in Köln dazu schriftlich eine Stellungnahme abgibt zur Beschwerde des Verteidigers. Und genau da weiß ich nicht, wie man als Außenstehender an eine solche Information kommen sollte und das zeitlich praktisch unmittelbar. Bei solch einer doch durchaus brisanten Information empfinde ich ein gewisses Unbehagen.

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Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 19:42
@Persephone_cgn
Sieh mal hier...unter dem 23. Februar findest Du Sandra.
Es gibt viele solcher Seiten.

http://www.marzahn-anwalt.de/Neuigkeiten%20vom%20Bundesgerichtshof%20(BGH).php (Archiv-Version vom 05.10.2015)


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Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 20:28
@Persephone_cgn
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Ich war zur Verkündung des Urteils bei Gericht. Rund eineinhalb Stunden erklärte der Vorsitzende Richter, wie er und seine Kolleginnen zu diesem Urteil gelangt ist. Das heißt, er begründete das Urteil. Dabei beschränkte er sich keineswegs auf die Aussagen der Zeugin.

Die allesamt von ihm genannten Indizien lassen sich nicht wegdiskutieren und auch nicht auf die Hauptbelastungszeugin reduzieren.
das Problem bei einem reinen indizienprozess:
die Indizienkette muss geschlossen sein.

fällt das belastende GEständnis weg, weil eine wie auch immer geartete "Beeinflussung" des Angeklagten durch die Zeugin nicht ausgeschlossen werden kann, dann ist die Indizienkette (vermutlich) nicht mehr geschlossen, ergo eine Verurteilung unmöglich.
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb:Selbst wenn sie Stellung bezieht, wie soll sie nach Aktenlage in so kurzer Zeit die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs beurteilen?
bei DER Begründung in der Revisionsstattgabe eine leichte Aufgabe, selbst für Erstsemester


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Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 20:38
@hexe40
Danke dir für den Link! 😊


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Der Fall Sandra D.

15.03.2016 um 20:45
@lawine

Grundsätzlich gebe ich dir da schon recht. 😊 Nur arbeiten diese Behörden eigentlich nicht in einem solch hohen Tempo und insgesamt weiß ich nicht recht, was ich von der Information halten soll und woher sie kommen soll.


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Der Fall Sandra D.

16.03.2016 um 06:44
@Persephone_cgn



Bundesgerichtshof hebt auf Revision des Angeklagten das Urteil im Bonner Fall "Mord ohne Leiche" auf

Quellenangabe:

Bundesgerichtshof

Pressemitteilung :

Pressemitteilung 47/16 vom 22.02.2016

Veröffentlichung am:

22. Februar 2016 (Montag)

Nachricht:

Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle

Nr. 47/2016

Bundesgerichtshof hebt auf Revision des Angeklagten das Urteil

im Bonner Fall "Mord ohne Leiche" auf
@Persephone_cgn
........Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat das Urteil auf die Revision des Angeklagten wegen Rechtsfehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Bonn zurückverwiesen. Das Landgericht hat die Angaben der Zeugin zu dem angeblichen "Geständnis" des Angeklagten ihr gegenüber nicht der erforderlichen kritischen Würdigung unterzogen, obwohl der Angeklagte angegeben hatte, dass die Zeugin die Fortsetzung der intimen Beziehung davon abhängig gemacht habe, dass er ihr gestehe, seine Ehefrau getötet zu haben. Zudem hat das Landgericht nicht hinreichend begründet, warum es die Schilderung des Angeklagten zum Tatgeschehen als Indiz für dessen Täterschaft herangezogen hat, während es der Darstellung des Angeklagten zur Leichenbeseitigung nicht gefolgt ist
Die Einwände des OLG liegen doch klar und deutlich vor. Das angebliche " Geständnis" wird kritisiert und es wird bemängelt, dass die Leichenbeseitung keine Beachtung fand. Warum soll man monatelang prüfen wo es nichts zu prüfen gibt? Das ist doch leicht zu überblicken?
Nicht nur, dass hier ein Mensch hinter Gittern ist, der die Tat vielleicht gar nicht begangen hat - es steht ihm dann ja auch eine Haftentschädigung zu, sollte er freigesprochen werden. Worauf also warten?


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Der Fall Sandra D.

16.03.2016 um 08:36
@Nummer33
Verstehe jetzt nicht so ganz, warum man den Einfluss der Zeugin und deren ganze Mitwirkung bei der Sache - erst jetzt im Nachhinein in Frage stellt?
Da hast Du Recht, das habe ich damals auch nicht verstanden. Aber deswegen gibt es ja zum Glück für den Angeklagten das Revisionsverfahren.
Ob gesund oder krank, das Verfahren hat sowas von zum Himmel gestunken.
Ich meine, wie konnte es so egal sein wo die Leiche geblieben sein soll? Das mit dem " Kochen" war ja kaum nachvollziehbar.


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Der Fall Sandra D.

16.03.2016 um 10:19
@KonradTönz
- Wenn der Verurteilte jetzt aus formalen Gründen freikommt und vielleicht freigesprochen wird, muss das noch nicht heißen
dass er nicht der Täter war. Neben seinem Geständnis gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Indizien die auf ihn als Täter hindeuten.
seh ich ebenso.
evt muss man den Täter laufen lassen, weil die Indizienkette nicht mehr geschlossen ist.
das GEständnis jedenfalls ist auf eine Art und Weise zustande gekommen, die es nahezu unverwertbar macht.
in einem Rechtsstaat spielt es eine Rolle, wie Geständnisse zu Stande kommen.
in einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht alle Mittel.
Es kann nicht jede/r daher gehen , öffentlich versteht sich! und sagen: ich werde alles dafür tun, dass ich den Mörder überführe......mit einem nachweislich MIT ANSAGE so entstandenen Geständnis muss sich ein Gericht ausführlich beschäftigen, ja auch mittels Aussagepsychologen.


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Der Fall Sandra D.

16.03.2016 um 11:58
16.03.2016 BONN. Der 43-jährige Ehemann der seit 2012 spurlos verschwundenen Sandra D. aus Eitorf, der 2014 zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt wurde, kommt auf freien Fuß.

Wie der General-Anzeiger erfuhr, hat das Landgericht am Mittwoch die Haftverschonung des 43-jährigen Dirk D. gegen strenge Sicherheitsauflagen verfügt. So muss sich der gelernte Koch täglich bei der Bonner Polizei melden, in der Bundesstadt Wohnung beziehen und eine Kaution von 15.000 Euro hinterlegen.

Am Mittwochvormittag wurde der Vater von Dirk D im Landgericht in Begleitung des Anwalts gesichtet - offensichtlich, um die Sicherheitsleistung in bar an der Gerichtskasse einzuzahlen.
Weitere Links

Gerichtsverfahren muss neu aufgerollt werden
Angeklagter zu elf Jahren Haft verurteilt

Grund für die Entlassung aus der Untersuchungshaft ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), wo Dirk D. Revision gegen die Verurteilung eingelegt hatte. Der 2. Strafsenat des BGH hatte das Urteil des Bonner Schwurgerichts aufgehoben und zur Neuverhandlung an die 1. große Strafkammer des Bonner Landgerichts verwiesen. Und die setzt den 43-Jährigen auf freien Fuß, weil, wie es heißt, nach Vorgaben des BGH keine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit mehr gegeben sei.

Wenn Dirk D. sich an alle Auflagen hält, bleibt er bis zur Neuverhandlung seines Falles auf freiem Fuß. Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest. (Rita Klein)

General Anzeiger Bonn von heute


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Der Fall Sandra D.

16.03.2016 um 13:06
@Frau.N.Zimmer
Das ist mir bekannt. Nur schließt das nicht aus, dass es dennoch weitere Indizien gab, die zur Verurteilung führten und ich habe ein sehr gutes Gedächtnis.


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Der Fall Sandra D.

16.03.2016 um 13:11
@Persephone_cgn

Was willst Du nun von mir? Ich habe Dein Gedächtnis nicht angezweifelt ;) Aber das hat sich ja nun auch erledigt.
Zitat von Persephone_cgnPersephone_cgn schrieb: Nur schließt das nicht aus, dass es dennoch weitere Indizien gab, die zur Verurteilung führten
Scheinbar nicht genug, nach neuesten Erkenntnissen. :)
Zitat von Luna2510Luna2510 schrieb: Und die setzt den 43-Jährigen auf freien Fuß, weil, wie es heißt, nach Vorgaben des BGH keine hohe Verurteilungswahrscheinlichkeit mehr gegeben sei.
Zumindest verstehe ich diese Mitteilung so.


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