Was soll die Polizei denn machen
@xyfan72 und
@Info?
Wir leben in einem Rechtsstaat, wo sich Staatsanwaltschaft und Polizei an Gesetze zu halten haben. Im konkreten Fall haben sie sich an die Strafprozessordnung zu halten.
Es wäre doch der Hammer, dass er als Bekannter einfach in U Haft genommen werden dürfte. Selbst die Manipulation am Wagen ist kein Beweis für die Tat. Er hat sich dadurch verdächtig gemacht. Aber für U Haft reicht ein Verdacht nicht und das ist auch gut so! Wie viele Existenzen würden zerstört weil jemand aufgrund eines Verdachts in U Haft genommen wird - so jemand ist fürs Leben gebranntmarkt, verliert seinen Job und und und.... dafür sind die rechtlichen Hürden angemessen hoch. Sie wägen das Interesse der Allgemeinheit gegen die Persönlichkeitsrechte auf.
Und auch, dass er nicht zur Zeugenvorladung gekommen ist, macht die Sache nicht einfacher. So eine Zeugenbefragung ist freiwillig. Er braucht einer entsprechenden Einladung nicht Folge zu leisten und muss sich auch nicht entschuldigen, abmelden oder Ähnliches. Es ist eben so, dass in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt und weil einer einer Einladung nicht nachkommt oder als Beschuldigter die Aussage verweigert ist das weder ein Beweis für die Schuld noch ein Haftgrund.