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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

17.07.2018 um 06:57
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Deswegen kommen wir darauf:
Danke. Aber wie hoch war der bei den Tolls angebracht? Das müsste man wissen. Wenn es 2,50 bis 3m waren reicht doch ein Blümenkübelchen. Wozu ne Leiter?

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17.07.2018 um 07:14
Zitat von TihoTiho schrieb:Passwörter wurden untereinander "getauscht" um im Abwesendheitsfall/Krankheitsfall an die eMails / Anebote zu kommen, die auf dem Desktop gespeichert wurden, statt auf einem Abteilungslaufwerk usw usf.
Das kommt nicht nur in mittelständischen Unternehmen vor. Sondern auch in sehr großen, sehr sicherheitsrelevanten Bereichen.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Der Chef der Firma Aumann hat doch selbst eingeräumt, dass er in Darsows Büro musste um zu faxen. War wohl das einzige Fax in der Firma. Dabei soll er Darsow beobachtet haben, wie er Pornos schaut. Um sich zu vergewissern, hat er das überprüft, indem er sich mit Darsows ID und PW einloggte und den Verlauf überprüft hat.
Bei sowas schaltet der Chef schon deshalb ungern einen Dritten (Admin) ein, weil er dann schon in einem formalen Verfahren drin steckt. Eigentlich geht das nicht ohne Beteiligung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten und mit 4-Augen-Prinzip. Also lieber auf die krumme Tour (was dafür spricht, dass der Chef die Wahrheit sagt, weil er sich selbst belastet).
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Umkehrschluss, es müsse manipuliert worden sein, ist natürlich genauso unzulässig. Es ist sehr viel wahrscheinlicher, dass Herr Darsow die Seite aufgerufen hat, als ein Dritter. Aber das hat mit der IT-Sicherheit wenig zu tun.
Will ich bloß noch einmal erwähnt haben.
Zitat von TihoTiho schrieb:Zu dem Bewegungsmelder. wie soll AD ihn sauber abgeklebt haben?
Und v.a.: Warum? Da würde ich die Wahrscheinlichkeit, dass Herr Toll das getan hat, doch deutlich höher einschätzen, als dass hier der Täter gehandelt hat. Jedenfalls ein Täter, der die Funktion und das gewöhnliche Verhalten des Herrn Toll (im Dunklen um 4 Uhr morgens die Mülltonnen rausstellen) gut kannte.
Zitat von jaskajaska schrieb:Jedenfalls bleibt die Tatwaffe, die Munition, die Geräuschentwicklung und ein Bauschaum-befüllter Schalldämpfer. Die sind nicht vom Tisch. Wir werden sehen...
Ja, Herr Darsow bleibt schwer belastet. Das Gutachten entlastet etwas. Aber m.E. nicht entscheidend.


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17.07.2018 um 07:25
Zitat von monstramonstra schrieb:Und v.a.: Warum? Da würde ich die Wahrscheinlichkeit, dass Herr Toll das getan hat, doch deutlich höher einschätzen, als dass hier der Täter gehandelt hat.
Und warum sollte, der wesentlich ältere, Herr T. sich eine Riesenleiter ( wie hier angenommen) anstellen, wenn er nur einen Schalter betätigen braucht um es dunkel zu haben?


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Tiho ehemaliges Mitglied

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Doppelmord Babenhausen

17.07.2018 um 10:25
Ist bekannt in welcher Höhe der Bewegungsmelder montiert war? Ist bekannt welcher Winkel bzw welcher Erfassungsbereich abgeklebt war?

War er so abgeklebt dass die Eingangstür nicht mit erfasst wurde?


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17.07.2018 um 11:03
@Frau.N.Zimmer
@Tiho


Zitat aus dem Urteil, siehe auch Seite 852 im Thread:
Zitat von jaskajaska schrieb:Der Zeuge KOK Täufer gab an, dass im Außenbereich des Hauses zur Souterraintür hin an der Wand zwei Leuchten und links von der Tür dazu erhöht ein Bewegungsmelder installiert waren. Die zwei Leuchten seien wiederum links und rechts von der Souterraintür angebracht gewesen und hätten in Funktion den gesamten Bereich vor der Eingangstür ausgeleuchtet. Auf dem Sensor selbst sei jedoch eine Folie aufgeklebt gewesen, so dass er, wenn man davor gestanden habe, nicht ausgelöst würde. Die Folie sei „sauber und passgenau dort hin eingeklebt worden und habe keine Beschmutzung aufgewiesen und habe neu ausgesehen". Dieses Material sei auch im gesamten Haushalt der Familie Toll trotz gezielter Suche danach nicht gefunden worden. Auch in den Eingängen ( den Haupteingängen) zu den Häusern 36a und 36c hätten sich baugleiche Bewegungsmelder oberhalb der Eingangstüren befunden, allerdings sei nirgendwo eine derartige Folie aufgefunden worden . Dass diese Angaben zutreffen, ergibt sich nicht nur aus den Angaben des Zeugen POK Degen, der dies vollumfänglich bestätigte, sondern zusätzlich aus der Augenscheinsnahme der Lichtbilder zum Eingangsbereich, anhand deren die Kammer diese Angaben zu dem überklebten Sensor selbst überprüfen und als zutreffend in Augenschein nehmen konnte
Die Angaben des Beamten und die Zusammenfassung sind etwas widersprüchlich.

Er sagt, die Lampen seien nicht eingeschaltet worden, wenn er davor stand.

Eigentlich kann man daraus folgern, dass die Lampen eingeschaltet werden, wenn man weiter weg ist.

Dies ist auch der Sinn eines Bewegungsmelders. Das Licht soll an gehen, wenn man weiter weg ist und nicht wenn man erst davor steht.

Leider steht dann am Ende der Sensor sei überklebt. Überklebt bedeutet kann man als vollständige Überdeckung interpretieren, macht aber keinen praktischen Sinn.

Die angesprochene passgenaue Folie spricht eindeutig für eine im Lieferumfang enthaltene Folie zur Begrenzung des Erfassungsbereiches.

Wie sonst sollte diese passgenau hergestellt worden sein!??

Ich habe bei verschiedenen namhaften Herstellern u.a. Busch Jäger nachgefragt und es wurde mir bestätigt, dass diese Folie im Lieferumfang des Bewegungsmelders enthalten ist.

Hoffentlich ist das Thema Bewegungsmelder jetzt abschließend erklärt!


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17.07.2018 um 11:14
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Hoffentlich ist das Thema Bewegungsmelder jetzt abschließend erklärt
Ja. Hoffentlich! Allein mir fehlt der Glaube :) Wird nicht lange dauern, bis wieder jemand mit der Leiter anfängt...

Ausser AD hätte ein Abkleben niemandem genutzt. Herrn Toll schon gar nicht. Wie müsste man drauf sein, den Bewegungsmelder abzukleben, wenn man sich angeblich schon bedroht fühlt.


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Tiho ehemaliges Mitglied

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17.07.2018 um 11:26
@Ma_Ve
Es ist nicht so geklärt.


Ich als Bewohner würde ihn vielleicht so abkleben der angreifer würde anders abkleben.
Als z.B. rauchender bewohner klebe ich den Erfassungbereich vor der Haustüre ab.
d.h. ich kann die Türe aufmachen und einen Schritt rausmachen, ohne das der Bewegungsmelder schaltet.

Brauche ich dennoch Licht schalte ich eben von innen.

Der Bereich vor dem Haus wird weiterhin erfasst und wenn sich jemand nähert
wird ihm "ausgeleuchtet".

Welchen Bereich würde der Angreifer abkleben?
Würde er sich überhaupt die Mühe machen oder einfach nur irgenwas drüber kleben?
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ma_Ve schrieb:
Hoffentlich ist das Thema Bewegungsmelder jetzt abschließend erklärt
Ja. Hoffentlich! Allein mir fehlt der Glaube :) Wird nicht lange dauern, bis wieder jemand mit der Leiter anfängt...

Ausser AD hätte ein Abkleben niemandem genutzt. Herrn Toll schon gar nicht. Wie müsste man drauf sein, den Bewegungsmelder abzukleben, wenn man sich angeblich schon bedroht fühlt.
bezügl. der Leiter - ich weiss ja nicht wie gross du bist. Aber schon mal in der Höhe sauber abgeklebt?


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17.07.2018 um 11:33
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Ausser AD hätte ein Abkleben niemandem genutzt. Herrn Toll schon gar nicht.
wie kommen sie auf den Rückschluss?


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17.07.2018 um 11:51
Im Urteil heißt es auf Seite 20:
Da der Angeklagte aber auch aufgrund des Vorhandenseins von Bewegungsmeldern , die eine
Lichtschaltung auslösten, an allen Reihenhäusern wusste und dies in seine kaltblütige Planung
einbezogen hatte, führte er ein Plastikklebeband mit sich, um den Bewegungsmelder
abzukleben. Damit verhinderte der Angeklagte, dass die so gesteuerte Laterne den dortigen
Eingangsbereich erleuchtete, sobald Klaus Toll aus der Souterraintür herauskommen würde.
Um diesen mit der Auslösung des Lichts nicht auf die seine Situation aufmerksam zu machen und
um damit ebenfalls eine effektive Verteidigungsmöglichkeit seinerseits zu verhindern, klebte
er den Bewegungssensor, der im Bereich des Souterraineingangs links oberhalb der Tür
gegenüber den links und rechts der Tür gelegenen Lampen erhöht angebracht war, ab.
Das ist eine nette These.

Doch wenn der Sensor auf "Auto" war, musste der Täter vor 4 Uhr den Sensor bei vollem Licht zweier Lampen abkleben. Und sich auf einen Gegenstand stellen, der es ihm erlaubt hätte, den Sensor "links oberhalb der Tür", "sauber und passgenau (S. 67) abzukleben. Mutig. Dazu verliert das Gericht kein Wort. Und wenn Herr Toll das Licht gewöhnlich auf "An" stellte, wenn er die Mülltonnen herausstellte, dann auch nicht. Dann hätte die Klebeaktion nichts genutzt

Dagegen schließt es das Gericht (S. 240) es als "bereits eher unwahrscheinliche Möglichkeit" aus, "dass der Geschädigte dies aus
welchen Gründen auch immer selbst abgeklebt haben könnte". Des es wurde kein entsprechendes Klebeband im Haus des Opfer gefunden.

Weil auch kein entsprechendes Klebeband im Haus des Täters gefunden wurde, dreht sich die Argumentation im Urteil dann wieder kräftig um sich selbst (S. 240):ein solches Klebeband sei im Haus des Angeklagten nicht aufgefunden worden - weil es jener sicher als Tatwerkzeug entsorgt habe. Wieder einer jener vielen Zirkelschlüsse des Urteils. Aus diesem Umstand zu schließen, Herr Darsow habe das Klebeband anbringen müssen, ist einfach hanebüchen.

Stattdessen hätte die Möglichkeit erörtert werden müssen, warum es Herr Toll nicht gewesen sein kann. Oder man hätte auf dieses wenig überzeugende Beweismittel einfach verzichtet.


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17.07.2018 um 12:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Doch wenn der Sensor auf "Auto" war, musste der Täter vor 4 Uhr den Sensor bei vollem Licht zweier Lampen abkleben.
Ich bitte dich. Das ist natürlich in Vorbereitung der Tat passiert. Dass es nicht an jenem Morgen passiert ist, ist doch logisch.


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17.07.2018 um 12:07
Lese schon eine Weile mit... Zum Thema Bewegungsmelder. Möglicherweise, nachdem es sich um einen Souterraineingang handelt ist die Möglichkeit gegeben, die Lampen und Melder ebenerdig von der Seite zu erreichen und man beaucht gar keine Leiter. D. h. wenn die Türe tiefer liegt, ist das Niveau der Lampen entsprechend.
Einen Melder abzukleben, macht für mich seitens des Täters nur Sinn, wenn ich davon ausgehen muss, dass man mich leicht erkennen könnte, ein Fremdtäter vermummt sich und gut ist, der trifft diesbezüglich keine Vorsorge, dem ist das nicht so wichtig. Aufgabe des Gerätes ist es ja, vorzüglich nachts bei Bewegung anzuschalten, wenn ich das vollständig abklebe, dann mache ich mir die Arbeit doch nur, wenn ich selbiges vermeiden will. Herr T. kann das Ding ja einfach abschalten?


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17.07.2018 um 12:09
Zitat von TihoTiho schrieb:bezügl. der Leiter - ich weiss ja nicht wie gross du bist. Aber schon mal in der Höhe sauber abgeklebt?
Von welcher Höhe reden wir denn genau? Das ist doch die Frage.
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:wie kommen sie auf den Rückschluss?
Ersterem zur Tatausführung. Und Herrn Toll? Er soll sich ja bedroht gefühlt haben. Will man nicht gerade da wissen, wann jemand auf dem Grunstück ist? Dafür wurden Bewegungsmelder doch erfunden, oder nicht?


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17.07.2018 um 12:09
ups.. haben sich Beiträge überschnitten, sorry.. doppelt gemoppelt


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17.07.2018 um 12:10
Zitat von TihoTiho schrieb:Als z.B. rauchender bewohner klebe ich den Erfassungbereich vor der Haustüre ab.
d.h. ich kann die Türe aufmachen und einen Schritt rausmachen, ohne das der Bewegungsmel
Danke für diesen alles entscheidenden Satz!

Herr Toll war Raucher und vermutlich genau aus dem von dir genannten Grund hat er den Bewegungsmelder abgeklebt oder abkleben lassen.


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17.07.2018 um 12:13
Zitat von LuminellaLuminella schrieb:Möglicherweise, nachdem es sich um einen Souterraineingang handelt ist die Möglichkeit gegeben, die Lampen und Melder ebenerdig von der Seite zu erreichen und man beaucht gar keine Leiter. D. h. wenn die Türe tiefer liegt, ist das Niveau der Lampen entsprechend.
Eben nicht.

Gerade wenn der Eingang tiefer liegt, muss der Bewegungsmelder umso höher angebracht werden, weil sich Personen von oben nach unten über eine Treppe nähern. Folglich muss der Melder hoch gehängt werden, um das obere Niveau der Treppe zu erfassen.

Alles andere macht keinen Sinn!


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17.07.2018 um 12:16
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Ich bitte dich. Das ist natürlich in Vorbereitung der Tat passiert. Dass es nicht an jenem Morgen passiert ist, ist doch logisch.
Gut, wenn Du so genau Bescheid weißt und alles so logisch ist. Ich bleibe im Konjunktiv: Es könnte vorher gemacht worden sein, ändert aber nichts daran, dass Herr Darsow am Haus der Familie Toll hätte herummachen müssen. Bei Tag oder bei Nacht. Kein unerhebliches Risiko, wenn man einen Mord plant.
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Herr Toll war Raucher und vermutlich genau aus dem von dir genannten Grund hat er den Bewegungsmelder abgeklebt oder abkleben lassen.
Der abgeklebte Bewegungsmelder scheint ja Bewegungen (fremder) Personen, die sich dem Souterrainbereich von Außen hin näherten, erfasst zu haben. Böse Dritte hätten sich also von Außen nicht nähern können, ohne dass das Licht reagiert hätte.

Andererseits: Warum hätte Herr Darsow den Bewegungsmelder genau in dieser Weise manipulieren sollen??? Da hätte man doch das ganze Ding außer Gefecht gesetzt und nicht so abgeklebt, dass der Melder nur teilweise "blind" gemacht wird. Das macht doch aus Tätersicht gar keinen Sinn.

Die Rauchervariante macht dagegen Sinn.


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17.07.2018 um 12:17
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Herr Toll war Raucher und vermutlich genau aus dem von dir genannten Grund hat er den Bewegungsmelder abgeklebt oder abkleben lassen.
Bestimmt. Genau aus diesem Grund ... Nicht ernsthaft, oder? Hat Herr Toll denn unter der Hauseingangstüre geraucht? Woher weisst du das? Manche rauchen auch im Haus oder gehen auf die Terrasse ;)
Ich kenne z.B. niemanden, der sich unter die Haustüre stellen würde.


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17.07.2018 um 12:17
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Er soll sich ja bedroht gefühlt haben.
ist das so? Angenommen das ist Fakt, dann geht man nicht um 4 Uhr im Dunkeln raus, oder? Da bleibt man im Haus.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Will man nicht gerade da wissen, wann jemand auf dem Grunstück ist? Dafür wurden Bewegungsmelder doch erfunden, oder nicht?
Zirkelschluss, dennoch - Bewegungsmelder/Lichtsensoren wurden nicht erfunden um Gefahr abzuwenden oder vor Gefahr zu warnen. Nee, das ist nicht richtig. Wenn dann eher Alarmanlagen ;)


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17.07.2018 um 12:22
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:st das so? Angenommen das ist Fakt, dann geht man nicht um 4 Uhr im Dunkeln raus, oder? Da bleibt man im Haus.
Da frag mal die Urteilsgegner :) Immer gerne genommen : " Herr Toll fühlte sich doch von Dritten bedroht"
Zitat von jamie71jamie71 schrieb:Nee, das ist nicht richtig.
Meinst du. Für mich persönlich, ist der Bewegungsmelder schon eine Art von Alarmanlage. Warum warten, bis jemand die Türe aufbricht? Einbrecher haben es, glaub ich, auch nicht gern hell.


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17.07.2018 um 12:29
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Da frag mal die Urteilsgegner :) Immer gerne genommen : " Herr Toll fühlte sich doch von Dritten bedroht"
Nein, die frage ich nicht, weil sie ja so argumentieren, damit für sie die Logik schlüssig wird, dass der Täter den Melder abgeklebt hat.
Das macht aber keine SInn, weil der Täter damit riskiert, dass er beim Abkleben entdeckt wird. Da beim Abkleben ein besonderer Augenmerk auf die Akribie gelegt worden ist, und es bei den Tolls nur eine Person gab, die durch besonders akribische Leistungen herausgeragt hat, siehe Urteil Seite 203, behaute ich, dass Astrid Toll den Melder abgeklebt hat, warum auch immer. Die Motive können vielfältig sein.


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