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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

16.07.2018 um 11:38
@monstra
Nun ja, man kann sich immer über das richtige Maß an Empathie streiten, da hat jeder seine eigenen Maßstäbe.
Was aber nicht angeht sind Lügen und Falschdarstellungen. So etwas sollte schon thematisiert werden können.

Andererseits, wie sagt der wunderbare Dr. Thomas Müller "der Angeklagte hat das Recht zu lügen" :) Und da er auch Schweigen darf wird es schwierig, hier Rückschlüsse zu ziehen...
Zitat von monstramonstra schrieb:Und damit mittelbar auch für diejenigen, die sich für diesen Fall interessieren.
Das ist doch völlig falsch.
Zitat von monstramonstra schrieb:Das gehört sich einfach nicht.
Aha :D

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16.07.2018 um 11:48
Zitat von jaskajaska schrieb:Was aber nicht angeht sind Lügen und Falschdarstellungen.
Hast du ein oder zwei Beispiele für eine falsche Darstellung oder gar Lüge?


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16.07.2018 um 11:57
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist doch völlig falsch.
Das möge der Autor selbst erklären. Ich sehe jedenfalls alle angegriffen, die dieses Urteil anzweifeln, egal ob Angehörige, Unterstützer oder Rechtsanwalt oder Autoren hier.

Dabei steht es jedem im Rechtsstaat frei, ein rechtsstaatliches Urteil anzuzweifeln oder anzugreifen. Auch in den Medien. Die Justiz muss das aushalten. Sie bedarf sogar dieser Kontrolle. Und sei es nur als Selbstvergewisserung.


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16.07.2018 um 11:59
Zitat von monstramonstra schrieb:Das gehört sich einfach nicht.
Gehört es sich, dass ein verurteilter Doppelmörder im Fernsehen seine Opfer als "unangenehme Menschen" bezeichnet? Gehört es sich, einem verurteilten Mörder im öffentlich rechtlichen Fernsehen eine Plattform zu bieten, in der er seine Halbwahrheiten verbreiten kann?
Über die Unterstützertruppe sage ich mal lieber nix. Die sind ja hier heilig und generieren sofort eine Verwarnung.

„de mortuis nil nisi bene...“ "von den Toten nichts außer auf gute Weise“, das sollte sich mal jemand zu Herzen nehmen.


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Doppelmord Babenhausen

16.07.2018 um 12:15
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:„de mortuis nil nisi bene...“ "von den Toten nichts außer auf gute Weise“, das sollte sich mal jemand zu Herzen nehmen.
Dann können wir aber aufhören über Kriminalfälle zu diskutieren.

Wir stehen hier nicht am offenen Grab der Opfer.


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16.07.2018 um 12:16
@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Hast du ein oder zwei Beispiele für eine falsche Darstellung oder gar Lüge?
Na klar. Das Abstreiten der Lärmbelästigungen, das Leugnen des noch immer bestehenden Konfliktes, die Umzugspläne, die später als "wollten nur mal schauen" verkauft werden sollten...


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16.07.2018 um 12:27
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Gehört es sich, dass ein verurteilter Doppelmörder im Fernsehen seine Opfer als "unangenehme Menschen" bezeichnet?
Das Verhalten der Opfer gehört ebenso wie alle anderen Infos zu diesem Fall zwingend dazu.
Und wird dementsprechend auch im Urteil thematisiert.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit Nachbarn - und diese waren nicht wenig - trat KT überzogen aggressiv auf. Für klärende Gespräche zeigte er sich nicht zugänglich, sondern verweigerte vielmehr jegliches Entgegenkommen. (Urteil, Seite 6)



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16.07.2018 um 12:29
Noch ein Wort zu den Medien:

Es gibt die Pressefreiheit. Greifen Medien Sachverhalte auf und kritisieren sie diese (indem sie Kritikern einen Platz geben), ist das legitim. Es gehört zu den journalistischen Pflichten (BILD & Co. scheren sich darum freilich wenig), der "Gegenseite" Gelegenheit zu geben, die Vorwürfe zu erwidern.

Ein Gericht dürfte das aber in der Regel nicht tun. Es spricht durch das Urteil. Ein Nebenklägervertreter kann sich äußern, ob er dies auch tut, hängt davon ab, was er (die Angehörigen) sich davon verspricht. Ich würde es wohl nicht tun, es gibt das Urteil, eine Berichterstattung darüber ist eine andere Ebene. Warum sollte ich mich mit den Angehörigen des Täters über die Urteilsergebnisse streiten?

So wird die einseitige Darstellung letztlich in Kauf genommen. Polizisten, Beamte, Richter, Politiker, Prominente - sie alle müssen einseitige und unzureichende Darstellungen ertragen.

Dies kann man moralisch für böse, verwerflich und "verachtenswert" halten. Damit verkennt man aber die Bedeutung der freien Presse für die Kontrolle staatlicher Institutionen. Auch wenn man die Berichterstattung in diesem Fall für unzutreffend und unzureichend hält.

Noch ein Wort zu den Angehörigen:

Angehörige dürfen alles. Auch die Ehefrau (und die Kinder) sind in jedem Fall Opfer. Geht man von der Täterschaft des Herrn Darsow aus, sind sie Opfer seiner Tat. Oder sie sind die Opfer eines Justizirrtums. Jedenfalls ist der Ehemann und Vater noch jahrzehntelang von seiner Familie getrennt. In beiden Fällen ist es anmaßend, dies moralisch zu verdammen und eine Art "Sippenhaft" zu verhängen.


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16.07.2018 um 13:04
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:Angehörige dürfen alles.
Nein. Nicht juristisch und moralisch auch nicht. Im Fall Peggy wurde minderjährigen Missbrauchsopfern in den Mund gelegt, "es" habe Spaß gemacht. Das Mädchen wurde als promiskuitiv dargestellt und in jeder Hinsicht schlecht gemacht. Sowas geht schlichtweg nicht. Nicht durch die dem Täter/Angeklagten nahestehenden Menschen und auch nicht von Außenstehenden.


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16.07.2018 um 13:05
Zitat von jaskajaska schrieb:Nein. Nicht juristisch und moralisch auch nicht.
Dann hast Du mich missverstanden. Mir ging es um die Kritik an staatlichen Stellen. Und nur darum.


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16.07.2018 um 13:08
Zitat von monstramonstra schrieb:Angehörige dürfen alles. Auch die Ehefrau (und die Kinder) sind in jedem Fall Opfer
Es gibt aber auch noch Opfer nebenan. Zwei Tote und ein schwer verletztes aber überlebendes Opfer.
Das darf man nicht vergessen.
Und noch ein Wort zu der Familie:
Freilich sind weder Frau D. noch deren Kinder Schuld.
Aber wer so offensiv in die Öffentlichkeit geht um für die Verteidigung Unschuld zu kämpfen, muss sich auch Mal eine kritische Nachfrage gefallen lassen.
Tut man das, ist sie plötzlich nicht mehr Spitze einer Bürgerinitiative, sondern nur noch die Frau des Mörders.
Freilich hat die es schwer. Aber bei allem Verständnis kommen mir in dem ganzen Sachverhalt die primären Opfer des Verbrechens zu kurz.


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16.07.2018 um 13:09
Zitat von monstramonstra schrieb:@Ma_Ve hat beispielsweise eine interessante Frage aufgeworfen. Was nutzte es dem Täter (wer immer es war), den Bewegungsmelder abzukleben. Und hat er das überhaupt getan? Oder war es der Hauseigentümer selbst?

Darüber kann man doch ohne Schaum vor dem Mund debattieren? @Ma_Ve hat jedenfalls immer wieder versucht. Alternative Thesen, Argumente, Ideen - pro oder contra Täter - es ließe sich noch viel "aufklären".
Mit dem Versuch allein ist es halt nicht getan. Ich habe mich wirklich bemüht, den Überlegungen zu folgen. Komme allerdings für mich immer nur zu dem Ergebnis, dass auch ich versuchen würde, mich im Dunkeln dem Haus zu nähern. Dabei würde mir genügen, dass Dunkelheit immer einen besseren Schutz bietet, ohne detailiert über einen konkreten Nutzen nachzudenken. Ich würde eine Lichtquelle auch versuchen vorsorglich auszuschalten.


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16.07.2018 um 13:15
@emz
Es heißt ja nicht umsonst "im Schutz der Dunkelheit".

Ich finde es gerade nicht. War es im Urteil, wo formuliert war, dass der Klebestreifen eben nicht sehr lange angebracht war?!


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16.07.2018 um 13:25
@Butzeller
In der Version von Strate Seite 67 unten:


Urteil LG Darmstadt, 19. Juli 2011
https://www.strate.net/de/dokumentation/index.html (Archiv-Version vom 20.07.2018)
Direktlink: https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-LG-Darmstadt-begruendet-2011-7-19-7.pdf
Der Zeuge KOK Täufer gab an, dass im Außenbereich des Hauses zur Souterraintür hin an der Wand zwei Leuchten und links von der Tür dazu erhöht ein Bewegungsmelder installiert waren. Die zwei Leuchten seien wiederum links und rechts von der Souterraintür angebracht gewesen und hätten in Funktion den gesamten Bereich vor der Eingangstür ausgeleuchtet. Auf dem Sensor selbst sei jedoch eine Folie aufgeklebt gewesen, so dass er, wenn man davor gestanden habe, nicht ausgelöst würde. Die Folie sei „sauber und passgenau dort hin eingeklebt worden und habe keine Beschmutzung aufgewiesen und habe neu ausgesehen". Dieses Material sei auch im gesamten Haushalt der Familie Toll trotz gezielter Suche danach nicht gefunden worden. Auch in den Eingängen ( den Haupteingängen) zu den Häusern 36a und 36c hätten sich baugleiche Bewegungsmelder oberhalb der Eingangstüren befunden, allerdings sei nirgendwo eine derartige Folie aufgefunden worden . Dass diese Angaben zutreffen, ergibt sich nicht nur aus den Angaben des Zeugen POK Degen, der dies vollumfänglich bestätigte, sondern zusätzlich aus der Augenscheinsnahme der Lichtbilder zum Eingangsbereich, anhand deren die Kammer diese Angaben zu dem überklebten Sensor selbst überprüfen und als zutreffend in Augenschein nehmen konnte.



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16.07.2018 um 13:27
Wenn der Täter im Dunklen auf sein Opfer gewartet und vorher den Bewegungsmelder abgeklebt hat (Urteil, S. 20, 192), dann sehe ich drei Möglichkeiten:

1. Der Melder ist auf "Auto". Ergo geht das Licht an, wenn sich der Täter dem Melder nähert, um den Sensor abzukleben.

2. Der Melder ist auf "Aus". Es geht kein Licht an, wenn sich der Täter nähert. Es macht aber auch keinen Sinn, den Sensor abzukleben.

3. Der Melder ist auf "An", wenn das Opfer aus dem Haus tritt. Das Abkleben bringt für diesen Fall nichts. Der Überfall muss bei eingeschaltetem Licht erfolgen.

Nunmehr geht das Gericht vermutlich von Nr. 1. aus. Führt das aber letztlich nicht weiter aus, sondern belegt damit die Zielgerichtetheit des Täterhandelns.

Wirklich Sinn macht das aber nicht, denn der Täter konnte a) nicht verhindern, dass vom Opfer Licht angemacht wird und b) setzter er sich der Gefahr der Entdeckung aus, wenn er im Dunklen den Sensor abklebte. Denn das Licht leuchtete mindestens so lange, bis der Sensor verklebt war, vermutlich auch noch darüber hinaus (Zeitschaltung).

Wenn Herr Darsow der Täter war, war im das alles bekannt, da er die selbe Beleuchtung bei sich hatte. Und: Er kannte - laut Urteil - auch gut die Gewohnheiten des Herrn Toll. Die Frage stellt sich also: Warum hat er den Sensor abgeklebt? Und wie hat er das gemacht? Oder hat er es gar nicht gemacht?


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Doppelmord Babenhausen

16.07.2018 um 13:30
@jaska

Genau danke dir. Also das spricht ja nicht dafür, dass diese Folie "irgendwann mal" dort vergessen wurde, sondern durchaus, dass es einen Tatzusammenhang gibt.
Ich kenne keinen Elektroinstallateur, dem schon mal ein so präpaierter Bewegungsmelder untergekommen ist. Und ich habe berufsbedingt mit einigen Kontakt.


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16.07.2018 um 13:59
Zitat von ButzellerButzeller schrieb:Genau danke dir. Also das spricht ja nicht dafür, dass diese Folie "irgendwann mal" dort vergessen wurde, sondern durchaus, dass es einen Tatzusammenhang gibt.
Ich kenne keinen Elektroinstallateur, dem schon mal ein so präpaierter Bewegungsmelder untergekommen ist. Und ich habe berufsbedingt mit einigen Kontakt.
Du kannst deinen Elektroinstallateur gezielt danach fragen. Bei den Bewegungsmeldern namhafter Hersteller, wie Busch Jäger, gehört die passgenaue Klebefolie zum Lieferumfang, um damit den Erfassungsbereich zu begrenzen. Dazu ist die Folie in einzelne Streifen von etwa 3mm breite unterteilt.


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16.07.2018 um 14:00
@monstra
Zitat von monstramonstra schrieb:1. Der Melder ist auf "Auto". Ergo geht das Licht an, wenn sich der Täter dem Melder nähert, um den Sensor abzukleben.
Ich kann jetzt nicht sagen, wie der Sensor dort reagiert, bei meinem Bewegungsmelder ist mit der Abdeckung des Sensors schlagartig alles dunkel. Das einmalige Risiko, gesehen zu werden, war definitiv vorhanden.


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16.07.2018 um 14:06
Zitat von jaskajaska schrieb:Das einmalige Risiko, gesehen zu werden, war definitiv vorhanden
Zu diesem Zeitpunkt aber noch erklärbar. Hätte Herr D. das Risiko, beim Anbringen der Folie gesehen worden zu sein, als zu hoch angesehen, hätte er seine Pläne aufgeben oder mittelfristig verschieben.


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16.07.2018 um 15:25
Das Gutachten ist ziemlich interessant, nicht nur der Schlussfolgerung wegen:
Es ist somit aufgrund aller festgestellten Spuren, der Zeugenaussagen und physikalischen
Parameter sowie der notwendigen waffentechnischen Anforderungen unwahrscheinlich, dass bei
den am 17.4.2009 abgefeuerten Schüssen tatsächlich eine handelsübliche Walther P38 mit einem
aus einer PET-Flasche improvisierten Schalldämpfer mit Bauschaumfüllung zum Einsatz gekommen
ist.
https://www.strate.net/de/dokumentation/Darsow-Gutachten-Winkelsdorf-Schalldaempfung-einer-Walther-P38-2018-5-4.pdf

Stattdessen vermutet der Sachverständige, dass eine modifizierte P38 verwendet worden ist, bei der der Lauf verkürzt war und ein professionell gefertigter Schalldämpfer verwendet worden ist, der mit Bauschaum gefüllt worden ist. Das würde sowohl die geringen Spuren an Bauschaum erklären, als auch die nicht aufgefundenen PET-Spuren, die eigentlich am Tatort hätten zurück bleiben müssen.

Das ist natürlich auch nur eine These, aber eine, die deutlich überzeugender ist als die Schalldämpfer Marke Eigenbau mit einer PET-Flasche.


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