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Doppelmord Babenhausen

26.896 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.06.2026 um 09:13
Zitat von TotaleinfallTotaleinfall schrieb:Es bedarf nur eine winzige Ergänzung: wer Tatmittel, die mit hoher Sicherheit zum Tode führen können, gegen sein Opfer einsetzt, ist ein Mörder, wenn das Opfer bei der Tat verstirbt
Das stimmt nicht. Man kann auch eine bewusste Tötung via Panzerfaust, Ak47 o.ä. durchführen und wegen Totschlags verurteilt werden, wenn keines der abschließend aufgezählten Mordmerkmale verwirklicht ist.

Edit: Verstehe jetzt erst, dass du es als Gesetzesvorschlag meintest, sorry.


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09.06.2026 um 09:14
Zitat von TotaleinfallTotaleinfall schrieb:machen wir uns nichts vor. Deutschland hat eine falsche juristische Definition von Mord. Dein Toni ist ein klassischer Mörder. Klassischer geht es nicht.
Ich weiss nicht, ob man hier von richtig oder falsch reden kann. Tatsache ist, dass Deutschland eine recht einzigartige juristische Definition von Mord hat.

Das zu ändern wäre Sache des Parlaments. Das hat sich schon oft damit beschäftgt, aber hat noch keine Lösung gefunden.


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09.06.2026 um 09:30
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Kleines Beispiel: Toni plant seit Wochen die Abrechnung mit seinem Rivalen Ottokar. Er hat sich alles fein ausgemalt: er wird ihn konfrontieren und ihm sein elendiges Dasein vorhalten, er wird ihm klar sagen, dass nun die Stunde seines Ablebens nahegekommen ist, er wird sich an der Todesangst des Ottokar weiden, der ihn so lange gequält hat. Nach einer Stunde erschiesst er den Ottokar.
Bedeutet, wäre AD ins Haus der Nachbarn - hätte dem hr toll gesagt, Du -Lärm. Deshalb ist dein Ableben nun heute an der Reihe.

Hätte er dann nur Totschlag bekommen?


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09.06.2026 um 09:41
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Bedeutet, wäre AD ins Haus der Nachbarn - hätte dem hr toll gesagt, Du -Lärm. Deshalb ist dein Ableben nun heute an der Reihe.

Hätte er dann nur Totschlag bekommen?
Das muss nicht zwingend sein, bzw. halte ich auch für nicht wahrscheinlich.

Nur weil bspw. das Mordmerkmal der Heimtücke dann zumindest bei Herr Toll nicht erfüllt wäre, ist die Möglichkeit zur Verurteilung der Tat als Mord durch das Erfüllen des Merkmals der niedrigen Beweggründe immer noch gegeben.


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09.06.2026 um 09:49
Zitat von IuraNovitCuriaIuraNovitCuria schrieb:Nur weil bspw. das Mordmerkmal der Heimtücke dann zumindest bei Herr Toll nicht erfüllt wäre, ist die Möglichkeit zur Verurteilung der Tat als Mord durch das Erfüllen des Merkmals der niedrigen Beweggründe immer noch gegeben.
Jahrelange Lärmbelastung ist nicht niedrig zu werten. Das ist zumindest für mich ein echter Beweggrund um etwas zu tun! (Aber nicht zu töten)


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09.06.2026 um 10:18
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Jahrelange Lärmbelastung ist nicht niedrig zu werten. Das ist zumindest für mich ein echter Beweggrund um etwas zu tun! (Aber nicht zu töten)
Dass das extrem belastend sein kann, ist irgendwo menschlich verständlich.
Es ist wichtig sich hier zu keiner Bagatellisierung der Tat hinleiten zu lassen.

Eine Lärmbelästigung, egal welcher Form und in welchem Ausmaß rechtfertigt keine solche extreme Gewalttat.
Der BGH als höchste zivile und strafsachliche Instanz in Deutschland vertritt die Leitauffassung, dass ein Beweggrund niedrig ist, wenn er nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. (Nachzulesen bspw. in BGH 5 StR 479/22 Rn.3)

Gerade für solche Einschätzungen nach allgemeiner sittlicher Würdigung gelten nicht das persönliche Empfinden des AD, oder auch der subjektiven Empfindung einzelner anderer Personen, egal ob hier oder anderswo.
Maßgeblich sind da die Anschauungen und die moralischen Vorstellungen der demokratischen Rechtsgesellschaft.
Aus einer solchen Perspektive heraus urteilt das Gericht.

Kurzgesagt, die Reaktion stand hier in krassem Missverhältnis zum Anlass und wurde körperlicher Ausdruck einer rücksichtslosen, egoistischen Gesinnung.


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09.06.2026 um 12:22
Zitat von HeribertHeribert schrieb:Bedeutet, wäre AD ins Haus der Nachbarn - hätte dem hr toll gesagt, Du -Lärm. Deshalb ist dein Ableben nun heute an der Reihe.

Hätte er dann nur Totschlag bekommen?
Es ging bei der Diskussion oben nur um das Argument der Heimtücke, die als Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit definiert wird.

Wie weiter unten gesagt wurde, es gibt auch andere Mordmerkmale, und hier ist "niedrige Beweggründe" wieder ein so schwammiger Begriff, dass man auch nicht klar sagen kann, ja oder nein.

Ich denke es wird deutlich, warum der § 211 in Deutschland so sehr umstritten ist, dass sehr viele Juristen und andere Menschen wünschen, dass er endlich verändert wird. Aber wie ich schon sagte, es haben sich viele Juristen und Abgeordnete schon lange damit befasst, sich bisher aber nie einigen können, wie man ihn ändern sollte.

Ich persönlich halte das österreichische Modell für besser, dort sind Mord und Totschlag in einem Strafbestand zusammengefasst und das Gericht, das im Einzelfall urteilt, hat den Ermessenspielraum, auch und gerade hinsichtlich des Strafmasses, dann zu entscheiden, wie verwerflich die Tat ist und wie der Täter zu bestrafen ist, ohne den Druck, das in irgendwelche starren "Mordmerkmale" zu pressen.


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Doppelmord Babenhausen

09.06.2026 um 12:37
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb am 05.06.2026:Das ist kein Unsinn.
Da braucht man nur logisch denken.
Wenn es ,wem auch immer gelungen ist, einen funktionierenden Bauschaumschalldämpfer zu bauen, dann wird das auch den Schusswaffenexperten der Kripo gelingen.
Und schon ist Strates Gutachten tot.
Vielleicht willst du es einfach nicht hören, deshalb erneut....
Das Hauptverfahren begleitende Gerichtsgutachten enthielt laut Strate eindeutige Missinterpretationen des Gutachters, denn die beiliegenden Videoaufnahmen zeigen Gegenteiliges. Vielleicht solltest du erst einmal begreifen was Strate in den verlinkten Dokumenten schreibt. Nämlich genau das was du ihm vorwirfst (vorher wissentlich) trifft auf das Gerichtsgutachten/Gutachter zu.


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09.06.2026 um 13:22
Zitat von TotaleinfallTotaleinfall schrieb:Es bedarf nur eine winzige Ergänzung: wer Tatmittel, die mit hoher Sicherheit zum Tode führen können, gegen sein Opfer einsetzt, ist ein Mörder, wenn das Opfer bei der Tat verstirbt
Stammt diese Formulierung von dir, oder woher hast du sie?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Wie weiter unten gesagt wurde, es gibt auch andere Mordmerkmale, und hier ist "niedrige Beweggründe" wieder ein so schwammiger Begriff, dass man auch nicht klar sagen kann, ja oder nein.
Dann lasst uns doch beim definitiven Jain bleiben. :D
Aber ernsthaft, ich finde die Gedanken immer hochinteressant, wie in Urteilen die Mordmerkmale definiert werden. Im Fall Schemmer, Koblenz-Horchheim, da ging's um die Heimtücke, die bei der Tötung des Schwiegervaters nicht gegeben war, denn der war aufgestanden, hatte das Bad aufgesucht, als seine Schwiegertochter mit dem Messer auf ihn losging, so dass er nicht arg- und wehrlos war, als er getötet wurde, wohingegen seine Frau im Moment der Tötung arglos schlafend im Bett lag und sich somit nicht wehren konnte.

Welche Mordmerkmale festgestellt werden, das spielt unter Umständen eine Rolle, wenn es um die Feststellung der Schwere der Schuld geht.


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Doppelmord Babenhausen

09.06.2026 um 13:36
Zitat von emzemz schrieb:Im Fall Schemmer, Koblenz-Horchheim, da ging's um die Heimtücke, die bei der Tötung des Schwiegervaters nicht gegeben war, denn der war aufgestanden, hatte das Bad aufgesucht, als seine Schwiegertochter mit dem Messer auf ihn losging, so dass er nicht arg- und wehrlos war, als er getötet wurde, wohingegen seine Frau im Moment der Tötung arglos schlafend im Bett lag und sich somit nicht wehren konnte.
Für mich subjektiv das selbe. Sie wollte beide töten und hat dies durchgeführt.
Egal ob er gerade im Bad war oder die Schwiegermutter im Bett. Definiertes Ziel war die Tötung. Die durchexerziert worden ist.

Aber gut - dafür gibt es studierte Juristen welche die Paragrafen bzw. die Tat mit den Paragrafen bewerten.

Deshalb sitzt AD noch einige Jahre dort- wo er ist. Ich hoffe er wird sich mal bei der Tochter Toll entschuldigen und sie entschädigen soweit als möglich. Vielleicht kann er bei seinem ehemaligen Arbeitgeber wieder anfangen. Das Arbeitsverhältnis besteht sicherlich noch, da kann er mit dem Bogenschützen philosophieren


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09.06.2026 um 16:35
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:Das Hauptverfahren begleitende Gerichtsgutachten enthielt laut Strate eindeutige Missinterpretationen des Gutachters, denn die beiliegenden Videoaufnahmen zeigen Gegenteiliges.
Hast Du das immer noch nicht verstanden?
Auf dieses Gutachten Strates kommt es gar nicht an.

Es diente nur als "Türöffner" für eine Neuaufnahme, weil an den wesentlichen Indizien, die dem Urteil zugrunde liegen auch von Strate nichts zu deuteln ist.
Strate hat an dem Einzigen Punkt angesetzt, der überhaupt greifbar war.
Damit in einem neuen Verfahren , die Kammer die Indizienlage vielleicht anders wertet.

Natürlich wusste auch er selbst das seine "Versuchsreihe" in einem neuen Prozess nicht zu halten sein wird.
Die Experten vom BKA würden in einem neuen Prpozess halt eine Konstruktion präsentiere, die die gesamte Beschussfolge hält.
Das dies möglich ist, zeigt die Realität
Es wurde ein Bauschaumschalldämpfer eingesetzt, der nachweislich hielt.
Zitat von Zig_StardustZig_Stardust schrieb:elleicht solltest du erst einmal begreifen was Strate in den verlinkten Dokumenten schreibt. Nämlich genau das was du ihm vorwirfst (vorher wissentlich) trifft auf das Gerichtsgutachten/Gutachter zu.
Vielleicht solltest Du mal einfach das Urteil lesen , anstatt hier Behauptungen aufzustellen, die dort auf den ersten Seiten schon widerlegt sind.

Ich denke auch Strate als Jurist wusste, das er mit so einem drittklassigen Gutachten keine Wiederaufnahme erreichen wird.
Dies und die Hilflosigkeit Strates, die wirklich tragenden Indizien anzugehen, lassen bei mir die Meinung aufkommen, das Strate schon weis, das in diesem Fall nichts zu machen ist.

Da er den Mund aber sehr voll genommen hat diesbezüglich, musste er ja irgend etwas liefern.
Und da kam er mit dem Gutachten, das im krassen Gegensatz zu den realen Spuren steht.
Kann keiner sagen, er habe es nicht versucht.

Deine Argumente , meist aus der Luft gegriffen oder schlichtweg falsch behauptet, hab ich und andere, ja nun schon so ziemlich alle anhand des Urteils widerlegt


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Doppelmord Babenhausen

09.06.2026 um 18:54
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Da er den Mund aber sehr voll genommen hat diesbezüglich, musste er ja irgend etwas liefern.
Und da kam er mit dem Gutachten, das im krassen Gegensatz zu den realen Spuren steht.
Kann keiner sagen, er habe es nicht versucht.
Wollte er wieder Medien Präsenz oder was war sein Ansinnen? Weil so, er hat Fr. D. zumindest eine Hoffnung gemacht- das eine Wiederaufnahme möglich ist.

Wieso hat er sich dem Fall angenommen?


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Doppelmord Babenhausen

10.06.2026 um 21:28
Zitat von emzemz schrieb:
Zitat von TotaleinfallTotaleinfall schrieb:Es bedarf nur eine winzige Ergänzung: wer Tatmittel, die mit hoher Sicherheit zum Tode führen können, gegen sein Opfer einsetzt, ist ein Mörder, wenn das Opfer bei der Tat verstirbt
Stammt diese Formulierung von dir, oder woher hast du sie?
ja, während des Schreibens ausgedacht. Wieso?


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18.07.2026 um 15:31
Ich habe mir eigentlich alles was den Fall Darsow angeht durchgelesen und angehört oder angesehen. Diese investigative Reportage die Nachbarn. Da konnte man Zweifel bekommen. Danach habe ich mir das Urteil durchgelesen. Ich bin dadurch restlos von seiner Schuld überzeugt. Diese Rocker Geschichte ist meiner Meinung nach Blödsinn. Diese Rocker Groupierung hätte ziemlich sicher keinen Schalldämpfer mit Bauschaum benutzt, sondern einen richtigen. Das war aber auch wirklich Zufall das durch Rückwärtssuche raus gefunden wurde, das ausgerechnet von Darsows DäFormen PC genau zum fraglichen Zeitraum Diese Suchanfrage gemacht wurde und sein Nachbar und deren Familie danach erschossen wurden. Soviel Zufall gibt es kaum.


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18.07.2026 um 17:44
… der nächste Zufall ist, dass ausgerechnet am Mordtag die Familie Darsows nicht zugegen war.

Allerdings das einzige was mich stutzig macht ist die Hundespur zum Parkplatz. Das würde für einen anderen Täter sprechen


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18.07.2026 um 19:47
Zitat von KolloKollo schrieb:iese Rocker Groupierung hätte ziemlich sicher keinen Schalldämpfer mit Bauschaum benutzt, sondern einen richtigen.
Hat ja auch der Rocker in der Hauptverhandlung gesagt: Die Äußerungen Tolls im besoffenen Zustand , er habe ja auch mit den HA zu tun, haben alle Anwesenden als Aufschneiderei eines Betrunkenen gewertet.

Viel wichtiger in dem Zusammenhang sind die Aussagen von zwei Leiter der Sonderkommissionen " Rockerkriminalität ", die vor Gericht aussagten, wenn Toll etwas in Rockerkreisen zu tun gehabt hätte, wäre ihnen mindestents der Name , bzw die Person bekannt geworden, weil dieses Milieu mit V Leuten durchsetzt ist .

Ein weiteres Indiz dagegen ist, das der Täter nicht nur Hern Toll umgebracht hat, sondern die ganze Familie auslöschen wollte.
Ebenso spricht dagegen, das der Täter zielgerichtet die Räume der Frauen aufgesucht hat.
Der Täter musste nicht suchen, sondern wusste wo er die Damen findet

Schlußendlich hat es der vor Gericht aussagende Rocker auf den Punkt gebracht:
" Wenn die Hells Angels jemanden mit Schalldämpfer erschießen wollten, bräuchten sie sich keinen aus Bauschaum basteln"
Zitat von TotaleinfallTotaleinfall schrieb:Allerdings das einzige was mich stutzig macht ist die Hundespur zum Parkplatz. Das würde für einen anderen Täter sprechen
Wieso.?
Ich denke die Hunde führten zunächst Richtung Parkplatz der Firma in der Darsow angestellt war und verloren dann die Spur.

Die später eingesetzten Hunde konnten gar keine Spur mehr finden, was der Hundeführer auf zwei Seiten im Urteil erklärt, das dies eher zu erwarten war, aufgrund der Umstände.
Und dann formulierte er auf Nachfrage des Richters, das man aus der Tatsache , das der Hund am Tatort keine Spur von A. Darsow (mehr) aufnehmen konnte, keinesfalls schliessen kann, das dieser nicht am Tatort war.



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Doppelmord Babenhausen

gestern um 08:33
Sowohl Frau T. als auch die Tochter haben nachweislich noch geschlafen haben, als der Täter auf sie schoss. Deswegen ist ja die Frage nach dem Schalldämpfer so wichtig, denn sie sind von den Schüssen auf Herrn T ja offensichtlich nicht wach geworden.

Ich finde die Diskussion zu Strates Schalldämpfertests deshalb müßig. Bei allen Opfern wurden verschmauchte Bauschaumpartikel gefunden, wo sollen die hergekommen sein, wenn nicht aus so einem Bastel-Schalldämpfer? Und funktioniert hat er auch, denn die beiden Frauen hat er noch schlafend vorgefunden und erschießen können: der Bastelwastelschalldämpfer hat also offenbar erfolgreich den Schall gedämpft und gleichzeitig die gezielte Schussabgabe nicht behindert.
Was bringt es da zu argumentieren, dass er gar nicht funktioniert haben kann?!


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gestern um 08:57
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Hat ja auch der Rocker in der Hauptverhandlung gesagt: Die Äußerungen Tolls im besoffenen Zustand , er habe ja auch mit den HA zu tun, haben alle Anwesenden als Aufschneiderei eines Betrunkenen gewertet.
Mal rein fiktiv, die HA hätten doch etwas mit der Tat zu tun. Meinst Du, dass der Rocker in diesem Fall ausgesagt hätte: "Doch das ist durchaus denkbar, gerade um es nicht ganz so professionell aussehen zu lassen."


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gestern um 10:09
Zitat von GrillageGrillage schrieb:der Bastelwastelschalldämpfer hat also offenbar erfolgreich den Schall gedämpft
Gab's da nicht Nachbarn, die zwei Schüsse gehört hatten?
Viel gedämpft war da anscheinend nicht worden.
Übersicht mit KI
Ein Schuss mit Schalldämpfer ist keineswegs lautlos. Der Knall wird in der Regel um 20 bis 30 dB reduziert, liegt aber meist immer noch bei 110 bis 140 dB.



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