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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

491 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Stuttgart, Totschlag, Frauenleiche ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 18:58
@Suinx
Das Opfer hat dringend eine Bleibe gesucht nach der Trennung von ihrem Ex-Freund und nach mehreren Umfragen im Bekanntenkreis wurde ihr dieses Zimmer beim Täter vermittelt. Ich glaube nicht, dass sie sich in dem Moment leisten konnte, sich Fragen darüber zu stellen, ob das nun seriös ist ohne Mietvertrag und mit Barzahlung der Miete, sie war wahrscheinlich einfach nur froh, wieder ein Dach über dem Kopf zu haben. Der Täter nennt sich selbst "selbständiger Event-Koch". So jemand hat einen ähnlichen Tagesablauf wie sie als Kellnerin, denn gekocht wird bei Events auch eher abends, somit muss ihr in der kurzen Zeit, die sie bei ihm wohnte, nicht direkt sein vieles Zuhausesein komisch vorgekommen sein.

Sie kann das schlicht alles nicht wissen gewollt haben, weil sie sich keine Ansprüche leisten konnte, sie hatte ja keine andere Bleibe! Würdest du in so einem Fall lieber auf der Straße wohnen?

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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:00
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Also Polizeidelikte sind für mich eher Sachen wie Diebstahl, Drogen, Betrug. Um bei den kleineren zu bleiben.
Also ist das eine Nummer größer als Schwarzfahren....;)
Ja, und Beziehungstaten sind für dich nur Taten zwischen Intimpartnern. Es geht hier aber nicht darum, was die Begriffe für dich bedeuten sondern was sie im juristischen Sinne bedeuten, denn so sind sie von der Polizei gemeint, wenn sie sowas an die Presse weitergibt, nicht so, wie Suinx es dann auslegt. ;)


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:05
@Suinx

Es gibt keine "Polizeidelikte". Wenn hier von "Delikten" die Rede ist, dann verstehen sich darunter Handlungen oder Unterlassungshandlungen die nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit Strafe bewehrt sind. Besteht der Verdacht auf eine solche Straftat, muss dies durch die jeweils zuständige staatsanwaltliche Ermittlungsperson (kann ein Polizist sein, muss es aber nicht) geahndet werden. Will heißen: Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Abschluß der Ermittlungen geht die Akte an die Staatsanwaltschaft. Dort entscheidet der zuständige StA, ob Anklage erhoben wird. Sollte nach dem Ergebnis der Ermittlungen nur eine besonders geringe Schwere der Schuld festgestellt worden sein, kann es zu einer Einstellung des Verfahrens kommen. Wenn der Polizeisprecher von "geringen Delikten" spricht, kann man das so übersetzen, dass die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden. Das bedeutet: Das Mordopfer war aktenkundig aber nicht vorbestraft.


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:09
@Dornröschen
Danke für die Erläuterung. Hier kann man auch noch mal nachlesen, was zu den Bagatelldelikten gehört, von denen hier auszugehen ist:
Wikipedia: Bagatelldelikt

u.a. sind das klassischerweise:
- Ladendiebstahl
- Unterschlagung
- Entziehung elektrischer Energie
- Begünstigung
- Untreue
- Scheckkartenbetrug

Auch Verfahren zu leichten Delikten im Bereich Nötigung, Körperverletzung (die berühmte Ohrfeige), Bedrohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Beleidigung können bei Geringfügigkeit gegen Geldstrafe eingestellt werden.

Drogen und Betrug sind dagegen keine Bagatelldelikte mehr.


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:14
@Comtesse

Jaja. 20jährige mit mehreren Polizeidelikten zieht bei einem wildfremden Mann, zahlt die Miete in bar und weiß nicht was Sache ist? Warum ist sie nicht zu einer Freundin gegangen?

Und was die Polizeidelikte angeht, so glaube ich nicht, dass wegen Schwarzfahrens die Polizei nur einen Finger krumm macht selbst am PC....


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:18
@Comtesse

Und ich danke Dir, bezüglich Deines Kommentars zur individuellen Auslegung von Rechtsbegriffen. ;-)

Der Wikipedia-Bericht ist ein toller Anhaltspunkt um sich einen Überblick über diejenigen Straftaten zu verschaffen, die wegen Geringfügigkeit eingestellt werden können. Neben dem objektiven Tatbestandsmerkmal (als Verstoß gegen... z.B. BtMG) sind immer die subjektiven Merkmale (schwere des schuldhaften Verhaltens) zu beachten. Und daran orientiert sich dann die Möglichkeit einer Einstellung. BtMG-Delikte sind hiervon durchaus nicht selten betroffen. Ich sage nur "Cannabis-Beschluss". ;-)


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:25
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:Wenn der Polizeisprecher von "geringen Delikten" spricht, kann man das so übersetzen, dass die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden.
Und genau das stimmt nicht! Eingestellte Verfahren (zumal sie ja von Amts wegen eingeleitet werden) sind keine Ermittlungsverfahren und auch keine Delikte. Was glaubst du für was alles ermittelt wird und am Ende alles eingestellt wird? Man nehme nur das Verkehrsrecht -da müßten die Hälfte der Bundesbürger schwere Jungs sein...;)


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:27
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Und was die Polizeidelikte angeht, so glaube ich nicht, dass wegen Schwarzfahrens die Polizei nur einen Finger krumm macht selbst am PC....
@Suinx

Du hast noch nie vom Legalitätsprinzip gehört? Das "Nichtverfolgen" von Straftaten ist Rechtsbeugung und stellt an sich eine Straftat (Strafvereitelung im Amt) dar. Da diese Straftat nicht nur eine gemäß StGB verfolgt wird trifft sie den betroffenen Beamten dann besonders hart. Der Beamte wird strafrechtlich und disziplinarrechtlich zur Rechenschaft gezogen. Denjenigen Polizisten musst Du mir zeigen, der ihm angezeigte Straftaten nicht verfolgt und damit seinen Job und seine Pension gefährdet...


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:31
@Dornröschen

Wo werden denn Schwarzfahrer bei der Polizei erfasst?


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:36
Möchte kein Spielverderber sein, aber geht es jetzt hier irgendwie darum, was das Opfer verbrochen hat oder was der Täter verbrochen hat? Ich finde es nicht in Ordnung, sie jetzt als Vorbestrafte hier hinzustellen, die mit einem Sozialbetrüger gemeinsame Sache gemacht hat, solange man die genauen Details nicht kennt und das mit dem Mitwissen des Sozialbetrugs nur Vermutungen sind. Immerhin wird er einen Grund gehabt haben, sie zu töten, und der war sicher nicht darin zu suchen, dass sie sich so prima in allem einig waren, was da so abgegangen ist.
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Warum ist sie nicht zu einer Freundin gegangen?
Weil sie vielleicht einfach keine Freundin hatte, bei der sie länger bleiben konnte. Immerhin hat sie sich ja im ganzen Freundeskreis vergeblich nach einer neuen Bleibe erkundigt und bekam dann den TV vorgeschlagen, der ihr scheinbar bis da nicht bekannt war. Das hat sie sicher nicht gemacht, weil sie so eine große Auswahl an anderen Unterkünften hatte.

Und gerade WEIL er ihr vorher scheinbar nicht bekannt war, spricht es erst Recht gegen gemeinsame Sache, weil man so einen gemeinsamen Sozialbetrug wohl eher keiner Person anbietet, die man gar nicht kennt. Und warum sollte er auch mit ihr sich den Gewinn daran teilen, wenn er ihn auch allein einheimsen konnte?


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:43
Zitat von SuinxSuinx schrieb: Und genau das stimmt nicht! Eingestellte Verfahren (zumal sie ja von Amts wegen eingeleitet werden) sind keine Ermittlungsverfahren und auch keine Delikte.
@Suinx
Mir fehlen langsam echt die Worte. Sorry... darauf kann ich jetzt nicht mehr eingehen, ohne den Respekt vor mir selbst zu verlieren...

@Comtesse

Ja Du hast recht. Ich würde jetzt auch lieber wieder über den Fall reden.


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 19:49
@Comtesse

Also ich denke schon, dass ihr Umfeld und ihre Vergangenheit zum Gesamtbild des Verbrechens beitragen. Man stelle sich nur vor, sie wäre eine Azubi bei der Polizei oder so...


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 20:04
@Suinx
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Man stelle sich nur vor, sie wäre eine Azubi bei der Polizei oder so...
Was würde das ändern an den Gesamtumständen? Hier ist eine junge Frau getötet worden. Ich finde es ziemlich egal, ob sie eine Klosterschülerin oder eine Prostituierte war, um es mal überspitzt zu formulieren, denn so oder so hat sie sicher nicht verdient oder selbst verursacht, so zu enden. Sie hat einfach nur einem Menschen vertraut, dem sie nicht hätte vertrauen dürfen. Ihre Vergangenheit geht uns nichts an und wir haben auch nicht das Recht, diese zu werten, erst Recht nicht, wenn wir die genauen Details gar nicht kennen. Denn das bekommt dann so einen Beigeschmack von "Selbst schuld!", und sowas verbittet sich meiner Meinung nach einfach. Man stelle sich vor, die Mutter liest hier irgendwann mit und sieht ihre Tochter als Drogenkonsumentin, Sozialbetrügerin o.ä. öffentlich hingestellt von Menschen, die sie gar nicht kennen.


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 20:14
Zitat von DornröschenDornröschen schrieb:Wenn der Polizeisprecher von "geringen Delikten" spricht, kann man das so übersetzen, dass die Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden.
Weil wir alle einen gewissen Respekt vor uns haben sollten ist es um so wichtiger hier Sachen richtig zu stellen und nicht Unwahrheiten zu verbreiten und die Leute zu verunsichern. Im Bundeszentralregister, von wo aus auch die Informationen für ein Führungszeugnis abgerufen werden kommen NUR rechtskräftige Verurteilungen von mehr als 90 Tagessätze bzw Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Über "eingestellte Verfahren wegen Geringfügigkeit" , die angeblich uns bis Lebensende begleiten werden -können sich Justizangestellte nur schlapplachen....


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 20:17
@Comtesse

Moment mal. Sozialbetrug, Drogen und kleinere polizeichliche Delikte kam von euch und nicht von mir. Man sollte die Kirche im Dorf lassen.


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 20:24
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Weil wir alle einen gewissen Respekt vor uns haben sollten ist es um so wichtiger hier Sachen richtig zu stellen und nicht Unwahrheiten zu verbreiten und die Leute zu verunsichern. Im Bundeszentralregister, von wo aus auch die Informationen für ein Führungszeugnis abgerufen werden kommen NUR rechtskräftige Verurteilungen von mehr als 90 Tagessätze bzw Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. Über "eingestellte Verfahren wegen Geringfügigkeit" , die angeblich uns bis Lebensende begleiten werden -können sich Justizangestellte nur schlapplachen....
@Suinx

Wer hat behauptet, dass eingestellte Verfahren im polizeilichen Führungszeugnis stehen??? Ich etwa? (Das habe ich garantiert nicht, denn sowas würde ich wider besseren Wissens nicht behaupten) Jetzt hör aber mal auf, mir und anderen Mitgliedern Sachen in den Mund zu legen, oder die Worte im Mund umzudrehen.

Und nebenbei bemerkt: Dir ist hoffentlich klar, dass die Polizei über das Bundeszentralregister hinausgehende Datenbanken und Informationssysteme verfügt, ne? Daher liegen der Polizei weiterreichendere Informationen über Personen vor, als lediglich das was im Führungszeugnis steht. Zum Beispiel, ob gegen jemanden schon einmal ermittelt wurde. Schon klar, oder?


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 20:26
Habe bisher nur mit gelesen. Vielleicht sollte daran gedacht werden das hier jeder öffentlich mitlesen kann und das diese ganze Diskussion irgendwie ein schlechtes Licht auf das Opfer wirft!
Egal ob sie Fehler gemacht hat, sie wurde umgebracht und das hat niemand verdient und der einzige der hier im schlechten Licht da stehen darf ist der Täter. Nirmand hat das Recht einem anderen soetwas anzutun!

Abschließend möchte ich hinzufügen das sie, laut Presse, Erzieherin werden wollte. Für diesen Beruf ist ein "erweitertes Führungszeugnis" noetig in dem alles steht!
Kann man im Internet nachlesen.


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 20:28
Zitat von sk1307sk1307 schrieb:Abschließend möchte ich hinzufügen das sie, laut Presse, Erzieherin werden wollte. Für diesen Beruf ist ein "erweitertes Führungszeugnis" noetig in dem alles steht!
Kann man im Internet nachlesen.
Genau so ist es!!!! Vielleicht überzeugt dieser Aspekt ja die entsprechende Zweiflerin.

Nochmal: Es ist mit größter Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Opfer nicht vorbestraft war.


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 20:45
Zitat von sk1307sk1307 schrieb:Für diesen Beruf ist ein "erweitertes Führungszeugnis" noetig in dem alles steht!
Kann man im Internet nachlesen.
Quatsch!


https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html;jsessionid=266856F7A90E2B3CD994092B9561C824.1_cid386#faq5504784


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Frauenleiche (21) zwischen Gräbern - Stuttgart

12.09.2015 um 20:51
@Suinx
12. Was ist ein "erweitertes Führungszeugnis"?

Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.

Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.

Von einem regulären Führungszeugnis unterscheidet sich das "erweiterte Führungszeugnis" hinsichtlich seines Inhalts. Im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten bestimmt § 32 Abs. 2 BZRG, dass in den dort aufgeführten Fällen im Register eingetragene Entscheidungen nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Ausgenommen von dieser Privilegierung sind generell Verurteilungen wegen einer Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder § 182 des Strafgesetzbuchs (StGB). Verurteilungen wegen weiterer Sexualdelikte (§§ 180 a, 181 a, 183 bis 184g StGB) oder nach den für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ebenfalls besonders relevanten Straftatbeständen der §§ 171, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 StGB sind bei Vorliegen einer der Ausnahmen des § 32 Abs. 2 Nr. 3 bis 9 BZRG dagegen nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, es sei denn, es wird ein „erweitertes Führungszeugnis“ beantragt. In diesem Fall sind Verurteilungen wegen der genannten Straftatbestände ungeachtet der Ausnahmeregelungen des § 32 Abs. 2 BZRG aufzuführen.

;) Nix Quatsch.


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