Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt
19.10.2026 um 13:53Was ihr aber einst nicht vergessen dürft, alles was in Spanien (Festland) und Inseln eingenommen wird, muss auch versteuert werden. Da MM aber alles nicht auf die Bank gebracht, sondern zu Hause aufbewahrt hatte, hat(te) er Geldwäsche so wie Steuerhinterziehung im großen Stil gemacht.
Unter anderem sollte man die Korruption auf dem Festland und der Inseln nicht unterschätzen sowie auch das Rauschgiftproblem. Das ruft
viele Neider auf den Plan u.a. hat er sich auch nicht an den Sperrzeiten gehalten. Er hat also im wahrsten Sinne des Wortes "den großen Macher" heraus hängen lassen.
Das hat nun seinen Preis, es geht da nicht nur um die Erbreihenfolgen, da geht es um ein bisschen mehr. Deswegen war und ist auch die spanische Polizei, ganz und gar nicht erfreut darüber, dass sich die deutsche Staatsanwaltschaft da mit rein hängt.
Ferner ist laut dem spanischem Gesetz der Mord eh verjährt und ferner sind die Täter, falls sie noch leben (was ich rein persönlich nicht glaube) geschützt vor der Auslieferung, egal wo sie sich aufhalten (Insel oder Festland).
Ach ja und was die sterblichen Überreste der Beiden Ermordeten angeht, zur Information: In Spanien gab es 2 Beerdigungsszenarien: Wer viel Geld hatte, hat eine Erbbestattung vornehmen lassen, die Geringverdiener haben es verbrennen lassen. Beerdigungspflicht der Urne, sowie in Deutschland, besteht nicht. Man kann die Urne auch mit nach Hause nehmen. Man kann auch nach einer Erdbestattung, so nach 5 Jahren "die Totenruhe" stören, in dem man sie exhumiert und anschließend verbrennen lassen. Schon alleine weg dem Platz und auch das Problem, das man egal wo man sich gesamten Spanien aufhält, auch nicht tief graben kann, weil man auf 1 m Tiefe schon auf Felsen stößt.
Mein Wissen beruht auf eigen Erfahrung, ich war auf dem Festland von 1992-2009 selbst in Spanien lebend und selbstständig mit einem Transportunternehmen.
Unter anderem sollte man die Korruption auf dem Festland und der Inseln nicht unterschätzen sowie auch das Rauschgiftproblem. Das ruft
viele Neider auf den Plan u.a. hat er sich auch nicht an den Sperrzeiten gehalten. Er hat also im wahrsten Sinne des Wortes "den großen Macher" heraus hängen lassen.
Das hat nun seinen Preis, es geht da nicht nur um die Erbreihenfolgen, da geht es um ein bisschen mehr. Deswegen war und ist auch die spanische Polizei, ganz und gar nicht erfreut darüber, dass sich die deutsche Staatsanwaltschaft da mit rein hängt.
Ferner ist laut dem spanischem Gesetz der Mord eh verjährt und ferner sind die Täter, falls sie noch leben (was ich rein persönlich nicht glaube) geschützt vor der Auslieferung, egal wo sie sich aufhalten (Insel oder Festland).
Ach ja und was die sterblichen Überreste der Beiden Ermordeten angeht, zur Information: In Spanien gab es 2 Beerdigungsszenarien: Wer viel Geld hatte, hat eine Erbbestattung vornehmen lassen, die Geringverdiener haben es verbrennen lassen. Beerdigungspflicht der Urne, sowie in Deutschland, besteht nicht. Man kann die Urne auch mit nach Hause nehmen. Man kann auch nach einer Erdbestattung, so nach 5 Jahren "die Totenruhe" stören, in dem man sie exhumiert und anschließend verbrennen lassen. Schon alleine weg dem Platz und auch das Problem, das man egal wo man sich gesamten Spanien aufhält, auch nicht tief graben kann, weil man auf 1 m Tiefe schon auf Felsen stößt.
Mein Wissen beruht auf eigen Erfahrung, ich war auf dem Festland von 1992-2009 selbst in Spanien lebend und selbstständig mit einem Transportunternehmen.
