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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

312 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 1997, Mallorca ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

16.10.2026 um 23:43
Zitat von KerMasKerMas schrieb:Hatten die beiden, der Angestellter und die junge Lebensgefährtin, die ihren gemeinsamen Wohltäter, dem sie Alles verdankten, hintergangen haben, etwa bereits zu Lebzeiten von MM ein heimliches Verhältnis ? Der GF hat ein Verhältnis mit der Freundin seines Chefs, der ermordet wird, während sie zufällig abwesend ist. Ist das das Motiv ?
Die Hypothese könnte man sogar noch weiter spinnen:
Ist die Vaterschaft des Mordopfers an dem damals noch ungeborenen Sohn genetisch nachgewiesen? Gibt es DNS-Proben des Opfers?
Sollte der hypothetische Liebhaber nämlich womöglich der leibliche Vater des zum Zeitpunkt der Tat noch ungeborenen Kindes sein, ergäbe sich plötzlich ein Motiv für den Mord auch an dem achtjährigen Sohn des vermeintlichen Hauptmordopfers.

Verstehe ich das richtig, daß der hier erwähnte Geschäftsführer und nachmalige Lebensgefährte der damaligen Lebenspartnerin des Ermordeten sein Anwesen auf Mallorca an eben jenen damals noch ungeborenen Sohn von Meisel veräußert hat, als gegen ihn ein dreijähriges Aufenthaltsverbot für Mallorca verhängt worden war?
Zitat von BendixBendix schrieb:Inselverbot: Nach der Haftentlassung habe er 2020 ein dreijähriges Inselverbot bekommen. Zuvor habe er sein Haus bei Llucmajor verkauft, und zwar an Florian, Meisels Sohn und Erben
Quelle: https://open.spotify.com/episode/6BVAQxtPRGagmTpONAs32U

Merkwürdig diese Geschäftsbeziehung des Erben des Mordopfers mit dem bislang einzigen Tatverdächtigen:
Zitat von BendixBendix schrieb:Danach wurde er „nie wieder vernommen“. Er ist der einzige, der in dem Fall je festgenommen wurde
Quelle: https://www.primevideo.com/detail/0MK9WC6847HLWD7JSWXML4EEA7?commerceStatus=addOnPurchaseSuccess
Zitat von BendixBendix schrieb:Heute: Er lebe in Westdeutschland und stehe „nach wie vor auf der Liste der Verdächtigen“ der StA
Quelle: https://open.spotify.com/episode/3nTcEfeCD0UdvxdeOTNvJF


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 07:23
Zitat von OberleutnantOberleutnant schrieb:Sollte der hypothetische Liebhaber nämlich womöglich der leibliche Vater des zum Zeitpunkt der Tat noch ungeborenen Kindes sein, ergäbe sich plötzlich ein Motiv für den Mord auch an dem achtjährigen Sohn des vermeintlichen Hauptmordopfers.
Ich kann die Meinung nicht nachvollziehen. Welches Motiv ergäbe sich dann aus deiner Sicht?
Zitat von OberleutnantOberleutnant schrieb:Ist die Vaterschaft des Mordopfers an dem damals noch ungeborenen Sohn genetisch nachgewiesen?
Da für dieses ungeborene Leben ein Vertretung bestellt wurde, dürfte die Vaterschaft geklärt sein. Persönlich habe ich da keinen Bedenken. Zumal das Kind auch erbberechtigt war.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 09:51
Zitat von OberleutnantOberleutnant schrieb:Die Hypothese könnte man sogar noch weiter spinnen:
Ist die Vaterschaft des Mordopfers an dem damals noch ungeborenen Sohn genetisch nachgewiesen? Gibt es DNS-Proben des Opfers?
Sollte der hypothetische Liebhaber nämlich womöglich der leibliche Vater des zum Zeitpunkt der Tat noch ungeborenen Kindes sein, ergäbe sich plötzlich ein Motiv für den Mord auch an dem achtjährigen Sohn des vermeintlichen Hauptmordopfers.
Das ging mir auch schon mal durch den Kopf.
Zitat von ShilohShiloh schrieb am 11.10.2026:Vorausgesetzt, die Vaterschaft ist eindeutig erwiesen. Stirbt der Mann, bevor die Vaterschaft geklärt ist, müsste man dann wohl DNA-Proben haben, um das Erbrecht des Kindes zu sichern.
Und auch dies:
Zitat von ShilohShiloh schrieb am 11.10.2026:In diesem Bericht aus 1999 steht, dass Manfred Meisel und sein Sohn zusammen auf dem Friedhof beerdigt wurden.
Der 51-jährige Discjockey Klaus Leisten, ein großer, kräftiger Mann, steht auf dem Friedhof nahe Palma am Grab seiner Frau und lässt seinen Tränen freien Lauf. "Was bleibt, ist die Liebe", hat er auf der Marmorplatte eingravieren lassen.

Zwölf Schritte weiter das Doppelgrab mit Manfred Meisel und seinem kleinen Sohn Patrick. Als Grabschmuck: ein Stoffhase, sieben getrocknete Rosen, ein Blumengebinde und viele frische Blumensträuße.

Klaus Leisten ist sicher, dass Manfred Meisel seine Mörder kannte
Quelle:
https://www.abendblatt.de/archiv/1999/article204706279/Mord-auf-Mallorca.html
Zitat von ShilohShiloh schrieb am 11.10.2026:In diesem Interview aus 2009 heißt es, ihre Asche wurde im Meer bestattet.
An den Geburtstagen stelle ich eine Kerze auf und gehe ans Meer, wo wir ihre Asche bestattet haben.
Quelle:
https://www.mallorcamagazin.com/nachrichten/lokales/2009/11/05/7960/bierkonig-witwe-ich-denke-jeden-tag-an-die-beiden.html

Wie ist das zu verstehen? Es gab zunächst eine Bestattung von beiden auf dem Friedhof und später eine Urnenbestattung im Meer?
Zitat von ShilohShiloh schrieb am 11.10.2026:Ist das nicht unüblich?
Braucht man für eine Exhumierung nicht einen wichtigen Grund?
Zumindestens hier in Deutschland.
Allgemein gilt hier die Totenruhe.



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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 10:33
In diesem älteren Artikel ist jetzt wieder von Dobermänner und Schäferhunden die Rede. Ist aber auch egal.
Die Täter waren unbemerkt auf das 25 000 Quadratmeter große Gelände eingedrungen und hatten die vier Dobermänner und Schäferhunde mit präpariertem Fleisch außer Gefecht gesetzt. Die Tiere schliefen noch, als die Polizei auf dem Grundstück eintraf.
Was mich interessieren würde, ich kenne mich da nicht aus, das Vermögen ging an eine Erbengemeinschaft.
Sie war ja nicht mit Meisel verheiratet , der leibliche 8-jährige Sohn war tot, der 2. Sohn noch nicht geboren - dann auch nicht ehelich.
Wer hat dann geerbt ? die deutschen Verwandten ?

ich vermute einmal, dass es kein Testament gegeben hat sonst hätte er ja seine Lebensgefährtin und die beiden Kinder eingesetzt.
Kennt sich da jemand mit aus ?
Meisels Millionen-Vermögen ging an eine Erbengemeinschaft.
Quelle: https://www.abendblatt.de/vermischtes/article107445469/Bierkoenig-der-ungesuehnte-Mord.html


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 10:50
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Sie war ja nicht mit Meisel verheiratet , der leibliche 8-jährige Sohn war tot, der 2. Sohn noch nicht geboren - dann auch nicht ehelich.
Wer hat dann geerbt ?
Würde der 2. Sohn nicht trotzdem zur Erbengemeinschaft gehören, wenn er der leibliche Sohn von Manfred Meisel wäre? Wenn in Erbangelegenheiten ein Motiv zu verorten wäre, hätten natürlich auch Kinder aus einer früheren Verbindung ein mögliches Motiv. War der Plan möglicherweise nicht nur Manfred Meisel sondern auch die Lebensgefährtin samt dem noch nicht geborenen Nachwuchs zu ermorden? Vielleicht wussten die Täter ja nicht, dass die in Deutschland war.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 11:09
Zitat von WMWM schrieb:Würde der 2. Sohn nicht trotzdem zur Erbengemeinschaft gehören, wenn er der leibliche Sohn von Manfred Meisel wäre
dann wäre nur die Frage ob dann das deutsche oder das spanische Gesetz zu dieser Zeit gegolten hat. Er war ja offenbar noch deutscher Staatsbürger .


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 12:41
Zitat von OberleutnantOberleutnant schrieb:Ist die Vaterschaft des Mordopfers an dem damals noch ungeborenen Sohn genetisch nachgewiesen? Gibt es DNS-Proben des Opfers?
Sollte der hypothetische Liebhaber nämlich womöglich der leibliche Vater des zum Zeitpunkt der Tat noch ungeborenen Kindes sein, ergäbe sich plötzlich ein Motiv für den Mord auch an dem achtjährigen Sohn des vermeintlichen Hauptmordopfers.
Das ist ein sehr interessanter Aspekt.

Die Erbberechtigung des noch ungeborenen Kindes ist - neben der Erfordernis, dass es lebend geboren wird - davon abhängig, dass die Vaterschaft Meisels rechtlich feststeht oder festgestellt werden kann. Würde das überprüft und festgestellt, dass Meisel gar nicht der Vater ist, sondern ein Dritter, würde das damals noch ungeborene Kind rein rechtlich nicht erbberechtigt sein. Zudem wäre ein Fremdgehen der damaligen Partnerin von MM aufgeflogen.

Somit würde das ungeborene Kind kein Erbe und die Mutter auch nicht Verwalterin seines Vermögens bis zum 18. Lebensjahr. Heißt mit anderen Worten: das Geld ist für sie (und einen eventuell mit ihr liierten Dritten) weg.

„Günstiger“ ist, wenn MM und das im Haus befindliche Kind sterben, dann profitiert das noch ungeborene Kind besonders - und damit letztlich auch seine Mutter. Dazu müsste dann nur feststehen, dass MM der Vater des noch nicht geborenen Kindes ist. Solange das aber keiner hinterfragt ist davon auszugehen, dass große Teile des Vermögens dort landen.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 13:22
Zitat von VolvicVolvic schrieb:Somit würde das ungeborene Kind kein Erbe und die Mutter auch nicht Verwalterin seines Vermögens bis zum 18. Lebensjahr. Heißt mit anderen Worten: das Geld ist für sie (und einen eventuell mit ihr liierten Dritten) weg.
Richtig. Wäre das noch ungeborene Kind nicht vom Erblasser hätte es kein Anspruch auf das Erbe. Alles was du weiterschreibst ist Mumpitz. Und stimmt einfach nicht. Es wurde für das ungeboren Kind eine Vertretung bestellt. Und es war auch erbberechtigt.

@musikengel
Frage an Google KI
Der Erblasser ein Deutscher Staatsbürger verstirbt in Spanien. Er lebt dort als gemeldet im Konkubinat mit einer Frau. Und hinterlässt ein noch ungeborenes Kind. Weiter auch aus einer früheren Beziehung Kinder in Deutschland. Anbei noch ein grösseres Vermögen. Nach welchem Recht dem Spanischen oder dem Deutschen wird das erb geteilt?

Antwort
Das Erbe wird grundsätzlich nach spanischem Recht geteilt, es sei denn, der Erblasser hat in einem gültigen Testament ausdrücklich das deutsche Recht gewählt.
Da es sich hierbei um eine komplexe internationale Rechtslage handelt, teilt sich die rechtliche Beurteilung nach der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) in folgende entscheidende Punkte auf:

1. Warum gilt grundsätzlich spanisches Erbrecht?

Nach Art. 21 der EuErbVO unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

• Da der Mann offiziell in Spanien gemeldet war und dort mit seiner Partnerin lebte, befand sich dort sein Lebensmittelpunkt.

• Seine deutsche Staatsbürgerschaft spielt für die gesetzliche Erbfolge ohne eine testamentarische Verfügung (Rechtswahl) keine Rolle mehr.

Hinweis zu regionalen Rechten: In Spanien gibt es neben dem nationalen Zivilrecht (Código Civil) auch regionale Erbrechte (Foralrechte, z. B. in Katalonien, den Balearen oder Andalusien). Je nachdem, in welcher autonomen Gemeinschaft der Erblasser gemeldet war, können sich die genauen Quoten und Pflichtteile unterscheiden.

2. Die Stellung des ungeborenen Kindes (Nasciturus)

Sowohl nach spanischem (Art. 29 Código Civil) als auch nach deutschem Recht (§ 1923 Abs. 2 BGB) gilt der rechtliche Grundsatz: Ein ungeborenes Kind gilt als bereits vor dem Erbfall geboren, sofern es lebend zur Welt kommt.

• Wenn das Kind lebend geboren wird, gehört es rechtlich zu den gesetzlichen Erben der ersten Ordnung.

• Es erbt zu gleichen Teilen wie die bereits existierenden Kinder aus der früheren Beziehung in Deutschland. Die Aufteilung des Nachlasses muss daher bis zur Geburt des Kindes in der Regel aufgeschoben oder eine entsprechende Absicherung getroffen werden.


3. Was erben die Kinder aus früherer Beziehung?

Die Kinder in Deutschland sind als leibliche Nachkommen (Abkömmlinge) nach spanischem Recht die Hauptgesetzlichen Erben. Nach dem spanischen Código Civil steht den Kindern (inklusive dem ungeborenen Kind nach der Geburt) eine strikte gesetzliche Erbquote bzw. ein hoher Noterbrecht/Pflichtteil (Legítima) zu, der in der Regel zwei Drittel (2/3) des gesamten Nachlasses umfasst.

4. Was erbt die Konkubinatspartnerin?

Nach spanischem nationalen Recht ist das Konkubinat (nichteheliche Lebensgemeinschaft) im klassischen Erbrecht extrem schlecht gestellt.

• Anders als eine Ehefrau hat die Lebensgefährtin nach dem zentralspanischen Código Civil kein gesetzliches Erbrecht und auch keinen Anspruch auf den sonst üblichen gesetzlichen Nießbrauch (Usufructo).

• Ausnahme: Einige spanische Regionen (z. B. Katalonien) gewähren eingetragenen Lebenspartnern (Pareja de hecho) unter bestimmten Bedingungen gesetzliche Rechte.
Quelle: Google KI


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 13:45
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Alles was du weiterschreibst ist Mumpitz.
War so gemeint, dass der Tod des im Haus befindlichen Kindes zu weniger Erbberechtigten führt, die Verbliebenen also jeweils einen größeren Anteil am Vermögen bekommen.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 14:22
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Quelle: Google KI
Ist das Stand heute oder Stand zum damaligen Zeitpunkt?
Was damals Recht war, muss es heute nicht auch sein.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 15:39
Zitat von VolvicVolvic schrieb:War so gemeint, dass der Tod des im Haus befindlichen Kindes zu weniger Erbberechtigten führt,
Richtig.
Zitat von VolvicVolvic schrieb:die Verbliebenen also jeweils einen größeren Anteil am Vermögen bekommen.
Falsch. Die erbten gar nichts. Einfach meine Beiträge weiter vorne oder der Obig nachlesen.

Was hier nach meinem Empfinden immer wieder angedeutet wir, dass das Tatmotiv für die Morde das Vermögen des Erblasser sei. Dazu gibt es aber keinen Anhaltspunkt. So weit berichtet wir, und folglich auch bekannt ist, und das dürfte der Wahrheit entsprechen, hat das ungeboren Kind und die in Deudschland lebenden Nachkommen den Nachlass geerbt.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

gestern um 15:55
Zitat von BohoBoho schrieb:Ist das Stand heute oder Stand zum damaligen Zeitpunkt?
Was damals Recht war, muss es heute nicht auch sein.
In diesem Forum muss man immer mit solchen Nachfragen rechnen. Nett wäre es sich darüber selber schlau zu machen.
Die Morde passierten 1997 und bis des Erb geteilt war dürften auch noch einige Jahre vergangen sein. Somit dürfte der Link und die Post daraus zutreffend sein. Abgesehen davon war die Rechtslage vor dem EU Recht im Grundsatz genau gleich. So weit ich das in Erfahrung bringen konnte.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 00:02
Geerbt wird ja immer nach dem zum Todeszeitpunkt gültigen Recht. Ich meine das Erbrecht in Deutschland hat sich ja erst im 1998 im Hinblick auf ungeborene aber bereits gezeugte Kinder geändert.
Aber wie viele gesetzliche Erben gab es denn. Ich hatte mal versucht das über googel KI rauszubekommen und bekam die Antwort, der ungeborene Sohn wäre das einzige Kind was er dann noch als Erbberechtigt gehabt hätte. Bei dem Sohn Patrick wurde ja gerichtlich festgestellt, dass dieser nach dem Vater (Meisel) verstorben wäre, so zumindest habe ich es gelesen, daher würde ja zumindest nach deutschem Recht die Mutter vom Sohn erben.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 02:03
@Intaro
Zitat von IntaroIntaro schrieb:Aber wie viele gesetzliche Erben gab es denn.
So Antwortet mir Google KI

Frage an KI Google

Hatte der Bierkönig Manfred Meisel nebst dem ungeborenen Kind seiner Lebensgefährtin mit welcher er im Konkubinat lebte noch erbberechtigte in Deutschland lebend Personen.

Antwort von KI Google
Manfred Meisel hatte neben seinem nachgeborenen Sohn Florian weitere gesetzliche Erben, die in Deutschland lebten.

Da Manfred Meisel zum Zeitpunkt seines Todes am 11./12. November 1997 nicht verheiratet war, sondern im Konkubinat mit seiner Lebensgefährtin Daiana Ritter lebte, hatte diese kein gesetzliches Erbrecht. Das gemeinsame, ungeborene Kind (Florian) kam nach der Tat zur Welt und gilt rechtlich ab dem Zeitpunkt der Zeugung als erbberechtigt.

Darüber hinaus gab es folgende erbberechtigte Personen in Deutschland:

• Sein Vater: Manfred Meisel betrieb vor seiner Zeit auf Mallorca zusammen mit seinem Vater ein Papageiengeschäft im Frankfurter Bahnhofsviertel. Da Meisels anderer Sohn, der achtjährige Patrick, zeitgleich mit ihm bei dem Verbrechen verstarb, rückten nach dem deutschen Erbrecht (sofern kein abweichendes Testament vorlag) die Eltern bzw. der Vater als Erben der zweiten Ordnung nach, da das Vermögen nicht vollständig an den einzigen überlebenden Sohn Florian fiel.

Weitere Familienmitglieder: Nach dem Dreifachmord übernahmen unmittelbare Angehörige seiner Familie in Deutschland die Führung seiner verbliebenen Geschäfte, wie etwa die traditionsreiche Apfelweinwirtschaft „Struwwelpeter“ im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen.
Quelle: Google KI

Und Letzt genannte?
die weiteren Familienmitglieder, die das Lokal weiterführten, waren im gesetzlichen Sinne nicht direkt nach Manfred Meisel erbberechtigt.
Quelle:Google
Zitat von IntaroIntaro schrieb:Bei dem Sohn Patrick wurde ja gerichtlich festgestellt, dass dieser nach dem Vater (Meisel) verstorben wäre
Richtig. Und habe mich dazu über Google KI schlau gemacht. Geteilt wurde nach Deutschem recht. Allerdings nicht alles. Da es noch unbewegliches Vermögen gab.
2. Der entscheidende Unterschied: Das spanische Pflichtteilsrecht

Obwohl das deutsche Erbrecht bestimmte, wer erbt, griff bei der Abwicklung der mallorquinischen Besitztümer zwingend das spanische Immobilien- und Steuerrecht. Hier gab es gravierende Unterschiede zu Deutschland:

• Die „Noterben“ (Legítima): Das spanische Recht schützt Kinder extrem stark. Während man in Deutschland Kinder per Testament weitgehend enterben und auf den reinen Geld-Pflichtteil verweisen kann, steht Kindern in Spanien eine sogenannte Legítima zu – ein echter, unentziehbarer Anteil am Substanzwert der Immobilie selbst.

• Grundbucheintragung: Weil Patrick seinen Vater überlebte, ging sein Anteil an der mallorquinischen Finca sofort in seinen Besitz über. Nach seinem Tod Minuten später wurde dieser Anteil im spanischen Eigentumsregister (Registro de la Propiedad) blockiert. Patricks Mutter erbte diesen echten Miteigentumsanteil an der Finca.

Warum das zu einem riesigen Problem wurde

Hätte ausschließlich deutsches Recht für alles gegolten, hätte man das Erbe in Geldwerten leichter ausgleichen können. Durch die Verflechtung mit dem spanischen Sachenrecht besaß Patricks Mutter plötzlich einen realen Anteil am Grund und Boden auf Mallorca.
Sie saß damit als Miteigentümerin mit Meisels schwangerer Lebensgefährte Daiana Ritter (Mutter des nachgeborenen Sohnes Florian) in einem Boot. Da sich die Parteien absolut uneinig waren, führte dies zu einer jahrelangen Lähmung des gesamten Vermögens, da ohne die Zustimmung von Patricks Mutter kein Stein auf Mallorca bewegt oder verkauft werden konnte.
Quelle: Google KI


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 05:14
Hätte ausschließlich deutsches Recht für alles gegolten, hätte man das Erbe in Geldwerten leichter ausgleichen können. Durch die Verflechtung mit dem spanischen Sachenrecht besaß Patricks Mutter plötzlich einen realen Anteil am Grund und Boden auf Mallorca.
Sie saß damit als Miteigentümerin mit Meisels schwangerer Lebensgefährte Daiana Ritter (Mutter des nachgeborenen Sohnes Florian) in einem Boot. Da sich die Parteien absolut uneinig waren, führte dies zu einer jahrelangen Lähmung des gesamten Vermögens, da ohne die Zustimmung von Patricks Mutter kein Stein auf Mallorca bewegt oder verkauft werden konnte.
Diese Antwort hatte ich auch über die Google KI erhalten und dann für mich verworfen, da danach Daiana Ritter nicht die Mutter von Patrick gewesen ist.
Das hat mich sehr überrascht, aber ich konnte dazu nichts in Berichten finden.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 09:50
Zitat von IntaroIntaro schrieb:Diese Antwort hatte ich auch über die Google KI erhalten und dann für mich verworfen, da danach Daiana Ritter nicht die Mutter von Patrick gewesen ist.
Das hat mich sehr überrascht, aber ich konnte dazu nichts in Berichten finden.
An dieser KI-Antwort stimmt doch vieles nicht mit den uns bekannten Meldungen überein. Laut der anderen Quellen ist Patrick ja gerade nicht vor MM gestorben.
Wahrscheinlich hat die KI hier halluziniert.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 10:42
Durch die Verflechtung mit dem spanischen Sachenrecht besaß Patricks Mutter plötzlich einen realen Anteil am Grund und Boden auf Mallorca.
Sie saß damit als Miteigentümerin mit Meisels schwangerer Lebensgefährte Daiana Ritter (Mutter des nachgeborenen Sohnes Florian) in einem Boot.
Nach diesem KI-Bericht wären aber
Patricks Mutter
und die Lebensgefährtin
Daiana Ritter (Mutter des nachgeborenen Sohnes Florian)
zwei verschiedene Personen gewesen.

Ist das so oder spinnt die KI?


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 11:06
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Und habe mich dazu über Google KI schlau gemacht. Geteilt wurde nach Deutschem recht. Allerdings nicht alles. Da es noch unbewegliches Vermögen gab.
Obwohl das deutsche Erbrecht bestimmte, wer erbt, griff bei der Abwicklung der mallorquinischen Besitztümer zwingend das spanische Immobilien- und Steuerrecht. Hier gab es gravierende Unterschiede zu Deutschland:
Im Jahr 1997 galt auch für die Erbfolge der Mallorca-Immobilie deutsches Erbrecht.

Die heute bekannte EU-Erbrechtsverordnung (nach der der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend ist) gilt erst seit dem 17. August 2015 und findet keine rückwirkende Anwendung.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 11:15
Während Manfred Meisel und sein Sohn Patrick in 1997 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, wird der ungeborene Sohn Florian in 1998 vermutlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben. Es sei denn, ein Elternteil ist spanischer Herkunft, dann sind beide Staatsbürgerschaften möglich.


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Der Dreifachmord auf Mallorca (Bierkönig) – seit 1997 ungeklärt

um 13:14
Zitat von BendixBendix schrieb:... Aber wenn alle Aussagen, wie in meinem Beitrag beschrieben, so stimmen dann wussten Sven und Eva mindestens eine Stunde vor Entdeckung der Leichen vom Mord. Aber die Uhrzeiten wird die Polizei in all den Jahren doch mal abgeglichen haben? …Für mich stinkt das alles zum Himmel und meine Vermutung ist auch, dass dieser Sven zumindest mehr weiß, als er rausrückt.
Die spanische Polizei , die damals nur Stunden nach der Tat am Tatort war, ging offenbar von Anfang nicht von einem aus dem Ruder gelaufenen Einbruch und Raub, sondern von einem geplanten Mord ( " Hinrichtung ") im persönlichen Umfeld von MM aus. Auch die Lebensgefährtin Daiana ( damals 28 ) und der Geschäftsführer Sven ( damals 35 ) gerieten in Verdacht. War es ein Komplott von Daiana und Sven ?

Sven, als alkohol-drogensüchtig und gerichtsbekannt gewalttätig bekannt beschrieben, hatte ein Verhältnis mit Daiana, also ein Motiv. Er wohnte um die Ecke, könnte also das Unwetter ausgenutzt haben. Zudem kannte er die Hunde , konnte sie also ausschalten. Er kannte die Umgebung und die Räume der Villa. Er wusste zudem wer wann wo war. Er hat allerdings ein Alibi. Von seiner damaligen Freundin...
Zitat von musikengelmusikengel schrieb:Was mich interessieren würde, ich kenne mich da nicht aus, das Vermögen ging an eine Erbengemeinschaft. Sie war ja nicht mit Meisel verheiratet , der leibliche 8-jährige Sohn war tot, der 2. Sohn noch nicht geboren - dann auch nicht ehelich. Wer hat dann geerbt ? die deutschen Verwandten ?
Mangels Testament tritt die gesetzliche Erfolge ein. Geerbt haben die 4 Kindern von MM, also eine Erbengemeinschaft. Bestehend aus den 2 erwachsenen ehelichen Töchtern in FFM aus erster Ehe und seinen beiden unehelichen Söhnen mit Daiana, dem nach seinem Vater erschossenen Patrick ( für den seine Mutter Daiana erbte ) und dem nach geborenen Florian ( für den Daiana die Vormundschaft und damit Zugriff auf sein Erbe hatte ).

Hier wurde immer gepostet, dass Daiana nichts geerbt hat, weil sie nicht verheiratet waren. Sie hat über ihre Söhne sehr wohl geerbt, hat nach dem Tod von MM das Lokal ( unter MM das damals umsatzstärkste Lokal Mallorcas, wenn nicht Europas, und damit eine wahre Goldgrube und Geldmaschine ) übernommen und nach 2 Jahren verkauft.

Zudem hat sie die millionen- schwere 2.500 Papageien-sammlung veräussert und die millionenschwere Luxus- Villa ( 25.000 Grund, 500 Whfl und Millionen an Bargeld in Tresoren und Verstecken prall gefüllt ) behalten. Hat also von seinem Tod finanziell nicht nur erheblich, sondern faktisch am Meisten profitiert.
Zitat von WMWM schrieb:Wenn in Erbangelegenheiten ein Motiv zu verorten wäre, hätten natürlich auch Kinder aus einer früheren Verbindung ein mögliches Motiv. War der Plan möglicherweise nicht nur Manfred Meisel sondern auch die Lebensgefährtin samt dem noch nicht geborenen Nachwuchs zu ermorden? Vielleicht wussten die Täter ja nicht, dass die in Deutschland wa
Stimmt, die hätten ein Motiv, Alle aus zu löschen. Wäre Diana- die an jenem Abend nur zufällig nicht anwesend war- auch ermordet worden, wären die Kinder aus MM erster Ehe in FFM Alleinerben geworden . Haben die die Tierpflegerin mit Daiana verwechselt ? Haben die etwa die Killer geschickt, um vorzeitig an das Erbe zu kommen ?
Zitat von schluesselbundschluesselbund schrieb:Was hier nach meinem Empfinden immer wieder angedeutet wir, dass das Tatmotiv für die Morde das Vermögen des Erblasser sei. Dazu gibt es aber keinen Anhaltspunkt....So weit berichtet wir, und folglich auch bekannt ist, und das dürfte der Wahrheit entsprechen, hat das ungeboren Kind und die in Deudschland lebenden Nachkommen den Nachlass geerb
Das Vermögen von MM könnte ein Tatmotiv sein. Daiana hat den Anteil vom erschossenen Patrick und faktisch den von Florian geerbt, den sie verwaltet das Vermögen ihres Sohnes, bis er volljährig ist. Also 18 lange Jahre lang. Sie hat mit den Töchtern von MM jahrelang erbittert gestritten und prozessiert.


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