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Verbrechen in Höxter

8.903 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, NRW, Folter ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 00:24
@Jairo

Vor Gericht läuft es allerdings so: Bei jeder Einlassung, in der Angelika ihren Beitrag zu den einzelnen Taten offenbart, klingelt es in ihrer Strafmaßkasse. Gleichsam wird der jeweilige Betrag aus der Kasse von Wilfried ausgebucht. Am Ende wird abgerechnet. Ganz sachlich, ohne Emotionen, Moral oder Ethik.

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Jairo ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 00:37
Zitat von HammurapiHammurapi schrieb:Vor Gericht läuft es allerdings so: Bei jeder Einlassung, in der Angelika ihren Beitrag zu den einzelnen Taten offenbart, klingelt es in ihrer Strafmaßkasse. Gleichsam wird der jeweilige Betrag aus der Kasse von Wilfried ausgebucht.
Wenn es so einfach wäre da wird denke ich schon sehr genau untersucht und geschaut von Psycholgen usw.
So etwas wird normal der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben was Psychiater raus gefunden haben inwiefern eine Abhänigkeit und Hörigkeit bestand.
Aus Erfahrung weiß ich nur das da nicht immer viel Unterschied bei den Urteilen waren.
Ansonsten wäre diese Strafmildernde Hörigkeit schon viele male Missbraucht worden.
Das könnte man ja überall einsetzen bei Mord oder Überfällen "der Komplitze oder Freund hat es befohlen leider bin ich dem hörig oder so ähnlich"


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 00:49
@Jairo

Vor Gericht geht's um Schuld , daraus bildet sich eine mögliche Strafe oder auch nicht.
Nur wo Schuld ist kann gestraft werden!
Vor Gericht bestimmt nicht die Tat das Strafmaß sondern die Schuld.
Deswegen werden die Ärzte nun erstmal feststellen müssen was in den Köpfen der Tatverdächtigen vorgeht und dann wird sicherlich ein gutes Urteil gefunden werden.


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 01:07
@Elefant100

Ich sage einen Showdown der Gutachter voraus. Forensiker, Psychoanalytiker, Rettungssanitäter, Anzeigenredakteure und Kioskbekanntschaften werden sich die Klinke ins Genick werfen.


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17.05.2016 um 03:04
Nachdem ich vor einigen Seiten angesprochen wurde, will ich gerne zu den Fragen antworten. Wir alle sollten aber eines beachten: dieser Fall ist juristisch erst ganz am Anfang, und wir haben nicht einmal die Informationen, welche die Staatsanwaltschaft besitzt, sondern nur was die Presse uns so erzählt. Und wieviel davon stimmt ist fraglich, zumal die Presse keineswegs sich an eine Unschuldsvermutung hält (braucht sie auch nicht) sondern fleissig vorverurteilt.

Im Raum stehen eine ganze Reihe Straftaten: vom Mord über Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge in allen Varianten, Freiheitsberaubung, Nötigung, bis hin zu unterlassener Hilfeleistung, fahrlässiger Tötung, Raub, Erpressung, und noch einiges mehr. Eine wahre Tour durch das Strafgesetzbuch.

Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, welche Tatbestände tatsächlich vorlagen, und welche eine Aussicht auf Beweisfähigkeit haben, und wird diese dann anklagen müssen.

Dazu kommen dann noch die juristischen Fragen, wie die Tatbeteiligung der beiden Beschuldigten individuell zu klären ist, bei jeder einzelnen Tat: wer ist Haupttäter, wer ist Beihelfer, usw.

Am Ende muss die Staatsanwaltschaft sich Gedanken machen, welches Strafmass sie beantragen will. Das ist aber jetzt noch in weiter Ferne. Bis auf Mord gibt es bei allen anderen Straftaten Spielräume. Dazu kommt die hier schon angesprochene Frage einer möglichen Sicherheitsverwahrung, welche auf grund der Gefährlichkeit der Täter ausgesprochen werden könnte.

Und dann muss die Staatsanwaltschaft freilich auch entlastende Aspekte berücksichtigen. Auch wenn das hier nicht gerne gehört wird, was verständlich ist, macht es juristisch in einigen der oben genannten Aspekte durchaus einen Unterschied, ob das Opfer sich freiwillig in eine Lage begeben hat, die bedrohlich wurde oder nicht und in welchem Mass. Der Bundesgerichtshof hat z.B. klar gesagt, dass eine Körperverletzung dann nicht strafbar ist, wenn das Opfer eindeutig eingewilligt hat, aber dass es auch da Grenzen gibt.

Bei Freiheitsberaubung zum Beispiel oder Nötigung wird zu untersuchen sein, wie weit das Opfer tatsächlich die Freiheit hatte, die Gefahrensituation zu verlassen oder nicht.

Und da sind wir natürlich wieder da, wo heutzutage fast alle grossen Strafprozesse landen: bei den psychologischen und psychiatrischen Gutachten. Man darf davon ausgehen, dass das einen ganz grossen Raum in diesem Fall einnehmen wird, sowohl was die Beschuldigten, aber auch was die Opfer angeht.

Das beginnt bei den Fragen nach der Schuldfähigkeit und endet bei den kleinen Details wie Opfer und Täter hier agierten und in welchem wechselseitigen Verhältnis.

Im Moment will ich mich gar nicht auf die Ebene der Spekulation begeben, welche Taten zur Anklage gebracht werden und welche nicht, und welche bewiesen werden können und welche nicht und wie am Ende ein Strafmass aussehen wird. Dazu haben wir im Moment viel zu wenig Informationen.

Um aber auf ein paar konkrete Fragen noch einzugehen, damit hier keiner "verhungert:" Spanned wird auf jedenfall das wechselseitige Verhältnis zwischen den Beschuldigten. Freilich ist es immer sehr schwierig, wenn es keine physischen Beweise gibt, festzustellen, wer von zweien nun der eigentliche Täter war. Noch schwieriger ist es, wenn psychologische Faktoren eine so grosse Rolle spielen wie hier. Es kann da am Ende durchaus Überraschungen geben, denn eines ist klar: jede Tat muss einem Täter zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Und, das Verhalten der Opfer wird eine Frage werden, die im Prozess besprochen werden wird. Daran sollte man sich jetzt schon gewöhnen. Aber man darf auch sicher sein, dass kein professioneller Richter erlauben wird, dass die Opfer verunglimpft werden. Und dass es den Beschuldigten gelingen wird, "alles" auf ihre Opfer zu schieben ist extrem unwahrscheinlich.

Das Ganze wird jedenfalls ein sehr spektakulärer Prozess werden.


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 03:33
@Rick_Blaine

Welche Bedeutung könnte es haben, wenn eine Beteiligte fleißig aussagt und der andere Beteiligte schweigt? Wird man den Aussagen dann mehr Bedeutung schenken als dem Schweigen?


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 03:38
Nein, denn es gibt zu viele mögliche Gründe, warum sie aussagt. Es kommt vielmehr darauf an, was sie aussagt. Dem anderen darf sein Schweigen nicht nachteilig ausgelegt werden, denn er hat ein Recht darauf.

Bei ihr muss man schauen, ob das, was sie sagt, auch wahr ist. Wenn ja, und wenn es aus einem wirklichen Gefühl der Reue kommt, kann es sich eventuell positiv bei dem Strafmass auswirken.

Die Motive können hier aber vielfältig sein, da muss das Gericht aufpassen. Gerade weil es hier ja auch um psychische Abhängigkeit vom anderen Beschuldigten gehen kann.


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 06:32
Der Vollständigkeit halber.
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Hoexter/Hoexter/2371500-Horror-Haus-von-Hoexter-Viele-Menschen-haben-Pfingsten-an-die-Opfer-von-Bosseborn-gedacht-Hoffentlich-sind-wir-bald-aus-den-Schlagzeilen
Die Arbeit der Ermittler geht ab heute in dem Haus weiter.

die Menschen vorort machen ja echt etwas mit. Boseborn wird sogar von Schaulustigen aufgesucht die von weit her kommen.
Begreifen kann man es nicht.


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 06:49
@emz
Ach erklär doch nochmal wie das ist, dass nicht alles bewiesen sein muss, sondern schlüssig bzw. logisch.
Gerne, das bereitet hier im Forum immer wieder usern Schwierigkeiten.

Der Bundesgerichtshof legt § 261 StPO so aus:
Aus dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip folgt im Strafprozess die Verpflichtung der Gerichte, von Amts wegen den wahren Sachverhalt zu erforschen (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1060). Die Amtsaufklärungspflicht darf schon wegen der Gesetzesbindung des Richters (Art. 20 Abs. 3 GG) nicht dem Interesse an einer einfachen und schnellstmöglichen Erledigung des Verfahrens geopfert werden.

Es ist unzulässig, dem Urteil einen Sachverhalt zu Grunde zu legen, der nicht auf einer Überzeugungsbildung unter Ausschöpfung des verfügbaren Beweismaterials beruht.
BGH 2 StR 265/13

Was bedeutet das? Das Gericht muss, nachdem es alle Beweise gehört hat, davon überzeugt sein, dass ein Sachverhalt so ist, wie er behauptet wurde. Wenn also die Staatsanwaltschaft behauptet, dass ein Angeklagter A die Straftat S begangen hat, dann muss nach der Beweisaufnahme das Gericht persönlich davon überzeugt sein, dass das so ist. Nur dann kann der Angeklagte schuldig befunden werden. Ist das Gericht nicht davon überzeugt, zweifelt es also daran, gilt der Grundsatz in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten.

Das heisst jetzt aber nicht, und hier wird das oft missverstanden, dass das Gericht von jedem einzelnen Beweis, der im Verfahren genannt wurde, von jedem einzelnen Indiz, von jeder einzelnen Behauptung überzeugt sein muss. Da dürfen durchaus Zweifel bestehen, solange diese nicht zu Zweifeln an der Gesamtüberzeugung führen.

Beispiel: Alfons ist angeklagt, den Ottokar, während dieser seinen Rausch ausschlief, in einem Misthaufen geworfen zu haben. Ottokar kann sich nicht mehr daran erinnern, weiss nur, dass seine brandneue Lederhose nun nach Kuhmist riecht und er deshalb Ärger mit seiner Frau bekam.

Der Dorfwirt Wastl sagt aus, dass an jenem Tag zur fraglichen Zeit Alfons den Ottokar aus seinem Wirtshaus getragen hat, nachdem es Wastl nicht gelang, den Ottokar aufzuwecken. Der Alfons habe aber Bärenkräfte und trotz einiger Mass den Ottokar noch tragen können. Beide verliessen so zusammen das Wirtshaus.

Die Zeugin Zenzi sagt aus, dass sie einen Mann in grünem Lodenmantel gesehen hat, der den Ottokar in den Misthaufen geworfen hat. Sie gibt weiter an beide, Alfons und Ottokar erkannt zu haben. Den Alfons will sie daran erkannt haben, dass er mit seiner sonoren Stimme ausrief: "Do g'hörst hie, du alter Ochs.'" Da sie den Alfons seit Kindertagen kennt, ist ihr seine Stimme auch vertraut. Sonst hat Zenzi niemanden gesehen.

Der Zeuge Zurbelshofer dagegen sagt aus, dass er gesehen hat, wie der Alfons hemdsärmelig neben dem Misthaufen stand und Strohhalme von sich abklopfte, als aus dem Misthaufen heraus der Ottokar laut fluchend auftauchte und fragte, wo er denn sei. Der Zeuge kennt Alfons ebenfalls seit Kindertagen. Sonst hat er niemanden gesehen.

Alfons, Alfons bester Freund, und Alfons Frau, die Katharina, sagen aus, dass Alfons noch nie einen Lodenmantel besessen oder getragen hat oder darin gesehen wurde. Alfons selbst kann sich an nichts weiter erinnern.

Der Zeuge Huber, dem der Misthaufen gehört, gibt an, zur fraglichen Zeit Geschrei wie von zwei "damische Burschen" neben seinem Misthaufen gehört zu haben und erkannte zweifelsfrei die Stimmen des Alfons und des Ottokars. Gesehen hat er allerdings die beiden nicht, da er in seiner Scheune stand.

Die Verteidigung macht nun geltend, dass ein Unbekannter den Ottokar in den Misthaufen befördert haben muss, dieser Unbekannte trug einen grünen Lodenmantel.

Der Amtsrichter entscheidet: Alfons ist schuldig. Der Richter ist überzeugt davon, dass Alfons den Ottokar in den Misthaufen befördert hat, weil die Aussagen der Zeugen Zurbelshofer, Huber und zum Teil auch die Aussage der Zeugin Zenzi klar darauf hinweisen, dass sie Alfons zur fraglichen Zeit am Misthaufen gesehen oder gehört haben und keine andere Person gesehen haben. Dass die Zeugin Zenzi einen grünen Lodenmantel erkannt haben will sieht der Richter als Irrtum der Zeugin an. Da aber alle anderen Zeugenaussagen ein recht übereinstimmendes und logisches Szenario erstellen, ist der Richter von der Schuld überzeugt.

20 Jahre später wird der Fall auf allmy diskutiert und einige user meinen, das königlich bayerische Amtsgericht hätte hier einen schrecklichen Justizirrtum begangen, weil doch die Zenzi einen grünen Lodenmantel gesehen haben will, den der Alfons niemals besass. Deshalb hätte der Richter, in dubio pro reo, den Alfons freisprechen müssen.

Nein. Der Richter war auch so von dem Tatablauf, den Staatsanwaltschaft behauptet hat, überzeugt. Zwar besteht hier ein Zweifel, ob die Zenzi überhaupt etwas gesehen hat, und was sie gesehen hat, aber ihre Aussage wiegt nicht die übereinstimmenden Aussagen der anderen auf, auch wenn diese den Akt des "Hineinwerfens" nicht bezeugt haben. Zeugen irren sich manchmal.

Genausowenig muss in diesem Fall jeder einzelne Schritt von Opfer und Täter nachgewiesen werden. Niemand hat gesehen, wie die beiden von der Tür des Wirtshauses bis zum 50m entfernten Misthaufen gelangten. Aber auch diese Tatsache, so bedauerlich sie ist, ist nicht genug, um wirklich Zweifel an dem Tatablauf hervorzurufen.

Auf allmy wird nun gesagt: Ja, aber wenn nun zwischen Wirtshaus und Misthaufen der Alfons den Ottokar abgelegt hatte, weil er zu schwer wurde, und ein Unbekannter dann den Ottokar in den Misthaufen befördert hätte, dann wäre der Alfons unschuldig! Und sie verlangen nun einen Beweis, dass es keinen Unbekannten im grünen Lodenmantel gab. Ohne diesen Beweis müsse der Alfons freigesprochen werden.

Aber das stimmt nicht. Nicht jede denkbare Variation, für die es keine Anhaltspunkte gibt, muss ausgeschlossen werden können. Denn dann könnte kaum noch jemand verurteilt werden.


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 07:28
@Rick_Blaine
Guten Morgen Mr.Andy,
Dies ist eine frühmorgendlich-literarische Perle der Krimi-Rubrik und es macht immer wieder Spaß, solche geistreichen und originellen Beiträge zu lesen, zwischen vielen anderen, die in vieler Hinsicht eine Art Panoptikum der hiesigen Gesellschaft darstellen. Man kann immer und überall was lernen, und wenn es einem in dieser süffisanten und spritzigen Weise dargeboten wird ist das wunderbärchen!


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17.05.2016 um 09:10
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das Gericht muss, nachdem es alle Beweise gehört hat, davon überzeugt sein, dass ein Sachverhalt so ist, wie er behauptet wurde.
Vielen Dank, @Rick_Blaine , für die Erläuterungen.

Wer sich näher für diese Problematik interessiert, dem empfehle ich, sich mit den hier bei Allmy heftig und ausführlich diskutierten Fall "Tötungsdelikt Gabriele Obst" bekannt zu machen.


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242 ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 09:43
" Bis zu einem Abriss dauert es noch
Niemand würde ein solches Haus kaufen oder beziehen, sind sich alle einig. Deshalb wolle man das Gebäude auch nicht stehen lassen, hatten Annette T. und ihr Sohn Oliver T. für die Erbengemeinschaft gegenüber dem WESTFALEN-BLATT definitiv festgestellt. Bis jedoch ein Abbruch möglich wird, dürfte noch einige Zeit vergehen – möglicherweise ist so etwas auch erst nach einem Prozess gegen das Paar Wilfried W. und Angelika B, das dort so viele Frauen misshandelt und getötet hat, möglich."

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Hoexter/Hoexter/2371500-Horror-Haus-von-Hoexter-Viele-Menschen-haben-Pfingsten-an-die-Opfer-von-Bosseborn-gedacht-Hoffentlich-sind-wir-bald-aus-den-Schlagzeilen

ich habe mich schon nach dem ersten Bericht gefragt ob das so einfach geht.Klar ist ja das erstmal die Polizei ihre Arbeit machen muss.

aber...

die Eigentumsfrage ist vielleicht dann doch nicht so klar - 2 Monatsmieten Rückstand = hinfälliger Vertrag.

werden eigentlich bei Inhaftierung ALG2 Zahlungen an den Vermieter sofort eingestellt ?


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 09:57
Zitat von 242242 schrieb:die Eigentumsfrage ist vielleicht dann doch nicht so klar - 2 Monatsmieten Rückstand = hinfälliger Vertrag.

werden eigentlich bei Inhaftierung ALG2 Zahlungen an den Vermieter sofort eingestellt ?
Sie haben doch die Miete monatlich bar bezahlt, also ja.
Warum müssen Details eigentlich immer wieder korrigiert werden? Ständig werden hier Fragen gestellt, die man sich sehr leicht selbst beantworten kann, ein wenig Recherche vorausgesetzt.


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17.05.2016 um 10:14
@242
@FelixLeiter

Sie könnten doch das Geld weiterhin den Vermietern zukommen lassen. Überweisung, durch Familie oder Anwälte.
Sind denn ihre Konten eingefroren?
Ist das Bargeld im Haus beschlagnahmt?


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17.05.2016 um 10:17
Spielt die Miet-/Kaufsache überhaupt irgendeine Rolle, oder weiss man nur nicht, worüber man noch diskutieren soll? ;)


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17.05.2016 um 10:23
@Kältezeit
Exzellente Frage!

Aber zur Beruhigung aller, die Antwort ist: Nein, nur weil jemand in Untersuchungshaft kommt, verliert er nicht gleich die ALG II Ansprüche.

Vgl: §§ 27a, 36, 67ff SGB XII
1.
Miete während Haft
nach §§ 36, 67 ff. SGB XII
Antragsteller die sich in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung, d.h. in Untersuchungshaft, Strafhaft oder Maßregelvollzug aufhalten und bei denen die Ausnahmeregelung des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II nicht vorliegt (Freigänger mit tatsächlicher Arbeit von mehr als 15 Wochenstunden haben Alg II Anspruch),
können zur Erhaltung der Wohnung während der Dauer der Haft Hilfen erhalten.
Dies gilt auch für Heiz- und Energiekostenvorauszahlungen an einen externen
Energieversorger.



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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 11:02
Das heißt,die beiden könnten quasi das Haus doch noch erwerben auch wenn sie in U-Haft sind ?
Das wäre ja der Oberhammer !


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242 ehemaliges Mitglied

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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 11:10
@Kältezeit

spielt - nebensächlich - eine Rolle für mich.

wie viele andere Fragen über die hier schon diskutiert wurde auch.

ist doch auch keine so uninteressante Frage.


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 11:10
@Nina75

Warum auch nicht? Es gilt juristisch nun einmal die sogenannte "Unschuldsvermutung." Noch sind die beiden nicht verurteilt, also kann man ihnen nicht verwehren, normale Geschäfte zu betreiben. Ihnen ist allerdings durch die Untersuchungshaft eine gewisse Bewegungsfreiheit genommen.


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Verbrechen in Höxter

17.05.2016 um 11:12
@@Nina75
Das halte ich für ausgeschlossen, da sicher beide länger ins Gefängnis wandern und sie ja kein Einkommen oder Vermögen besitzen (ausser dem, was sie den Opfern rechtswidrig abgenommen haben).
Unabhängig davon, wäre aber ein Kauf durch zB Angelika für die Eigentümer nur wünschenswert, da Haus und Grund inzwischen ja unverkäuflich sind.


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