@sherlocksfemme Ich habe den Bericht gefunden, danke
https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Frau-zu-Tode-gequaelt-Fuenf-Jahre-Haft,altrehse150.htmlDer Richter begründete die vergleichsweise milde Strafe damit, dass nicht mehr nachzuweisen war, woran die 32-Jährige überhaupt gestorben ist. Es gab keinerlei äußerliche Verletzungen. Außerdem war die Leiche bereits stark zersetzt. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen. Ob das Staatsanwaltschaft und die Nebenklage auch planen, ist noch nicht klar. Sie wollen zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Der 51-Jährige bleibt in Haft und wird auch für die Kosten des Verfahrens aufkommen müssen.