Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
18.03.2017 um 16:37Anzeige
Der Angeklagte Axel-Ingo G. aus Alt Rehse wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.Das Urteil macht mich ratlos. Was nun?
Bereits vor der Einleitung eines Strafverfahrens kann ein Gericht nach§ 126a Strafprozessordnung (StPO) die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn zu vermuten ist, dass jemand eine Straftat aufgrund einer psychischen oder Suchtkrankheit begangen hat.@tasso
sherlocksfemme schrieb:dann frag ich mich doch ernsthaft wie du zu der Aussage kommst, du kannst mit diesem Urteil leben.Das ist doch ganz einfach: Es war nicht mehr festzustellen, was da genau passiert ist: Weder die genaue Todesursache, noch der Zeitpunkt, noch eine Tötungsabsicht (Mordmerkmale).
spiky73 schrieb:Wenn das Gericht jetzt aber sagt: Er hat ein Geständnis abgelegt, Tötungsabsicht/Mord waren ihm jedoch nicht nachzuweisen, auch wegen dem Zustand der Leiche, dann kann ich die Begründung des Gerichts für diese Tat nachvollziehen.Man könnte auch argumentieren, dass, wer eine andere Person zwei Stunden auspeitscht, den Tod zumindest billigend in Kauf nimmt. Dann läge ein Totschlag vor. Nach meiner laienhaften Einschätzung könnte man die Grausamkeit der Tat als Mordmerkmal oder als besonders schweren Totschlag werten.
Der Angeklagte habe zwar objektiv aus niedrigen Beweggründen gehandelt; dies könne ihm jedoch subjektiv nicht angelastet werden, da nicht ausgeschlossen werden könne, daß er aufgrund der erheblichen Alkoholisierung und der damit verbundenen Enthemmung die Niedrigkeit seiner Beweggründe nicht erkennen und in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewußtsein habe aufnehmen können. Das Vorliegen des Mordmerkmals "grausam" nimmt die Strafkammer deshalb nicht an, weil nicht auszuschließen sei, daß der Angeklagte erst zum Ende des Tatgeschehens den zumindest bedingten Tötungsvorsatz gefaßt habeWahrscheinlich ist es hier ähnlich. Hinzu kommt wahrscheinlich, dass alle Kenntnis über die Todesumstände aus dem Mund des psychisch beeinträchtigeten Angeklagten stammt und damit nicht verlässlich ist.
spiky73 schrieb:Aber ich tue mich schwer damit, daß der Dödel nach dieser Zeit wieder untherapiert auf die Menschheit losgelassen wird.Wenn man ihn doch bloß abschieben könnte nach Reichsburgistan. Oder wenigstens therapieren.
sherlocksfemme schrieb:umindestens kann das doch kein normal realisierender Mensch glauben, wenn man die gesamte Berichtserstattung verfolgt hat und sich mal die verstörenden, selbst veröffentlichten Videos von diesem Mann zu Gemüte geführt hat. DAS regt mich so auf.Na, ich für meinen Teil bin dann doch relativ froh, dass "verstörende selbst veröffentlichte Videos" in Deutschland niemanden mal so eben hinter Gitter bringen können. Das Internet ist voll von solchem Zeugs, man kann ja nicht alle auf Verdacht wegsperren, wir sind schließlich nicht in der Türkei.