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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

276 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frau, Berlin, Belohnung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 10:59
Zur ausgesetzten Belohnung, die ihr hier diskutiert:

Gut, dass die Kopfgeldzeiten vorbei sind.

Ich habe mal in einem Zeitungsartikel gelesen, dass die Belohnung nicht zeitnah ausgezahlt wird.
Es ist nicht so, dass ein Zeuge den Täter benennt und am nächsten Tag das Geld erhält. Dazwischen vergeht eine Weile. Und bei mehreren Hinweisen wird geprüft, wie das Geld aufgeteilt wird- und das kann auch dauern.

Es muss also nicht unbedingt "gerecht" zugehen.

Vielleicht ist die "Belohnung" vor allem psychologisch gedacht?
Ein Täter, der mitkriegt, dass auf seine Ergreifung eine Belohnung ausgesetzt ist, soll ein mulmiges Gefühl bekommen (wem kann er trauen?).
Schlupflöcher werden rarer. Er stellt sich vielleicht selbst?

Aber so kann vielleicht auch das Gegenteil erreicht werden. Ein Täter wendet bei seiner Flucht rabiatere Mittel an. Er beseitigt Zeugen, bevor sie ihn verraten können.

Darum ist das kein "Kopfgeld". .....Eine hohe Summe auf die Hand, für die Auslieferung des Schurken, wurde die Gewalt eskalieren.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 11:04
@lawine
@Suinx

Das ist wieder einmal so ein Fall, bei dem es durchaus passieren kann, dass das Rechtsempfinden des Bürgers nicht mit der herrschenden Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs übereinstimmt.
Ein hinterlistiger Überfall setzt voraus, dass der Täter seine Verletzungsabsicht planmäßig verbirgt (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 334/08, NStZ-RR 2009, 77, 78; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 10). Eine solche Planmäßigkeit ist nicht belegt. Allein der Umstand, dass der Angeklagte den Angriff von hinten ausführte und dabei ein Überraschungsmoment ausnutzte, begründet keine Hinterlist im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 11. August 2009 - 3 StR 175/09, StV 2011, 136; Fischer aaO mwN).
Quelle: BGH 3 StR 146/12 - Beschluss vom 2. Mai 2012 (LG Hildesheim)

Man wird sehen müssen, in wieweit die Staatsanwaltschaft ihre Anklage, sofern es bei diesem Punkt bleibt, auf den "hinterlistigen Überfall" stützen wird, und mit welchen uns bisher unbekannten Details sie das untermauern wird.


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KBEE ehemaliges Mitglied

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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 11:07
@MysteryGuy
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Eventualvorsatz (billigendes Inkaufnehmen) genügt dafür. Auf dieser Höhe der Treppe hat der Täter in Anbetracht der Intensität des Tritts tödliche Folgen auf jeden Fall billigend in Kauf genommen. Wenn ein Arm bricht, dann bricht auch ein Genick/Nackenwirbel, wenn die Frau anders aufkommt... sie hat nur durch Glück und Zufall überlebt.
Wenn sich Eventualvorsatz so einfach bejahen lassen würde, dann bräuchte man dafür keine Juristen mit jahrelanger Ausbildung. Insbesondere in diesem Fall ist Eventualvorsatz von bewusster Fahrlässigkeit abzugrenzen und das ist alles andere als einfach und lässt sich auch ohne nähere Informationen zum Sachverhalt nicht durchführen.
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Meine Prognose: 24 Monate auf Bewährung.
Schau dir mal im § 46 StGB an, welche Umstände alles für die Strafzumessung zu berücksichtigen sind... d. h. ohne Kenntnis weiterer Umstände, vor allem der Vorstrafen, lässt sich hier überhaupt keine Prognose stellen.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 11:09
@Rick_Blaine

Oje...

Einen ähnlichen Fall gab es kürzlich in Berlin: Ein Mann sticht seiner Frau mehrmals mit einem Messer in die Brust. Tatvorwurf: Körperverletzung. Und warum? Weil der Täter nach der Tat einem Nachbarn Bescheid gesagt habe und erst dann untertauchte...Ach hör auf...


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 11:18
@Suinx
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Oje...

Einen ähnlichen Fall gab es kürzlich in Berlin: Ein Mann sticht seiner Frau mehrmals mit einem Messer in die Brust. Tatvorwurf: Körperverletzung. Und warum? Weil der Täter nach der Tat einem Nachbarn Bescheid gesagt habe und erst dann untertauchte...Ach hör auf...
Das ist auch viel zu kurz betrachtet. Es handelt sich dabei an sich sehr wohl um einen versuchten Totschlag bzw. versuchten Mord. Der Täter ist allerdings vom Versuch strafbefreiend zurückgetreten und das wird vom Gesetz entsprechend "belohnt". Hätte er den Nachbar nicht informiert, wäre die Frau möglicherweise an den Verletzungen gestorben. Darüber hinaus handelt es sich dabei um eine gefährliche Körperverletzung, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 11:23
Wie schon @KBEE sagt, ist es noch viel zu früh hier über Anklagepunkte oder gar ein Strafmass zu diskutieren, denn uns fehlen dazu die meisten Details.

Was allerdings den hier neuerdings so oft diskutierten Eventualvorsatz angeht, so würde ich mir keine grossen Hoffnungen machen, in diesem Fall hier damit ein Tötungsdelikt untermauern zu wollen. Es würde mich sehr überraschen, wenn es Details gäbe, die dafür eine Grundlage bieten.

Wie gesagt, gedulden wir uns dahingehend etwas und lassen die Justiz ihre Arbeit tun.


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 11:33
@Rick_Blaine
@KBEE

Gut, wenn eine emotional geführte Diskussion in sachliche Bahnen gelenkt wird.

In mir überwiegt das Frohsein über unsere zivilisierte Rechtsprechung, in der Feinheiten berücksichtigt werden.
"Überwiegt", weil da natürlich auch oft andere Gedanken sind: Täter nutzen Spielräume aus usw.

Und ganz schlimm (aber hier nicht der Fall), wenn eine Tat von einer Gruppe verübt wird-und zweifelsfrei nachgewiesen muss wer den tödlichen Schlag geführt hat.
Bei mehreren Tätern möchte ich aber am liebsten alle gleich stark bestraft sehen.

In diesem Fall werden wir abwarten, was die Beweisführung und der Prozeß ergeben.

Eine mögliche Strategie der Verteidigung könnte sein, die Frau hätte ihn oder die Gruppe vorher provoziert. Sogar "Zeugen"könnte er benennen. Sie war allein. Vorteil für den Attackierer.
Und die Behauptung angetrunken gewesen zu sein (Bierflasche in der Hand).

Dazu würde ich sagen, um das straferleichternd geltend machen zu können, hätte er sofort die Verantwortung übernehmen und sich stellen müssen.

Aber ich bin Laie.

Ganz gewiss wird der Anwalt den Medienhype ins Gespräch bringen. Der Täter "hatte ja Angst, dass er gelyncht wird. Darum hat er sich nicht an die Öffentlichkeit getraut."

(Ja, auch starke Kerle sind sensibel...)


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 12:04
ein Tötungsdelikt steht mMn überhaupt nicht zur Diskussion.
schon die gefährliche KV (im Moment Haftgrund) wird schwer bis gar nicht nachweisbar sein. wurde die Frau zB im Vorfeld von der Gruppe angepöpelt, sieht es ganz anders aus.
Angeschlichen hat sich von den Typen garantiert keiner an das Opfer.

Ich verabscheue die Tat, man muss aber bei der Diskussion die Rechtsgrundsätze und das StGB beachten :(


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 12:09
Ich könnte mir vorstellen, dass ihm die eigene Familie die Hölle heiß gemacht hat (vorausgesetzt, die Eltern hatten Kontakt zu ihm in letzter Zeit). Denn solche Bilder vom eigenen Kind wollen wohl selbst die liebevollsten Väter und Mütter nicht sehen, und entsprechend würden sie wohl auch drauf dringen, dass die Verantwortung für die Tat übernommen wird.
Mir erscheint es jedenfalls wahrscheinlich, dass er nach Berlin zurückgekehrt ist, um sich der Polizei zu stellen, denn warum sollte er sonst überhaupt zurückkommen?


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18.12.2016 um 12:17
die tat wurde begangen,der täter gefasst.nun muss man schauen,wie die justiz den fall behandelt.


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18.12.2016 um 13:10
http://www.focus.de/panorama/welt/frau-die-treppe-hinuntergetreten-polizei-nimmt-berliner-u-bahn-treter-fest_id_6369890.html
Nach Informationen eines bulgarischen Fernsehsenders soll er bereits wegen Diebstahls, Raubs und als Hooligan aufgefallen sein.



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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 13:48
Zitat von KBEEKBEE schrieb:Hätte er den Nachbar nicht informiert, wäre die Frau möglicherweise an den Verletzungen gestorben.
Die Frau ist gestorben, zwar nach einigen Tagen im Krankenhaus -aber wo ist da der Unterschied? Mir geht einfach nicht in den Kopf wie man mit einem Messer im Bereich des Herzens stechen kann und dies "nur" als gefährliche Körperverletzung gelte...

http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/warum-sind-sechs-stiche-in-die-brust-kein-mordversuch


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18.12.2016 um 14:11
Zitat von lawinelawine schrieb:schon die gefährliche KV (im Moment Haftgrund) wird schwer bis gar nicht nachweisbar sein.
Warum eigentlich? Gefährliche Körperverletzung liegt u. a. dann vor, wenn die KV "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung" begangen wurde. Nun kann man sich ja leicht vorstellen, dass die vorliegende "Behandlung" zu einem Genickbruch führen hätte können, mithin "lebensgefährdend" war.
Laut Rechtsprechung stellt auch z. B. "das Werfen in eiskaltes Wasser" ein lebensgefährdende Behandlung dar.

Wie siehst du das, @Rick_Blaine? Vor allem würde mich interessieren, warum das erwähnte "Werfen in eiskaltes Wasser" lebensgefährdend ist, "das Schubsen auf eine stark befahrene Fahrbahn" aber nicht. (Quellen jeweils Wikipedia)


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KBEE ehemaliges Mitglied

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18.12.2016 um 14:29
@Suinx

Der Artikel ist schlicht nicht aktuell, wenn die Frau gestorben ist. Dann gelten die Ausführungen zum Nachbar nichtmehr, da die Tat dann vollendet wurde. Es liegt dann ein vollendeter Totschlag bzw. Mord vor.

@nephilimfield

Gefährliche Körperverletzung kommt auch schon in Betracht, wenn jemand mit einem Schuh zutritt. Ein Schuh kann immer auch ein gefährliches Werkzeug in dem Sinne sein.


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18.12.2016 um 14:38
Zitat von KBEEKBEE schrieb:Der Artikel ist schlicht nicht aktuell, wenn die Frau gestorben ist.
Ja, ich weiß. Wollte nur den "Stand der Tatvorwürfe" aufzeigen bevor(!) sie gestorben ist -wie sich das jetzt weiterentwickelt werden wir ja sehen. Nichtsdestotrotz kann in meinen Augen ein "Mordversuch" nicht davon abhängig gemacht werden ob jemand tatsächlich stirbt oder nicht. Und für mich sind 6 Stiche in die Brust etwas ganz anderes als 6 Stiche im Bein...

Aber hier abschließend noch der letzte Stand:

http://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/sechs-stiche-in-die-brust-frau-34-ist-tot-taeter-44-stellt-sich


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 16:38
Staatsanwaltschaft erwägt offenbar Mord-Anklage. Und wenn ich mir die Mord-Merkmale bei Wikipedia durchlese, sieht es gar nicht mal so schlecht aus:

Zitat Mord aus "sonstige niedrige Beweggründe"

"Nach ständiger Rechtsprechung handelt es sich dabei um ein Tatmotiv, „das nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist.“[46]


Das reicht doch, oder? :)


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 16:51
Zitat von SuinxSuinx schrieb:Staatsanwaltschaft erwägt offenbar Mord-Anklage. Und wenn ich mir die Mord-Merkmale bei Wikipedia durchlese, sieht es gar nicht mal so schlecht aus:

Zitat Mord aus "sonstige niedrige Beweggründe"
Das musst du mir erklären. Braucht man für Mord nicht eine Leiche - oder einen Bildbeweis (oder die Überzeugung, dass ein Vermisster nicht mehr lebt?)

Das hier könnte doch höchstes ein Mordversuch gewesen sein.

(Ich glaube nicht, dass das stichhaltig vorgetragen werden kann)


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18.12.2016 um 16:54
@frauZimt

Ja, Mordversuch. Meine ich doch...:)


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Berlin U-Bahnhof: Frau brutal in den Rücken getreten

18.12.2016 um 17:03
Zitat von SuinxSuinx schrieb:@frauZimt

Ja, Mordversuch. Meine ich doch...:)
Na Gott sei Dank...

Warten wir es ab. Der Staatsanwalt wird nicht wer weiß wie weit vorpreschen- um dann zurückstecken zu müssen, weil ihm der Richter nicht folgt.

Wir werden die Argumente hören und dann weiter diskutieren.
Zumindest kommt das Jugendstrafrecht nicht mehr infrage.


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Dieses Thema wurde von Commonsense geschlossen.
Begründung: Da es ja offensichtlich unmöglich ist, hier eine Diskussion zu führen, ohne dass sie in die "generelle Ausländerfrage" abdriftet, setzen wir hier erst mal einen Schlusspunkt.