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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

3.922 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Mord, 2017 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 14:15
Besonders auch in der zweiten Sitzung, wenn es um die Beweise geht. Er muss ja jetzt eigentlich erklären, warum er das ganze Material für irrelevant hält und Beweise für RAs Schuld liefern.

Das Problem ist ja, dass alle Hinweise in Richtung Vinlanders einfach abgeblockt wurden und werden, ohne dass es eine Erklärung dafür gibt, warum. Wenn vom StA eine überzeugende Gegendarstellung kommt und er Beweise hat, gerne. Wenn R. Allen schuldig ist, gehört er nunmal leider ins Gefängnis.

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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 14:31
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Besonders auch in der zweiten Sitzung, wenn es um die Beweise geht. Er muss ja jetzt eigentlich erklären, warum er das ganze Material für irrelevant hält und Beweise für RAs Schuld liefern.
Ich denke, darum wird es morgen nicht gehen.
McLeland will die Anklagepunkte um 2 x Mord erweitern. Dazu muss er Argumente liefern, warum er jetzt meint, RA sei direkt an der Tötung der Mädchen beteiligt gewesen und nicht nur indirekt, in dem er sie entführt hat.

Aber es gibt ja noch den Antrag, die Anklagen gegen RA insgesamt fallen zu lassen, weil es diese gelöschten Tonbänder gibt und sich der Staat das zuschreiben lassen muss und den dritten Antrag auf ein Franks Hearing. Diese letzten beiden werden aber morgen denke ich nicht Thema sein.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 14:43
@cododerdritte
Doch, es geht morgen auch genau um den Antrag zum Fallenlassen der Klage wegen den gelöschten Interviews. Das ist das zweite Thema morgen. Das ist ja das Problem, sonst würde ich ja nicht lamentieren, davon spreche ich ja.

Die Erweiterung der Anklage wurde für morgen nicht erwähnt. Aber das ist ja auch kein Antrag, sondern einfach ein Fakt. Ich denke, dass das auch irgendwie mit einfließen wird und McL das begründen muss.

Hier geht es also erstmals wirklich zur Sache. Und das Problem ist, dass das wieder total untergeht.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 14:53
Deswegen meine ich ja, dass die Contempt Sitzung verschoben werden müsste, damit man sich jetzt endlich mal auf den Fall konzentriert.

Und es ist wirklich jammerschade, dass das nicht übertragen wird. Die Berichterstattung ist in diesem Fall auch noch wirklich so schlecht und grottig. Das kommt noch hinzu.

Wie Baldwin im Gerichtsflur im Vorbeigehen zu den Reportern sagte: "Journalism...Its time to be Journalists...!" 😆


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 15:24
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Doch, es geht morgen auch genau um den Antrag zum Fallenlassen der Klage wegen den gelöschten Interviews. Das ist das zweite Thema morgen. Das ist ja das Problem, sonst würde ich ja nicht lamentieren, davon spreche ich ja.
Das habe ich irgendwie nicht mitbekommen. Ich finde jetzt auf die Schnelle überhaupt keine Berichte und Quellen worum es morgen geht.
Es ist klar, dass ein Punkt die Anhörung zum Contempt-Verfahren gegen R&B ist, welche diese ja gerne Verschoben haben wollten.

Und dann war ja ursprünglich eine Anhörung zu den zusätzlichen Anklagepunkten für den 12. Februar angesetzt, die dann auf Antrag von R&B auf den 18. März verschoben wurde.
Deshalb dachte ich, die zwei Punkte, die morgen verhandelt werden sollen wären die zusätzlichen Anklagepunkte und das Contempt-Verfahren.

https://www.wrtv.com/news/delphi/judge-set-to-hear-arguments-for-additional-charges-against-richard-allen-in-delphi-murders-case


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 15:44
Mal allgemein in die Runde gefragt: wie wäre es denn, wenn Jemand das Themenwiki startet und genau die Termine mit den entsprechenden Themen plus nachprüfbare Links einstellt?
Dazu sind die doch da und ich hab in anderen Fällen richtig gute Erfahrungen damit gemacht.
Meine eigene Beitragsanzahl ist dazu zu niedrig und meine Zeit fehlt grad auch.
Aber das würde das ganze Nachfragen erübrigen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 16:58
Der zitierte Beitrag von Manatee wurde gelöscht. Begründung: Link führt nicht zum Artikel
Funktioniert der Link bei Dir in DE?
Für mich ist Fox News nicht lesbar.


@cododerdritte
Dein Artikel ist von Anfang Februar...
Ich hatte das wirklich in der Zwischenzeit irgendwo ganz deutlich gelesen, aber frag mich nicht wo. Finde es auch nicht wieder. Gibt im Moment auch so wenig, das meine ich mit schlechter Betichterstattung. Auch zu den Kameras.

Aber ein oder zwei Seiten zurück hatte @Rick_Blaine auch einen Artikel über das Contemptverfahren UND die nicht aufgezeichneten Interviews verlinkt. Danach kommt ein Beitrag von Dir zu einem neuen Antrag wegen fehlender Beweise und Lügen. Das ist einfach das aktuelle Thema im Fall.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es "nur" um die
neuen Anklagepunkte geht. Erstmal wäre das ein bißchen wenig und zweitens auch wieder extrem einseitig..!!!
Aber wenn R&Bs Anträge morgen noch nicht behandelt werden, wäre mir persönlich das ja recht, wie ich schrieb...!

Ich habe nur diesen aktuellen Artikel:

https://www.21alivenews.com/2024/03/15/judge-hands-down-courthouse-management-decorum-order-ahead-mondays-delphi-murders-case-hearings-allen-county/

Da stehen die Uhrzeiten für die beiden Sitzungen 9 und 13:45.

Und man weiß nur, dass es in der ersten um R&Bs Contempt geht. Und in der zweiten um RA und dass er auch anwesend sein wird. Aber der genaue Inhalt der zweiten ist nicht bekannt.

Andererseits: Wenn ihm nur wieder seine verschärfte Anklage verlesen werden sollte, würde ich meine Meinung glaube ich jetzt doch nochmal ändern..!

Das wäre das Gleiche in grün wie bei der letzten, als Gull zu ihm sagte: Ich werde nicht zulassen, dass diese Anwälte Sie vertreten, und er dann stumm nickte.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 17:10
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Aber ein oder zwei Seiten zurück hatte @Rick_Blaine auch einen Artikel über das Contemptverfahren UND die nicht aufgezeichneten Interviews verlinkt. Danach kommt ein Beitrag von Dir zu einem neuen Antrag wegen fehlender Beweise und Lügen. Das ist einfach das aktuelle Thema im Fall.
Die Anträge wurden gestellt. Es sind inzwischen auch weiter Anträge gestellt worden. McLeland hatte beantragt, Einsicht in RAs Krankenakte zu bekommen, weil R&B die Finanzierung eines psychologisch-psychiatrischen Gutachters beantragt hatten. McLeland hat dann argumentiert, dass die Verteidigung weiter daran arbeiten will, RAs Geständnisse vom Tisch zu bekommen, in dem sie nachweisen, dass er zu dem Zeitpunkt in schlechter psychischer Verfassung war und wollte deshalb Einsicht in die Akten haben, um sie auf die Argumentation vorbereiten zu können.
Den Antrag hat er aber inzwischen zurückgezogen, weil der Antrag von R&B wohl nur aus Versehen überhaupt öffentlich gemacht wurde und er deswegen offiziell gar nichts davon wissen durfte.

Aber diese anderen Anträge werden, so weit ich das weiß, in eigenen Anhörungen verhandelt werden oder das Gericht entscheidet da ohne Anhörung.
Auf jeden Fall ist morgen das Datum, auf dass die Richterin die für Februar geplante Anhörung verschoben hatte, deshalb bin ich ziemlich sicher, dass die Punkte Contempt und neue Anklagepunkte morgen verhandelt werden sollen (zumindest, wenn dieser Plan in der Zwischenzeit nicht geändert wurde).

MccLeland hatte überings beantragt, dem R&Bs Antrag auf Verschiebung der Anhörung zum Contempt-Verfahren nicht statt zu geben, weil dieser Termin ja schon einmal auf Antrag von R&B verschoben worden war.

Das Problem mit der Berichterstattung ist, dass man viele Berichte und v.a. auch die Dokumentation des Falls beim Gerichtssever von Europa aus nicht einsehen kann.
Auf dem Gerichtserver werden alle Anträge und Termine zu dem Fall veröffentlicht, aber von hier aus kann man nur über einen Internetproxy drauf zugreifen und es deshalb hier auch nicht als Beleg benennen.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 17:30
@cododerdritte
Aber warum kann man nur einige nicht lesen?
Und wie sieht so ein Proxy aus? Finde immer nur Graphiken dazu. Wo kann man sowas kaufen? Werde daraus nicht schlau.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 17:30
Die Beweise sind für mich so verwirrened, dass ich nicht weiß, ob ich den Mann für schuldig sprechen würde, wenn ich in einer Jury sässe.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 17:44
Zitat von KyleRitterKyleRitter schrieb:Die Beweise sind für mich so verwirrened, dass ich nicht weiß, ob ich den Mann für schuldig sprechen würde, wenn ich in einer Jury sässe.
Das wird im Prozess alles noch klarer herausgearbeitet werden. Das ist nur jetzt gerade alles etwas unklar. Vieles, was die Anwälte in der Hand haben, haben wir hier auch noch gar nicht genannt.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

17.03.2024 um 22:30
Ich wollte eigentlich mit den Vinlanders noch ein bißchen weitermachen. Weil ich dachte, es geht jetzt ab morgen auch wieder um den Fall.

Das bezweifle ich aber jetzt. Wir warten wohl doch lieber das morgige Contempt Spektakel ab.
Bis das vorbei ist. Da sind ja jede Menge Zeugen geladen. Ich glaube, das wird ganz groß.

Hoffentlich ist es dann auch wirklich vorbei... und geht nicht wieder nach hinten los...und mit dem nächsten Ding von vorne los...


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.03.2024 um 19:09
Richterin Gull hat entschieden, zwei der insgesamt sechs von McLeland beantragten Anklagepunkte fallen zu lassen.

Der StA hatte beantragt, RA wegen zweifachen Mordes begangen während einer Entführung ("two counts of murder while committing or attempting to commit kidnapping"), zweifachen Mordes ("two counts of murder") und Entführung in zwei Fällen ("two counts of kidnapping") anzuklagen und hatte argumentiert, dass diese Anklagepunkte in Anbetracht der in dem Fall erhobenen Beweise präziser seien.
Richterin Gull hat die Anklage wegen Entführung in zwei Fällen abgelehnt, die Anklage wegen zweifachen Mordes aber zugelassen.

Die Anhörung zum Comtempt-Verfahren findet dann heute Nachmittag (Ortszeit) statt.

https://www.independent.co.uk/news/world/americas/crime/delphi-murders-richard-allen-charges-b2514532.html


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18.03.2024 um 21:12
Und inwiefern ist das präziser? Verstehe dieses doppeltgemoppelte nicht. Kann mir das jemand erklären?

Und eine Begründung gibt es also nicht.
Ich wusste nicht, dass die Richterin bei einer Anklage zustimmen muss.

Heftig, dass es nur um den Antrag der StA ging. Ich war mir sicher, dass bei R&Bs Antragsstau auch auf jeden Fall etwas heute behandelt wird.
Und dafür sollte RA erscheinen.
Ich bin mal wieder empört.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.03.2024 um 21:40
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:McLeland will die Anklagepunkte um 2 x Mord erweitern. Dazu muss er Argumente liefern, warum er jetzt meint, RA sei direkt an der Tötung der Mädchen beteiligt gewesen und nicht nur indirekt, in dem er sie entführt hat.
Das habe ich auch irgendwie erwartet. Die Erklärung, dass das präziser ist, hatte er ja schon beim Antrag gebracht. Dann ist das also die Begründung.
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:MccLeland hatte überings beantragt, dem R&Bs Antrag auf Verschiebung der Anhörung zum Contempt-Verfahren nicht statt zu geben, weil dieser Termin ja schon einmal auf Antrag von R&B verschoben worden war.
Damit ist doch die berühmte Sitzung gemeint oder?
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Wahrscheinlich hat McL gesagt, er bläst jetzt nicht nochmal alles ein zweites Mal ab, nachdem er schon mal mit seinen Zeugen angetanzt war, bei der berühmten Sitzung, bei der R&B überraschend zurücktraten. Aber auch da waren sie ja überhaupt nicht vorbereitet und eingeweiht, dass DAS ihre Contempt Sitzung werden sollte.
Das als Antrag auf Verschiebung zu werten, finde ich auch unerhört. Danach gab es ja keinen weiteren Antrag auf eine Verschiebung bis zu dem von letzter Woche. Bizarr.

Ich kann mich nur wiederholen:
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Ja, diese Richterin agiert irgendwie schon etwas sehr einseitig zugunsten der StA.



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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.03.2024 um 22:07
Laut Court TV soll R&Bs Antrag auf Fallenlassen der Klage wegen des vernichteten Interviews doch in der gerade laufenden zweiten Sitzung behandelt werden.

Es ist aber fraglich, ob die Zeit dafür ausreicht. Denn Hennessy hat beantragt, dass er eigentlich zwei Verhandlungstage für die Präsentation seiner Beweise und Zeugen braucht. Richterin Gull hat gesagt, er soll sich beeilen.

Und ein Youtuber, der als Zeuge geladen ist, war
auf dem Flur in eine Rauferei verwickelt und wurde aus dem Gericht geworfen. Es ist fraglich, ob er nochmal hineingelassen wird..

https://www.courttv.com/title/delphi-defense-witness-booted-from-courthouse-at-pre-trial-hearing/


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18.03.2024 um 22:51
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Das als Antrag auf Verschiebung zu werten, finde ich auch unerhört. Danach gab es ja keinen weiteren Antrag auf eine Verschiebung bis zu dem von letzter Woche. Bizarr.
Nein, ich glaube, da ging es um den für Februar angesetzten Termin. Das war aber sehr kurz nachdem R&B überhaupt erst wieder mit dem Fall betraut worden waren und dann hatte es noch mal mehr als 1 Woche gedauert, bis sie die Unterlagen und Akten wieder von der StA zurück bekommen hatten.
Und der Termin ist dann auf heute verschoben worden.


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18.03.2024 um 23:38
Ja, hast recht. Nach der Supreme Court Verhandlung hatte McL den Antrag auf Sanktionierung gestellt. War jetzt langsam etwas verwirrt.


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"Snapchat-Killer" Mordfall Liberty German & Abby Williams

18.03.2024 um 23:40
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Ja, hast recht. Nach der Supreme Court Verhandlung hatte McL den Antrag auf Sanktionierung gestellt. War jetzt langsam etwas verwirrt.
Ich blicke da auch schon lange nicht mehr durch. Ich war z.B. sehr überrascht, als in den letzten Tagen die rede davon war, dass der jetzt von R&B eingereichte Antrag auf ein Franks Hearing der dritte gewesen sein sollte. Ich hatte da nur einen auf dem Schirm, den mit dem langen Memorandum als Anhang. Von einem zweiten habe ich nichts mitbekommen....


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19.03.2024 um 04:01
Zitat von Helen559Helen559 schrieb:Ich wusste nicht, dass die Richterin bei einer Anklage zustimmen muss.
Doch, das ist ja sogar in Deutschland so. Eine Anklage muss vom Gericht zugelassen werden, was nur dann geschieht, wenn sie hinreichend begründet ist, also ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Angeklagte die Tat auch wirklich begangen hat. Diese Hürde ist aber sehr niedrig, so dass in den allermeisten Fällen eine Anklage zugelassen wird.

Will man nun die originale Anklage ändern, muss man dazu wieder die Erlaubnis des Gerichts einholen.

Das Ganze ist evtl, daher verwirrend, weil das System der Anklageerhebung und auch der Verurteilung und ggf. Strafbemessung in den USA ein wenig anders ist als in Deutschland: in Deutschland wird in der Regel mehr subsumiert, das heisst oft wird ein Tatbestand in einen anderen, gewichtigeren Tatbestand einbezogen, so dass er nicht mehr separat aufgeführt wird. In den USA wird fast alles separat aufgeführt, so dass manchmal der Eindruck entsteht, man wird zwei oder mehrmals für das Gleiche angeklagt und verurteilt.

Hier war die Sache also so: Die Theorie der Staatsanwaltschaft ist, dass RA die beiden Mädels zuerst gegen deren Willen gezwungen hat, mit ihm von der Brücke zum Tatort zu gehen, evtl. mit Waffengewalt, jedenfalls aber mit Gewalt bzw. der Drohung mit Gewalt. Das ist der Tatbestand "kidnapping."

Der aber ist in Indiana nach 5 Jahren verjährt und kann daher nicht mehr angeklagt werden.

Es bleiben zwei andere Anklagen, die ganz interessant sind:

1. Mord Das ist in den USA die absichtliche, widerrechtliche Tötung eines anderen Menschen. Hier muss ein Tatvorsatz nachgewiesen werden und natürlich, dass der Täter die Tat selbst begangen hat.

2. Felony murder while committing a kidnapping. In Deutschland gibt es keine genaue Übereinstimmung, aber die "Freiheitsberaubung mit Todesfolge" nach § 239 (4) StGB ist ungefähr der gleiche Tatbestand.

Das Interessante hier ist, dass dem Angeklagten weder der Vorsatz der Tötung nachgewiesen werden muss, noch, dass der Angeklagte selbst die Tötung begangen hat, solange er die Freiheitsberaubung (kidnapping) vorsätzlich begangen hat und deswegen die Mädels am Ende zu Tode kamen.

Im Strafmass wäre beides gleich. Insofern hat sich für RA durch diese Entscheidung nicht viel verändert. Nur wenn eine Jury der Meinung wäre, er habe zwar eine Freiheitsberaubung begangen, aber der Tod der Mädels habe nichts damit zu tun, könnte er nun nicht mehr bestraft werden.


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