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Der Fall Oury Jalloh

528 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tod, Ungeklärt, Verbrannt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Oury Jalloh

03.01.2018 um 12:19
Alles ist wichtig bei Oury Jallohs Fall, unter anderem auch das Gewahrsamsbuch der Dessauer Polizei, wo sich herausgestellt hat, dass seit 1995 bei keiner Festnahme, je eine richterliche Entscheidung eingeholt worden war!
Dadurch wird klar, dass über ein Jahrzehnt lang willkürlich ohne eine gesetzliche Grundlage gehandelt wurde. Und das ist gewiß nicht normal!

Ein Auszug vom Tagespiegel

"Auch Lutz Becker hat versucht, diese Fragen im Kollegenkreis zu diskutieren. Lutz Becker ist ein Dessauer Polizist, der so nicht heißt, der seinen Namen nicht nennen will. Er hat Zweifel am Handeln der Kollegen. Fesselung sei unüblich, sagt er. Zumal bei einem Betrunkenen, er hätte sich erbrechen und daran ersticken können. Becker sagt: „Das Ganze ergibt keinen Sinn. Vielleicht waren Emotionen im Spiel. Wer weiß. Auf jeden Fall lief es nicht professionell ab. Und dann die Geschichte mit dem Feuerzeug. Als der Bürger durchsucht wurde, fand man keins. Wann hat man es gefunden? Drei Tage später. Ist das nicht merkwürdig?“..

" Andreas S. sei als Dienstgruppenleiter gar nicht für den Gewahrsamsinsassen verantwortlich gewesen, sagt Lutz Becker. „Der Dienstgruppenleiter ist der Vorgesetzte, er soll die Dienstschicht ‚führen’, er trägt die Gesamtverantwortung. Wird ein Bürger von einer Streife hereingebracht, wird ein Kollege abgestellt, gewissermaßen als Wachdienst. Er ist dann der Gewahrsamsbeamte. Von dem Moment an ist der für ihn zuständig und dafür unterschreibt er auch. Wenn kein Beamter frei ist, muss einer angefordert werden.“

Hatte Oury Jalloh keinen Gewahrsambeamten? Oder gab es einen, von dem keiner weiß?"

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/tod-eines-asylanten-was-geschah-in-zelle-nr-5/3692880.html


Vermutlich gibt es eine Vorgeschichte, die eventuell mit dafür gesorgt hat, dass einige Beamten stinkig und brassig auf OJ waren. Am 17.11.2004 hat Oury Jalloh nämlich eine Anzeige erstattet (weswegen konnte ich bisher nicht herausfinden..) und einen Monat später, am 17.12.2004 hat er eine Zeugenaussage gemacht. Daher war er einigen Dessauer Polizeibeamten dadurch auch bekannt. Rache könnte auch ein Motiv sein, weil es OJ gewagt hatte, sein Recht als "schwarzafrikanischer Bürger" einzufordern.

Auszug von der Anzeige wegen Mordes gegen S.

"2. Darlegungen in Hinblick auf die Beteiligung von S. an der Ermordung
und dem Verbrennen von Oury Jalloh in der Zelle 5 am 7.1.2005 im Polizeirevier
Dessau
Am Morgen des 7.1.2005 wurde Oury Jalloh durch die Polizeibeamten S. und M. gewaltsam in das
Polizeirevier verbracht. Dies begründeten die Beamten damit, dass die Identität der Person
festgestellt werden müsse. Entgegen der Aussagen aller anderen Zeugen, hatte S. behauptet, dass
eine Kommunikation mit Oury Jalloh nicht möglich gewesen sei. Frau B. von der Stadtreinigung
konnte sich in ihrer Vernehmung aber klar daran erinnern, dass Oury Jalloh zu den Polizisten gesagt
hatte: "Ich kenne eure Gesichter."
14
Es ist davon auszugehen, dass Oury Jalloh den Polizeibeamten S. und M. bekannt war. Dafür
spricht u.a. auch, dass Oury Jalloh am 17.11.2004 als Anzeigenerstatter und am 17.12.2004 zu einer
Zeugenvernehmung im Polizeirevier Dessau erschienen war.
"


Zumindestens wissen wir nach den Geschehnissen vom 7.12005, wie mit dem wehrlosen Oury Jalloh mit 3.0 promille Alkohol im Blut, fixiert an Füßen und Händen widerfahren worden ist, und wie es um seine Rechte bestellt war...

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04.01.2018 um 09:37
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Aber irgendwo in Deutschland passiert es täglich.
Aha und so wäre dieser Ort? Hast Du hierfür eine Quelle?
Was Du beschreibst kommt nur in bestimmten Ausnahmesituationen und kann keine tägliche Routine sein. Also Handfesseln schon. Aber nicht in der Art wie mit OJ
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber Deutschland ist kein Polizei- sondern ein Rechtsstaat, so dass so ein Fall zum Glück sehr, sehr selten vorkommt.
Damit wollte ich sagen, dass es unvorstellbar ist.
Zitat von monstramonstra schrieb:Welche Expertise? Meine These beruht auf den bekannten Tatsachen. Dazu gehören auch die Zeugenaussagen der beteiligten Polizisten. Ich glaube ihnen nicht, aber ich kann bisher nicht beweisen, ob und welche Unrechtsabrede zum Nachteil von OJ von wem getroffen worden und welche Personen welche Tatbeiträge geleistet haben.
Das Gutachten, was besagt, dass OJ durch Fremdeinwirkung gestorben sei. Die Aussagen der Verdächtigen müssen nicht im Vordergrund stehen, nur weil diese nicht mehr rekonstruieren werden können. Wie die richterliche Glaubwürdigung aussehen muss, kann keiner feststellen. Du machst das aber schon und ja wahrscheinlich würde grnaunso aussehen, wie Di es Dir vorstellst, ist ja eine leichte Erklärung warum keiner verurteilt werden kann, weil dies ein unendliches Justizskandal ist! Aber nicht weil es zwingend so sein muss. Der Generalstaatsanwaltschaft und viele Bürger, die für diesen Fall Gerechtigkeit wollen, erhoffen uns eine Entscheidung des Gerichts, welches sich an Sachbeweise anstatt Zeugenbeweis stürzt.
Zitat von monstramonstra schrieb:Möglich auch, dass OJ nicht misshandelt wurde, sondern sich die Verletzungen selbst beigebracht hat und einer der Beamten aufgrund der vorhergehenden Fälle Panik bekam und meinte, den Tod als Suizid tarnen zu müssen.
Wie sollte es möglich sein, wenn er komplett gefesselt wurde?


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 10:51
Zitat von TriciTrici schrieb:Wie sollte es möglich sein, wenn er komplett gefesselt wurde?
Vor der Fesselung.
Zitat von TriciTrici schrieb:Das Gutachten, was besagt, dass OJ durch Fremdeinwirkung gestorben sei.
Gutachterlich mag nachgewiesen sein, dass eine Beteiligung Dritter sehr wahrscheinlich gewesen ist. Aber Gutachter können nicht nachweisen, welche Personen daran beteiligt waren. Ob weitere Brandgutachten noch besseren Aufschluss über den Tatvorgang geben könnten, das bezweifle ich.

Und der Rechtsstaat (Schuldprinzip, in dubio pro reo!) lässt es eben auch nicht zu, eben mal alle im Revier anwesenden Polizisten wegen einer MÖGLICHEN Tatbeteiligung als Mörder zu verurteilen, auch wenn das manchen in der Initiative als Ziel ihres Engagements vorschwebt.

Also: Wer könnte aufgrund der neuen Gutachten als Mörder angeklagt werden? Dienststellenleiter Sch.? Der nicht, der wurde schon mal verurteilt (s.o., ne bis in idem). M. oder S.? Oder ein "Schattenmann"? Alle zusammen in Mittäterschaft?

So lange die an der Tat beteiligten Personen (vermutlich Polizeibeamten) nicht die Wahrheit sagen, wird es schwer, einen von ihnen zu verurteilen. Und an der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung (ist ein hinreichender Tatverdacht gegen einen Beschuldigten gegeben) bemisst sich die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Selbstredend kann man es nicht so machen wie die StA Halle, die unter fadenscheinigen Begründungen und Annahme der Suizidthese eingestellt hat.

Wenn der Generalstaatsanwalt in Naumburg ehrlich ist, wird er nach § 170 Abs. 2 StPO die Ermittlungen einstellen - mit der Begründung, dass OJ wahrscheinlich in Polizeigewahrsam einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist, dass die anwesenden Polizeibeamten im Nachgang zu vertuschen versuchten. Eine Tatbeteiligung der Beamten ist möglich, aber nicht nachweisbar. Täter können nicht ermittelt werden.


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 16:21
@monstra

Wenn ich ehrlich bin, ist der letzte Absatz, den du geschrieben hast, totaler Quatsch! Täter können sehr wohl ermittelt werden, es sei denn der Generalstaatsanwalt ist auf beiden Augen blind und hat eine Wahrnehmungsstörung, so wie du anscheinend... lol

Nach den neuen Erkenntnissen des Oberstaatsanwalts Bittmann, sowie die neuen Gutachter, und Experten, die seine neue These stützen, dass der Brand von dritter Hand erfolgt sein muss, wurden auch konkret Namen der Tatverdächtigen genannt, gegen die seit dem 4.4. 2017 intern ermittelt wurde! Das kann der Herr Generalstaatsanwalt nicht so einfach beiseite wischen, zum einen und zum anderen gibt es inzwischen nicht nur öffentlichen, sondern auch politischen Druck!!

Also bitte, abwarten ..!

Hier ist noch ein Kommentar von Wolfgang Janisch von der Süddeutschen Zeitung, zu der Sache mit der rechtwidrigen Freiheitsberaubung Oury Jallohs:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/bgh-urteil-im-fall-oury-jalloh-eine-aberwitzige-begruendung-1.2115824

"4. September 2014, 19:55 Uhr

BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh
Eine aberwitzige Begründung


Der angeklagte Polizist trägt die Verantwortung dafür, dass Oury Jalloh rechtswidrig in der Zelle eingesperrt blieb, in der er verbrannte. Trotzdem wurde er nicht härter bestraft als ein Autofahrer, der wegen einer Sekunde Unaufmerksamkeit einen Fußgänger überfahren hat. Das verstört das Rechtsgefühl.

Man muss kein Anhänger der von Aktivisten bis heute erhobenen Mordthese sein, um das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Oury Jalloh für falsch zu halten. Der angeklagte Polizist hat die Vorschriften zum Schutz Jallohs missachtet, er trägt die Verantwortung dafür, dass der Mann aus Sierra Leone rechtswidrig in der Zelle eingesperrt blieb. Trotzdem wird der Beamte nicht härter bestraft als ein Autofahrer, der wegen einer Sekunde Unaufmerksamkeit einen Fußgänger überfahren hat.

Hier geht es nicht nur um eine Irritation des Rechtsgefühls. Der BGH hatte den Paragrafen auf dem Tisch liegen, der eine härtere Sanktion möglich gemacht hätte. Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Mindeststrafe drei Jahre.

Aberwitzig ist die Begründung, mit der das Gericht die Rechtsvorschrift weggewischt hat: Hätte der Polizist ordnungsgemäß die Entscheidung eines Richters eingeholt, hätte auch der den Gewahrsam angeordnet - Jalloh wäre also so oder so in seiner Zelle verbrannt. Eine verwegene Behauptung. Es wäre ebenso naheliegend anzunehmen, dass der Polizist - sobald ein Richter im Spiel ist - die Zelle korrekt überwacht hätte. Dann hätte Jalloh überlebt.

Polizisten tragen große Verantwortung; wenn sie verantwortungslos den Tod eines Menschen verschulden, dann muss das ernste Konsequenzen haben. Diese Botschaft in die Reviere der Republik zu senden, hat der BGH versäumt."



Man kann nur hoffen, dass die ernsten Konsequenzen noch folgen werden und die versäumte Botschaft nachgeholt wird.
Denn, dass die bisherigen Signale, die gesetzt worden sind, dass Polizisten willkürlich handlen dürfen, ohne dafür bestraft zu werden, für unser Rechtssystem fatal ist, sollte für jeden Menschen mit einem Rechtverständnis unumstritten sein!


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 17:42
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:Hier ist noch ein Kommentar von Wolfgang Janisch von der Süddeutschen Zeitung
Die Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 StGB) ist als Notnagel charmant. Gegen den Dienststellenleiter Sch. aber wegen des Strafklageverbrauchs nutzlos. Und gegen die anderen Beamten vermutlich ebenso.

§ 239 StGB setzt Vorsatz voraus. Selbst wenn man eine (formelle) Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme annimmt, weil keine richterliche Entscheidung eingeholt worden war, bedeutet das noch nicht Vorsatz. Und erst recht nicht einen hinreichenden Tatverdacht für eine vorsätzliche Freiheitsberaubung.

Deshalb werden relativ wenige Polizisten wegen Freiheitsberaubung im Amt bestraft, auch wenn eine freiheitsentziehende polizeiliche Maßnahme rechtswidrig war. Da es quasi ihr Job ist, Menschen festzusetzen, ist der Nachweis eines Vorsatzes sehr schwer und die Gerichte sind dabei sehr vorsichtig. Sonst würde man den Polizeibeamten das Risiko der Rechtswidrigkeit aufbürden - als persönlich strafrechtlich vorwerfbare Schuld.

Angesichts des Zustandes von OJ (3,0 Promille Alkohol und diverse Drogen) tun sich die Gerichte wie der BGH zu Recht noch viel schwerer, eine Freiheitsberaubung in diesem Fall anzunehmen. Ich würde eine Verurteilung ohne Geständnis auch für sehr fragwürdig halten.
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:Wenn ich ehrlich bin, ist der letzte Absatz, den du geschrieben hast, totaler Quatsch!
Deine Ehrlichkeit in Ehren, aber ich bleibe deshalb bei meiner Einschätzung. Die Beweise/Indizien reichen nicht für einen hinreichenden Tatverdacht und damit für eine Anklageerhebung gegen die anderen mutmaßlich beteiligten Beamten aus.


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04.01.2018 um 17:45
Zitat von monstramonstra schrieb:Vor der Fesselung
Und welche Verletzungen hätte er sich tödlich vor der Fesselung machen können? Das kann ich nicht folgen. Ist einfach absurd. Dass du der Fall unbedingt wie das Gericht betrachten willst, ist offensichtlich. Einfach nur traurig


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 18:09
Zitat von TriciTrici schrieb:Und welche Verletzungen hätte er sich tödlich vor der Fesselung machen können?
Ganz theoretisch: Zum Beispiel mit dem Kopf gegen die Wand. Es gibt Zeugenaussagen, OJ habe beim Arzt seinen Kopf auf den Tisch geschlagen. Andere Zeugenaussagen widersprechen, so dass die Beweislage hier nicht eindeutig ist.
Zitat von TriciTrici schrieb:Dass du der Fall unbedingt wie das Gericht betrachten willst, ist offensichtlich. Einfach nur traurig
Und als Gericht ginge es mir nicht darum, auf Biegen und Brechen einen Angeklagten zu verurteilen weil er (vielleicht) rechtsextrem ist, sondern ich will als Richter allein aufgrund der Sach- und Beweislage davon überzeugt sein, dass und wie er die vorgeworfene Tat begangen hat und es vernünftigerweise nicht anders gewesen sein kann.

Oder wie würde es Dir gefallen, wenn Dich ein Gericht nach der Teilnahme an einer Demonstration gegen Rechts, bei der einige Teilnehmer Steine geworfen haben, wegen Landfriedensbruch verurteilt? Mit der Begründung, es gäbe zwar keine Beweise, Du hättest mit Deiner Anwesenheit die Gewalttaten gebilligt und den Gewalttätern erst die Möglichkeit gegeben, Steine zu werfen?


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 18:27
@monstra

Warum soll es sich nicht um ein Vertuschungsmord handeln?? Was haben die Beamten OJ überhaupt für eine Lektion zu erteilen? Das allein läuft ja wohl schon voll aus dem Ruder oder?
Oder glaubt irgend jemand, dass die Beamten ungestraft und unbeobachtet einen Bürger, egal welcher Hautfarbe und Nationalität bis zur Bewußtlosigkeit prügeln dürfen, ohne dass eine Gegenmaßnahme läuft? OJ hätte das sicher nicht auf sich beruhen lassen. Daher ist wohl von Anfang an, das Risiko einer Tötung eingegangen worden. Vielleicht war das die ja auch schlussendlich die Lektion die erteilt werden sollte. Eine grausame Tortur bis hin zum Tod, die durch ein Brand vertuscht werden sollte.

Anscheinend haben die Tatverdächtigen bei Oury Jalloh angenommen, er,der kleine Asylant, der Drogendealer, der nur geduldet wird, den man schubsen darf, wie man will.. dem wird niemand nachweinen.. Aber, da haben sie sich gewaltig verschätzt!

Dass Oury Jalloh nach seinem Tod ein solch starkes Band wie " Break the Silence" hervorbringen würde und darüberhinaus viele Unterstützer/Innen, die sich für einen "schwarzafrikanischen Bürger" interessieren würden, hätten sie wohl nicht in ihrer beschränkten Sichtweise und ihrem Beuteschema vermutet! Und das war von Anfang an der Fehler. Oury Jalloh hat viele Freunde und täglich kommen neue dazu!


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04.01.2018 um 18:45
Zitat von monstramonstra schrieb:Ganz theoretisch: Zum Beispiel mit dem Kopf gegen die Wand. Es gibt Zeugenaussagen, OJ habe beim Arzt seinen Kopf auf den Tisch geschlagen. Andere Zeugenaussagen widersprechen, so dass die Beweislage hier nicht eindeutig ist.
Ist Dir nicht klar, dass die Todesursache durch Expertise festgestellt werden kann? Anscheinend nicht.
Zitat von monstramonstra schrieb:sondern ich will als Richter allein aufgrund der Sach- und Beweislage davon überzeugt sein,
Du lässt Dich nur von Zeugenbeweise überzeugen, für Dich zählt nur das.
Zitat von monstramonstra schrieb:Oder wie würde es Dir gefallen, wenn Dich ein Gericht nach der Teilnahme an einer Demonstration gegen Rechts, bei der einige Teilnehmer Steine geworfen haben, wegen Landfriedensbruch verurteilt? Mit der Begründung, es gäbe zwar keine Beweise, Du hättest mit Deiner Anwesenheit die Gewalttaten gebilligt und den Gewalttätern erst die Möglichkeit gegeben, Steine zu werfen?
Tja bei einer Demonstration sind ja viele und verschiedene Leute involviert, fände es nicht gerecht, wenn ich nur wegen meiner Anwesenheit verurteilt würde, nein. Anders ist es aber wenn nur ich und paar Kollegen bei einem Mord anwesend wären, wo es festgestellt wurde, dass das Opfer durch Fremdeinwirkung starb, hier fände ich die Entscheidung des Gerichts doch plausibel und definitiv nicht so ganz verkehrt wie Dein Beispiel mit Landfriedensbruch.
Sorry aber gäbe es keine Expertise oder wäre die Frage eines Suizids offen, dann können wir vom Grundsatz in dubio pro reo reden. Der gilt nicht gleich, nur weil die Beamten dies bestreiten, gerade nicht weil es auch durch andere Methoden die Schuld bewiesen werden kann. Wenn Du auch, wie ich Jurist bist, ich hoffe nicht, dass Du den Weg zum Richteramt wählst.


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 19:01
Zitat von TriciTrici schrieb: Wenn Du auch, wie ich Jurist bist, ich hoffe nicht, dass Du den Weg zum Richteramt wählst.
Falls Du Juristin sein solltest, verbirgst Du das aber gut...
Zitat von TriciTrici schrieb:Ist Dir nicht klar, dass die Todesursache durch Expertise festgestellt werden kann?
OJ wurde zwei Mal obduziert. Die Todesursache ist - soweit ich weiß - nicht umstritten. Es war ein Hitzeschock aufgrund des Brandes. OJ starb definitiv durch das Feuer. Da er aber sehr schnell nach Ausbruch des Feuers gestorben ist (wenig Ruß in der Lunge), ist es theoretisch möglich (wenn auch nicht sehr wahrscheinlich), dass ihn die Person, die ihn angezündet hat, für tot gehalten hat.

Expertise kann aber nicht klären, wer OJ warum angezündet hat, ob und wie er zuvor misshandelt worden ist (oder sich selbst verletzt hat). Die Ermittlungen sind 2005 ausreichend hintertrieben und torpediert worden, es wurde gelogen und manipuliert, da kommt kein Gutachten durch.

Aber: Mangels einer Überidentifikation mit dem Opfer OJ verabschiede mich nun von hier.

Der Unterschied zwischen dem, was gewesen sein könnte (ja klar, es könnte ein Vertuschungsmord gewesen sein, es könnte aber auch eine fahrlässige Tötung gewesen sein), und dem was bewiesen oder evtl. durch weitere Ermittlungen beweisbar ist, interessiert die "Freunde" OJs nicht. Sie interessieren sich nicht für unangenehme Fakten. Vielmehr sind sie bereits von einer Wahrheit felsenfest überzeugt. Ok. Das ist Politik, Glaube oder Ideologie. Aber nicht Aufklärung.

Nur dann ist es auch nicht legitim, auf Entscheidungen des Rechtsstaats einzuprügeln, die man offensichtlich nicht versteht. Aus all dem speist sich der Furor gegen unseren Staat und seine Organe, der derzeit grassiert. Eine Folge: Faschistisches Denken und AfD-Erfolge. Die Nazis werden nicht weniger, seitdem die letzten echten Nazis verstorben sind.


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 19:18
@monstra

Fahrlässige Tötung, wie bei Hans Jürgen Rose und Mario Bichtemann? Siehst du wo das hinführt?

Verabschiede dich ruhig, obwohl ich mich nach wie vor für unangenehme Fakten interessiere, aber kann nicht sehen, wo die Justiz nach 13 Jahren Verschleppung und Vertuschung auf höchster Ebene irgendetwas zur Aufklärung oder zur Wahrheitdienung geleistet hätte. Ganz im Gegenteil..!

und du sagst dass wir "die Freunde OJs" den Rechtsstaat nicht kapieren??

Nee du, das will ich auch nicht kapieren, und werde ich auch niemals verstehen, wie mit unseren Grundrechten umgegangen und zum Teil mit Füßen getreten wird..!


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04.01.2018 um 19:40
@Trici

Was meinst du mit Quelle?

Glaubst du eine Polizeidienststelle mit angeschlossem Gewahrsam veröffentlicht Zahlen darüber wann, wo und warum eine Person, ggfls mit Helm, gefesselt wird?

Du kannst als Quelle meine Berufserfahrung nehmen, wenn du verstehst was ich meine!

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich bin der Meinung, dass im Fall OJ seitens aller zuständigen Behörden einiges falsch gelaufen ist!

Letztlich gilt für alle die Unschuldsvermutung, bis zum Beweis des Gegenteils!

Ein langer und schwieriger Weg!


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 19:52
Zitat von monstramonstra schrieb:OJ wurde zwei Mal obduziert. Die Todesursache ist - soweit ich weiß - nicht umstritten. Es war ein Hitzeschock aufgrund des Brandes. OJ starb definitiv durch das Feuer.
Daher ist Dein Beispiel mit der Selbstverletzung vor der Fesselung völlig irrelevant. Gefesselt hätte er nicht die Möglichkeit gehabt sich selbst zu verbrennen. Ein Gutachten wird auch das bestätigen können und nicht nur die Todesursache.
Zitat von monstramonstra schrieb:Expertise kann aber nicht klären, wer OJ warum angezündet hat
Ich sage nicht, dass es einfach ist! Aber es ist doch möglich, dass ein Richter dies anders sehen kann. Natürlich mit zahlreichenden Gutachten nicht nur über die Todesursache von OJ, sondern auch über die Widersprüche und Fehler im ursprünglichen Prozess.
Auch andere Zeugen könnten zur Aufklärung helfen und nicht nur die Beamten. Sagt Dir der Grundsatz der freien Beweiswürdigung nichts? Die Beweiswürdigung ist eine unreigene Aufgabe des Richters, dabei ist er nicht an gesetzliche Beweisregeln gebunden und hat nur seinem Gewissen verantwortlich ohne Willkür zu prüfen, ob er an sich mögliche Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht.
Der Grundsatz in dubio pro reo ist keine Beweisregel, sondern eine Entscheidungsregel. Er besagt nichts darüber, wie der Richter die Beweise zu würdigen hat.
Zitat von monstramonstra schrieb:Nur dann ist es auch nicht legitim, auf Entscheidungen des Rechtsstaats einzuprügeln, die man offensichtlich nicht versteht.
Und der Oberstaatsanwalt kann das auch nicht verstehen, der muss ganz dumm sein, weil er nicht sieht, dass eine Verurteilung unmöglich ist? Wahnsinn...


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04.01.2018 um 20:02
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Glaubst du eine Polizeidienststelle mit angeschlossem Gewahrsam veröffentlicht Zahlen darüber wann, wo und warum eine Person, ggfls mit Helm, gefesselt wird?
Klar! Das kann man in den Kriminalstatistiken nachsehen! Ob und wie die gefesselt werden natürlich nicht. Daher kann man se nur spekulieren
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb: kannst als Quelle meine Berufserfahrung nehmen, wenn du verstehst was ich meine!
welche Berufserfahrung hast Du denn um dies wissen zu können?


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Der Fall Oury Jalloh

04.01.2018 um 20:07
@Trici

Nicht jeder gefesselte hat eine Straftat begangen!

Ob du es glaubst oder nicht, es gibt Menschen die müssen zu ihrem eigenen Schutz gefesselt werden bevor sie eingewiesen werden!

Das taucht in keiner Kriminalstatistik auf!

Welche Berufserfahrung hast du denn so als Juristin vorzuweisen?

Der Hinweis auf meine Erfahrungen war nicht zu kryptisch als das du nicht dahinter kommen könntest! Das sollte dir als Information reichen, hoffe ich!


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Der Fall Oury Jalloh

05.01.2018 um 11:48
Fall Oury Jalloh Justiz bestraft Tipp-Geber nach Hinweis zu Feuertod – Quelle: https://www.mz-web.de/29433804 ©2018
Nach MZ-Informationen hat ein Mitarbeiter des Dessauer Landgerichtes 2013 und 2014 zweimal versucht, Strafanzeige gegen einen Polizisten zu stellen, der in der Todesnacht mit Jalloh befasst war. Nach Druck durch Vorgesetzte zog der Justizmitarbeiter seine Aussagen jedoch zurück.

Auslöser der Vorfälle war ein Brandversuch im Jahr 2013. Auf Betreiben der Initiative zum Gedenken an Jalloh stellte ein Brandsachverständiger damals nach, wie der Gefesselte 2005 ums Leben gekommen sein soll. Das Fazit des Experten: Ohne Einsatz eines Brandbeschleunigers sei das Feuer nicht erklärbar.

Die umfangreichen Medienberichte hatten Folgen: Der Gerichtsmitarbeiter erinnerte sich an ein Detail, das im ersten Gerichtsprozess um Jallohs Tod keine Erwähnung gefunden hatte. Einer der Polizisten soll früher jahrelang bei einer Dessauer Betriebsfeuerwehr gearbeitet haben. Aus Sicht des Gerichtsmitarbeiters hätte der Mann damit Fachwissen zum Einsatz von Brandbeschleunigern gehabt.


Diesen brisanten Verdacht trug der Justizmitarbeiter im November 2013 im Polizeirevier Dessau-Roßlau vor. Weil er betrunken war, schickten ihn die Beamten weg. Statt ihn jedoch in nüchternem Zustand erneut vorzuladen, machten sie Druck beim Landgerichtspräsidenten. Im April 2014 wiederholte der Justizmitarbeiter seinen Vorwurf in einer SMS an das Polizeirevier, erneut unter Alkoholeinfluss. Gegen den Tippgeber wurde ein Disziplinarverfahren wegen übler Nachrede eingeleitet, er zog seine Aussagen zurück. Als ihn im Oktober 2014 die Staatsanwaltschaft befragte, soll er - auch auf Anraten seines Anwalts - keine weiteren Aussagen gemacht haben.

Öffentlich wird der Fall, weil sich der Mann jetzt der Linken-Landtagsabgeordneten Henriette Quade offenbart hat. „Er räumt ein, dass er damals ein massives Alkoholproblem hatte. Aber er versteht ebenso wenig wie ich, warum seinen Aussagen nicht sofort nachgegangen wurde“, sagte Quade der MZ. Stattdessen soll der Polizist gewarnt worden sein. Polizeikollegen hätten ihm die belastende SMS übergeben, samt Namen des Absenders.
Meine Meinung:

Einerseits war der Umgang mit dem "Tippgeber" durch Polizei und Justiz sicher "suboptimal".

Andererseits jedoch: wenn der gesamte "Tipp" des Mitarbeiters darin bestand, darauf hinzuweisen, dass einer der Polizisten mal bei der Feuerwehr war und daher Kenntnisse über Brandbeschleuniger haben könnte, dann kann ich ein wenig auch verstehen, warum er nicht besonders ernstgenommen wurde:
- in meiner Umgebung zumindest gibt es viele Menschen, ich schätze mehr als die Hälfte meiner Freunde, die mal bei Feuerwehr oder THW waren oder noch sind. Das sind doch deshalb nicht alles gleich potentielle Brandmörder...
- tagtäglich führen Brandstifter weltweit vor, dass man keine Ausbildung haben muss, um einen Brand zu legen

Das von dem "Tippgeber" angeführte Indiz ist also extrem schwach und sicher nicht ausreichend, um einen so schwerwiegenden Vorwurf wie Mord darauf aufzubauen.


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