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Der Fall Oury Jalloh

528 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Tod, Ungeklärt, Verbrannt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Oury Jalloh

30.12.2017 um 00:33
Dieser Justizskandal ist schrecklich. Vor allem, weil man sieht, dass die Justiz alles tut um sein Fehler nicht zu anerkennen und das Recht nicht gewährleistet wird.

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist natürlich möglich wegen falsches Gutachten. Die Gene­ral­staats­an­walt­schaft ist davon überzeugt.
Wir müssen nur warten und hoffen, dass mehrere Gutachten gefertigt werden, indem ein Suizid von OJ komplett ausgeschlossen wird. Wäre echt toll wenn z.B. renommierte Experte aus anderen Länder sich auch damit beschäftigen.
Die Beweislage gegen Dritter wird allerdings schwieriger sein. Denn leider kann Herr. S durch das Verbot der Doppelbestrafung nicht mehr verurteilt werden.

Selbst wenn:
Zitat von monstramonstra schrieb:Das ist der Rechtsstaat. Der ist nicht immer gerecht.
das Leben wird ihn bestrafen, davon bin ich mir sicher.

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Der Fall Oury Jalloh

30.12.2017 um 14:20
Danke für dein Beitrag Trici!

Doch nun ergibt sich doch noch eine völlig andere Situation...

Es hat sich nämlich herausgestellt, dass nicht der Dienstgruppenleiter Sch. wegen Mordes angezeigt wurde, sondern Udo S. der Oury Jalloh auch am 7.1. 2005 festgenommen hatte.
Bei der Oury Jalloh- Initiave Online Seite bin ich gestern nacht noch mal akribisch durchgegangen, weil ich den Verdacht hatte, dass ich mich verlesen bzw mit den lauten S. durcheinander geraten sein könnte und siehe da... genauso stellte es sich dann auch heraus!

Seltsamerweise fangen die Nachnamen der Tatverdächtigen alle mit S. an. Unter anderem auch Mirko S., der bei seiner Ex-Geliebten damit geprahlt hatte, bei Oury Jallohs Tötung nachgeholfen zu haben. Das mit Mirko S. hatte ich schon mal gepostet. Für alle anderen hier noch einmal der Link dazu.

https://www.jungewelt.de/artikel/322544.verordneter-t%C3%A4terschutz.html?sstr=


Also Sorry, dass ich euch auf die falsche Fährte geschickt habe!!

Dadurch entfällt auch automatisch die Diskussion wegen dem Artikel 103 AbsatzGG.


Hier ist noch ein zusätzlicher Anhang zu der Anzeige wegen Mordes von der Oury Jalloh-Initiative. Da kann man anhand der Zeitabläufe sich selbst noch einmal ein Bild machen. Unter anderem ist auch ein Foto von der Stoff (Cord)hose abgebildet, (nennt sich bei der Beweisaufnahme Spur 1.1) die Oury Jalloh gegen seine ursprüngliche Jeanshose ausgetauscht wurde, ( etwas weiter runter scrollen..)

https://initiativeouryjalloh.files.wordpress.com/2017/12/pm-7-12-2017-anhang-anzeige-gba2.pdf


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Der Fall Oury Jalloh

30.12.2017 um 21:42
@MissTerry
Wie viele Verdächtige bleiben außer der "Herr S." der nicht mehr verurteilt werden kann?
Es gibt verschiedene Buchstaben, ist etwas verwirrt.


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 20:57
@MissTerry

Ich blicke noch durch und habe den Link des Ablaufprotokolls angeklickt!

Es gibt einige ungeklärte Fragen!

Warum brauchte der DGL S einen richterlichen Beschluss, um OJ einzusperren?

Gehst du tatsächlich davon aus, dass der DGL den S angerufen und diesen zur Polizeiwache beordert hat, um ihm dann die Zelle 5 aufzuschließen damit er das Feuer legt?


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 21:28
Um einen Bürger festzuhalten bzw einzusperren, ist eine richterliche Verfügung unabdingbar. Ein Polizist darf auf Verdacht jemanden festnehmen, aber festhalten darf nur der Richter. Denn, der Richter muss zum Beispiel auch unter anderem entscheiden, ob es sich bei dem Festgenommennen beispielsweise um einen psychisch gestörten Menschen handelt, der in die psychiatrische Klinik gehört statt Gewahrsam oder U-Haft.
Daher haben wir auch die Gewaltenteilung in unserem Rechtssystem: Judikative, Legistalive und Exekutive. Es soll uns vor willkürlichem Handeln der Legislative schützen!

http://www.jwilhelm.de/festnahme.pdf

GRUNDRECHTE
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG - (Fortbewegungs-) Freiheit der Person - i.V.m. Art. 104 GG - Freiheitsbeschrän-
kung und -entziehung; Artt. 16 Abs. 1 S. 2 (u. Abs. 2), 17 sächs.Verf.; Art. 5 EMRK (= Art. 6 EU-
Grundrechte-Charta = Art. II-66 EuVV) Beachte, nach Art. 104 Abs. 2 GG ist die Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheits
entziehung dem Richter vorbehalten; bei polizeilicher Festnahme ist
unverzüglich (spätestens bis Ablauf des nächsten Tages) eine richterliche
Entscheidung herbeizuführen (s.a. § 128 StPO) - s. BVerfG
E 105, 23 = NJW 2002, 316

Ich gehe tatsächlcih davon aus, Ja! Nach allen vorliegenden Fakten kann man nur zu diesem Ergebnis kommen, meiner Meinung nach.


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 21:43
@MissTerry

OJ war nicht festgenommen. Ich gehe von einer Ingewahrsamnahme nach Paragraf 22 SPolG aus.

Was du beschreibst ist Rechtstheorie!

Die polizeiliche und richterliche Arbeit käme zum Erliegen, wenn bei jeder Ingewahrsamnahme ein Richter entscheiden müsste!

Oftmals fällt der Grund der Maßnahme vor erreichen eines Richters weg!

Eine vorläufige Festnahme des OJ schließe ich aus,
weil offensichtlich keine Straftat vorlag die eine Verbringung in die Untersuchungshaft gerechtfertigt hätte!

Deine Theorie, dass ein DGL einem externen Zugang zum Gewahrsam gewährt, damit dieser ein Feuer legt ist nicht haltbar.

Das impliziert eine Menge Mitwisser! Das wäre nicht unter der Decke zu halten und von daher völlig abwegig!

Unbestritten ist im Fall OJ einiges schief gelaufen und stinkt zum Himmel!

Sollten die Unterstützer ähnliche Gedanken haben und ähnlich agieren wie du, dann spielt ihr dem System in die Hände und macht jede Aufklärungschance zunichte!


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 21:49
Die Theorie ist sicherlich nicht nur meine, und sicherlich bin ich auch nicht die erste, die sich solch ein Reim auf die Geschehnisse vom 7.1.2005 gemacht hat.

Wie agiere ich denn?

Bin ich zu offensiv, dass ich hier Namen nenne, die schon längst durch die Medien bekannt geworden sind?
Wenn ja, kann ich nur lachen...


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 21:51
@MissTerry

Namen sind Schall und Rauch!

Die Theorie passt nicht zur Realität.

Mit Realität meine ich tagtägliche Arbeitsabläufe bei der Polizei!


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 22:14
@ Ma_Ve

ich muss hier niemanden überzeugen. Aber da gibt es etliche Hinweise, dass mit den Arbeitsabläufen der Polizei nicht immer alles stimmt. Unter anderen jahrelang das Grundgesetz zu mißachten und willkürlich mit zivilen Bürgern zu verfahren...!

Ein Auszug von der neuen rheinischen Zeitung

"Im Polizeirevier war Oury Jalloh bereits bekannt. Seine, über die Leibesvisitation aufgefundene aufenthaltsrechtliche „Duldung“ genügte den beteiligten Polizeibeamten sowie dem Dienstgruppenleiter des Dessauer Reviers jedoch nicht. Dieser veranlasste eine ärztliche Untersuchung und Blutprobe gegen den Willen Oury Jallohs. Wider besseres Wissen attestierte der Polizeiarzt Hafttauglichkeit. Gewaltsam wurde Oury Jalloh in den Zellentrakt bugsiert und vorgeblich zu seiner eigenen Sicherheit an Händen und Füßen auf eine vermeintlich feuerfeste Matratze rücklings fixiert. Die diensthabenden Polizeibeamten handelten routiniert wider die vorgeschriebenen Gewahrsamsregeln: Statt den ihnen vollständig ausgelieferten, alkoholisierten und ob seiner widerrechtlichen Inhaftierung aufgebrachten Mann ständig zu beaufsichtigen, gingen sie ihrem gewohnten Dienst nach oder in die Kantine. Schließlich blieb sich der vorgeblich zu seiner eigenen Sicherheit in Gewahrsam festgehaltene Oury Jalloh über zwei Stunden – unterbrochen von unregelmäßigen Kontrollen – in der Zelle selbst überlassen."

"Polizeiliche Gewaltroutinen

An diesem rechtswidrigen polizeilichen Zwangs- und Gewalthandeln nahmen weder das Dessauer noch das Magdeburger Landgericht merklich Anstoß. Auch der 4. Strafsenat des BGH monierte im Revisionsverfahren diese Polizeipraxis nicht. Es blieb der Staatsanwaltschaft vorbehalten, am 13. März 2012 anzuregen, dem angeklagten Dienstgruppenleiter aufgrund der bisherigen Beweisaufnahme den rechtlichen Hinweis zu erteilen, es käme eine Bestrafung nicht nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge (ggf. fahrlässige Tötung) gemäß der Anklage, sondern wegen Köperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Todesfolge in einem minder schweren Fall in Betracht. Eine höhere Strafzumessung könnte demnach die Folge sein.
Nach der Strafprozessordnung (§ 265 Abs. 1 StPO) muss ein solcher Hinweis durch das Gericht erfolgen, da ansonsten nur die zur Anklage zugelassenen Strafrechtsbestimmungen zugrunde gelegt werden dürfen. Die Staatsanwaltschaft stellte fest: Es habe überhaupt kein Grund bestanden, Oury Jallohs Identität feststellen zu wollen und ihn dazu zwangsweise zu durchsuchen. Es habe ebenso kein Grund vorgelegen, ihn gewaltsam seiner Freiheit zu berauben und auf das Revier mitzunehmen. Für eine fortgesetzte Ingewahrsamnahme fehlte jede rechtliche Grundlage. Spätestens aber mit der Absicht des angeklagten Dienstgruppenleiters, Oury Jalloh bis zum Nachmittag gefesselt einzusperren, hätte er nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 38 Abs. 1 SOG LSA und § 163 c Abs. 1 StPO) unverzüglich einem Richter vorgeführt werden müssen, der über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung zu entscheiden gehabt hätte.

Auch dieses war, in Missachtung der Grundrechte Oury Jallohs, nicht erfolgt. Da für den zuständigen Dienstgruppenleiter eine zeitnahe Identitätsfeststellung möglich gewesen wäre und er bereits angelegte erkennungsdienstliche Unterlagen leicht hätte einsehen können, setzte die Staatsanwaltschaft ein vorsätzliches Handeln voraus. Warum sollte Oury Jalloh vorsätzlich der Freiheit beraubt worden sein? Über den Entzug der Freiheit und die Dauer der exekutiven Maßnahme entschied jedenfalls grundrechtswidrig kurzerhand die Dessauer Polizei selbst."

Die Strafkammer befand es für rechtens, den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, obwohl die Eintragungen polizeilicher Maßnahmen im Gewahrsamsbuchs ergeben hatten, dass im Verlauf von zehn Jahren seit 1995 bei keiner Festnahme je eine richterliche Entscheidung eingeholt worden war.

In der mündlichen Urteilsbegründung wird die schon gewohnheitsmäßige rechtswidrige Kollektivpraxis des Dessauer Polizeireviers, keine richterliche Anordnung bei mehrstündigen Inhaftierungen einzuholen, als Entlastungsgrund des Angeklagten vom Vorwurf der Freiheitsberaubung pervertiert."



Hier der Link

http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=19142 (Archiv-Version vom 08.01.2018)
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:ch gehe von einer Ingewahrsamnahme nach Paragraf 22 SPolG aus.
Diese juristische Theorie dürfte hiermit wohl vom Tisch sein...


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 22:16
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:bei polizeilicher Festnahme ist unverzüglich (spätestens bis Ablauf des nächsten Tages) eine richterliche Entscheidung herbeizuführen
Bis Ablauf des nächsten Tages muss der Richter entscheiden (sog. Richtervorbehalt). Im Umkehrschluss: Die Polizei darf eine Person ohne richterlichen Beschluss festnehmen und in Gewahrsam nehmen - zumindest für eine Nacht.

@MissTerry versucht fehlende Rechtskenntnisse mit Vehemenz auszugleichen. Ob das für die Initiative repräsentativ ist, vermag ich nicht zu beurteilen (zur Kritik an der Initiative siehe oben). Hilfreich wäre es aber für eine Diskussion, Tatsachen, rechtliche Erwägungen, einen Verdacht und Spekulationen zu trennen... ;-)

Aufgrund der bisher bekannten Tatsachen (bzw. der Angaben der beteiligten Beamten) ist es kaum möglich, einen Tatablauf für eine Ermordung OJ zu konstruieren. Das bedeutet nicht, dass OJ nicht ermordet worden sein könnte. Aber genauso wäre es möglich, dass OJ ohne jeden Tötungsvorsatz misshandelt worden war und man ihn in der irrigen Annahme, er sei (daran) verstorben, angezündet hat. Oder eine andere Form fahrlässiger Tötung vorliegt.

Ein Rätsel der Mordthese ist, warum das Feuerzeug nicht schon dabei beim Opfer drapiert wurde, sondern erst später urplötzlich auftauchte. Man müsste sich doch überlegt haben, wie man den Brand erklärt und dann gleich daran denken, wo man manipuliert. Auch die widersprüchlichen Angaben der Beamten sprechen eher dafür, dass zwar gewaltig was schief gelaufen ist, Planvolles Handeln sieht anders aus.


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 22:24
@MissTerry

Dein Auszug aus der rheinischen Zeitung spricht Bände!

Es ist überhaupt nichts vom Tisch!

Es kommt jeden Tag im polizeilichen Gewahrsam vor, dass Personen gefesselt an Händen und Füßen in der Zelle liegen! Manche sogar mit Schutzhelm, weil sie versuchen mit dem Kopf auf den Zellenboden zu schlagen!

Die rheinische Post hat keine Ahnung von Polizeiarbeit und was es alles gibt!

Der größte Teil der Bevölkerung haben davon ebenfalls keine Ahnung!

Ein großes Manko, wenn man im Fall OJ den Überblick behalten will.


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 22:28
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:Die Staatsanwaltschaft stellte fest: Es habe überhaupt kein Grund bestanden, Oury Jallohs Identität feststellen zu wollen und ihn dazu zwangsweise zu durchsuchen. Es habe ebenso kein Grund vorgelegen, ihn gewaltsam seiner Freiheit zu berauben und auf das Revier mitzunehmen. Für eine fortgesetzte Ingewahrsamnahme fehlte jede rechtliche Grundlage.
Ein zustimmender richterlicher Beschluss wäre ebenfalls rechtswidrig gewesen, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Ingewahrsamnahme von vornherein gar nicht vorgelegen haben. Wenn es keinen Grund (nicht keine Rechtsgrundlage, die gibt es ja und ist benannt worden) gab, OJ festzunehmen und festzuhalten, dann hätte er nicht festgenommen werden dürfen. Ich vermag aber nicht zu beurteilen, ob eine Selbst- oder Fremdgefährdung vorlag, die das zur Gefahrenabwehr gestattet hätte. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass die gute alte "Ausnüchterungszelle" durchaus Tradition bei der Polizei hat.

Kurz und gut: Der formelle Richtervorbehalt und die Tatbestandsvoraussetzungen einer Ingewahrsamnahme sind zu unterscheiden.

Für die Mordthese ist das aber weniger von Belang.


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 22:34
Die Einzelheiten des Polizeigewahrsams sind (der Föderalismus lässt grüßen) in den Polizeigesetzen der Bundesländer bzw. den dortigen Gesetzen über Sicherheit und Ordnung geregelt. Sachsen-Anhalt hat auch so ein Landesgesetz.

Meistens ist in den Landesgesetzen bestimmt, dass die in Gewahrsam genommene Person unverzüglich einem Richter vorzuführen ist zwecks Entscheidung über die Fortsetzung des Gewahrsams. Nach der Rechtsprechung heißt „unverzüglich“ bis spätestens zum Ablauf des nächsten Tages.


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 22:41
@monstra
Zitat von MissTerryMissTerry schrieb:Spätestens aber mit der Absicht des angeklagten Dienstgruppenleiters, Oury Jalloh bis zum Nachmittag gefesselt einzusperren, hätte er nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 38 Abs. 1 SOG LSA und § 163 c Abs. 1 StPO) unverzüglich einem Richter vorgeführt werden müssen, der über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung zu entscheiden gehabt hätte
so viel zu fehlenden Rechtskenntnissen kontra Vehemenz!

da ich keine Informationen unterschlage, so wie du es tust, Beispiel, den Hinweis mit Mirko S. zB ignorieren, oder so wie es die Staatsanwaltschaft tut, komme ich natürlich zu anderen Ergebnissen, ist logisch!

Die maßgeblichen Hinweisgeber wurden im Gegenteil sogar noch abgestraft und eingeschüchtert, um sie von der Aussage gegen MS abzubringen. Das ist nicht grade die sauberste Art zu ermitteln, um es nett zu formulieren und bedarf weiterer Aufklärung!


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Der Fall Oury Jalloh

02.01.2018 um 22:51
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Es kommt jeden Tag im polizeilichen Gewahrsam vor, dass Personen gefesselt an Händen und Füßen in der Zelle liegen! Manche sogar mit Schutzhelm, weil sie versuchen mit dem Kopf auf den Zellenboden zu schlagen!
Sorry aber nein. In Deutschland kann man froh sein, dass es nicht idR so läuft. Ich glaube es Dir, die Polizei folgt nicht alles wie es nach Gesetz sein soll (sieht man in diesem und vielen Fälle) Aber gefesselt an Händen und Füßen? Nein, das ist nicht tägliche Routine. Nicht mal in meinem Land, wo die Justiz thausend mal "schlimmer" ist passiert sowas. Da könntest Du ruhig Angst haben, dass Deine Menschenrechte nicht gewährleisten werden und glaube es mir, da ist es nicht schön in Knast!

Der Fall OJ ist heute nach dem deutschen Recht eigentlich unvorstellbar.
Zitat von monstramonstra schrieb:Aufgrund der bisher bekannten Tatsachen (bzw. der Angaben der beteiligten Beamten) ist es kaum möglich, einen Tatablauf für eine Ermordung OJ zu konstruieren.
Und Zeugenbeweise sollen glaubwürdiger als Sachbeweise sein? Nicht zwingend. Menschen können lügen, zahlreichende Expertisen viel weniger. Klar ist es gut möglich die Ermordung zu konstruieren.
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber genauso wäre es möglich, dass OJ ohne jeden Tötungsvorsatz misshandelt worden war und man ihn in der irrigen Annahme, er sei (daran) verstorben, angezündet hat. Oder eine andere Form fahrlässiger Tötung vorliegt.
Eine Expertise kann diese These komplett widerlegen.


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Der Fall Oury Jalloh

03.01.2018 um 07:57
@MissTerry

Deine Vehemenz lässt nicht nach, bei gleichzeitigem Mangel an Rechtskenntnissen.

Die Identität von OJ stand fest, insofern kommt die Formvorschrift aus 163 c StPO nicht zur Anwendung.

OJ war zur Ausnüchterung etc. in Gewahrsam genommen.

Er hatte Drogen und Alkohol im Körper!

Eine Vorführung beim Richter kommt in diesem Zustand nicht in Betracht. Nach erfolgter Ausnüchterung hätte die Entlassung aus dem Gewahrsam gestanden, weil der Grund der Maßnahme weggefallen ist.

@Trici

Sorry, aber doch.

Es kommt täglich vor, dass Menschen an Händen und Füßen gefesselt im Gewahrsam verbringen, weil es zum eigenen Schutz der Person oder zum Schutz anderer Personen erforderlich ist!

Natürlich passiert das nicht täglich in jedem Polizeibezirk bzw täglich in jedem Gewahrsam. Aber irgendwo in Deutschland passiert es täglich.


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Der Fall Oury Jalloh

03.01.2018 um 09:51
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Es kommt täglich vor, dass Menschen an Händen und Füßen gefesselt im Gewahrsam verbringen, weil es zum eigenen Schutz der Person oder zum Schutz anderer Personen erforderlich ist!
Ob und unter welchen Voraussetzungen das zulässig ist - und wann nicht, ist hier nicht das Thema. Wenn im Falle OJ Gerichte zu der Ansicht gekommen sind, seine Ingewahrsamnahme sei nicht rechtswidrig gewesen und die StA Dessau 2012 eine andere Auffassung vertreten hat, dann zeigt das, dass der Fall rechtlich unterschiedlich bewertet werden kann.

Klar kann man angesichts des darauffolgenden Todes die Ansicht vertreten, OJ sei in bewusst diskriminierender Absicht festgenommen worden. Aber so einfach ist die Sach- und Rechtslage nicht.
Zitat von TriciTrici schrieb:Der Fall OJ ist heute nach dem deutschen Recht eigentlich unvorstellbar.
Wenn die Festnahme gemeint ist: Nein. Wenn der Tod gemeint ist: Leider nein. So ein Fall kann wieder passieren. Aber Deutschland ist kein Polizei- sondern ein Rechtsstaat, so dass so ein Fall zum Glück sehr, sehr selten vorkommt. Und die öffentliche Diskussion über den Fall OJ trägt dazu bei.
Zitat von TriciTrici schrieb:Eine Expertise kann diese These komplett widerlegen.
Welche Expertise? Meine These beruht auf den bekannten Tatsachen. Dazu gehören auch die Zeugenaussagen der beteiligten Polizisten. Ich glaube ihnen nicht, aber ich kann bisher nicht beweisen, ob und welche Unrechtsabrede zum Nachteil von OJ von wem getroffen worden und welche Personen welche Tatbeiträge geleistet haben.

So lange muss ich auch von anderen Szenarien ausgehen, z.B. Misshandlung bis zur Bewusstlosigkeit mit irrtümlich angenommener Todesfolge und anschließender Vertuschung durch den Brand. Genauso möglich ist Mord durch Inbrandsetzung zur Vertuschung einer Straftat, ggf. grausam, wenn der/die Täter wussten, das OJ noch lebte. Möglich auch, dass OJ nicht misshandelt wurde, sondern sich die Verletzungen selbst beigebracht hat und einer der Beamten aufgrund der vorhergehenden Fälle Panik bekam und meinte, den Tod als Suizid tarnen zu müssen.

Auf das späte Auftauchen des Feuerzeuges, das gegen einen planvollen Mord bzw. ein planvolles Nachtatverhalten am Todestag spricht, habe ich schon hingewiesen.


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Der Fall Oury Jalloh

03.01.2018 um 10:02
@monstra

Es geht mir ausschließlich, um die Grundmassnahme der Ingewahrsamnahme!

Die war auf jeden Fall rechtmäßig und erfolgte aus Gründen der Gefahrenabwehr und nicht aus Gründen der Strafverfolgung!

Die Fesselung an Händen und Füßen ist ausschlaggebend für den Fall.

Ohne die Fesselung wäre der Fall deutlich anders. Erst dadurch kommen Dritte für die Entzündung eines Feuers in Betracht.

Die Theorie seitens der Behörden, OJ könne sich aus der Tasche ein Feuerzeug gezogen haben, wird wegen der Fesselung unglaubwürdig.


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Der Fall Oury Jalloh

03.01.2018 um 10:36
Ob OJ in Gewahrsam genommen und gefesselt werden DURFTE - und auf welcher Rechtsgrundlage - halte ich vorliegend nicht für relevant.

OJ wurde in Gewahrsam genommen und unstreitig auf einer schwer entflammbaren Matratze mit einem feuerfesten Überzug an Händen und Füßen gefesselt. Punkt. Die These der Selbstverbrennung mittels Feuerzeug ist angesichts dieser Umstände schlüssig nicht erklärbar.


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