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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2022 um 19:37
Zitat von LentoLento schrieb:Dieser Fall sagt mir eins, wenn ich in Verdacht gerate, sage ich erstaml gar nichts. Das kann am dann später gezielt über den Anwalt machen. Das ist auch Anwaltslatein, auch Unschuldige (was hier mittleweile auch wahrscheinlich ist) reden sich bei solchen Verhören um Kopf und Kragen.
Mit "Anwaltslatein" suggerierst du das Gegenteil von dem, was du vermutlich zum Ausdruck bringen möchtest, siehe Anglerlatein, Jägerlatein, usw.

Was wäre denn an Haftentschädigung zu erwarten? In Deutschland ist das ja nicht so dicke ....

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21.08.2022 um 19:45
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Was wäre denn an Haftentschädigung zu erwarten? In Deutschland ist das ja nicht so dicke ..
Hab das ausgerechnet. Sind genau 368700 Euro. In den USA wäre das sicherlich mehr.


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21.08.2022 um 19:47
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Was wäre denn an Haftentschädigung zu erwarten? In Deutschland ist das ja nicht so dicke ....
Rein theoretisch 75 € pro tag. G war jedoch angestellt, da wird schon mehr zusammen kommen, außerdem müssen die fehlenden Rentenbeiträge über 14 Jahre nachgezahlt werden.


Aber andere Länder zahlen bis zu 1000€ pro Tag, was auch durchaus berechtigt ist. Man muss auch bedenken, laut aktuelle Rechtspechung des BAG stehen einer Pflegekraft, welche 24 h zur Verfügüng stehen muss 24 h * Mindeslohn pro Tag zu, das wäre aktuell knapp 300€ / Tag. Die 75€/Tag sind ein Witz.


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21.08.2022 um 19:55
@Lento

So wie ich das aber verstanden habe, würde zu der Haftentschädigung von 75 Euro pro Tag noch der Verdienstausfall hinzugerechnet werden. Die 75 € verstehen sich meines Wissens nach als Schmerzensgeld.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2022 um 19:57
@LaBaLiLaDy
@Lento

Danke.

Nur den Verdienstausfall und Rentenbeiträge zu entschädigen, abzgl. Kost und Logis, ist wahrlich ein Witz. Was ist mit der Freizeit, die er im Knast verbringen musste, ohne Frau und Kinder, keine Feiern, Ausflüge und Urlaube, was ist damit? Dieser immaterielle Schaden ist an Wert nicht zu beziffern und sollte trotzdem zu einer hohen Summe führen!


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21.08.2022 um 20:05
@Cpt.Germanica
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Nur den Verdienstausfall und Rentenbeiträge zu entschädigen, abzgl. Kost und Logis, ist wahrlich ein Witz. Was ist mit der Freizeit, die er im Knast verbringen musste, ohne Frau und Kinder, keine Feiern, Ausflüge und Urlaube, was ist damit?
Das wird ja durch die Entschädigung abgegolten. Der Verdienstverlust und die Rentenbeiträge kommen noch on Top. Das heißt Herr Genditzki kann nach seinem Freispruch 368700 € + Verdienstausfall und Rentenbeiträge geltend machen.
Allerdings finde ich es auch ne Frechheit, dass Kost und Logis noch abgezogen wird.


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21.08.2022 um 20:22
Zitat von LentoLento schrieb:Dieser Fall sagt mir eins, wenn ich in Verdacht gerate, sage ich erstaml gar nichts.
Das nützt aber dann nichts, wenn man, wie beispielsweise auch im Fall Bence Toth geschehen, zunächst lediglich als Zeuge vernommen wird und da bereits Handlungen vornimmt, die einen dann erstmals in Verdacht bringen. So ähnlich war es ja auch bei MG.

Am Abend des 28.10.2008, als der Pflegedienst die Tote gefunden hatte und die Polizei in der Wohnung war, war noch nicht die Rede von einem Gewaltverbrechen. LK wurde erst am Folgetag obduziert, und da wurde Tod durch Ertrinken, vermutlich durch einen Unfall verursacht, angenommen. Dass aufgrund der Endlage der Leiche und anderer Umstände kein Unfall anzunehmen sein könnte, wurde erst am 17.11. durch den Gutachter Prof. Keil anlässlich einer Besichtigung des Fundortes/der konkreten Örtlichkeiten festgestellt.

Begründeten Anlass, eine Todesursache durch Fremdeinwirkung anzunehmen, hatte die Polizei also erst ab 17.11. Zu diesem Zeitpunkt war MG noch Zeuge. Beschuldigter wurde er erst ab 24.11. Aufgrund von Äußerungen und Handlungen, die er schon vorher, etwa am Abend des 28.10. in der Wohnung oder bei seiner Zeugenvernehmung am 14.11. getätigt hatte, hatte er sich verdächtig gemacht. Im einzelnen ist das im Urteil aufgeführt (zB unaufgefordertes Überreichen des geschenkten Schmucks und des Edeka-Kassenzettels vom Nachmittag an die Polizei am 28.10. in der Wohnung, als noch niemand von einer Straftat ausging etc).

Die Äußerungen und Handlungen, die man vorgenommen hat, bevor man überhaupt als Beschuldigter geführt und vernommen wird, etwa im Rahmen einer Zeugenvernehmung, müssen also keinesfalls unbedeutend sein.


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21.08.2022 um 20:56
Danke für die Klarstellung @LaBaLiLaDy! 👍
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das nützt aber dann nichts, wenn man, wie beispielsweise auch im Fall Bence Toth geschehen, zunächst lediglich als Zeuge vernommen wird und da bereits Handlungen vornimmt, die einen dann erstmals in Verdacht bringen.
Der war ja so selbstsicher seinen Anwalt sogar wieder heim zu schicken, während er schon seit Stunden vernommen wurde.

Unabhängig davon muss ich doch auch als Zeuge das Recht haben nur mit Anwalt auszusagen?


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21.08.2022 um 21:27
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Unabhängig davon muss ich doch auch als Zeuge das Recht haben nur mit Anwalt auszusagen?
So ist es. Ich kann das dann auch recht gut begründen, da kann ich dann ganz einfach auf G verweisen, wie übel ihm mitgespielt wurde.
Zitat von LentoLento schrieb:Außerdem war das Bein nie im Wasser, bei einem Ertränkungsversuch auch eher unwahrscheinlich. Man sollte vielleicht versuchen dann mal den Ertränkungsversuch unter diesen Bedingungen nachzustellen und dessen Wahrscheinlichkeit zu schätzen, das wäre der erste Schritt der StA, wenn sie weiter bei der Ansicht bleibt. Erst dann kann man die Wahrscheinlichkeiten ins Verhältnis setzen, was im ersten Verfahren nicht erfolgte, weil die Gutachter von einer Unmöglcihkeit eines Unfalles ausgingen, was sich nun als Falsch rausgestellt hat.
Das sind nicht nur die einzigen Dinge, welche von Seiten der StA nachzuweisen sind. Natürlich ist die Frage zu klären, wie man eine 74kg schwere Person ohne jegliche Spuren zu hinterlassen in das Badezimmer stemmen können soll. G war Hausmeister. Dort verrichtet man zwar etwas körperliche Arbeit, aber mit relativ wenig körperlichen Kräften. Ganz anders wäre es für jemanden zu sehen, der auf dem Bau arbeitet und täglich 50 kg Zementsäcke schleppt. Bisher waren das reine Hirngespinste von Schreibtischtätern, die leider nicht im Ansatz überprüft wurden. Ich denke Frau Rick wird da nicht locker lassen (sollte es wider erwarten darauf noch ankommen).


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21.08.2022 um 21:34
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Unabhängig davon muss ich doch auch als Zeuge das Recht haben nur mit Anwalt auszusagen?
Ja, da findet man einiges im Netz unter „Zeugensbeistand“, auch wer dafür die Kosten trägt. Nach wie vor, also ob mit oder ohne Anwalt, bleiben aber die gesetzlichen Aussagepflichten und Zeugnisverweigerungsrechte (über letztere ist der Zeuge bereits durch Ermittler oder das Gericht zu informieren) bestehen.

Bei den allermeisten Zeugen besteht allerdings kaum die Gefahr, dass sie sich durch ihre Aussagen selber zum Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens, zu dem sie befragt werden, machen. Die meisten Zeugen werden natürlich schlicht zur Aufklärung einer Straftat befragt und tragen dazu generell auch gerne bei, weil sie wissen, dass die Ermittlungsbehörden auf ihre Hilfe angewiesen sind. WENN ein Zeuge zum Beschuldigten wird, dann meist wegen eigener Straftat wie vorsätzlich Falschaussage, Meineid oder ggf. auch Strafvereitelung.

MG hätte, bevor er am Abend des 28.10. in der Wohnung von LK erschien und der anwesenden Polizei unaufgefordert den Kassenbon und den ihm von LK geschenkten Schmuck übergab, halt besser einen Anwalt gefragt….


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21.08.2022 um 21:52
Nachtrag: Persönlich ist mir nicht ganz klar, wozu regelmäßig ein Zeugenbeistand nötig sein soll.

Wenn ich eine strafgerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Ladung erhalte, wonach ich als Zeuge im Verfahren xyz zu dem und dem Thema aussagen soll, und wenn ich genau weiß, dass ich just zu dem Thema Dreck am Stecken habe, sprich irgendwie in die Straftat involviert bin, mache ich schlicht von meinem Zeugnisverweigerungsrecht, wonach sich niemand selber belasten muss, Gebrauch, fertig. Über meine Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte werde ich ja durch die Behörden belehrt.


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21.08.2022 um 22:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Am Abend des 28.10.2008, als der Pflegedienst die Tote gefunden hatte und die Polizei in der Wohnung war, war noch nicht die Rede von einem Gewaltverbrechen. LK wurde erst am Folgetag obduziert, und da wurde Tod durch Ertrinken, vermutlich durch einen Unfall verursacht, angenommen. Dass aufgrund der Endlage der Leiche und anderer Umstände kein Unfall anzunehmen sein könnte, wurde erst am 17.11. durch den Gutachter Prof. Keil anlässlich einer Besichtigung des Fundortes/der konkreten Örtlichkeiten festgestellt.

Begründeten Anlass, eine Todesursache durch Fremdeinwirkung anzunehmen, hatte die Polizei also erst ab 17.11. Zu diesem Zeitpunkt war MG noch Zeuge. Beschuldigter wurde er erst ab 24.11. Aufgrund von Äußerungen und Handlungen, die er schon vorher, etwa am Abend des 28.10. in der Wohnung oder bei seiner Zeugenvernehmung am 14.11. getätigt hatte, hatte er sich verdächtig gemacht. Im einzelnen ist das im Urteil aufgeführt (zB unaufgefordertes Überreichen des geschenkten Schmucks und des Edeka-Kassenzettels vom Nachmittag an die Polizei am 28.10. in der Wohnung, als noch niemand von einer Straftat ausging etc).
Du solltest wissen, es spielt bei solchen Betrachtungen der aktuelle Ermittlungsstand keine Rolle, sondern nur, was derjenigen annehmen durfte. Da G die Schlüssel abzugeben hatte und ihm mitgeteilt wurde, dass die Wohnung versiegelt wurde, werden NEUTRALE Richter schon annehmen, dass er durchaus annehmen durfte, dass ein Kapitaldelikt vorliegt. Ich persönlich hätte es jedenfalls angenommen.

Ich will Dich auch noch einmal Deinen Beitrag erinnern:
Zitat von AndanteAndante schrieb am 14.01.2019:Wenn wie im Fall Genditzki die Sache ziemlich klar ist, die Anwältin (in diesem Fall Regina Rick) aber gleichwohl mit großem Tamtam, Einspanning von Abgeordneten und Pressekonferenzen Geldspenden für ein aussichtsloses Wiederaufnahmeverfahren an Land ziehen will, sieht die Sache schon merkwürdig aus.

Richtig, Anwälte sind wichtig und natürlich in einem Rechtsstaat unverzichtbar. Allerdings steuern sie in bestimmten Fällen auch ganz bewusste die öffentliche Meinung, und in einigen Fällen nur für Experten durchschaubar falsch bzw. im eigenen Publicityinteresse, was Medienkonsumenten aber leider nicht durchschauen und dadurch prompt wieder einmal in ihrer Auffassung über die furchtbare Justiz bestärkt werden.
Ich denke vor einem solchen Hintergrund sollte man mit Einschätzungen schon etwas vorsichtiger sein und vielleicht auch mal die Argumente der anderen Seite beachten.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bei den allermeisten Zeugen besteht allerdings kaum die Gefahr, dass sie sich durch ihre Aussagen selber zum Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens, zu dem sie befragt werden, machen. Die meisten Zeugen werden natürlich schlicht zur Aufklärung einer Straftat befragt und tragen dazu generell auch gerne bei, weil sie wissen, dass die Ermittlungsbehörden auf ihre Hilfe angewiesen sind. WENN ein Zeuge zum Beschuldigten wird, dann meist wegen eigener Straftat wie vorsätzlich Falschaussage, Meineid oder ggf. auch Strafvereitelung.
Das mag richtig sein. Aber man darf nicht vergessen, solche Fälle wie diesen bzgl. dem WAA mit der fehlerhaften und schleppenden Bearbeitung durch die Gerichte tragen nicht gerade zum Ansehen der Justiz bei. Dass das LG ein Jahr nicht tätig war und dann auch noch rechtlich fehlerhaft entschieden hatte, fällt auf den Staat zurück, der nicht in der Lage ist, die Justiz ausreichend mit Richtern auszustatten. Und dieses Problem wird in der nahen Zukunft sich noch massiv verstärken, da die geburtenstarken Jahrgänge sich verabschieden. Das wird die Qualität der Rechtsprechung noch weiter verringern. Fischer hatte mal schon die aktuelle Überlastung des BGHs angesprochen, in Zukunft wird das weitaus schlimmer. Ganz abgesehn davon, dass es hier erst Spenden waren, welche das nötige Geld für die Gutachten zusammen kamen, eigentlcih ein Unding, da sind einige andere Länder (USA) fortschrittlicher.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nachtrag: Persönlich ist mir nicht ganz klar, wozu regelmäßig ein Zeugenbeistand nötig sein soll.
Ich denke, das solltest Du dem Betroffenen selber überlassen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2022 um 22:12
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, das solltest Du dem Betroffenen selber überlassen.
Ich habe nichts anderes zum Ausdruck gebracht, indem ich sehr bewusst das Wort „Persönlich“ gebraucht habe.
Ich gönne auch der Anwaltschaft ein reichhaltiges Betätigungsfeld als Zeugenbeistände. Allerdings ist da die Kostenfrage, die bedacht werden sollte. Grundsätzlich muss man seinen Zeugensbeistand selber bezahlen. Nur in Ausnahmefällen (etwa § 68 b StPO) wird dem Zeugen auf Staats-, sprich Steuerzahlerkosten ein Beistand beigeordnet.


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22.08.2022 um 10:53
Ich habe mir den OLG-Beschluss vom 23.09.21 (im Wiki verlinkt) angesehen. Mittlerweile denke ich, eine Verurteilung wegen Mordes wird sich nicht halten lassen. Dennoch gehe ich weiterhin davon aus, dass M. Genditzki für den Tod von L. Kortüm verantwortlich ist.

Zu den neuen Gutachten zum Todeszeitpunkt: Die Verteidigung hat hierfür drei Sachverständige herangezogen:
1. Herrn Prof. Dr. Hansen (thermodynamisches Gutachten),
2. Frau Prof. Dr. M. (Gutachten zum Todeszeitpunkt auf der Grundlage des thermodynamischen Gutachtens, Berechnungen mit unterschiedlichen Methoden, u. a. auf der Grundlage der Methode der finiten Elemente),  
3. Herrn Prof. Dr. P. (Gutachten zum Todeszeitpunkt aufgrund medizinisch-pathologische Aspekte).

Zitate daraus (Quelle ist der OLG-Beschluss):
so zu einem "möglichen Todeszeitpunkt ... gegen 17.00 Uhr
Bei Anwendung der "Nomogramm-Methode von Henßge" liege ein "Todeszeitpunkt von 4,5 bis 5 Stunden vor der Messung der Körpertemperatur nahe.

Die Temperatur wurde gegen 21.15 Uhr gemessen (zu dem Zeitpunkt wurde jedenfalls auch die Wassertemperatur gemessen). Das ergibt einen Todeszeitpunkt zwischen 16.15-16.45 Uhr.

Frau Prof. Dr. M:
Todeszeitpunkt wäre daher 15.27 Uhr bzw. 16.51 Uhr. Aufgrund bestehender Unsicherheiten müsse jedoch "eine Fehlerbreite von wenigen Stunden in Anschlag" gebracht werden.
Zusammenfassend kommt die Sachverständige zu dem Ergebnis, dass "sämtliche uns bekannten Anknüpfungstatsachen für einen Todeseintrittszeitpunkt von deutlich nach 15.00 Uhr [sprechen], selbst unter Berücksichtigung der ungünstigsten Abschätzungen".
Nun ziehen wir die Erkenntnisse aus früheren Gutachten mit heran. Aus dem Strafurteil des LG München II aus 2012:
Die beiden Kopfschwartenhämatome müssten daher vor dem Hineinkommen in die
Badewanne verursacht worden sein. Diesen überzeugenden Ausführungen hat sich die
Kammer angeschlossen.
(Seite 77)
... eine Einblutung in einer derartigen Größe eine gewisse Zeit benötige, um sich auszubreiten, d.h. um „einzubluten", was nach dem Ertrinken aufgrund des Kreislaufstillstandes nicht mehr möglich sei. Die Zeitspanne des Ertrinkungsvorgangs reiche für eine derartige Einblutung nicht aus.
(Seite 77).

Es muss also etwas Zeit zwischen Prellung und Ertrinken liegen, damit die Hämatome sich überhaupt ausbilden können. LK wird also nicht in die volle Badewanne gestürzt sein.

Die Strafkammer ging auch zu Recht davon aus, dass die Kopfschwartenhämatome bei einem Unfall vor dem Sturz in die Wanne entstanden sein müssen. Die damit einhergehende Bewusstlosigkeit, die eine Selbstrettung verunmöglichte, müsste wiederum beim oder direkt nach dem Wannensturz eingetreten sein. So ergab sich das Erfordernis Prellung-Wannensturz-Bewusstlosigkeit-Ertrinken in direkter zeitlicher Abfolge. Durch die Computersimulation sei dieses Erfordernis nach Auffassung der Verteidigung erbracht. Das bezweifle ich, ich halte die Sturzsimulation für unvollständig und angreifbar, was bei den Gutachten zum Todeszeitpunkt nicht der Fall ist. Die erscheinen mir schlüssig. Es kommen aber weitere Gesichtspunkte hinzu, die bisher nicht berücksichtigt wurden.

LK ist nicht in die volle Wanne gestürzt. Der Wasserhahn muss bei einem Unfall vorher aufgedreht gewesen sein, denn durch den Sturz ist die alte Dame bewusstlos geworden und konnte sich nicht mehr retten, den Wasserhahn aber auch nicht mehr betätigen.

Damit die erforderliche Zeit zwischen dem Einbluten und dem Tod gegeben ist, muss LK bei einem Unfall in die noch leere oder fast leere Wanne bei geöffneten Wasserzulauf gefallen sein.
Dagegen spricht, dass dann weitere Verletzungen zu erwarten gewesen wären, die sie nicht hatte:
Gesetzt den Fall, zum Zeitpunkt des Sturzes habe sich kein oder nur sehr wenig Wasser in der Wanne befunden, so wären zudem Verletzungen im Gesicht zu erwarten gewesen, wenn auch nicht zwingend
(Seite 58).

Wenn Frau Kortüm bei einem Unfall den Hahn nach dem Sturz nicht mehr betätigte, gilt dieser Zustand für den durchgehenden Wasserzulauf seit dem Sturz:
die Aussage der Zeugin Stenpaß, welche die Geschädigte um 18.30 Uhr auffand und berichtete, dass aus dem Wasserhahn noch "leicht" Wasser in die Wanne nachlief, bevor sie den Hahn abdrehte
Quelle: OLG-Beschluss

Wenn das Wasser also sehr langsam erst einlief (damit die notwendige Einblutungszeit erreicht wird und weil Frau Kortüm den Hahn wegen Bewusstlosigkeit nicht mehr betätigte) und die Wanne noch leer war, dann ergibt sich rückgerechnet (unter Berücksichtigung von Toleranzzeiten) für das in-die-Wanne-kommen wieder ein Zeitpunkt, zu dem MG noch in der Wohnung war. Entscheidend ist also die Dauer des Wassereinlaufs bis zum Pegelstand, der für das Ertrinken reicht, bei nur leicht aufgedrehtem Wasserhahn.

Eine Stunde würde ich dafür schon veranschlagen. Dann stimmen zwar die neuen Gutachten, aber MG hat Frau K. dennoch auf dem Gewissen, er hat sie allerdings in eine leere Wanne gelegt, den Hahn nur leicht aufgedreht und ist dann gegangen.

Wenn er dachte, dass sie bereits tot ist, und das kann man dann nicht mehr ausschließen (es ist sogar recht wahrscheinlich), dann entfiele das Verdeckungsmerkmal. Gehandelt hat er ursprünglich in Körperverletzungsabsicht. Wenn er dachte, dass sie durch seine Schläge auf den Hinterkopf gestorben sei und er dies verdecken wollte, war es kein Mord und die Strafe würde entsprechend geringer ausfallen.
Egal, wie das Wiederaufnahmeverfahren ausgeht, MG wird mMn. wohl nicht zurück ins Gefängnis müssen.


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22.08.2022 um 12:32
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Unabhängig davon muss ich doch auch als Zeuge das Recht haben nur mit Anwalt auszusagen?
Klar, hast du.

Du hast sogar das Recht, gar nicht auszusagen...zumindest, wenn die Aussage nicht durch die StA angeordnet wurde.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2022 um 12:45
@Palio

Deine Versuche hier snd zum Scheitern verurteilt. Du hast keine Ahnung, wieviel Wasser schon in der Wanne war, Du hast keine Ahnung wie weit die Hähne aufgedreht waren. Frau K kann beim Versuch die Hähne zuzudrehen gestürzt sein. oder beim Aufdrehen. Das scheint jedenfalls durch die DNA-Spuren gestützt zu werden. Du rechnest es Dir leider alles passend, Du versucht nun G einen Mord anzuhängen.

So darf weder die StA noch ein Gericht vorgehen. Du darfst nicht vergessen, Du zitierst einfach Dinge aus dem Urteil, die mittlerweile nicht mehr gültig sind. Die Simulation zeigt eine mögliche Sturzsequenz, die der Gutachter für wahrscheinlich hält. Mit der müsstest Du Dich genau beschäftigen, aber das hast Du nicht. Dabei tritt die stärkste Kraft auf, als der Kopf auf den Badewannenrand schlägt. Dadurch wird schon sehr viel kinetische Energie aus dem Sturz verbraucht, teilweise wird der Kopf in eine andere Richtung geschleudert. Dann fällt der Kopf weiter und er trifft nochmals - nun an der Wand der Badewanne - auf, auch dort wird ein weiterer Teil der kinetischen Energie aufgebraucht. Nur noch die Restenergie muss dann aufgefangen werden, die sicher nicht zu den schweren Hämathomen geführt hat wie die beiden andern, mögliicherweise war da schon ausreichend Wasser in der Wanne, man sieht in der Simulation deutlich der 3. Aufprall ist am Grunde der Wanne und zwar seitlich NICHT auf dem Gesicht, da hat möglicherweise das Ohr den Stoß aufgefangen. Du kannst doch nicht damalige Vermutungen mit heutigen vermixen, dass ist vollkommen unproffesionell. Außerdem schon damls hieß es, dass diese Verletzungen nicht zwingend seien. Wenn Du den OLG-Beschluss nun liest, so gibt es zu den erfolgten Simulationen Tabellen, aus denen die berechneten Kräfte hervorgehen und die führen laut Gutachter zu 2 Hämatomen, ein stärkeres, ein schwächeres. Das musst Du erstmal als gegeben ansehen. Du hast keine ausreichende Expertise das in Zweifel zu ziehen.


Wenn ich mir dahingehend die Version der StA ansehe, bei der G angeblich Frau K vom Wohnzimmer zur Wanne "getragen" haben soll, wie kann ich mir das vorstellen, wie kann ich eine ohnmächtige Frau so ablegen, dass es zu keinerlei weiteren Blessuren kommt? Das soltest Du Dir auch mal überlegen, wie das überhaupt möglich sein soll, denn genau darauf kommt es nun bei der weiteren Betrachtung an (falls das überhaupt noch nötig ist). Für mich ein vollkommen unglaubwürdiges und konstruiertes Szenario (sie muss in die Wanne GESCHWEBT sein, da die Badewanne eben nicht aus Gummi ist). Es ist wie gesagt, einen Phantasie von Schreibtischtätern. Die StA muss ihre Behauptung hier unter Beweis stellen und dann selber entsprechend Gutachten für ihre Version anfertigen lassen und dessen Wahrscheinlichkeit abschätzen. Das wiurde im ersten Verfahren vollkommen versäumt, es wäre schon damals erforderlich. Ich glaube nicht, dass sie damit erfolgreich sein wird.

Ich würde Dir einfach raten, die 1-2 Jahre abzuwarten, wenn die Entscheidung im Hauptsachverfahren gefallen ist.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2022 um 13:46
Zitat von LentoLento schrieb:Du versucht nun G einen Mord anzuhängen.
Wie konntest du das nur aus meinem Beitrag herauslesen? Drücke ich mich so unverständlich aus?
Zitat von PalioPalio schrieb:Mittlerweile denke ich, eine Verurteilung wegen Mordes wird sich nicht halten lassen.
Zitat von PalioPalio schrieb:war es kein Mord und die Strafe würde entsprechend geringer ausfallen.
Ich ergänze noch, dass es sich nach Kenntnis der neuen Gutachten hier meiner Meinung nach um einen "kleinen Justizirrtum" handelt und ich in diese Richtung früher schon gedacht habe:
Zitat von PalioPalio schrieb am 09.12.2020:Die Gesamtsituation ist hier außerdem auch interpretationsfähig: Wollte Genditzki ihr Leben retten, als er die Nummer vom Hausarzt wählte? Dachte er evtl. dann, sie sei bereits tot, weil sie nicht wieder zu sich kam, und wollte er evtl. letztlich nur die Umstände ihres Todes verschleiern? Man weiß nicht, was er dachte, geht aber trotzdem von einer Verdeckungstat aus und damit von Mord statt Totschlag.
Zitat von LentoLento schrieb:Deine Versuche hier snd zum Scheitern verurteilt
Was "meine Versuche" angeht: Ich versuche nur die für mich plausible Wahrheit anhand der bekannten Fakten herauszufinden und teile meine Schlussfolgerungen hier mit. Ich habe keine Mission, bin weder der Justiz noch dem Verurteilten emotional oder finanziell verbunden.


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22.08.2022 um 14:45
@Palio

Danke, dass Du nun das so ehrlich gesagt hast. Dann weiß ich das nun einzuordnen. Ich dachte, dass Du hier diskutieren wolltest, und hat Dich auf einen schweren Fehler (angebliche Gesichtsverletzungen) aufmerksam machen wollenund hatte versucht dabei auch im Einzelnen den Ablauf der Simulation zu erklären, warum mit Gesichtsverletzungen nicht zu rechenen waren. Auch wollte ich Dir etwas das näher bringen, was im OLG-Beschluss zu lesen ist. Aber gut, das willst Du nicht hören, von mir aus mach Dir Deine eigene Wahrheit, die interessiert mich herzlich wenig.

Schöne Zeit hier.


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22.08.2022 um 14:48
Zitat von LentoLento schrieb:Du hast keine Ahnung, wieviel Wasser schon in der Wanne war, Du hast keine Ahnung wie weit die Hähne aufgedreht waren.
Das eine ergibt sich aus den Prämissen der Simulation, das andere ergibt sich logisch.

Für die Simulation wurden folgende Parameter berücksichtigt:

(3) die Person vor der Wanne stand und entweder eine Bewegung in Richtung auf die Badarmaturen intendierte oder das Gleichgewicht nach vorne verlor und

(4) der Füllstand der Badewanne niedrig oder nicht vorhanden war. (Seite 11 des OLG-Beschlusses)

Damit die Simulation zu einem Unfallgeschehen passt, muss der Wasserhahn aufgedreht gewesen sein, als Frau K stürzte. Er wurde nicht mehr durch Frau K. verändert, denn diese verlor beim Sturz das Bewusstsein und erwachte nicht mehr. Die Wanne war leer oder fast leer. Das Wasser lief nur leicht aus dem Hahn. Die Zeit bis zum Erreichen eines zum Ertrinken ausreichenden Wasserstandes ist dadurch länger und zu berücksichtigen. Das Wasser lief demnach höchstwahrscheinlich bereits ein, als MG noch in der Wohnung war. Ein Alibi hat er folglich nicht. Einen Mord wird man ihm aber auch nicht mehr nachweisen können.

@Lento: Das liest sich für mich sehr emotional, du wünschst dir vielleicht sehr, dass MG unschuldig sein möge, kann das sein?


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22.08.2022 um 15:06
@Palio

Achso, jetzt verstehe ich, worauf Du heraus willst, Du siehst mittlerweile ein, das Frau K in die Badewanne selber gestürzt ist und versuchst nun G unterlassene Hilfleistung vorzuwerfen. Naja, von mir aus, wenn Dir dabei wohler ist. Aber wie gesagt, das ist mir vollkommen egal. Es erstaunt mich nur, weil Du bei Darsow relativ sorgfältig warst. Hier aber die Zeiten do drehst, dass G irgendwie beteilgt sein muss. Aber gut, ich kann das jetzt einschätzen und finde es erschreckend, dass Du Laienrichter o.ä. bist. Aber gut, das kann ich nicht ändern, da Du hier anonym auftrittst.


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