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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 10:21
Ich habe diese Woche bei Kriminalreport zum ersten Mal von diesem Fall erfahren und konnte hier über die Suche nichts davon finden.
Deshalb eröffne ich meinen ersten Thread zu diesem interessanten Fall.

Am 28. Oktober 2008 wurde die 87-jährige Rentnerin Liselotte Kortüm tot in ihrer Badewanne aufgefunden. Obwohl es keine Beweise gab, wurde der Hausmeister Manfred Genditzki, welcher für die Rentnerin Dinge des täglichen Lebens wie einkaufen und Wäsche machen erledigte, in einem Indizienprozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte sitzt nun seit 9 Jahren im Gefängnis.

Interessant ist bei diesem Fall, dass das erste Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben wurde. In zweiter Instanz wurde der Verdächtige dann endgültig des Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht war der Auffassung, dass die Auffindesituation der Rentnerin in der Badewanne nicht durch einen Sturz herrühren konnte und somit ein Gewaltverbrechen vorliegen müsse.

Es gibt einige andere Ungereimtheiten u.a. wurde der Todeszeitpunkt nie genau ermittelt.

Weitere Details finden sich in den Links.

Aktuell wird der Fall dadurch, dass eine neue Computersimulation beweisen soll, dass die Auffindeposition des Opfers durchaus von einem Sturz, also einem Unfall, herrühren kann.

Was haltet ihr von diesem Fall? Denkt ihr, dass ein Justizirrtum vorliegt oder sitzt der Angeklagte zurecht hinter Gittern?

Links:

Wikipedia: Manfred Genditzki

https://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchung-im-landtag-tod-in-der-badewanne-computersimulation-soll-aufklaeren-1.4070826

http://mediathek.daserste.de/Kriminalreport/Unfall-oder-Mord-Sitzt-ein-Mann-unsch/Video?bcastId=55362148&documentId=56776964

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 10:41
Nach dem ich mich ein bisschen in dem Fall eingelesen haben, denke ich das da berechtigte Zweifel angebracht sind. Denn welches Motiv bleibt denn noch wenn die Unterschlagung nicht erwiesen ist. Schade ist natürlich das die angefertigte Computersimulation nicht ausreicht um ein Wiederaufnahmeverfahren in Gang zu bringen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 13:52
Schon heftig. Da erfindet der Staatsanwalt einfach mal einen Streit, um dann daraus ein Motiv zu machen.

In dieser Zusammenfassung sind auch noch ein paar zusätzliche Infos: Spoiler Youtube: Unschuldig im Gefängnis? Der "Badewannen-Mord" von Rottach | SPIEGEL TV
Unschuldig im Gefängnis? Der "Badewannen-Mord" von Rottach | SPIEGEL TV
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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 14:01
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Schon heftig. Da erfindet der Staatsanwalt einfach mal einen Streit, um dann daraus ein Motiv zu machen.
Ja, in der Tat heftig. Und dass das 2. Verfahren zum gleichen Urteil führte, ist echt abenteuerlich.

´´ Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus´´ passt hier wohl recht gut.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 15:11
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Schon heftig. Da erfindet der Staatsanwalt einfach mal einen Streit, um dann daraus ein Motiv zu machen.
Dir ist klar, dass du mit der Aussage einen Menschen beschuldigst einen anderen Menschen wider besseren Wissens der Bestrafung überantwortet zu haben?
Das kommt wohl einer üblen Nachrede gleich, § 186 Strafgesetzbuch. Du solltest dir wünschen, dass er, oder jemand der ihn kennt, davon keinen Wind bekommt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 15:46
Zitat von emanonemanon schrieb:Du solltest dir wünschen, dass er, oder jemand der ihn kennt, davon keinen Wind bekommt.
Ach was, davon dürfte er doch längst Wind bekommen haben. Ich schließe mich lediglich der Meinung des Journalisten Hans Holzhaider an, der als Gerichtsreporter den Fall intensiv begleitet hat (Spiegel TV-Video 4:30 - 5:10).


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 16:02
Zitat von Mr.Crime68Mr.Crime68 schrieb:Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus´´ passt hier wohl recht gut.
Der Fall Harry Wörz hat doch gezeigt, dass sich die Krähen schon ein Auge aushacken wenn feststellen dass die andere Krähe einen Fehler gemacht hat.
Das eigentliche Problem liegt darin, dass die Anforderungen für ein Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland zu hoch angesetzt sind.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 16:10
Zitat von CyenitaCyenita schrieb:zu hoch angesetzt
Das ist eine äußerst streitbare Aussage. Ich finde, um das Ausnützen des Rechtsstaats zu verhindern, müssen die Standards zu hoch sein, wie nur möglich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

11.10.2018 um 16:15
@EinElch
Da gebe ich dir auch Recht aber die Technik und Forensik hat sich in den vergangen Jahren deutlich weiterentwickelt und Spuren können heute anders ausgewertet und interpretiert werden. Man sollte bei aufkommenden Zweifeln meiner Meinung nach die Chance haben sollen den Fall objektiv noch einmal aufzurollen und zu schauen ob sich die Beweise und Indizien nach heutigen Maßstäben noch Halten lassen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.11.2018 um 23:30
Ich habe von dem Fall auch erst heute gehört. Bei Stern TV gab es einen Beitrag dazu und die Strafverteidigerin und Petermann waren eingeladen.
Zitat von emanonemanon schrieb am 11.10.2018:Dir ist klar, dass du mit der Aussage einen Menschen beschuldigst einen anderen Menschen wider besseren Wissens der Bestrafung überantwortet zu haben?
Die Strafverteidigerin geht sogar noch weiter. Sie spricht von einem Gutachten auf Bestellung.

Zuerst wurde als Mordmotiv Geld erfunden, welches widerlegt werden konnte, dann gab es den Schwenk auf den unbelegten Streit, absurden Ursprungs. Diverse Beweismittel sind verschwunden, u.a. eine goldene Uhr, die zwar aufgeführt wird, aber einfach nicht mehr auffindbar ist. Diese hätte u.U. den Todeszeitpunkt wiedergeben können.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.11.2018 um 11:06
Zitat von Mr.Crime68Mr.Crime68 schrieb am 11.10.2018:Ja, in der Tat heftig. Und dass das 2. Verfahren zum gleichen Urteil führte, ist echt abenteuerlich.
Warum ist das abenteuerlich? Das erste Verfahren ist wegen einem Formfehler geplatzt. Das heißt aber noch nicht, dass die Inhalte auf denen die Urteilsentscheidung gründete "schlecht" waren. Wenn beim zweiten Verfahren dieselben Inhalte präsentiert werden, können die Richter doch ohne weiteres zum selben Urteil kommen - nur eben diesmal ohne Formfehler.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.11.2018 um 11:56
Der Streit wurde aber erfunden. Es gibt keinerlei Nachweise dafür.

Das Opfer soll sich geärgert haben, dass der Beschuldigte keinen Kaffee mit ihr trinken wollte, weil er seine Mutter im Krankenhaus besuchen wollte. Daraufhin soll das Opfer die Mutter beleidigt haben und der Beschuldigte sie getötet haben. Die Armaturen der Badewanne geben nur die Fingerabdrücke des Opfers wieder. Es gibt keinerlei Spuren vom Täter - er soll sie sie auch durch die Wohnung ins Bad geschleift haben - auch hier fehlen sämtliche dazugehörigen Spuren. Als Mord wurde es erst im Nachhinein deklariert, weil die Verletzungen am Schädel angeblich nicht von einem Unfallsturz stammen können - können sie laut neuer Untersuchung durchaus. Der Mediziner habe erst nachdem man ihm mitteilte, der letzte "Zeuge" wäre in Verdacht - seinen ursprünglich als Unfall deklarierten Todesfall zum Mord erklärt. Er habe eine Badewanne aus Pappe^^ nachgebaut und darzulegen, dass sie niemals so gefallen sein könnte. Und das Opfer hätte nie gebadet.

Tatsächlich geht man aber davon aus, da das Opfer unter einer Darmerkrankung litt, sie wollte die Schmutzwäsche in der Wanne einweichen.

Im Zweifel für den Angeklagten hat hier keine Anwendung gefunden und für den Mord fehlt das Motiv, wie auch die zeitliche Abfolge. Ich finde es richtig, hier ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben mit Aussetzung der Strafe.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.11.2018 um 13:42
JosefK1914-2 schrieb (Beitrag gelöscht):Ob hier aber überhaupt ein Tötungsdelikt vorliegt, scheint unklar.

Im Verfahren hatte die StA auf jeden Fall schwerwiegende Fehler begangen. Ohne überhaupt zu untersuchen, ob Geld überhaupt verschwunden war, erhob sie Klage gegen den Hausmeister.

Das wurde dann erst vor Gericht widerlegt, obgleich das die eigentlich Aufgabe der StA gewesen wäre, bevor er Anklage erhebt, schon vorher das behauptete Motiv zu überprüfen.

Es liegt hier auf der Hand, dass hier sehr einseitig ermittelt wurde. Und gerade in solchen Konstellationen erfolgen die meisten Fehlurteile.
Auch die Hose von Frau K. gehört zu den Details, die nicht berücksichtigt wurden.
Aus dem Spiegel TV-Video:

Im 1. Urteil stand, dass sie eine Jogginghose getragen habe, als sie aus der Klinik kam.
Doch auf den Fotos ist zu erkennen, dass sie später eine ganz andere Hose trug.

"Soll man wirklich glauben, die alte Dame habe sich in Anwesenheit ihres Hausmeisters umgezogen und eine Schlafanzughose angezogen?
Es spricht also viel dafür, dass sie sich noch im Haus betätigt hat, nachdem M.G. die Wohnung verlassen hatte."



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.11.2018 um 14:38
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Im 1. Urteil stand, dass sie eine Jogginghose getragen habe, als sie aus der Klinik kam.
Doch auf den Fotos ist zu erkennen, dass sie später eine ganz andere Hose trug.
Könnte es nicht sein dass häufige Hosenwechsel eine Folge der erwähnten Darmerkrankung waren?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.11.2018 um 17:26
Ich habe in der Süddeutschen (glaube ich) vor ein paar Jahren einen sehr ausführlichen Artikel über den Fall gelesen.

Ich halte den Mann für unschuldig. Auf jeden Fall hätte er nicht verurteilt werden dürfen.
Was ich an diesem Fall zusätzlich traurig finde: der Verurteilte hatte damals einen einjährigen Sohn.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

08.11.2018 um 23:15
Hier noch der aktuelle Stern TV Beitrag:

https://www.stern.de/tv/unschuldig-lebenslaenglich--der-badewannenmord-von-rottach-egern--der-vielleicht-keiner-war-8432978.html (Archiv-Version vom 06.11.2018)


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.11.2018 um 10:07
Der Fall ist tasächlich etwas mysteriös. Bemerkenswert finde ich, dass die Leiche trotz primären Verdacht auf Haushaltsunfall obduziert wurde und dennoch am Folgetag bereits eingeäschert wurde und keine Sicherstellung von Beweismittel (oder Fingerabdrücke zB am Hahn) erfolgte.
Das Gericht musste sich mit mehreren Fragen auseinandersetzen und ist zum Schluss gekommen, dass diese weder mit dem üblichen Alltagsablauf der Dame übereinkommt noch mit den Folgen eines Sturzes:

1) Wieso hatte sie, als man sie fand, ihre Schlafanzughose an und nicht die Jogginghose, mit der sie die Klinik verliess?
Könnte es sein (Hypothese!), dass sie aufgrund ihrer Durchfallerkrankung diese zB auf der Fahrt nach Hause in seinem Auto verschmutzte und darüber ein Streit entbrannte?
An dieser Stelle eine Frage: Hat man die Jogginghose denn jemals sichergestellt? Könnte die in den Schmutzwäschesack gepackt worden sein, der von der Polizei einfach entsorgt wurde? Ich habe bisher nichts dahingehend gefunden, dass die Jogginghose jemals untersucht wurde.

2) Wieso hatt die Dame ZWEI(!!) Hämatome am Hinterkopf? Wie wäre das mit einem Sturz vereinbar? Wieso hatte sie ein Bein in der Wanne? Wäre sie nach hinten kollabiert, wäre es doch logischer, wenn beide Unterschenkel noch über den Badawannenrand hängen würden. Wenn sie seitlich hineinstürzt, wieso waren die Hämatome am Hinterkopf und nicht rechts seitlich am Kopf?

3) Wieso sollte sie sofort nach ihrer Ankunft zu Hause mit Wäschewaschen beginnen? Sie war doch sicher noch geschwächt! Es gab eine rosa Wäscheschüssel im Bad, warum lässt sie eine VOLLE Wanne ein für einige (wenige?) Wäschestücke? Warum wäscht sie die nicht in der Schüssel? Warum wäscht sie überhaupt, wenn sie sich gerade ihre Schlafanzughose für den Mittagsschlaf (laut Verteidigung) angezogen hatte?

4) Warum rief der Hausmeister um 14:57 2mal den Hausarzt an? Sagt man nicht zunächst dem Pflegedienst der Frau bescheid, dass sie zurück aus dem Krankenhaus ist? Der Pflegedienst wurde erst um 15:09 verständigt, da hatte er das Haus bereits verlassen. Kam der Hausarzt überhaupt regelmässig zur Visite, dass er bereits kurz nach ihrer Ankunft bescheid hätte wissen müssen/wollen?
Vom Gericht wurden die Anrufe damit erklärt, dass er nach den Schlägen zunächst noch Hilfe rufen wollte, sich dies in den folgenden Minuten aus Angst um seinen Job anders überlegt hat. Man muss ja auch bedenken, dass der Mann zu diesem Zeitpunkt zuhause ein kleines Kind zu versorgen hatte.

5) Warum sollte der Hausmeister (und nicht der Pflegedienst) Schokolade und Binden für die Dame besorgen? Vom Gericht wurde das ja als Versuch der eigenen Alibiverschaffung gewertet. Die Frage ist, kaufte er öfter für sie ein? Warum kaufte er nicht auf dem Weg von der Klinik zu ihr nach Hause ein. Der Kassabon stammte ja von kurz nach 15 Uhr. Würde man sich Binden nicht eher von einem weiblichen Pflegedienst mitnehmen lassen? Hatte sie noch Bindenvorrat zuhause?

6) Warum und von wem wurde aussen der Haustürschlüssel stecken gelassen? Laut Pflegedienst ist das zuvor nie vorgekommen. Laut Gericht wollte der Hausmeister (gleichzeitig mit der Verständigung des Pflegedienstes) sichergehen, dass die Dame noch am selben Tag gefunden wird. Der Pflegedienst läutete üblicherweise an und hatte keinen Schlüssel.

Hier noch ältere Berichterstattungen, allerdings finde ich zu den von mir gestellten Unklarheiten darin keine Antworten.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-dem-urteil-im-badewannen-mord-ein-sturz-aber-warum-1.1261518
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mord-an-seniorin-das-zweite-lebenslang-fuer-den-hausmeister-a-809729.html


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.11.2018 um 11:08
@MaryPoppins

Danke für diese sehr fundierte Auflistung! Das Urteil beruht also auf zahlreichen Indizien und es dürfte in diesem Thread bald wieder auf eine Fundamentaldiskussion über Indizienurteile hinauslaufen.

Das Einzige was mich bisher an dem Urteil stört, ist das konstruierte Motiv mit dem angeblichen Streit. Wobei ich vermute, dass im Urteil noch wesentlich mehr darüber stehen dürfte. Ganz so einfach wie es hier zum Teil dargestellt wurde, wird man es sich nicht gemacht haben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.11.2018 um 12:15
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Das Einzige was mich bisher an dem Urteil stört, ist das konstruierte Motiv mit dem angeblichen Streit. Wobei ich vermute, dass im Urteil noch wesentlich mehr darüber stehen dürfte. Ganz so einfach wie es hier zum Teil dargestellt wurde, wird man es sich nicht gemacht haben.
Es gibt auch Fälle, wo ohne vorhandene Leiche ein Mordurteil gefällt wurde. Wenn sich in diesem Fall für die „Ersttat“ kein 100% nachweisbares Motiv mehr finden lässt, ist das erstmal nicht ungewöhnlich. Was der Auslöser für den Schlag war, ist auch weniger interessant, als der Umstand, dass die Dame danach (lt.Ansicht des Gerichts) zur Verdeckung ertränkt wurde („Zweittat“, wenn man so will). Für diese 2.Tat gab es ja tatsächlich nachvollziehbare Gründe/Motiv (Angst vor Jobverlust, Inhaftierung bei Sorgepflicht für Kleinkind).
Schade, dass wir sowenig wissen. Bei sehr vielen Fällen gibt es ausführlichere Berichterstattungen oder sogar Live-Ticker vom Prozess.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

09.11.2018 um 12:20
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Es gibt auch Fälle, wo ohne vorhandene Leiche ein Mordurteil gefällt wurde. Wenn sich in diesem Fall für die „Ersttat“ kein 100% nachweisbares Motiv mehr finden lässt, ist das erstmal nicht ungewöhnlich.
Das sehe ich auch so. Nur muss man dann gleich ein Motiv erfinden? Ist doch klar dass das dann zum Anlass genommen wird, das Urteil zu kritisieren.

Der Mann hat vermutlich aufgrund eines nichtigen Anlasses die Nerven oder Geduld verloren und die Frau gestoßen. Bei einer Frau in dem Alter braucht es nicht viel, um einen tödlichen Sturz zu verursachen. Reicht diese Vermutung nicht für ein Urteil? Muss man da gleich einen Streit als Anlass erfinden? Oder gab es vielleicht doch Anhaltspunkte für einen Streit?


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