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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

17.04.2025 um 22:48
Gerade wieder darüber gestolpert welches unfassbare Leid ihm und seiner Familie zugefügt wurde:
Manfred Genditzki hat drei Kinder, sie sind 33, 14 und 11 Jahre alt. Als seine jüngste Tochter zur Welt kam, saß er schon in Haft. Vor einigen Wochen wurde seine zweite Enkelin geboren und Genditzki war immer noch im Gefängnis. Auch seinen 60. Geburtstag im Mai hat er dort verbracht.

Den letzten Familienbesuch bekam er im Februar. Wegen der Coronapandemie sind Treffen momentan nur hinter Trennscheibe möglich. Ohne Umarmung lohne sich die stundenlange Fahrt für die Familie nicht, sagt Genditzki. Mit seinen jüngeren Kindern telefoniert er seitdem zweimal im Monat. Sie sprechen dann über Fußball, Turnen oder Taekwondo. „Wenn sie kommen, sind sie wieder ein Stück größer. Und nichts davon erlebe ich.“
Quelle: https://taz.de/Unschuldig-im-Gefaengnis/!5703214/


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.05.2025 um 07:18
Badewannen-Mord: Bayern erlässt Justizopfer Kost und Logis

"Der fatale Schuldspruch im Strafprozess um den sogenannten Badewannen-Mordfall war einer der größten Justizfehler in der Geschichte der bayerischen Justiz", sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Toni Schuberl. Dass Genditzki "für die 13 Jahre, die er unschuldig im Gefängnis saß, auch noch Kost und Logis selbst tragen soll, wäre einfach nur zynisch gewesen". Auch Genditzkis Anwältin Regina Rick, begrüßte den Vorstoß der Grünen als "erfreulich".

https://www.br.de/nachrichten/bayern/badewannen-mord-bayern-erlaesst-justizopfer-kost-und-logis,UhJUwCv

Eine weitere, begrüßenswerte, wenn auch mal wieder späte Form der Gerechtigkeit aber wie sagt man so schön besser spät als nie. Bleibt zu hoffen das die bayerische Justiz endlich daraus lernt und beim Entschädigungsverfahren den Forderungen von Manfred Genditzki vollumfänglich nachgibt und nicht auch dort wieder rumzickt so von wegen auf die Entschädigungssumme fallen auch noch Steuern und sonstige Kosten an...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.01.2026 um 12:53
Die Entschädigungssumme steht nun fest.
Laut bayerischem Justizministerium erhält Herr Genditzki 1,3 Millionen.
Als vermeintlicher Mörder saß Manfred Genditzki mehr als 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis - nun bekommt er vom Freistaat Bayern insgesamt 1,31 Millionen Euro als Entschädigung. Die Einigung umfasse alle Ansprüche aus seiner Verurteilung, der Haft und dem Wiederaufnahmeverfahren, teilte das bayerische Justizministerium mit.
Quelle: https://www.stern.de/panorama/fehlurteil--justizopfer-genditzki-mit-1-3-millionen-euro-entschaedigt-37039922.html


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.01.2026 um 13:23
Dass ist alles nur eine Bagatelle wenn man bedenkt dass jeder Tag dieser mehr als 13 Jahre wie ein Albtraum erlebt wird - und zu bedenken - er würde noch immer sitzen wenn es nicht Menschen gäbe die an seine Unschuld geglaubt hätten.

Alles alles Gute Herr Genditzki und Danke an Fr. Rick u. Team !


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.01.2026 um 15:55
Mich würde ja mal interessieren wieviel von den 1,3 Millionen EUR. noch als wirkliche Entschädigungssumme übrigbleiben nachdem Steuern, Anwaltshonorare etc. abgezogen wurden? Liegt es über den von Genditzki ursprünglich geforderten 750.000 EUR. oder darunter? Weil auch wenn die Summe nun um einiges höher liegt und man sich wohl gütlich geeinigt hat so bleibt insgesamt ein schaler Nachgeschmack übrig denn die wertvollen 13 Lebensjahre welche ihm gestohlen wurden können niemals in Geld aufgewogen werden! Auch der Umstand dass man erst wieder um sein Recht streiten musste bevor die Obrigkeit eingelenkt hat sprechen Bände.

Zumindest aber die nun angestoßenen Reformen...

Justizministerium sieht generell Reformbedarf

Auch das Justizministerium zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis. Gleichzeitig sieht es nach dem Fall Genditzki Reformbedarf beim Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). „Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird“, heißt es. Die aktuelle Regelung im Bundesrecht, wonach Verpflegung und Unterkunft in der Haft auf Entschädigungen angerechnet werden, sei unangemessen und sollte entfallen. Darüber hinaus will das Ministerium generell an der finanziellen Wiedergutmachung schrauben. Und fordert eine Erhöhung der Pauschale für die immaterielle Entschädigung von derzeit 75 Euro auf 100 Euro pro Hafttag. Um so „den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken zu stärken“.

Die Aufarbeitung des Genditzki-Verfahrens hat zudem Konsequenzen für die Justiz gebracht. So hat jede Staatsanwaltschaft seit dem 1. Juni 2024 ein Sonderdezernat für die Bearbeitung von Wiederaufnahmeanträgen eingerichtet. Bei den regelmäßigen Dienstbesprechungen werde die Auswahl der Sachverständigen und das Wiederaufnahmerecht verstärkt erörtert. Zudem wurde das Thema „Wiederaufnahmeverfahren“ mit einer eigenen Veranstaltung im Fortbildungsprogramm der bayerischen Justiz integriert. 2022 habe man ein Konzept zur Unterstützung der Betroffenen nach einer Entlassung aus ungerechtfertigter Haft entwickelt.

https://www.merkur.de/bayern/unschuldig-in-haft-genditzki-bekommt-millionen-euro-nach-justizirrtum-94122745.html

... sind immerhin eine positive Entwicklung und vor allem auch hochnotwendig denn auf Bayern rollt schon in absehbarer Zukunft bereits der nächste große Justizskandal heran wenn Benedikt Toth in einem Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig freigesprochen wird! Mehr also als Grund genug für diese "Sonderdezernate" (Was immer das konkret bedeuten soll...) ihre Arbeit und ihren Einfluss geltend zu machen damit das OLG München diese unsinnigen Blockadebeschwerden endlich ablehnt und Probations- gefolgt vom Wiederaufnahmeverfahren endlich beginnen können! Zeit wär's nämlich nachdem bereits über ein Jahr ohne eine Entscheidung nutzlos verschwendet wurde...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

16.01.2026 um 10:57
Auch das Justizministerium zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis. Gleichzeitig sieht es nach dem Fall Genditzki Reformbedarf beim Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). „Es ist eine unerträgliche Vorstellung für jeden Menschen, dass er zu Unrecht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird“, heißt es. Die aktuelle Regelung im Bundesrecht, wonach Verpflegung und Unterkunft in der Haft auf Entschädigungen angerechnet werden, sei unangemessen und sollte entfallen. Darüber hinaus will das Ministerium generell an der finanziellen Wiedergutmachung schrauben. Und fordert eine Erhöhung der Pauschale für die immaterielle Entschädigung von derzeit 75 Euro auf 100 Euro pro Hafttag. Um so „den Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken zu stärken“.
Quelle: https://www.merkur.de/bayern/unschuldig-in-haft-genditzki-bekommt-millionen-euro-nach-justizirrtum-94122745.html

Das Justizministerium ist hier übrigens das des Freistaats Bayern. Und was es hier von sich gibt, ist - mit Verlaub - scheinheilig. Denn das gleiche Ministerium hat noch vom Amts wegen im Jahre 2023 angeordnet:
Ausgaben, die die berechtigte Person infolge einer Haft für Unterkunft und Verpflegung erspart hat, werden allein bei der Geltendmachung von kongruenten Vermögensschäden (§ 7 Abs. 1 StrEG) und nur wie folgt angerechnet:

aa) Sind der berechtigten Person Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft erspart geblieben, so wird je Tag ein Betrag in Höhe von ¾ aus der Summe des Haftkostensatzes für Einzelunterbringung und des Haftkostensatzes für Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) angerechnet.

bb) Sind ihr nur Ausgaben für Verpflegung oder nur Ausgaben für Unterkunft erspart geblieben, so wird je Tag ein Betrag in Höhe von ¾ des Haftkostensatzes für Verpflegung (Frühstück, Mittagessen und Abendessen) bzw. des Haftkostensatzes für Einzelunterbringung angerechnet.

cc) Dabei werden der Aufnahme- und der Entlassungstag als ein Tag gerechnet.

c) Das während einer Haft gewährte Arbeitsentgelt wird nur auf einen Anspruch auf Entschädigung unmittelbar haftbedingter Vermögensschäden angerechnet.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_3134_J_096-NN10

Dementsprechend hatten die Behörden von der Forderung Genditzkis diese angeblich schadensmindernden Posten vom Vermögensschaden abgezogen. Das mussten sie sogar, nach Anordnung des Kgl. Bayerischen Justizministeriums.

Nun sieht genau dieses Justizministerium Reformbedarf. Dabei hat das Bundesgesetz, das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG), gar keine Anrechnung von Kost und Logis verlangt:

https://www.gesetze-im-internet.de/streg/__7.html

Dementsprechend gab es in anderen Bundesländern außerhalb Bayerns auch keine Anordnungen, Kost und Logik bei geltend gemachten Vermögensschäden anzurechnen.

Siehe hierzu auch diesen Beitrag: Beitrag von Lento (Seite 392)

Gut, dass man sich geeinigt hat. Gut, dass die Bayerische Staatsregierung in Zukunft die Entschädigung reformieren will. Vielleicht hat man auch eingesehen, dass die Bevölkerung kein Verständnis für die kleinliche Behandlung von Justizopfern hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

16.01.2026 um 11:07
Zitat von MauserMauser schrieb:Mich würde ja mal interessieren wieviel von den 1,3 Millionen EUR. noch als wirkliche Entschädigungssumme übrigbleiben nachdem Steuern, Anwaltshonorare etc. abgezogen wurden? Liegt es über den von Genditzki ursprünglich geforderten 750.000 EUR. oder darunter?
Entschädigungszahlungen sind steuerfrei. Sie umfassen auch Anwaltshonorare. Die Schadenshöhe berücksichtigt auch solche Kosten.

Herr Genditzki dürfte in etwas das bekommen haben, was insgesamt von ihm gefordert worden war. Da hat offenbar ein Umdenken auf Seiten der Behörden stattgefunden, ich denke auf Ministeriums- oder Regierungsebene. Also eine politische Entscheidung.

Ob 1,3 Mio. € zwei verurteilende und einen freisprechenden Prozess sowie 13 Jahre unschuldig in Haft ausgleichen können? Nie und nimmer. Das würde auch die zehnfache Summe nicht. Aber Herr Genditzki kann hoffentlich seinen Ruhestand in Freiheit vollständig rehabilitiert und ohne existentielle Sorgen verbringen.


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