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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

23.08.2022 um 11:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:und auf der Unterstützerseite heißt und hieß es, GM habe den Anklagevorwurf wegen der Unterschlagung der 8000 € „vollständig entkräften“ können. Was immer das heißen soll:
Genau das habe ich auch nie wirklich verstanden. Weder in den beiden Urteilen der Landgerichte noch im Urteil des BGH konnte ich erkennen, dass die Unterschlagung definitiv entkräftet wurde.

In den Medien heißt es, dass die 8.000 Euro aus dem Verkauf eines Motorrades (meine ich aus dem Gedächtnis heraus) stammen würden. Es hat mich allerdings gewundert, dass dies anscheinend erst gegen Ende des ersten Prozesses vorgetragen wurde, also nachdem MG bereits ca. 1 Jahr lang in U-Haft saß. Als Strafverteidiger muss man solche entlastenden Aspekte schnellstmöglich vortragen, damit es möglichst gar nicht erst zur Anklage kommt.

Man darf aber eines nicht vergessen: Hätte es Indizien oder Beweise für die Unterschlagung gegeben, dann hätte die Staatsanwaltschaft nicht die Bezugstat ausgetauscht bzw. austauschen müssen. Es muss also hinreichende Zweifel gegeben haben, dass diese Unterschlagung tatsächlich stattfand. Denn einen Streit darüber, dass MG dem Wunsch von LK nicht entsprochen haben soll, am Nachmittag zum Kaffee zu kommen, finde ich deutlich schwerer vorstellbar als einen Streit über einen (vermeintlichen) Fehlbetrag. Bedauerlicherweise findet man kaum Berichterstattung zum ersten Prozess 2009-2010.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es bleibt nun abzuwarten, ob im neuen Prozess die StA ggf. wieder auf die Unterschlagung der 8000 € als Verdeckungstat „umschwenkt“.
Vielleicht kann ein Jurist das näher ausführen, aber ich gehe davon aus, dass auch im Wiederaufnahmeverfahren die Anklageschrift vorgelesen wurde, die ursprünglich, also 2009, zur Hauptverhandlung zugelassen wurde. Wenn ich damit richtig liege, müsste die Unterschlagung wenigstens diskutiert werden. Laut BGH gründete übrigens die Anklage gleich auf drei Mordmerkmale: Heimtücke, Habgier und Verdeckung einer Straftat. In der Anklage ist man anscheinend davon ausgegangen, dass die Unterschlagung aufgeflogen sei, er daraufhin den Mord beschlossen habe und in Tötungsabsicht heimtückisch zweimal mit einem unbekannten Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben soll. Dann soll er doch damit gehadert haben und daher zweimal beim Hausarzt angerufen, aber sich am Ende doch entschlossen haben, den Mord zu vollenden. Wäre er so verurteilt worden, wäre nahezu sicher auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden.

Ich glaube aber nicht, dass dieses Fass nochmal aufgemacht wird, wenn schon in zwei Prozessen diese Vorwürfe nicht gehalten werden konnten bzw. keine Rolle spielten.

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23.08.2022 um 11:26
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Man darf aber eines nicht vergessen: Hätte es Indizien oder Beweise für die Unterschlagung gegeben, dann hätte die Staatsanwaltschaft nicht die Bezugstat ausgetauscht bzw. austauschen müssen. Es muss also hinreichende Zweifel gegeben haben, dass diese Unterschlagung tatsächlich stattfand. Denn einen Streit darüber, dass MG dem Wunsch von LK nicht entsprochen haben soll, am Nachmittag zum Kaffee zu kommen, finde ich deutlich schwerer vorstellbar als einen Streit über einen (vermeintlichen) Fehlbetrag. Bedauerlicherweise findet man kaum Berichterstattung zum ersten Prozess 2009-2010.
Eben, das wundert mich auch, das die Verdeckungstat ausgetauscht wurde. Was die Unterschlagung betrifft, kann es natürlich sein, da irgendwie die Prozessökonomie eine Rolle gespielt hat: man wollte weitere Beweisaufnahmen dazu, etwa zum Thema Motorradkauf, das erst anscheinend erst zum Ende des Prozesses aufkam, vermeiden. Das man es irgendwie eilig hatte (die nächsten Verfahren warten ja immer schon), scheint mir auch daraus hervorzugehen, dass zum relativ plötzliche Austausch der Verdeckungstat kein ausreichender rechtlicher Hinweis gegeben wurde mit der Folge, dass man dazu dann auch keine weiteren Beweisanträge der Verteidigung zu erwarten gehabt hätte, was der BGH natürlich zu Recht moniert hat.
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:aber ich gehe davon aus, dass auch im Wiederaufnahmeverfahren die Anklageschrift vorgelesen wurde, die ursprünglich, also 2009, zur Hauptverhandlung zugelassen wurde
Nein, das muss nicht sein. Es kann eine neue Anklageschrift geben, das Verfahren geht bei Null wieder los, es geht ja um die Wahrheitsfindung.. Da ist nichts an tatsächlichen Feststellungen aus den Vorprozessen, was für die jetzt erkennende Strafkammer bindend wäre. Aber die StA wird natürlich aus der alten Anklageschrift das verwerten, was sie meint, im neuen Prozess brauchen zu müssen.


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23.08.2022 um 11:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was die Unterschlagung betrifft, kann es natürlich sein, da irgendwie die Prozessökonomie eine Rolle gespielt hat: man wollte weitere Beweisaufnahmen dazu, etwa zum Thema Motorradkauf, das erst anscheinend erst zum Ende des Prozesses aufkam, vermeiden. Das man es irgendwie eilig hatte (die nächsten Verfahren warten ja immer schon),
Die damals verhandelnde Schwurgerichtskammer hatte parallel den großen aufsehenerregenden Prozess gegen Demjanjuk, der sich bis 2011 hineinzog, zu bewältigen. Da ist dein Gedanke nicht fernliegend.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, das muss nicht sein. Es kann eine neue Anklageschrift geben, das Verfahren geht bei Null wieder los, es geht ja um die Wahrheitsfindung.
Ok, danke für die Erläuterung. Aber wenn die Anklageschrift erheblich abgeändert werden würde, müsste dann nicht erst die Kammer wieder über Zulassung entscheiden? (Denn sonst könnte man ja theoretisch alles Mögliche in die neue Anklage reinschreiben...)


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

23.08.2022 um 12:00
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Die damals verhandelnde Schwurgerichtskammer hatte parallel den großen aufsehenerregenden Prozess gegen Demjanjuk, der sich bis 2011 hineinzog, zu bewältigen. Da ist dein Gedanke nicht fernliegend.
Ich kann es mir nur so erklären. Denn einem erfahrenen Strafkammervorsitzenden ist eigentlich klar, das ein erforderlicher, aber unterlassener rechtlicher Hinweis ein Verfahrensfehler ist, der regelmäßig kassiert wird, wie es hier ja auch der Fall war. Termindruck kann da keine Entschuldigung sein.

Allerdings muss man sich klarmachen. dass jedes Gericht seine Terminstage vorausschauend plant und veranschlagt. Je mehr Prozessbeteiligte es gibt, desto schwieriger wird das und mit desto mehr Leuten (Verteidigern, Gutachtern) muss man sich terminlich abstimmen. Sind Zeugen verhindert, müssen sie für einen anderen Tag irgendwo „eingebaut“ werden etc. Verschiebt sich durch irgendwas ein Verfahren nach hinten, wo eigentlich schon die Termine eines anderen Verfahrens eingeplant und abgestimmt waren, gerät das Termingerüst ganz schön ins Wanken, es muss alles neu geplant und abgestimmt werden, die Prozessbeteiligten stöhnen wegen der Verschiebungen nach hinten etc. Soweit möglich versucht man das als Gericht zu vermeiden, was aber natürlich nicht zu Verfahrensfehlern führen darf.


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23.08.2022 um 12:07
@kegelschnitt
@Andante

Aus meiner Sicht sollte man sich nicht nur mit 8.000 Euro beschäftigen, sondern mit 54.500 Euro. Wahrscheinlich waren die 8.000 Euro insoweit nachvollziehbar, weil es da einen Geldfluss gab, und die 54.500 Euro eben nicht.

Aber es ist ja auffällig, dass 54.500 Euro verschwunden sind, in gerade mal 17 Monaten. Und als das Geld fast aufgebraucht war (es waren keine tausend Euro mehr übrig) stirbt die alte Frau unter ungewöhnlichen Umständen.

Bzgl. dem Motorrad: Das sollte sich mit etwas Glück auch heute noch nachvollziehen lassen, 8.000 Euro für eine Maschine sind schon relativ viel, da wäre die erste Frage: Hersteller, Modell, Alter, Kilometerstand? Möglicherweise lösen sich die 8.000 Euro dann schon insoweit auf, weil sie unglaubwürdig werden. Der Käufer lässt sich vermutlich auch noch ermitteln. Also da würde ich nochmal Energie 'rein stecken, außer es gibt hierzu Informationen bzw. Erkenntnisse die wir nicht kennen.


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23.08.2022 um 12:16
@Cpt.Germanica

Na ja, eine Anklage wegen Unterschlagung von 54.500 € aus den Konten wäre nicht mehr möglich, da eine solche Unterschlagung, wenn vorhanden, verjährt wäre. Und als Verdeckungstat wäre das mit den 54.500 wacklig, weil es irgendwelche Indizien dafür geben müsste, dass LK vor ihrem Tod gemerkt haben kann, dass das Geld weg ist. Bei den 8000 € in der Kassette in der Wohnung ist das was anderes.

Ich finde auch schade, dass öffentlich so wenig über diese Kassette, das Geld darin, den von MG behaupteten Motorradverkauf, Käufer, den den Kauf just zur fraglichen Zeit bestätigen kann, Kaufpreis etc. bekannt ist. Aber vielleicht klärt sich da noch was.


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23.08.2022 um 12:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, eine Anklage wegen Unterschlagung von 54.500 € aus den Konten wäre nicht mehr möglich, da eine solche Unterschlagung, wenn vorhanden, verjährt wäre. Und als Verdeckungstat wäre das mit den 54.500 wacklig, weil es irgendwelche Indizien dafür geben müsste, dass LK vor ihrem Tod gemerkt haben kann, dass das Geld weg ist.
Aber man könnte theoretisch das Mordmerkmal der Habgier sehen, weil durch den Tod es möglich gewesen wäre, die 54.500 Euro zu behalten. Das BGH-Urteil liest sich so, dass u.a. deshalb in der ursprünglichen Anklage das Mordmerkmal Habgier zusätzlich angenommen wurde.

Wie gesagt: es wundert mich, dass damals nicht weitere Nachforschungen angestellt wurden, aber vielleicht hat Andante die passende Erklärung dafür geliefert (Verfahrensabkürzung). Gleichzeitig finde ich es ehrlich gesagt schwierig, wenn wir hier in einem Forum einen Vorwurf konstruieren (jetzt in einem wieder laufenden Verfahren), weil sehr vieles sehr vage ist. Ich habe keine Ahnung, was vorgefallen ist. Deshalb finde ich es richtig, dass man ich den Fall nochmal anschaut, zumal die entlastenden Gutachten vielleicht sogar einen Unschuldsnachweis liefern können.


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23.08.2022 um 12:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Na ja, eine Anklage wegen Unterschlagung von 54.500 € aus den Konten wäre nicht mehr möglich, da eine solche Unterschlagung, wenn vorhanden, verjährt wäre.
Mir ging es ja um ein Mordmotiv.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und als Verdeckungstat wäre das mit den 54.500 wacklig, weil es irgendwelche Indizien dafür geben müsste, dass LK vor ihrem Tod gemerkt haben kann, dass das Geld weg ist.
Genügt es denn nicht - als Hypothese -, dass MG ggf. Angst davor hatte, dass die Unterschlagung eines Tages heraus kommt? Das hätte sich ja nicht ewig verheimlichen lassen, irgendwann braucht sie einen neuen Kühlschrank o.ä. und muss an das Geld. Außer eben sie stirbt vorher. Nachdem das Geld auf dem Konto aufgebraucht war brauchte er sie doch nicht mehr. Also falls er der Täter ist.

Ich glaube, dass dieses Geld der Schlüssel zur Lösung des Falls ist. Die Annahme irgendwelcher Eifersüchteleien und eskalierter Streitigkeiten ist vermutlich zu kompliziert gedacht. Das Motiv dürfte simpler sein. Wenn die Sache mit dem Geld harmloser Natur ist gibt es diesbezüglich auch kein Motiv.


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23.08.2022 um 12:48
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber man könnte theoretisch das Mordmerkmal der Habgier sehen, weil durch den Tod es möglich gewesen wäre, die 54.500 Euro zu behalten. Das BGH-Urteil liest sich so, dass u.a. deshalb in der ursprünglichen Anklage das Mordmerkmal Habgier zusätzlich angenommen wurde.
Ja, man könnte die Vorgänge um die 54.500 € nicht als Mordmerkmal „Verdeckungstat“, sondern als Mordmerkmal „Habgier“ betrachten und prüfen. Schade, dass es aus dem ersten Prozess keine ausführlichen Presseberichte dazu gibt, was eigentlich speziell zu den Geldgeschichten von Anklage, Verteidigung und Gericht genau gesagt wurde.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Ich glaube, dass dieses Geld der Schlüssel zur Lösung des Falls ist. Die Annahme irgendwelcher Eifersüchteleien und eskalierter Streitigkeiten ist vermutlich zu kompliziert gedacht. Das Motiv dürfte simpler sein.
Gleichzeitig hätte es wohl weitere zeitraubende Beweisaufnahmen zu diesem Motiv gebraucht. Wie weit die StA vor Anklageerhebung mit ihren Ermittlungen zu diesem Themenkomplex gekommen, ist wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass das Motiv in der Anklageschrift damals angesprochen, dann aber im Prozess nicht weiter beleuchtet bzw. verfolgt wurde.


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23.08.2022 um 13:39
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Aber wenn die Anklageschrift erheblich abgeändert werden würde, müsste dann nicht erst die Kammer wieder über Zulassung entscheiden? (Denn sonst könnte man ja theoretisch alles Mögliche in die neue Anklage reinschreiben...)
Sorry, ich glaube, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die ursprüngliche Anklage (und zwar die aus dem zweiten Prozess, denn der wird ja wieder aufgenommen) ist mit ihrem damaligen Inhalt bereits zugelassen, kann aber ergänzt oder erläutert werden. Beispielsweise wird sich die Anklage nun zusätzlich mit den neuen Gutachten befassen und erklären müssen, warum diese den Anklagevorwurf nicht entkräften können. Bei dem biomechanischen Gutachten hat sie wohl Chancen, das ist mE nicht so überzeugend, aber das thermische Gutachten ist eine andere Hausnummer - wobei dann noch die von @Palio zu Recht aufgeworfenen Fragen um den Füllstand der Wanne u.a. zu behandeln wären.


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23.08.2022 um 13:41
Zitat von AndanteAndante schrieb:Gleichzeitig hätte es wohl weitere zeitraubende Beweisaufnahmen zu diesem Motiv gebraucht. Wie weit die StA vor Anklageerhebung mit ihren Ermittlungen zu diesem Themenkomplex gekommen, ist wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass das Motiv in der Anklageschrift damals angesprochen, dann aber im Prozess nicht weiter beleuchtet bzw. verfolgt wurde.
Aber jetzt gibt es ja einen neuen Prozess!

Falls denn die Möglichkeit besteht, dass an der Unterschlagung dieser stattlichen Summe etwas dran ist (das können wir mit unserem Kenntnistand vermutlich nicht abschließend beurteilen), dann hätte man das schon in der Vergangenheit sauber ausermitteln sollen. Man hat sich dann keinen Gefallen getan letztlich darauf zu verzichten, weil ein mögliches schwergewichtiges Mottiv unnötig unter den Tisch fiel.

Jetzt rächt sich das für den Fall, dass es tatsächlich das Motiv war, aber die statt dessen vorgetragene Motivlage nunmal wackelig ist. Man war sich damals wohl zu sicher, den Angeklagten weggesperrt zu bekommen. Jetzt ist das wieder offen. Sollten die 54.500 Euro tatsächlich unterschlagen worden sein ließ sich ein Mord weitaus plausibler verargumentieren.


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23.08.2022 um 13:49
@Cpt.Germanica

Man müsste und würde aber diese ganzen Fragen nicht (mehr) behandeln müssen, wenn das Gericht nun zu dem Schluss käme, dass dem Angeklagten ein Mord (egal aus welchen Motiven) nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte.

Ein Freispruch mit dieser Begründung würde nicht heißen, dass zweifelsfrei ein Unfall vorlag. Das Gericht brächte damit lediglich zum Ausdruck, dass es von der Schuld des Angeklagten (Schuld im Sinne der Anklage) nicht ausreichend überzeugt war.

Aber Freispruch ist Freispruch, die Begründung interessiert dann nur nur wenige, und wenn es so käme, wird es im Zusammenhang mit diesem „Justizskandal“ in den Talkshows fortan natürlich immer fälschlich heißen, dass das Gericht zweifelsfrei Unfall festgestellt hat…


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23.08.2022 um 14:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die ursprüngliche Anklage (und zwar die aus dem zweiten Prozess, denn der wird ja wieder aufgenommen) ist mit ihrem damaligen Inhalt bereits zugelassen, kann aber ergänzt oder erläutert werden.
Ist mir wirklich peinlich, aber ich muss mich hier korrigieren. Es gibt nur einen einzigen Prozess, der jetzt wieder aufgenommen wird, allerdings einen Prozess mit zwei Hauptverhandlungen, nämlich eine in 2010 und, nach Zurückverweisung durch den BGH, dann eine in 2012.

Zugelassen für den nun wieder aufzunehmenden Prozess mit seinen zwei Hauptverhandlungen ist also die ursprüngliche Anklage aus der ersten Hauptverhandlung, aber die StA kann diese im zu erwartenden neuen Verfahren je nach Prozessverlauf natürlich anpassen und ergänzen, wie es ihr nötig erscheint.


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23.08.2022 um 16:56
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man müsste und würde aber diese ganzen Fragen nicht (mehr) behandeln müssen, wenn das Gericht nun zu dem Schluss käme, dass dem Angeklagten ein Mord (egal aus welchen Motiven) nicht hinreichend nachgewiesen werden konnte.

Ein Freispruch mit dieser Begründung würde nicht heißen, dass zweifelsfrei ein Unfall vorlag. Das Gericht brächte damit lediglich zum Ausdruck, dass es von der Schuld des Angeklagten (Schuld im Sinne der Anklage) nicht ausreichend überzeugt war.

Aber Freispruch ist Freispruch, die Begründung interessiert dann nur nur wenige, und wenn es so käme, wird es im Zusammenhang mit diesem „Justizskandal“ in den Talkshows fortan natürlich immer fälschlich heißen, dass das Gericht zweifelsfrei Unfall festgestellt hat…
Wenn die Auffindesituation der Toten einen Mord nicht (zweifelsfrei) her gibt, dann ist natürlich auch unerheblich, ob ein Motiv in Höhe von 54.500 Euro vorliegt.

Ich könnte mir vorstellen, dass man in Sachen Geld nicht weiter ermittelt hat, weil es schwierig war etwas darüber heraus zu finden und man dachte, dass es für eine Verurteilung nicht nötig ist weil man genug anderes in der Hand hat. Nur (m)eine Hypothese.

Ich bleibe aber dabei, dass in Anbetracht der Höhe des Geldes weitere Nachforschungen sinnvoll gewesen wären, Prozessökonomie hin, sonstwas her. Hätte sich nämlich heraus gestellt, dass das Geld tatsächlich unterschlagen wurde, würde niemand ernsthaft über das Motiv diskutieren und einen Justizirrtum erwägen. Dann wär die Tötung nämlich aller Wahrscheinlichkeit geplant gewesen und der Täter hätte dabei Handschuhe getragen. Womit wir bei den (fehlenden) DNA-Spuren sind.


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23.08.2022 um 18:11
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Hätte sich nämlich heraus gestellt, dass das Geld tatsächlich unterschlagen wurde, würde niemand ernsthaft über das Motiv diskutieren und einen Justizirrtum erwägen
Das war und ist aber unmöglich nachzuweisen.

Frau Kortüm war sehr genau mit ihren Finanzen und der Buchführung. Sie hat auch die Kontoauszüge kontrolliert. MG war ihr engster Vertrauter, aber kontrolliert hat sie dennoch.

Der Verbleib der hohen Summe blieb ungeklärt. Die Annahme ist nicht fernliegend, dass das Geld vom Konto über das Schließfach an einen unbekannten Ort wanderte, während Frau Kortüm es im Schließfach wähnte.

MG könnte zum Beispiel regelmäßig zu viel Bargeld zum Verbrauch abgehoben haben und ihr das Geld auch gebracht haben. Dann blieb immer reichlich Bargeld in der Wohnung übrig und er empfahl ihr zwischendurch, mal wieder eine größere Summe ins Schließfach zu bringen und zweigte bei der Gelegenheit etwas ab oder plünderte das Schließfach einmal komplett.

In der Wohnung wird sie die ca. 50.000 € nicht aufbewahrt haben, sie hatte wegen des Risikos ja extra ein Bankschließfach genommen.

MG sagte bei der Polizei, dass er nie und nimmer 54.500 € abgehoben habe. Dann verweigerte er weitere Angaben. Das Geld wurde aber abgehoben. Frau Kortüm fuhr nicht alleine zur Bank. Wer also sollte das Geld sonst abgehoben haben? Ausschließlich MG erledigte all diese Dinge für sie.

Nachweisen kann man es ihm trotzdem nicht.


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23.08.2022 um 18:35
Und ob Frau Kortüm wirklich Herrn Genditzki ihren Schmuck geschenkt hatte, wo sie so knapp bei Kasse war, oder ob der in Wirklichkeit aus ihrem Schließfach stammt, darüber kann man sich auch eine eigene Meinung bilden:
Nicht nachzuvollziehen vermag die Kammer für den Fall, dass der Angeklagte nichts mit dem
Tod von Frau K. zu tun hatte, auch die Übergabe des geschenkten Schmucks und der
Notizzettel noch am Abend des 28.10.2008, da die Polizei zu diesem Zeitpunkt noch von
einem Unfallgeschehen ausging und gegen den Angeklagten keinerlei Anfangsverdacht
bestand.
Quelle: Urteil Seite 88.


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23.08.2022 um 23:31
Zitat von PalioPalio schrieb:MG sagte bei der Polizei, dass er nie und nimmer 54.500 € abgehoben habe. Dann verweigerte er weitere Angaben. Das Geld wurde aber abgehoben. Frau Kortüm fuhr nicht alleine zur Bank. Wer also sollte das Geld sonst abgehoben haben? Ausschließlich MG erledigte all diese Dinge für sie.

Nachweisen kann man es ihm trotzdem nicht.
Ich vermute, dass genau deswegen die StA damals zu Anfang in erster Linie auf die 8000€ in der Kassette abgehoben hat, weil sie diesbezüglich damals bessere Beweischancen sah. Sonst hätte sie diesen Komplex - neben dem Mord - nicht als veruntreuende Unterschlagung angeklagt. Warum das Ganze um die Kassette später aufklärungsmäßig anscheinend nicht weiter verfolgt wurde, warum von Gericht der Behauptung von MG, er habe damals genug Geld aus einem Motorradverkauf gehabt, um vorhandene Schulden zu bezahlen, nicht weiter, ob Schutzbehauptung oder nicht, nachgegangen, sondern der Komplex Kassette irgendwie gänzlich fallengelassen wurde, kann man natürlich ohne Aktenkenntnis und ohne Kenntnis des Prozessverlaufs nicht sagen.


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24.08.2022 um 01:14
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich glaube aber nicht, dass dieses Fass nochmal aufgemacht wird, wenn schon in zwei Prozessen diese Vorwürfe nicht gehalten werden konnten bzw. keine Rolle spielten.
Davon kann man ausgehen. Ein sehr naheliegender Grund ist der:

Laut Urteil hat Frau K die Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert und mit Notizen versehen. Dadurch war klar, dass die Abhebungen nie ohne Wissen von Frau K erfolgten. Das Problem dieser Art der Kontrolle ist jedoch, dass diese erst dann von Frau K erfolgen konnte, wenn die Kontoauszüge erhalten hatte, also immer mit einer Verzögeung. Möglicherweise hat sie auch durch den Krankenhausaufenthalt das nicht machen können. Die Geldkassette auf dem Tisch spricht dafür, dass sie das an dem Tage ihres Todes nachholen wollte. Dadurch ist aber klar, dass es immer zu einer gewissen Differenz kommen musste. Ein Teil hat Frau K durch die Kontoauszüge bestätigt, der andere Teil ist offen geblieben, dieser Teil wird die 8000€ ausgemacht haben. Ob das im Rahmen des norm alen war, kann man hier ohne Kenntniss der Kontoauszüge nicht abschätzen. Ich denke, hätte die StA auf die Nachverfolgung nicht verzichtet, hätte sie sich erneut blamiert. Das wird auch der Grund gewesen sein, dass man diesen Anklagepunkt im 2. Tatsachenverfahren nicht mehr vorkrammte, man hattte sich schon im ersten Verfahren mit den 50.000 € massiv blamiert. Höchstwahrscheinlich liegt eine Unterschlagung daher überhaupt nicht vor.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

24.08.2022 um 07:09
Herr G. hatte eine Vollmacht zu Frau K. Konto. Somit konnte er jederzeit Geld abheben soviel er wollte.

Meiner Meinung nach ist es äußerst schwierig, jemandem eine Unterschlagung nachzuweisen, wenn ihm durch die Vollmacht das Recht eingeräumt wurde jederzeit über Geld zu verfügen.

Da kann man nichts machen. Sich nur seinen Teil bei denken.


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24.08.2022 um 07:38
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:In den Medien heißt es, dass die 8.000 Euro aus dem Verkauf eines Motorrades (meine ich aus dem Gedächtnis heraus) stammen würden. Es hat mich allerdings gewundert, dass dies anscheinend erst gegen Ende des ersten Prozesses vorgetragen wurde, also nachdem MG bereits ca. 1 Jahr lang in U-Haft saß. Als Strafverteidiger muss man solche entlastenden Aspekte schnellstmöglich vortragen, damit es möglichst gar nicht erst zur Anklage kommt.
Und dass das nicht passiert ist spricht ja auch Bände. Hat man vielleicht damit gerechnet, dass sich hier etwas nachweisen lässt?
Zitat von LentoLento schrieb:Ich denke, hätte die StA auf die Nachverfolgung nicht verzichtet, hätte sie sich erneut blamiert. Das wird auch der Grund gewesen sein, dass man diesen Anklagepunkt im 2. Tatsachenverfahren nicht mehr vorkrammte, man hattte sich schon im ersten Verfahren mit den 50.000 € massiv blamiert.
Hat man sich denn tatsächlich sooo blamiert? Und wenn schon, eine mögliche Blamage kann nicht Maßstab für das Handeln sein.

Das gilt natürlich auch für den Austausch des Motivs "in letzter Sekunde". Das war tatsächlich blamabel. Sowohl dieses ungewöhnliche "last minute" Vorgehen als auch der vorgetragene Inhalt des Motivs, den man getrost als Quatsch betrachten kann.
Zitat von LentoLento schrieb:Höchstwahrscheinlich liegt eine Unterschlagung daher überhaupt nicht vor.
Da macht man es sich zu leicht, weil wo ist denn das (relativ) viele Geld hin? Und warum stirbt die Frau just als das Geld fast aufgebraucht war? Das Schließfach leer?

Die Indizien sprechen nicht für "höchstwahrscheinlich keine Unterschlagung". Die Beweislage steht auf einem anderen Blatt.

Aus meiner Sicht hätte man den TV nicht verurteilen dürfen, aus Mangel an Beweisen und in dubio pro reo. Von der Unschuld überzeugt bin ich trotzdem nicht. Aber der Rechtsstaat muss es aushalten können, dass mal einer evtl. davon kommt.


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