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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.09.2022 um 14:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sobald dieses neue Urteil aus 2023 rechtskräftig würde, müsste MG dann den Rest seiner bereits im Urteil aus 2012 verhängten Strafhaft verbüßen
Heißt das, dass eine eventuelle Revision den Haftantritt verzögerte? Das wäre ja richtig bitter, wenn dann die Revision verworfen wird. Er wird ja auch nicht jünger. Am Ende hätte im diese ganze Wiederaufnahme-Sache gar nichts genützt.

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20.09.2022 um 15:09
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Der Ex-Verurteilte MG kann in 2023 wieder zu einer lebenslangen Haft verurteilt werden.
ich finde es viel interessanter, wenn herauskommen würde, dass der Hausmeister, selbst wissend um die wahren und tatsächlichen Umstände verurteilt wurde. Er wäre dann zwar unschuldig verurteilt worden, hätte dann aber damals die wahren Umstände verschwiegen.. - hätte er dann überhaupt Anspruch auf eine Entschädigung?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.09.2022 um 15:15
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Heißt das, dass eine eventuelle Revision den Haftantritt verzögerte?
Ja. Sollte MG, falls 2023 oder 2024 ein Urteil ergeht, wonach das Urteil aus 2012 aufrechterhalten wird, in Revision gehen und die Revision verworfen bzw. zurückgewiesen werden, müsste er halt danach die Reststrafe verbüßen. Wie gesagt, Strafhaft nur mit rechtskräftigem Urteil

Vielleicht kommt es aber auch so, dass 2023 oder 2024 ein Urteil ergeht, wonach das Urteil aus 2012 aufgehoben und MG freigesprochen wird. Hiergegen könnte aber nun die StA in Revision gehen.

Es ist eben nicht so, dass der erfolgreiche WA-Antrag quasi schon „Freispruch“ bedeutet, auch wenn die Medien bereits fleißig die Haftentschädigung ausrechnen.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:hätte er dann überhaupt Anspruch auf eine Entschädigung?
Das richtet sich grundsätzlich nach Zivilrecht. Und danach können Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sein, wenn der Verurteilte den Schaden, hier die Verurteilung, vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Das führt jetzt aber zu weit….


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.09.2022 um 15:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Bisher ist durch die Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens lediglich die Rechtskraft des alten Urteils beseitigt. Aber das Urteil ist NICHT aufgehoben!
Da Du auf diese Sache erneut oberlehrerhaft hinweist,

habe ich mal ein paar konkrete Fragen an Dich:

1. Ist das neue Gericht während der Verhandlung in irgendeiner Weise an die Feststellungen des alten Urteils gebunden?

2. Würde wider meine Erwartung G erneut verurteilt, braucht das neue Gericht dann gar keine neue Begründung mehr zu schreiben?

Ich denke, die 1. Frage müsste man mit einem klaren nein beantworten und die zweite mit einem klaren Ja, denn andernfalls würde eine Revision extrem erschwert werden, bzw. man müsste sie direkt stattgeben, da ein Urteil ohne passende Begründung erfolgte.

Also was würde von dem damaligen Urteil außer dem Urteilstenor und das alte Datum übrig bleiben?
Nichts, was Einfluss auf eine Diskussion über den Fall selber hat, daher sehe ich Deine "Argumentation" als Nebelkerze an.


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20.09.2022 um 15:58
@Andante

Achso worauf ich auch noch Hinweise, da es um den Beitrag auf den Du geantwortest hatte um die Möglichkeit eines Justizirrtums geht, im Gegensatz zu damals ist G auch nicht mehr dringend tatverdächtig. Die Voraussetzungen zum neuen Verfahren sind deutlich anders, die Wahrscheinlichkeit eines Justizirrtums nach dem erfolgreichen WAV also deutlich größer.


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20.09.2022 um 16:14
Zitat von LentoLento schrieb:Achso worauf ich auch noch Hinweise, da es um den Beitrag auf den Du geantwortest hatte um die Möglichkeit eines Justizirrtums geht, im Gegensatz zu damals ist G auch nicht mehr dringend tatverdächtig.
Der dringende Tatverdacht wurde verneint im Zusammenhang mit der Frage, ob derzeit Untersuchungshaft für MG geboten ist. Das wurde verneint. Ein Indiz für den Ausgang des neuen Prozesses ist das nach jetzigen Sachstand nicht.
Zitat von LentoLento schrieb:habe ich mal ein paar konkrete Fragen an Dich:
Beide Fragen hast du ja schon zutreffend beantwortet.
Zitat von LentoLento schrieb:Also was würde von dem damaligen Urteil außer dem Urteilstenor und das alte Datum übrig bleiben?
Nichts, was Einfluss auf eine Diskussion über den Fall selber hat, daher sehe ich Deine "Argumentation" als Nebelkerze an.
Verstehe ich nicht. Niemand weiß doch derzeit, was im neuen Prozess in der Beweisaufnahme und bei der Beweiswürdigung herauskommt und wie die Urteilsbegründung aussehen wird. Es auch klar, dass bei Aufrechterhaltung des alten Urteils das für den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils gilt, also die Verurteilung zu lebenslanger Strafe wegen Mordes. Kommt die neue Strafkammer ebenfalls zum Ergebnis, dass Mord vorliegt, wäre die Strafe dieselbe, also würden sich beide Entscheidungen im Rechtsfolgenausspruch nicht unterscheiden, allenfalls in der Brgründung, weil die neue Strafkammer natürlich ihre eigene Beweisaufnahme und Beweiswürdigung zugrunde legt.


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20.09.2022 um 16:20
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:eben, so lange er nur Angeklagter ist, darf man nicht schreiben, er sei der Täter. Wie das hier permanent gemacht wird.
Man darf aber schreiben, dass man ihn für den Täter hält. Das ist ein Unterschied.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Er hat eine neue Chance erhalten, er bekommt ein komplett neues Verfahren. Bei dem die Indizien auch ganz anders gedeutet werden könnten. Dieses Gericht kann ganz andere Schlüsse ziehen, als es zuvor geschehen ist.
Kann. Und selbst wenn: Ein Gerichtsurteil ist das eine, die Wahrheit kann durchaus etwas anderes sein. Nicht könnte sondern kann.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich finde es viel interessanter, wenn herauskommen würde, dass der Hausmeister, selbst wissend um die wahren und tatsächlichen Umstände verurteilt wurde. Er wäre dann zwar unschuldig verurteilt worden, hätte dann aber damals die wahren Umstände verschwiegen.
Warum hätte er das tun sollen? Zu seinen Ungunsten Schweigen?


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20.09.2022 um 16:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Verstehe ich nicht. Niemand weiß doch derzeit, was im neuen Prozess in der Beweisaufnahme und bei der Beweiswürdigung herauskommt und wie die Urteilsbegründung aussehen wird. Es auch klar, dass bei Aufrechterhaltung des alten Urteils das für den Rechtsfolgenausspruch dieses Urteils gilt, also die Verurteilung zu lebenslanger Strafe wegen Mordes. Kommt die neue Strafkammer ebenfalls zum Ergebnis, dass Mord vorliegt, wäre die Strafe dieselbe, also würden sich beide Entscheidungen im Rechtsfolgenausspruch nicht unterscheiden, allenfalls in der Brgründung, weil die neue Strafkammer natürlich ihre eigene Beweisaufnahme und Beweiswürdigung zugrunde legt.
Also was dient diese Erkentniss der Diskussion und der Wahrscheinlichkeit, ob ein Justitirrtum vorliegt? Nichts.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der dringende Tatverdacht wurde verneint im Zusammenhang mit der Frage, ob derzeit Untersuchungshaft für MG geboten ist. Das wurde verneint. Ein Indiz für den Ausgang des neuen Prozesses ist das nach jetzigen Sachstand nicht.
Naja, das es ist schon einen aktuelle Aussage der Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung, nicht mehr und nicht weniger und damit auch zum heutigen Zeitpunkt einen Wahrschenlichkeitsaussage für einen Justizirrtum. Und genau darum ging es in dem ursprünglichen Beitrag.


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20.09.2022 um 16:40
Zitat von LentoLento schrieb:Also was dient diese Erkentniss der Diskussion und der Wahrscheinlichkeit, ob ein Justitirrtum vorliegt? Nichts.
Wenn du meinst, dass niemand hellsehen kann, was beim neuen Prozess herauskommt, hast du recht. Es wird ja auch niemand gezwungen, hier mitzudiskutieren.

Ich für mein Teil finde recht interessant, was im Beschluss des OLG (betreffend die Zulässigkeit des WA-Antrages) über die neuen Gutachten gesagt wird. Leider liegen uns, anders als im Fall Darsow, die Gutachten selber nicht vor, aber sie werden ja auszugsweise vom OLG zitiert.

Und ich muss schon sagen, wenn der Gutachter Schmitt dort sinngemäß zitiert wird, dass seine Simulation in Gestalt der Animation stark vereinfacht und für sich allein nicht aussagekräftig ist (jawohl, danke, das sieht man, wenn man sich die Animation anschaut!), sondern erst mit irgendwelchen unbekannten Diagrammen, und wenn die weiteren neuen Gutachten, darunter das thermodynamische, bezüglich des Todeszeitpunkts Schwankungsbreiten von Stunden aufweisen, dann kann man ja fragen, inwieweit die Beweiskraft der alten Gutachten jetzt erschüttert ist.


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20.09.2022 um 16:46
Zitat von LentoLento schrieb:Also was dient diese Erkentniss der Diskussion und der Wahrscheinlichkeit, ob ein Justitirrtum vorliegt? Nichts.
Doch, es ging darum, ob jetzt bereits die Grundlage da ist, von einem Justizirrtum zu sprechen.
Keiner weiß bis dato, ob ein Justizirrtum vorliegt (ich würde es sowieso Andersbewertung nennen), daher ist es verfrüht, den Fall so zu betiteln.

Die Presse nennt den Fall MG also verfrüht unter den Beispielen von Justizirrtümern, was nicht durch die Rechtslage gedeckt wird.

Die Unschuldsvermutung, der nächste Punkt in dem ursprünglichen Beitrag, beschränkt Meinungsäußerungen nicht dergestalt, dass man den Angeklagten MG in der Diskussion hier nicht für den Täter halten darf.


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20.09.2022 um 17:02
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und ich muss schon sagen, wenn der Gutachter Schmitt dort sinngemäß zitiert wird, dass seine Simulation in Gestalt der Animation stark vereinfacht und für sich allein nicht aussagekräftig ist (jawohl, danke, das sieht man, wenn man sich die Animation anschaut!), sondern erst mit irgendwelchen unbekannten Diagrammen, und wenn die weiteren neuen Gutachten, darunter das thermodynamische, bezüglich des Todeszeitpunkts Schwankungsbreiten von Stunden aufweisen, dann kann man ja fragen, inwieweit die Beweiskraft der alten Gutachten jetzt erschüttert ist.
Das ist Deine eigene persönliche Ansicht. Mir sagen ehrlich gesagt Tabellen/Diagramme mehr, denn in einer Animation kann man nie und nimmer die Kräfte ablesen, welche möglicherweise zu einem Hämatom geführt haben. Das ist in einer Animation einfach nicht darstellbar. Es gibt weitaus einfachere Animationen, mit denen man z.B. bei der Simulation von Autounfällen arbeitet , trotzdem erreicht man damit schon wesentliche Erkenntnisse, die man ohne Simulation kaum erreicht hätte. Das ist eben immer das Problem, ein Laie ist mit der Beurteilung wissenschaftlicher Dinge meist überfordert

Und interessanterweise war es bei mir so, als ich genau diesen Teil im OLG-Beschluss gelesen hatte, da war ich mir sicher, dass dem WAV stattgegeben wird. So unterschiedlich sind die Ansichten. Und wie wir wissen hat sich das LG einem gerichtlichen Gutachter bedient, der das beurteilen sollte.


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20.09.2022 um 18:02
Zitat von PalioPalio schrieb:Die Presse nennt den Fall MG also verfrüht unter den Beispielen von Justizirrtümern, was nicht durch die Rechtslage gedeckt wird.
Also Thema des war wohl der ARD-Artikel, da wurde G nur als aktueller Aufhänger verwendet, Und da geht es weniger um Justizirrtümer, sondern um das Thema Wiederaufnahme und Entschädigung. Dort wurde auch nichts falsches behauptet.

Durch diesen Artikel habe ich übrigens erst von dem Verein "Fehlurteil und Wiederaufnahme" erfahren. Damit wird versucht etwas hier in D zu erreichen, was in den USA schon lange selbstverständlich ist. Bisher waren WAV nur dann möglich, wenn man entweder sehr finanzkräftig war oder man einen Anwalt findet, der viel Zeit in etwas steckt, bei dem er nur Pro bono arbeiten muss. Diesen schweren Missstand scheint man jetzt mit dem Verein angehen zu wollen. Auch bei dem Verein sind - ähnlich wie in den USA - auch Unis beteiligt.

Statt das hervorzuheben muss man wieder hier wie üblich klein klein über Formulierungen bzgl. G in diesem Artikel herziehen. Das wichtige des Artikels, der Versuch auch bei Wiederaufnahmen etwas mehr Gerechtigkeit zu erreichen, wird ignoriert. Scheuklappenblick eben.


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20.09.2022 um 18:10
Zitat von LentoLento schrieb:Also Thema des war wohl der ARD-Artikel, da wurde G nur als aktueller Aufhänger verwendet
Es ist ein Artikel auf der Seite der Tagesschau. Quelle

Im Übrigen ist deine Argumentation schwach. Als "Aufhänger" hätte man Harry Wörz nehmen können oder Monika de Montgazon. Das sind echte Fälle, die eine Entschädigung verdient hätten. Letztere hat sie vor ihrem Tod nicht bekommen.
MG ist noch weit davon entfernt, ein Justizopfer zu sein. Selbst, wenn "Welt" und "Süddeutsche" ihn schon dazu erklären.


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20.09.2022 um 18:19
Zitat von PalioPalio schrieb:Doch, es ging darum, ob jetzt bereits die Grundlage da ist, von einem Justizirrtum zu sprechen.
Keiner weiß bis dato, ob ein Justizirrtum vorliegt (ich würde es sowieso Andersbewertung nennen), daher ist es verfrüht, den Fall so zu betiteln.

Die Presse nennt den Fall MG also verfrüht unter den Beispielen von Justizirrtümern, was nicht durch die Rechtslage gedeckt wird.
Das ist halt die Frage, wie man „Justizirrtum“ bzw. „Fehlurteil“ definiert.

Liegen selbige vor, wenn die Fehlerhaftigkeit eines Urteils in einem Wiederaufnahmeverfahren festgestellt ist (Wiederaufnahmeverfahren in diesem Sinne bedeutet nicht schon den Erfolg eines WA-Antrages, sondern den Abschluss der danach folgenden neuen Hauptverhandlung), wäre der Fall MG jedenfalls im jetzigen Stadium nicht als Justizirrtum einzuordnen.

Ist „Justitirrtum“ schon dann einer, wenn ihn der Verurteilte selber so bezeichnet oder Medien, gefüttert von Unterstützergruppen, ihn herbeischreiben, wäre MG längst einer, aber Toth, Darsow, Mazurek natürlich auch. Objektive Definitionskriterien gäbe es hier nicht, die Existenz eines Justizirrtums wäre beliebig und allein abhängig von der Meinung des Betrachters.

Schließlich ist die Frage, ob man einen Fall „Justizirrtum“ nennen darf, bei dem zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung Beweismittel oder Technik noch nicht vorlagen, die aber wären sie dem Gericht bekannt gewesen, zu einer anderen Entscheidung geführt hätten, sprich die Fälle, die im Zeitpunkt der Entscheidung richtig entschieden wurden und bei denen erst nachträgliche Umstände zur vollständigen Aufklärung führen (also ein Unterfall der Wiederaufnahmefälle). Auch hier wäre es verfrüht, bei MG von einem Justizirrtum zu schreiben.


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20.09.2022 um 18:24
Man hat nunmal einen aktuellen Aufhänger verwendet. Und in diesem Artikel ging eben auch um das WAV, und die ist bei G nun erfolgreich durch. Monika de Montgazon passt im Zusammenhang mit WAV überhaupt nicht, dort ist das Urteil nicht rechtskräftig gewesen. Wäre das schon gewesen, wäre vermutlich eine Wiederaufnahme abgelehnt worden, weil es sich um ein neues Gutachten gehandelt hätte, was den Ansprüchen für ein WAV nicht gerecht geworden wäre. Es war eben "nur" ein anderes Gutachten.

Hier wird behauptet, das dort etwas falsch dargestellt worden sei. Das ist es jedoch definitiv nicht. Und wenn ein Journalist dann als Aufhänger nutzt, ist dem Journalisten vollkommen überlassen, das hast Du nicht zu bestimmen.

Gerade für die Problematik der Schwierigkeit des Wiederaufnahmeverfahren ist G ein gutes Beispiel. Obgleich 2018 Frau Rick die StA auf diese neuen Methode hingewiesen hatte, hat die StA keinen Finger gerührt. Auch das wird im Artikel kritisiert, in den USA soll das häufig anders sein. Ich denke, der Fall ist für den Artikel vollkommen passend. Erst Spendengelder konnte die Gelder für die Gutachten aufbringen.

Aber dazu muss man bereit sein, das zu erkennen, worum es in dem Artikel wirklich geht.


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20.09.2022 um 19:01
Zitat von LentoLento schrieb:Also Thema des war wohl der ARD-Artikel, da wurde G nur als aktueller Aufhänger verwendet, Und da geht es weniger um Justizirrtümer, sondern um das Thema Wiederaufnahme und Entschädigung. Dort wurde auch nichts falsches behauptet.
Es wird selektiv verkürzt und nicht objektiv berichtet wie eigentlich immer über diesen Fall.

Geschrieben wurde gleich am Anfang:

Es sind seltene Fälle, aber häufig spektakuläre: Menschen, die jahrelang unschuldig im Gefängnis saßen. Wer seine Unschuld beweisen kann, dem steht eigentlich eine Entschädigung für die Haft und ihre Folgen zu. Aber der Zugang, sagen Fachleute, ist mühsam.

Zum Beispiel Manfred Genditzki. Der frühere Hausmeister wurde 2010 wegen Mordes an einer Rentnerin aus Rottach-Egern in Oberbayern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Genditzki hat immer beteuert, unschuldig zu sein. Im August dieses Jahres kam er frei, nach 13,5 Jahren Haft. Ein neues Gutachten hatte nachgewiesen, dass sich die Verletzungen des Mordopfers auch durch einen Unfall erklären lassen - ein Gericht sah keinen dringenden Tatverdacht mehr.
Quelle

Ich würde diesen Text objektiv finden:

Es sind seltene Fälle, aber häufig spektakuläre: Menschen, die jahrelang unschuldig im Gefängnis saßen. Wer seine Unschuld beweisen kann, dem steht eigentlich eine Entschädigung für die Haft und ihre Folgen zu. Aber der Zugang, sagen Fachleute, ist mühsam.

Zum Beispiel Manfred Genditzki, der zwar noch keinen Freispruch, aber immerhin eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreicht hat. Der frühere Hausmeister wurde 2010 wegen Mordes an einer Rentnerin aus Rottach-Egern in Oberbayern zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Genditzki hat immer beteuert, unschuldig zu sein. Im August dieses Jahres kam er frei, nach 13,5 Jahren Haft. Ein neues Gutachten hatte per Simulationstechnik eine Möglichkeit aufgezeigt, nach der es sich bei der ungewöhnlichen Lage der Leiche in der Badewanne eventuell doch um einen Sturz gehandelt haben könnte, was nach früheren Sachverständigengutachten noch ausgeschlossen wurde. Ob dieser Sturz wahrscheinlich ist oder doch die Indizien für ein Gewaltverbrechen überwiegen, wird nun in einem neuen Prozess geklärt. Das Gericht hat davon abgesehen, einen neuen Haftbefehl zu erlassen, da es derzeit keinen dringenden Tatverdacht sieht. 


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20.09.2022 um 19:09
Zitat von LentoLento schrieb:Gerade für die Problematik der Schwierigkeit des Wiederaufnahmeverfahren ist G ein gutes Beispiel. Obgleich 2018 Frau Rick die StA auf diese neuen Methode hingewiesen hatte, hat die StA keinen Finger gerührt. Auch das wird im Artikel kritisiert, in den USA soll das häufig anders sein.
Kann ich mir nicht vorstellen, dass in den USA jeder Verurteilte voraussetzungslos auf Staatskosten Wiederaufnahmeverfahren betreiben kann, sooft er möchte, und dass der Staat dafür stets Gutachter- und Anwaltskosten zahlt. Irgendwelche Kriterien wird es schon geben, die erfüllt sein müssen, bevor so etwas passiert.

Vielleicht kann hier @Rick_Blaine zu gegebener Zeit mal etwas sagen.


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20.09.2022 um 20:03
Zitat von LentoLento schrieb:Obgleich 2018 Frau Rick die StA auf diese neuen Methode hingewiesen hatte, hat die StA keinen Finger gerührt
Der Staat hätte auf eigene Kosten ein Simulationsgutachten in Auftrag geben sollen, damit ein neuer Prozess stattfinden kann, in dem er dieses selbst bezahlte Gutachten dann wieder zu entkräften versucht?
Klingt nach Steuergeldverschwendung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.
Mein Spartipp war in dieser Sache: Kürzere Haft durch Weglassen der Mordmerkmale.
Dann wäre der Mann längst frei, das ganze Gutachtentheater könnte man sich sparen, ebenso wie eine Entschädigung.


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20.09.2022 um 20:23
@Andante
Zitat von PalioPalio schrieb:Es wird selektiv verkürzt und nicht objektiv berichtet wie eigentlich immer über diesen Fall.
Der Artikel sprach ein komplett anderes Thema an. Da darf man den Fall jedenfalls verkürzt angeben. Es ging in diesem Artikel um erfolgreiche WAVs und der schwere Weg dorthin. daher passte der Fall extrem gut.

Wenn Du dort einen anderen Text sehen willst, schreib den ARD an, vielleicht macht er Dir den gefallen. Aber Deine Textergänzung ändert an dem Inhalt überhaupt nichts.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Kann ich mir nicht vorstellen, dass in den USA jeder Verurteilte voraussetzungslos auf Staatskosten Wiederaufnahmeverfahren betreiben kann, sooft er möchte, und dass der Staat dafür stets Gutachter- und Anwaltskosten zahlt. Irgendwelche Kriterien wird es schon geben, die erfüllt sein müssen, bevor so etwas passiert.
Diese Unsinn wird im Artikel auch nicht behauptet.

Diser Fall ist aber ein Beispiel für die Untätigkeit der StA hier in D. Wir haben nun einen erfolgreiches WAV, d.h. es war verfehlt von der StA sich gegen die Bitte von Frau Rick zu sträuben, wenn sie an der Wahhrheitsfindung wirklich interessiert gewesen wäre. Mir ist klar, dass hier Strukturen vorliegen, wo für einen einzenen StA das kaum durchzuziehen ist. Aber es wäre an der Zeit, das mal zu ändern.

Und genau um diese Problematik geht es. Finanzstarke Inhaftierte können sich einen nach dem anderen leisten, aber finanzschwache eben nicht. Und es ist ein Unding, dass sich ein solches System auf pro bono arbeitende Anwäölte und Unterstützergruppen stützt, das sind Zustände die extrem verbesserungsbedürftig sind.

G wäre sicher in Vergessenheit geraten, wenn sich das Gericht nicht einfach Annahmen gemacht hätte, die für den Normalbürger nicht verständlich sind. Das sind in erster Linie das Frau K nie Schmutzwäsche in der Wanne gewaschen haebn soll und auch die geringe Sturzwahrscheinlichkeiten einer alten Frau. Das sind Annahmen, mit der man durchaus gut Werbung für Spenden betreiben kann, denn das können viele doch aus ähnlicher Erfahrung aus ihrem Verwandten/Bekanntenkreis beurteilen. Viele werden eine Oma mit ähnlichen Gebrechen haben, die aber trotzdem die Wäsche in der Badewanne vorreinigt. Und natürlich war es vollkommen fehlerhaft einen geinge Sturzneigung zun behaupten, hier liegt definitiv ein schwerer Fehler in der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung vor. Ein Sturz im hohen Alter ist um Potenzen wahrscheinlicher als ein Tötungsdelikt. Und einem Urteil mit solchen einfach widerlegbare Behauptungen, die man nicht nachvollziehen kann, traut man nicht über den Weg.


Und gäbe es diese Fehler nicht, G säße wahrscheinlich nach wie vor in der JVA. Vielleicht wäre Frau Rick auf diesen Fall nicht aufmerksam geworden. Gut es kann sein, dass das Stuttgarter Insitut diesen Fall unabhängig hergenommen hätte, es muss wohl Kontakte schon 2012 gegeben haben, aber das weiß man nicht.

Du schimmst hier immer über die bösen Journalisten/Anwälte rum, die hier solche Dinge hervorheben. Aber die eigentliche Ursache hierfür hat das Gericht höchstpersönölich geliefert. Und im nachhinein ist das auch gut so, denn wenn es neue Methoden gibt, welche die Anforderungen eines WAVs erfüllen dann ist das damit zu prüfen.

Und nicht nur beim Herrn G sondern auch bei anderen. Und genau darum geht es im Artikel.
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Staat hätte auf eigene Kosten ein Simulationsgutachten in Auftrag geben sollen, damit ein neuer Prozess stattfinden kann, in dem er dieses selbst bezahlte Gutachten dann wieder zu entkräften versucht?
Ja, wenn der Staat wirklich an der Wahrheit interssiert wäre, dann wäre das sogar NOTWENDIG. So wäre es nur an der juristischen Wahrheit intessiert, was dann reine Rechthaberei wäre, und das ist in einem Rechtsstaat nicht genug. Du hast auch momentan keine Ahnung, ob das hier überhaupt gelingen wird, ich glaube nicht.

Aber weir können das Thema weiter vertiefen, wenn in vielleicht 1 Jahr das Urteil vorliegt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

20.09.2022 um 21:00
Zitat von LentoLento schrieb:Es ging in diesem Artikel um erfolgreiche WAVs und der schwere Weg dorthin.
In dem Artikel, den ich meine und verlinkt habe, geht es um "Menschen, die unschuldig im Gefängnis saßen" und deren Entschädigung. Das Thema WAV als Voraussetzung wird auch tangiert. Aber Genditzki wird ja schon als Beispiel für die unschuldig Inhaftierten genannt. Das ist falsch und manipulativ. Unter objektiver, neutraler und umfassender Information verstehe ich etwas anderes. Nun kenne ich den Fall und auch die belastenden Indizien und kann mir eine eigene Meinung bilden, aber wer den Fall nicht kennt, bekommt den Eindruck, dass sich hier ein deutsches Gericht an einem wehrlosen Unschuldigen vergriffen hat.
Zitat von LentoLento schrieb:Ja, wenn der Staat wirklich an der Wahrheit interssiert wäre
Nun kennen wir die Wahrheit ja endlich :


 20220913 081507


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