Cassandra71
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Badewannenunfall von Rottach-Egern
21.09.2022 um 07:42Offensichtlich hast du einen anderen Artikel gelesen als alle anderen.Lento schrieb:Der Artikel sprach ein komplett anderes Thema an. Da darf man den Fall jedenfalls verkürzt angeben. Es ging in diesem Artikel um erfolgreiche WAVs und der schwere Weg dorthin. daher passte der Fall extrem gut.
Das Thema WAV wurde nur am Rande erwähnt...in der Hauptsache ging es um Entschädigungen, und da ist der Fall Genditzki als Beispiel nun mal völlig ungeeignet.
Lento schrieb:Das sind Annahmen, mit der man durchaus gut Werbung für Spenden betreiben kann, denn das können viele doch aus ähnlicher Erfahrung aus ihrem Verwandten/Bekanntenkreis beurteilen. Viele werden eine Oma mit ähnlichen Gebrechen haben, die aber trotzdem die Wäsche in der Badewanne vorreinigt.
Es geht hier aber nicht um die Oma von XY, sondern um Frau Kortüm...und man soll bekanntlich nicht von einer Person auf andere Personen schließen.
Und natürlich war es vollkommen fehlerhaft einen geinge Sturzneigung zun behaupten, hier liegt definitiv ein schwerer Fehler in der Wahrscheinlichkeitsbetrachtung vor. Ein Sturz im hohen Alter ist um Potenzen wahrscheinlicher als ein Tötungsdelikt.Ja, weil du das sagst, muss das natürlich zwingend ein Fehler sein.
Und du ignorierst mal wieder, dass noch zig andere Indizien vorliegen, die in ihrer Gesamtschau ein Tötungsdelikt nahelegen.
Es sei denn, sie beherrscht den Dreifachen Rittberger. ;)Scarbi schrieb:Allein dadurch ist die Animation ein Fall für den Papierkorb. Aber, dass der Bewegungsablauf nicht zu einer 87 jährigen Dame passt, ist auch für Nicht-Biomechaniker erkennbar.








