fortylicks schrieb:Laut Staatsanwaltschaft hat sie das Haus nicht lebend verlassen.
So als Tatsachenbehauptung hat sich die StA aber auch niemals geäußert.
Sie gehen davon aus....und das aus guten Gründen wegen
Fellhase schrieb:Verdachtsmomenten
Diese einzelnen Indizien wiederum sind tatsächlich vorliegende Ermittlungsergebnisse, tatsächliche Anhaltspunkte, sowie auch dem Fehlen von Ermittlungsergebnissen. bzw. dem Fehlen von tatsächlichen Anhaltspunkten, dass alles auch ganz anders wie offiziell geschlussfolgert gewesen sein könnte.
Die EB spekulieren nicht. Spekulieren wäre ins Blaue hinein zu raten, was mit R passiert sein könnte, ohne eine Grundlage dafür zu haben.
Die EB schlussfolgern, nehmen aufgrund einer vorliegenden faktischen Grundlage einen Sachverhalt (R kann das Haus nicht mehr lebend verlassen haben) an.
Wie diese Grundlage im Einzelnen aussieht, wissen wir die Öffentlichkeit nicht.
Und der TV F, ihr Schwager, ist bis heute auch nicht nur Tatverdächtiger, weil nur er die einzige Person gewesen sein kann, die Morgens ab 7 Uhr mit R alleine im Haus gewesen ist, sondern auch wegen seinem Verhalten als Zeuge und seinem verdächtigen Tun (nicht erklärbare Autofahrten bspw.) als Oberbegriff.