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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

236 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Potsdam, Drewitz, Tuang An ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

02.06.2019 um 14:19
mich beschäftigt auch zu diesem Fall die Frage:

Wie konnte es geschehen das dieser Typ ausgerechnet zur Stelle war als das kleine Mädchen aus dem Aufzug stieg?
Wusste er das die Familie in dem Möbelhaus war?

Gott sei Dank konnte das Kind fliehen
Schockierend finde ich das die Nachbarin diesen Typ nicht fragte wer das Mädchen ist denn es ist ein asiatisches Mädchen und das fiel ja erst Recht auf bei diesem Typ

Eine Frage noch:
Darf die Polizei das Mädchen zwingen das es sich intim untersuchen lassen muss?
Das ist ja auch schon traumatisierend bei so einem kleinen Kind finde ich
Es hiess es habe Missbrauchspuren gegeben was versteht die Polizei drunter?

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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

02.06.2019 um 14:29
Zitat von Seppelchen50Seppelchen50 schrieb:Darf die Polizei das Mädchen zwingen das es sich intim untersuchen lassen muss?
Sicherlich nicht. Aber um den möglichen Missbrauch festzustellen, werden sicher die Eltern gefragt, ob eine solche Untersuchung stattfinden darf...


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

02.06.2019 um 18:28
Zitat von Seppelchen50Seppelchen50 schrieb:Eine Frage noch:
Darf die Polizei das Mädchen zwingen das es sich intim untersuchen lassen muss?
Das ist ja auch schon traumatisierend bei so einem kleinen Kind finde ich
Es hiess es habe Missbrauchspuren gegeben was versteht die Polizei drunter?
Zwingen wahrscheinlich nicht, aber warum sollten die Eltern nicht zustimmen, zum einen möchte man ja Aufklärung und noch viel wichtiger, können da auch Verletzungen bei dem Mädchen entstanden sein, im Inneren, die dringend medizinisch behandelt werden müssen.


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

03.06.2019 um 00:17
Zitat von Seppelchen50Seppelchen50 schrieb:Darf die Polizei das Mädchen zwingen das es sich intim untersuchen lassen muss?
Das ist ja auch schon traumatisierend bei so einem kleinen Kind finde ich
Es hiess es habe Missbrauchspuren gegeben was versteht die Polizei drunter?
Wie die Rechtslage genau ist, weiß ich nicht, aber unter Zwang wird solch eine Untersuchung wohl nicht durchgeführt. Schön stelle ich es mir aber auch nicht vor.

Letztendlich täte man sich bei einer Verweigerung aber auch keinen großen Gefallen, weil die Untersuchung die Möglichkeit zur Feststellung gerichtlich verwertbarer Spuren gibt, die sonst bei einer solchen Tat, für die es üblicherweise keine Zeugen gibt, so schwer zu finden und so wichtig sind. Im besten Fall geschieht die Untersuchung wirklich zeitnah zur eigentlichen Tat.

Was unter den angegebenen Missbrauchsspuren zu verstehen ist, wird ein bisschen deutlicher, wenn man sich das bisher bekannte (schwerer sexueller Missbrauch, Minsdeststrafe nicht unter zwei Jahren) nochmal genau anschaut. Der fragliche Paragraph ist der § 176a StGB, bei dem die Absätze 1 und 4 hier wohl nicht relevant sind und Absatz 5 ausgeschlossen werden kann. Es bleiben die Absätze 2 und 3, die da (in Kurzfassung) lauten:

  • (2) sexuelle Handlung


    1. mit Eindringen in den Körper (oder...)
    2. gemeinschaftlich begangen
    3. Gefahr schwerer Gesundheitsschädigung


  • (3) zur Anfertigung einer pornographischen Schrift


Ich hab mir jetzt für Absatz 3 nicht die Mühe gemacht nachzuschauen, was die "pornographische Schrift" genau zu bedeuten hat, weil sie hier wohl (hoffentlich) nicht von Belang ist. Ebenso kann wohl Abs. 2 Nr. 2 ausgeschlossen werden.

Es bleiben Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3, wobei ein Eindringen in den Körper bei einem sechsjährigen Mädchen wohl kaum verletzungsfrei bleiben wird. Der Staatsanwalt hatte auch davon gesprochen, dass das Mädchen Verletzungen davongetragen habe, und die Schürfwunde am Knie wird er ja nicht gemeint haben. So bekommt man eine ungefähre Vorstellung davon, was der Kleinen zugestoßen sein muss.

In Bezug auf den Abs. 2 Nr. 3 wäre die Rechtsprechung (BGH) natürlich auch interessant, weil eine Gefahr der Gesundheitsschädigung ja nicht zwingend eine schon eingetretene Verletzung zur Grundlage haben muss. Dazu kann ich aber nichts sagen.

Der Abs. 2 Nr. 3 umfasst ebenso die "erhebliche Schädigung der [...] seelischen Entwicklung", die hier wohl als sebstverständlich angenommen werden kann (obgleich der Paragraph ausschließlich Kinder unter 14 Jahren betrifft).

Die Formulierung des Absatzes ist ein bisschen umfangreicher; genaueres dazu im Link:

https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html

Der Paragraph bezieht sich hier natürlich auf § 176 StGB, hier (nach den obigen Erörterungen) Nr. 1.

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Lange Rede, kurzer Sinn, das Mädchen hat auf jeden Fall Verletzungen davongetragen (Aussage des Staatsanwalts), die dann entweder von einer (sonstigen) körperlichen Misshandlung oder einem versuchten oder vollzogenen Geschlechtsakt herrühren. Ungemein schwer vorstellbar, wie das Mädchen sich gefühlt haben muss. Gleicht wohl einem Wunder, dass sie danach noch ansprechbar war.
Zitat von Seppelchen50Seppelchen50 schrieb:Schockierend finde ich das die Nachbarin diesen Typ nicht fragte wer das Mädchen ist
Nicht schon wieder diseses Thema. Im Nachhinein hat man es einfach, sich in der Phantasie zu Heldentaten aufzuschwingen. Vor allem dann noch zu fragen, wer das Mädchen denn sei. Das haben wir alle mal auf dem Schulhof gemacht, in der Phantasie als Sheriff (ich hieß Brian), und sind dafür von den Lehrern zur Rede gestellt worden. Irgendwann muss ja mal gut sein.
Wenn man sich über etwas stark wundern kann, dann eher noch über die Tatsache, dass das Mädchen am folgenden Morgen unter Tränen offenbar stehengelassen worden ist, so denn Passanten vorübergezogen sind.
Die Nachbarin hatte übrigens nur in der Küche gestanden und kurz aus dem Fenster geschaut.


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

03.06.2019 um 15:08
Zitat von Mr.MoeMr.Moe schrieb:Untersuchung
Zitat von Mr.MoeMr.Moe schrieb:Wie die Rechtslage genau ist, weiß ich nicht, aber unter Zwang wird solch eine Untersuchung wohl nicht durchgeführt. Schön stelle ich es mir aber auch nicht vor


Als Krankenschwester kann ich sagen das solch kleine Kinder im Krankenhaus unter leichter Narkose Bzw. In Tiefschlaf versetzt werden, um sie dann zu untersuchen.



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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

03.06.2019 um 15:22
Ist es nicht auch so das diese Untersuchungen schon während der Anamnese mit durchgeführt werden? Kenne es aus einem Fall bei allerdings Erwachsenen. Da ist der KDD gleich mit ins Krankenhaus gefahren. Ob dies Standart ist kann ich allerdings nicht sagen, war nur Zeuge,


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

03.06.2019 um 18:33
Zitat von Seppelchen50Seppelchen50 schrieb:Wie konnte es geschehen das dieser Typ ausgerechnet zur Stelle war als das kleine Mädchen aus dem Aufzug stieg?
Wusste er das die Familie in dem Möbelhaus war?
Ich denke nicht, dass er gezielt dieses Mädchen entführen wollte. Wobei man nicht sagen kann, ob er am Möbelhaus bewusst auf Kinder, die unbeaufsichtigt sind, gewartet hat, oder da aus irgendwelchen anderen Gründen herumlungerte.

Dass an solchen Orten von Sexualstraftätern gezielt auf einzelne Kinder geachtet wird, kommt wohl wirklich vor. Jedenfalls hat die Berliner Polizei mal nach Meldungen, dass vor einem Einkaufszentrum in Berlin ein Typ stehe und einzelne Kinder anspreche, eine Warnung rausgegeben, in der Gegend besonders auf sein Kind zu achten, und darum gebeten, sie sofort zu informieren (und nicht erst im Nachhinein, wie das wohl vorher der Fall war), wenn der Mann mal wieder dort steht, damit sie ihn mal befragen können, was er da tut. Und tatsächlich handelte es sich dabei um einen wegen Sexualdelikten Vorbestraften, der offenbar darauf hoffte, ein einzeln dort herumlaufendes Kind weglocken zu können.

Wissen wir eigentlich genau, wo Tuong An abgefangen wurde? Direkt am Möbelhaus? Oder hatte sie sich auf den Heimweg gemacht und stieß in der Nachbarschaft auf den Täter?


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

03.06.2019 um 21:07
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Die Kombination Alkoholsucht und Pädophilie (die vermute ich jetzt einmal anhand der veröffentlichten Fälle) klingt schon sehr gefährlich.
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:aber aus Erzählungen von bekannten wurde mir immer berichtet, dass unter massivem Alkohol Einfluss zwar das sexuelle Bedürfnis noch stark sein kann aber die prakt Ausübung eher erschwert . Da fragt man sich echt ob er sich mit d Flasche extra enthemmt hat oder im Suff einfach mal Zugriff .
@Kreuzbergerin
@calligraphie

Ich weiss nicht mehr, in Zusammenhang mit welchem Fall ich das gelesen habe. Ich denke, hier im Forum. Vielleicht fällt es euch ein? - Oder einem anderen User?
Die Frage stellt sich mir gerade, aufgrund eurer Beiträge.

Also wo auch immer, habe ich kürzlich gelesen, dass ein Täter, der Mädchen sexuell missbraucht hat, von sich sagt, er sei nicht pädophil. Er hätte sich nur darum auf Kinder verlegt, weil er sexuelle Beziehungen zu Frauen nicht haben kann. Er kann sich Frauen nicht nähern, wurde immer abgewiesen. Kinder nimmt er an die Hand und nimmt sie mit.

Seine Betrunkenheit zur Tatzeit- oder danach...ja, das ist eine Frage und juristisch sicher nicht leicht zu entscheiden.

Ich vermute jedoch - und bin mir sicher-, dass das Kind von dem Täter erneut missbraucht worden wäre, wenn er später wieder nüchterner aufgewacht wäre. Und dann hätte er wieder getrunken, geschlafen, hätte das Kind missbraucht. Vielleicht hätte er sie irgendwann genervt vor die Tür gesetzt, wenn sie dauergeweint hätte.

Man kann ja nur verurteilen, was geschehen ist- oder beweisbar geplant wurde.

Hier hat man einen Ausschnitt aus einem Verbrechen, dass sicher (ich bin mir sicher) fortgesetzt worden wäre, wenn das Kind nicht weggelaufen wäre.

Für mich war das eine Entführung, die sich über Tage erstreckt hätte (mit ungewissem Ausgang für das Opfer).
Das Kind hat die Tat durch seine Flucht abgebrochen. Und möglicherweise profitiert der Täter jetzt davon, in dem er angibt, nicht geplant, sondern spontan gehandelt zu haben.
Ob er sich vorher oder hinterher betrunken hat spielt juristisch eine große Rolle-und wie hoch der Promillepegel zur Tatzeit gewesen ist.


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

03.06.2019 um 21:22
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich weiss nicht mehr, in Zusammenhang mit welchem Fall ich das gelesen habe. Ich denke, hier im Forum. Vielleicht fällt es euch ein? - Oder einem anderen User?
Ich beantworte die Frage kurz selber.
Ich glaube Silvio S. hat von sich gesagt, dass er nicht pädophil ist.


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04.06.2019 um 01:39
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich glaube Silvio S. hat von sich gesagt, dass er nicht pädophil ist.
Es geht bei einigen wohl ausschließlich um Macht die sie ausüben wollen, da sind Kinder halt am wehrlosesten, im Unterschied zu Pädos die halt das "Schönheitsideal" von Kindern haben.

Die meisten Männer, die Minderjährige sexuell missbrauchen, sind nicht pädophil. Sie benutzen die Kinder nur als Ersatz – oft weil sie Angst vor Frauen haben.
https://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/krankheitenstoerungen/tid-17554/fehlgeleitete-sexualitaet-zur-not-missbrauchen-sie-kinder_aid_489745.html


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04.06.2019 um 10:55
Zitat von thomas74thomas74 schrieb:Die meisten Männer, die Minderjährige sexuell missbrauchen, sind nicht pädophil. Sie benutzen die Kinder nur als Ersatz – oft weil sie Angst vor Frauen haben.
Ist das so?

wenn ein Täter sagt, er ist nicht pädophil, könnte es sein, dass er der gesellschaftlichen Verachtung (wenigsten dafür) entgehen will.


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

04.06.2019 um 13:39
Zitat von AloceriaAloceria schrieb:Wissen wir eigentlich genau, wo Tuong An abgefangen wurde? Direkt am Möbelhaus? Oder hatte sie sich auf den Heimweg gemacht und stieß in der Nachbarschaft auf den Täter?
Das ist schwierig zu entscheiden. Es hieß ja, dass sie noch in Sichtweite ihres Vaters war, als sie hinausging (Eingangspost). Da sie allein mit dem Fahrstuhl fuhr, nehme ich an, dass der Vater sie vom Geschoss oder den Fahrstühlen aus sehen konnte.

Die Bilder, die man über google finden kann, geben da einen kleinen Überblick. Da ich nicht weiß, inwieweit eine Verlinkung gestattet ist und wie das funktioniert: bei google "porta möbel potsdam-drewitz" eingeben, Bilder unmittelbar auf der rechten Seite anklicken.

Bild 11 (man muss durchzählen) zeigt rechtsseitig das Halbrondell mit den Geschossen, linksseitig ein Stück der (Außen-) Glasfassade, zentral im Bild die Aufzüge als "Tower" (erkennbar an den kurzen Zugängen von den Geschossen aus und den Fahrstühlen selbst im ersten bzw. zweiten Obergeschoss).

Die Fahrstühle sind an der dem Ausgang zugewandten Seite verglast, die Außenfassade, wie im Bild 10 zu sehen ist, hat einen recht großen Durchmesser. So kann man vermuten, dass der Vater, als er selbst mit dem Fahrstuhl fuhr, einen recht guten Überblick auch auf die Parkplätze hatte und Tuong An wohl eher nach links oder rechts gegangen ist.

Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass der Vater zügig hinterhergekommen ist und die Kleine schon bald nach dem Hinaustreten abgefangen wurde.

Allerdings ist mir erst jetzt aufgefallen, dass sich die Kassen ja üblicherweise im Untergeschoss befinden und der Vater wohl noch nicht bezahlt hatte. Die Frage wäre also, ob er denn Sachen bei sich hatte und zur Sicherung jemanden angesprochen hat oder ob gar die Kassen zügiges Hinterherlaufen verhindert haben oder nicht (die Bilder geben da nicht so viel her). Auf jeden Fall aber hatte er noch drei weitere Kinder bei sich, sodass eine gewisse Verzögerung schon vermutbar ist und Tuong An sich etwas weiter entfernen konnte und etwa um die Ecke bog.

Wirklich entscheiden kann man das nicht. Der erste Fall würde eher für eine Entführung mit Auto oder Gewaltandrohung o.ä. sprechen, im zweiten Fall genügt wohl freundliches, "überraschtes" Ansprechen.

Ich würde eher auf "mittel" tippen, aber auch vermuten, dass sich Tuong An nicht mehr unmittelbar an der Frontseite bei den Parkplätzen befand, weil dann ja ein Kunde beim Abfangen durchaus hätte stutzig werden können. Der Wohnblock selbst erscheint mir dann aber doch etwas zu weit.


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04.06.2019 um 14:10
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:dass er der gesellschaftlichen Verachtung (wenigsten dafür) entgehen will.
Natürlich ist es möglich, aber ich finde der Dir per Link zugänglich gemachte Artikel beschreibt das Phänomen sehr deutlich. ich habe keinen Grund daran zu zweifeln.
Es ist in meinen Augen zwar noch verwerflicher wenn keine nennen wir es pädophile "Störung" vorliegt, denn für unsere sexuelle Präferenz können wir nichts. Es ändert aber nichts an der Tatsache das Täter Grenzen überschreiten die ihnen bekannt sind. Alleine das macht sie u Verbrechern, da interessiert mich das warum nur am Rande.


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04.06.2019 um 15:04
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ist das so?
Ob das jetzt in der Mehrheit der Fälle so ist, würde ich jetzt schon bezweifeln. Jedoch dürfte die Quote der nicht pädophilen Täter, gerade bei den Fällen, die sich im familiären Bereich abspielen, relativ hoch sein.
Bei dem Thema wird aber generell viel zu schnell mit dem Label Pädophilie hantiert.

Letztlich ist es jedoch müßig, ob bei einem Missbrauchsfall eine pädophile Störung vorliegt, oder nicht. Es ändert nichts an der Schwere des Verbrechens.


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19.12.2019 um 17:11
Es gibt Neuigkeiten im Fall des entführten 6-jährigen Mädchens Tuong An, das sich glücklicherweise selbst befreien konnte.
Der Prozess läuft bereits. Dem vorbestraften Alkoholiker Willi D. werden Freiheitsberaubung, Kindesentziehung, Körperverletzung und sexuelle Handlungen gegen den Willen des Opfers vorgeworfen.
Auch sein Vorstrafenregister hat es in sich. Für mich insofern völlig unverständlich, als jemand, der bereits 3mal des Missbrauchs/der Vergewaltigung überführt wurde, NUR insgesamt 3 Jahre (!) hinter Gittern gesessen hat und nun munter seiner Neigung nachgehen konnte! Das erklär mir mal einer?!
Willi D. ist einschlägig vorbestraft. „1984 wurde er wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu einem Jahr Haft verurteilt“, berichtet die Anwältin, „1988 zu zwei Jahren wegen Vergewaltigung im schweren Fall“.

Schon mit 15 Jahren soll Willi D. eine 7-Jährige sexuell missbraucht haben, erfuhr BILD in seinem Heimatdorf bei Neuruppin. „Meine Tochter hat das bis heute nicht verkraftet“, sagt die Mutter des Opfers, „Die Sache ist damals im Sande verlaufen, weil es von seiner Familie aus gute verwandtschaftliche Beziehungen gab.“

Am 9.Jänner geht der Prozess weiter. Erwartet wird eine Stellungnahme des Angeklagten.

https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/kinderschaender-vor-gericht-das-geschah-nach-der-entfuehrung-von-tuong-an-66805792.bild.html


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

19.12.2019 um 18:51
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Auch sein Vorstrafenregister hat es in sich. Für mich insofern völlig unverständlich, als jemand, der bereits 3mal des Missbrauchs/der Vergewaltigung überführt wurde, NUR insgesamt 3 Jahre (!) hinter Gittern gesessen hat und nun munter seiner Neigung nachgehen konnte! Das erklär mir mal einer?!
@MaryPoppins

tatsächlich geringe Haftzeit. Die drei Fälle waren alle zu DDR Zeiten geschehen und abgeurteilt worden, wenn ich das richtig verstehe. Vielleicht lag die geringe Haftzeit am DDR Justizsystem?


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

19.12.2019 um 19:14
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Vielleicht lag die geringe Haftzeit am DDR Justizsystem?
Ich kann zumindest das damalige Strafgesetzbuch anführen:
http://www.verfassungen.de/ddr/strafgesetzbuch74.htm
§ 148. Sexueller Mißbrauch von Kindern. (1) Wer ein Kind zu sexuellen Handlungen mißbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.
(2) Wer durch die Tat fahrlässig eine erhebliche Schädigung des Kindes verursacht oder bereits wegen einer derartigen Handlung bestraft ist, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu acht Jahren bestraft.
(3) Wer durch die Tat fahrlässig den Tod des Kindes verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft:
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Durch Gesetz vom 14. Dezember 1988 wurde im § 148 Abs. 2 das Wort "zwei" ersetzt durch: "einem Jahr".
Der Artikel ist auch ganz interessant dazu:
https://www.mdr.de/zeitreise/sexueller-missbrauch-in-der-ddr-gespraech-mit-christian-sachse-100.html
Und der hier:
https://taz.de/Studie-ueber-Kindesmissbrauch-in-der-DDR/!5578716/


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Diapo ehemaliges Mitglied

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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

20.12.2019 um 07:59
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Vielleicht lag die geringe Haftzeit am DDR Justizsystem?
Zitat von AloceriaAloceria schrieb:§ 148. Sexueller Mißbrauch von Kindern. (1) Wer ein Kind zu sexuellen Handlungen mißbraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.
(2) Wer durch die Tat fahrlässig eine erhebliche Schädigung des Kindes verursacht oder bereits wegen einer derartigen Handlung bestraft ist, wird mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu acht Jahren bestraft.
(3) Wer durch die Tat fahrlässig den Tod des Kindes verursacht, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft:
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht vierzehn Jahre alt ist.
Durch Gesetz vom 14. Dezember 1988 wurde im § 148 Abs. 2 das Wort "zwei" ersetzt durch: "einem Jahr".
Mir fehlen die Worte! Scheint ja mehr wie ein kleines Kavaliersdelikt gehandhabt worden zu sein.
Der Angeklagte wird auch jetzt wieder milde durchkommen. Als bekannter Alkoholiker wird er möglicherweise für den Tatzeitraum schuldunfähig sein. Und so wuselt er sich weiter durchs Leben...


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Tuong An aus Einkaufszentrum verschwunden

20.12.2019 um 09:35
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Mir fehlen die Worte! Scheint ja mehr wie ein kleines Kavaliersdelikt gehandhabt worden zu sein.
Heute ist es doch auch nicht besser:

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
3. auf ein Kind mittels Schriften (§ 11 Absatz 3) oder mittels Informations- oder Kommunikationstechnologie einwirkt, um
a) das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll, oder
b) um eine Tat nach § 184b Absatz 1 Nummer 3 oder nach § 184b Absatz 3 zu begehen, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts, durch Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Informations- und Kommunikationstechnologie oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.
Generell ist es erstaunlich, dass sexuelle Gewalt nicht besonders hohe Strafen mit sich zieht. Bei erwachsenen Opfern sind es auch "6 Monate bis 5 Jahre" im Regelfall:
https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html


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