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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

916 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kindesmissbrauch, Münster, Kleingartenanlage ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

08.06.2020 um 22:06
@FreyaInJune
@RinTin
Ich hatte gestern sinngemäss folgende Erklärung gelesen, die mir am verständlichsten erschien: Die ehemaligen Opfer wären "froh", dass sie die Seite wechseln können - raus aus der hilflosen Opferrolle, hin zum starken, mächtigen Täter. Rollentausch. Machtgewinn...
Ich verurteile dieses Handeln zutiefst! Bis vor Kurzem befand sich mein Arbeitsort in einem sozialen Brennpunkt, dazu ein Spielplatz vorm Gebäude, und ich konnte kaum glauben, wie dort mit kleinen Kindern umgegangen wird. Die Erwachsenen sassen dabei, ab und zu ging einer los, beim Aldi Bier und Zigaretten holen, der Umgangston war unbeschreiblich. Ich mag mir gar nicht vorstellen, was sich abends abspielt, wenn alle in den Wohnungen verschwinden. Und das Schlimme ist ja, es schämt sich Keiner dafür. Die Kleinen lernen auch gar nicht, was "normal" wäre.

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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

08.06.2020 um 22:12
Zitat von SkylarBlueSkylarBlue schrieb:Ich finde es ist viel zu einfach gedacht den Menschen die Verantwortung für ihre Entscheidungen abzusprechen.
Nein. Das Schuldprinzip bleibt bestehen. Wer weiß, dass er Unrecht begeht, der ist schuldfähig und kann, ja muss, bestraft werden. Wer Opfer eines Diebstahls wurde, darf deshalb nicht stehlen.

Doch Strafen ist viel zu wenig, wenn man Taten verhindern will. Dazu gehört, Taten und ihre Ursachen zu verstehen. Wenn Missbrauch und Gewalt in der Kindheit dazu führen, dass jemand zum Täter wird, dann gilt es, auch dort anzusetzen.

Und wer kein Täter geworden ist, weil er vielleicht eine gute Kindheit hatte oder Missbrauchs- und Gewalterlebnisse zwar erlebt, aber konstruktiv bewältigt hat, der sollte dankbar und ein bisschen demütig sein. Denn das ist nicht Überlegenheit oder Leistung, sondern auch einfach Glück.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

08.06.2020 um 22:40
Enrico L ebenfalls Verdächtiger, hat wohl mit Kindern ab und an Karate trainiert:
Im Verein habe L. keine feste Gruppe angeleitet, sporadisch aber auch Kinder trainiert. "Enrico war seit sieben oder acht Jahren dabei und Ausbilder für Kinder und Erwachsene
https://www.google.de/amp/s/www.moz.de/amp/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1807530/


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 00:05
@emz

Die Bild zitiert einen Garten-Nachbarn: „Adrian, die Frau und der Sohn waren oft im Garten. Der Junge kurvte oft mit dem Kettcar durch die Anlage, er war auffallend freundlich und höflich.“

Allerdings sei auch auffällig gewesen, dass Adrian V. einen sehr strengen Umgangston mit dem Jungen gepflegt habe. Allein wegen Kleinigkeiten habe der Zehnjährige um Erlaubnis fragen müssen.


Quelle: https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-hausdurchsuchung-zr-13789992.html

Warum widerspricht sich meine Aussage?! Offensichtlich passt der Umgang der Familie mit dem Kind genau in das Bild.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 00:36
Ich fände es wichtig dass endlich besser verstanden würde, wo genau die Ursachen für so ein Verhalten liegen. Warum schaffen es manche Pädophile ihre Impulse zu kontrollieren und andere nicht? Und auch wenn der Täter nichtmal pädophil ist sondern sadistisch Schwächere quälen will, bin ich immer noch der Meinung, (fast?) niemand ist so zur Welt gekommen. Und ich glaube auch nicht, dass es alleine eine reine Willenssache ist. Es müssen noch andere Faktoren mit reinspielen, die es noch besser zu untersuchen gilt, um einerseits Prävention betreiben zu können, andererseits aber auch unbedingt das Strafmaß alleine schon für den Konsum von entsprechender Pornografie drastisch zu erhöhen.
Nicht unbedingt, weil es viele Täter abhält, sondern weil die Gesellschaft vor den Tätern geschützt werden muss. Die Auflagen müssen strenger werden. Wer einmal diesbezüglich straffällig geworden ist, der sollte nicht die Möglichkeit auf eine Bewährungsstrafe erhalten.

Eventuell würde es längerfristig einen Effekt erzielen, wenn einerseits höhere Gefängisstrafen eingeführt werden und andererseits das Präventionsangebot für Jugendliche und junge Erwachsene bei diesem Thema bundesweit ausgebaut werden könnte.

Denn was man wirklich nicht vergessen darf, auch wenn es unvorstellbar ist für Nicht-Betroffene:
Für diese Neigung können die Personen erstmal nichts und an der Stelle müsste man sie kriegen. Bevor sie in den Kreislauf geraten, diese Missbrauchsbilder zu konsumieren und es zu einem immer größer werdenden Geheimnis werden zu lassen, bis man sich dann mit Gleichgesinnten austauscht, die Hemmschwelle immer mehr sinkt.

Der Punkt an dem man noch was ändern kann um straffrei zu bleiben, muss ganz früh gesetzt werden. Vielleicht wenn auch mehr darüber bekannt würde, dass diese Neigung in so und so viel Prozent der Fälle auf eigenen Missbrauch zurückführen ist (wenn es denn so ist, ich weiß es nicht). So dass Menschen mit dieser Neigung erstmal Verständnis statt Ablehnung erfahren durch Aufklärungskampagnen. Irgendwie müssen die an ein Netzwerk gebunden werden.

Ehrlich gesagt hoffe ich nur dass die Kinder in diesem Fall Wege finden, diese unfassbare Gewalt und schwerste Traumatisierung irgendwie zu verarbeiten. Denn es ist ja nicht nur das sexuelle Trauma, es ist ja vor allem auch ein schweres Bindungs- und Entwicklungstrauma, die eigenen Eltern/Verwandten haben ihnen das angetan. Das wiegt so unfassbar schwer, ich weiß nicht wie man so etwas psychologisch auffangen soll. Die Menschen die dich schützen sollten, haben dich zerstört.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 00:57
Zitat von marienkaefermarienkaefer schrieb:Wer einmal diesbezüglich straffällig geworden ist, der sollte nicht die Möglichkeit auf eine Bewährungsstrafe erhalten.
Das Problem dabei ist, dass der § 56 StGB einzig an die Dauer der Strafe, nicht aber an die Art der Straftat gekoppelt ist.
§ 56 - Strafaussetzung

(1) 1Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. 2Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.



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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 01:34
Zitat von emzemz schrieb:Das Problem dabei ist, dass der § 56 StGB einzig an die Dauer der Strafe, nicht aber an die Art der Straftat gekoppelt ist.

§ 56 - Strafaussetzung

(1) 1Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. 2Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
Danke, interessant. Da müsste dann etwas verändert werden bzgl. des Straftatbestandes von pädophilen Handlungen. Zumal es auf mich den Eindruck macht, dass es mehr Täter in diesem Bereich gibt, die nach Verhängung einer Bewährungsstrafe weitermachen als eben umgekehrt. Gerade bei diesen Fällen in denen sie dann selbst Kinder missbrauchen und alles professionell aufziehen um damit Unsummen an Geld zu verdienen. Ist es nicht gerade bei denen statistisch öfter der Fall, dass sie vorher durch Konsum von Missbrauchsbildern und anderen Verhaltensweisen gegen Kinder mindestens einmal aufgefallen sind? Das müsste man doch untersuchen können?

Für mich sind diese Bewährungsstrafen mit der Auflage zur Therapie ein absoluter Witz.

Man muss vielleicht auch mal überlegen wie stark der eigene Sexualtrieb sein kann, vor allem wenn man ihn kontrollieren muss. Und wenn man schon die falsche Erfahrung gemacht hat, dass man ihn durch das Angucken von Missbrauch an Kindern befriedigen konnte. Ich glaube da "klickt" was im Hirn mit diesen Bildern, das verankert sich immer tiefer, ist emotional positiv verknüpft und je öfter es wiederholt wird, desto mehr sind die Täter auch rational davon überzeugt, dass es absolut in Ordnung ist. Wahrscheinlich noch viel mehr, wenn es ihnen selbst auch passiert ist.

Das sollen auf keinen Fall irgendwelche Rechtfertigungen oder Erklärungen für die Taten sein, aber es wäre doch wichtig herauszufinden, ob härtere Strafen die Gesellschaft nicht besser schützen könnten. Meine Theorie ist: Ja.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 07:20
Die Kleingartenparzelle ist schon seit mehreren Generation in der Familie von Adrian V.
Weil sie ganz am Eingang der Anlage liegt, konnte Adrian V. unauffällig zu ihr gelangen, daher fiel wahrscheinlich den anderen Kleingärtnern nichts auf.
Adrian V. hat dafür gesorgt, dass die gesamte Kleingartenanlage mit leistungsfähigem Internet ausgestattet wurde und war für die anderen Vereinsmitglieder der Technik-Nerd.
So konnte er seine Laube aufwändig mit Technik ausstatten, ohne dass andere Verdacht geschöpft haben.
In der Münsteraner Kleingarten-Kolonie soll V. derweil leichtes Spiel gehabt haben. So sei die von ihm genutzte Gartenparzelle, die einst seine Oma und nun seine Mutter bewirtschaftete, die zweite neben dem Haupteingang. Entsprechend war der Weg, um andere Kinderschänder, die Opfer oder verdächtige Gegenstände anzuschleppen, verhältnismäßig kurz.

Für die perfekte Ausstattung, um die grausamen Taten verbreiten zu können, sorgte V. laut Bild in Eigeninitiative. So habe er die gesamte Gartenanlage mit stabilem und leistungsfähigem Internet ausgestattet. Auf dem Gelände sind mehrere hohe Masten mit Empfängern verteilt.

Wegen seiner IT-Vorliebe, die er deutlich offener auslebte als sei dunkles Geheimnis, schöpfte andere Kleingarten-Betreiber trotz der immensen Technikausstattung seiner Laube keinen Verdacht. V. habe sogar das Vereinsheim mit einer Videoüberwachung versehen, zudem anderen bei technischen Fragen mit Rat und Tat zu Seite gestanden. Die Gärtner sahen darin nur Positives: „Er war in dem Punkt ein Nerd. Aber was sich wirklich dahinter verbarg, haben wir nicht geahnt...“
https://www.merkur.de/welt/kinderpornografie-muenster-razzia-missbrauch-durchsuchung-kindesmissbrauch-erzieherin-verdacht-nrw-zr-13789992.html


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 09:11
Zitat von monstramonstra schrieb:Mitleid für die Kinder und Verachtung für die Täter ist jedenfalls inkonsequent.
Diesen Satz halte ich für grundverkehrt: Ein Kind, dass zum Opfer wird hat keine Entscheidung getroffen und kann da absolut nichts dafür. Bei Tätern ist das in aller Regel anders. Nimmt man mal den kleinen Teil heraus, der aufgrund von Krankheiten nicht für ihre Taten verantwortlich gemacht werden kann, haben der weit überwiegende Teil sehr wohl eine Willensentscheidung getroffen, diese Tat(en) zu begehen. Dass es ein Vorgeschichte gibt, steht auf einem anderen Blatt aber es hätte für sie auch immer eine andere Entscheidungsmöglichkeit gegeben (z.B. Therapie, Suizid).
Meine moralischen und ethischen Ansprüche sind da erstmal an alle gleich. Weder in Gesetzen, noch in Religionsvorschriften ist irgendwo enthalten, dass man Leid, dass einen selbst zugefügt wurde auch anderen zufügen darf.
Das gilt für mich für jeden, unabhängig, ob ihm in der Vergangenheit Schlimmes widerfahren ist.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:04
Zitat von soomasooma schrieb:Hier gibt es ein Bild des "Technikraumes" - da ging es doch nicht (nur) um die eigene sexuelle Bedürfnisbefriedigung. Das ist doch Business. Ziemlich professionell, vom Fach halt.
Eins vorweg: Ich will jetzt nichts relativieren oder runterspielen. Hab im Zusammenhang mit dem Fall heute morgen gelesen, dass solche Taten z.T. noch als Vergehen betrachtet werden. Ich wäre auch dafür, dies als Straftat zu sehen und die Gesetzgebung zu verschärfen.

Zur Technik:
Ich zweifle ein wenig die Berichterstattung und die Polizei an... Warum?
Da steht definitiv eine Serverfarm im Keller, sehr professionel aufgezogen. Gehen wir davon aus, es sind Datenserver, die jeweils mit insgesamt 100 Stück 5TB-Festplatte verbunden sind: auf vielen wäre nicht das komplette Datenvolumen belegt. Auf die Schnelle könnte auch niemand von außen erkennen, wieviel Daten darauf wirklich liegen. 500TB sind wahnwitzig viel. Ich hab mal geschaut, was eine Stunde 4k raw Video braucht: 480GB. Das ist momentan das ultimativ beste was es an Consumerkameras gäbe, ohne Komprimierung, damit würden immernoch 1000 Stunden an Material darauf passen.
Was mich aber stutzig macht: Um solche Datenserver sinnvoll zu betreiben, braucht man auch die Infrastruktur nach außen, das heißt schnelle Hochleistungsdatenleitungen, über die auf die Daten zugegriffen werden kann. Selbst mit einer oder zwei 100MBit Leitung kommt man da nicht weit, da die Übertragungskapazität nach außen wesentlich niedriger liegt.
Die Einrichtung sieht mir mehr nach Kryptomining Servern aus. Für diese braucht man unendlich viel Rechenleistung in Form von Grafikkarten, aber kaum Datenübertragung nach außen. Ich hab mehrere Kryptofarmen gesehen, die ähnlich aufgebaut waren. Finanziell würde das auch sinnvoller sein, die errechneten Cryptowärungen sind bares Geld werd, mit dem man Hardware und Strom (und davon braucht man viel!) bezahlen kann.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:12
Zitat von friisfriis schrieb:Meine moralischen und ethischen Ansprüche sind da erstmal an alle gleich.
Das ist ehrenvoll. Trotzdem soll man beachten, Ungleiches nicht gleich und Gleiches nicht ungleich zu beurteilen.

Unmoralisch handelt ohne Zweifel ein Erwachsener, der einen Dritten sexuell missbraucht (egal ob Kind oder nicht). Moralisch handelt ein Erwachsener, der den Täter vor Gericht sehen will. Aber ist es wirklich moralisch gerechtfertigt, den Täter zu verachten? Sich moralisch erhöhen zu dürfen ob der Unmoral des anderen?

Das sehe ich eben moralisch als nicht gerechtfertigt an. Zumal man zu häufig beim Thema "Kinder" den Eindruck hat, hier geht es mehr um den Stand des Bedürfnisses von Erwachsenen, das Maß ihrer moralischen Vorbildlichkeit vorzuzeigen. Auf vertrackte Weise ist das vermutlich verwoben mit der kindlichen Bedürftigkeit der Erwachsenen selbst.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:15
Anlässlich der Taten in Münster mehren sich die Stimmen aus der Politik, die eine Verschärfung der Strafen im Bereich der Pädokriminalität fordern.
Aus Kreisen der CDU wird gefordert, daß Kindesmissbrauch grundsätzlich als Verbrechen geahndet werden soll, was eine Mindeststrafe von einem Jahr bedeutet.
Die CDU fordere deswegen, dass Kindesmissbrauch immer als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen geahndet werde, damit in jedem Fall eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft drohe. Der Strafrahmen bei Besitz oder Beschaffung von kinderpornografischem Material müsse erhöht werden.

Auch lasse sich Kinderpornografie, die im Internet verbreitet werde, am besten über die gespeicherten Telekommunikationsdaten aufklären, sagte Kramp-Karrenbauer. Das Thema Vorratsdatenspeicherung sei "rechtspolitisch sehr, sehr heikel. "Aber wenn es an einer Stelle wirklich berechtigt ist, davon zu sprechen, dass Datenschutz Täterschutz ist, dann ist es im Bereich der Kinderpornografie. Wir müssen an diese Daten herankommen, damit wir effektiv den Tätern auf die Spur kommen."

Im CDU-Präsidium wurde nach Angaben von Teilnehmern gefordert, dass Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) endlich die von der Innenministerkonferenz (IMK) im April 2019 geforderten Verschärfungen bei Kindesmissbrauch und Kinderpornografie umsetzen solle.
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/kindesmissbrauch-in-muenster-herbert-reul-wir-werden-garantiert-nie-alle-erwischen-a-02e52d17-b2f6-4637-8720-533e79fa985b


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:23
Zitat von prof.bunsenprof.bunsen schrieb:Hab im Zusammenhang mit dem Fall heute morgen gelesen, dass solche Taten z.T. noch als Vergehen betrachtet werden. Ich wäre auch dafür, dies als Straftat zu sehen und die Gesetzgebung zu verschärfen.
Auch Vergehen sind Straftaten.

Im Falle von Kindesmissbrauch (§ 176 StGB) strafbar, Strafandrohung von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit 1 Jahr Freiheitsstrafe belegt sind. Das ist beim schweren Kindesmissbrauch der Fall (§ 176a StGB). Hier ist die Höchststrafe dann 15 Jahre.
Zitat von KreuzbergerinKreuzbergerin schrieb:Aus Kreisen der CDU wird gefordert, daß Kindesmissbrauch grundsätzlich als Verbrechen geahndet werden soll, was eine Mindeststrafe von einem Jahr bedeutet.
Das machen Politiker gerne. Böser könnte man es als populistisch bezeichnen. Wenn man sich die von mir genannten Normen, v.a. die Voraussetzungen des schweren sexuellen Missbrauchs in § 176a StGB (1 Jahr bis 15 Jahre) ansieht, dann ist die Strafandrohung meiner Ansicht nach absolut ausreichend.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:26
@monstra

Was versteht man denn unter schwerem Mißbrauch? Wo zieht man da die Grenze?


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:27
Zitat von monstramonstra schrieb:Im Falle von Kindesmissbrauch (§ 176 StGB) strafbar, Strafandrohung von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Verbrechen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit 1 Jahr Freiheitsstrafe belegt sind. Das ist beim schweren Kindesmissbrauch der Fall (§ 176a StGB). Hier ist die Höchststrafe dann 15 Jahre.

Kreuzbergerin schrieb:
Aus Kreisen der CDU wird gefordert, daß Kindesmissbrauch grundsätzlich als Verbrechen geahndet werden soll, was eine Mindeststrafe von einem Jahr bedeutet.
Danke @Kreuzbergerin :)
Hab "Straftat" und "Verbrechen" verwechselt. Du zitierst genau die Überschrift, die ich meinte. Es ging ja um Konsumenten und Verbreiter von einschlägigem Material, die stärker bestraft werden sollen. Für Hersteller drohen bereits höhere Strafen.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:32
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber ist es wirklich moralisch gerechtfertigt, den Täter zu verachten? Sich moralisch erhöhen zu dürfen ob der Unmoral des anderen?
Also so langsam werde ich wütend ob Deinem Geschwurbel. Was Du da in diesen Thread einbringst, wo es um abscheuliche Verbrechen an wehrlosen Kindern geht, ist kaum mehr auszuhalten, jedenfalls nicht für mich.

Das Gegenteil von Verachtung wäre Achtung. Wie bloss kannst Du Achtung für diese Täter einfordern, verknüpft grad auch noch mit einer Anklage und Abwertung an all jene, die keine Achtung aufbringen, weil sie sich dadurch quasi moralisch erhöhen wollen.

Es geht doch hier nicht um irgendwelche menschlichen "Ecken und Kanten" die ein jeder von uns hat. Es geht hier um schwerste Verbrechen an Kindern!!!


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:48
Zitat von Marianne48Marianne48 schrieb:Das Gegenteil von Verachtung wäre Achtung.
Richtig.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz gilt auch für Täter. Und natürlich für Kinder. Und da ist meine Einsicht, dass Verachtung für den Täter den Opfern nichts bringt. Gar nichts. Die Bestrafung ist nur ein ganz kleiner Baustein im Mosaik der Bemühungen, Kinder möglichst ohne Gewalt und Missbrauch aufwachsen zu lassen. Sehr viel wichtiger ist die Prävention.

Und eine erfolgreiche Prävention gelingt eben nur, wenn man auch ein gewisses Maß an Achtung dem Täter gegenüber an den Tat legt. Denn sonst sind weder Therapie noch Resozialisierung möglich.

Ansonsten empfehle ich zum Thema "Gewalt gegen Kinder" auch noch Thomas Fischer, der ziemlich ernüchternd feststellt:
Die Liebe zum und die Fürsorge fürs Kind ist in den Metropolen dieser Welt im selben Maß gestiegen wie die Zahl der in Elend und Gewalt lebenden Kinder außerhalb der beautiful walls.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/gewalt-in-der-corona-krise-kinderleid-kolumne-a-97a00bea-e178-4d53-b3e0-45eb438ffda8


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:52
Zitat von renasiarenasia schrieb:Was versteht man denn unter schwerem Mißbrauch? Wo zieht man da die Grenze?
Das steht in § 176a StGB. Ein schwerer Missbrauch liegt vor:

- wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

- eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,

- die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder

- der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176a.html

Vorliegend ist ein solcher schwerer Fall gegeben. Die Täter erwartet eine Strafe von 2 bis 15 Jahren.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 10:55
Zitat von monstramonstra schrieb:Das sehe ich eben moralisch als nicht gerechtfertigt an. Zumal man zu häufig beim Thema "Kinder" den Eindruck hat, hier geht es mehr um den Stand des Bedürfnisses von Erwachsenen, das Maß ihrer moralischen Vorbildlichkeit vorzuzeigen. Auf vertrackte Weise ist das vermutlich verwoben mit der kindlichen Bedürftigkeit der Erwachsenen selbst.
Blödsinn. Ein Pädophiler bekommt meine volle Verachtung und mein moralisches Wertesystem sortiert den Täter vollends aus der Gesellschaft aus. Höhere Strafmaße sollten von den Gerichten auch angewendet werden.Inklusive einer lebenslangen IT-Fußfessel, d.h. wo immer der Täter auch in Freiheit ist, sein Internetgebrauch steht im Fokus.

Der Täter wurde selbst als Kind missbraucht? Das ist schlimm, relativiert aber nicht eine Straftat im Erwachsenenalter. Immerhin haben auch pädophile Straftäter zuverlässig gelernt, eine stark befahrene Autobahn nicht zu Fuß zu überqueren, wenn sie überleben wollen.

Dass es trotzdem so ein deutschlandweites Pilzgeflecht von Kindesmissbrauch gibt, zeigt nur, das die Täter wenig Angst haben, erwischt zu werden und die Strafverfolgung zu wenig Mittel hat, um diese verachtenswerten Taten effektiv zu bekämpfen.


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Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster

09.06.2020 um 11:14
https://dejure.org/gesetze/StGB/12.html
§ 12 - Verbrechen und Vergehen

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.

(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.


https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
§ 176 - Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


https://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html
§ 176a - Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn
1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
Was den sexuellen Missbrauch in diesem Fall anbelangt, da sind wir, da es sich um schweren Missbrauch handelt, zweifelsfrei im Bereich des Verbrechens. Da ist man also auf der sicheren Seite.



https://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
§ 184b - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine kinderpornographische Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht; kinderpornographisch ist eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3), wenn sie zum Gegenstand hat:

Das Problem, das man anscheinend in Angriff nehmen wird, ist, die Freiheitsstrafen bei Kinderpornografie denen bei (schwerem) Kindesmissbrauch anzupassen bzw. gleichzusetzen. Damit kämen dann die Konsumenten von Kinderpornografie nicht mehr so billig davon. Denn ohne den Konsumenten gäbe es sicher weitaus weniger schweren Kindesmissbrauch.


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