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19jährige tot auf Parkplatz in Lüneburg gefunden

152 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Auto, Messer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

19jährige tot auf Parkplatz in Lüneburg gefunden

25.01.2021 um 07:49
dein letzter Absatz hat es in sich @rhapsoody3004
Darauf ziele ich die ganze Zeit ab- es waren nur 2 Leute im Auto. (höchstwahrscheinlich).
Und nur eine Version kann geschildert werden, weil nur einer von den beiden lebt.

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19jährige tot auf Parkplatz in Lüneburg gefunden

25.01.2021 um 09:17
Zitat von NinaRavensteinNinaRavenstein schrieb:Darauf ziele ich die ganze Zeit ab- es waren nur 2 Leute im Auto. (höchstwahrscheinlich).
Und nur eine Version kann geschildert werden, weil nur einer von den beiden lebt.
Bleibt dann nur die Frage, wie glaubhaft der TV dann diese ( (s) eine) Version rüberbringt / schildert.

Natürlich gilt - wie immer - auch hier in diesem Fall der Grundsatz "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten), allerdings sind Tötungen durch den (Ex-)Partner nun - leider - keine Seltenheit und die "Ausreden" / möglichen Verteidigungsstrategien der Täter sind auch nicht immer die kreativsten - daher gehe ich mal davon aus, dass die EB - und später der / die Richter*in dem TV da nicht einfach "blind glauben" werden.

An sich scheint der Fall ja relativ eindeutig gelagert zu sein, der TV konnte relativ zügig festgenommen werden, ein (mögliches) Motiv zeichnet sich auch bereits ab - kurz zuvor erfolgte Trennung des Paares - bleibt eigentlich nur noch die Frage, ob es sich nun um Mord, Totschlag oder evtl auch "nur" um Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt hat.

Besonders tragisch ist natürlich, dass das Opfer durch den eigenen Vater aufgefunden wurde - der arme Mann wird das Bild seiner toten Tochter wohl niemals wieder vergessen können.


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19jährige tot auf Parkplatz in Lüneburg gefunden

25.01.2021 um 10:14
@rhapsody3004
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder ein Streit ist eskaliert, natürlich. Wo wir dann wieder bei einer Affekttat wären. Ich spiele hier auf Wut und Zorn an.
Und "Affekt" bedeutet nicht zwingend, dass die Tat von einer auf die andere Sekunde aus einer Situation heraus geschieht - wenn ich das richtig verstehe? Das würde auch vorbereitende Handlungen einschließen? (Also die mögliche "Vorbereitung" in der Zeit vom "Schlußmachen" bis zur Tat - das waren ja nur Stunden.)


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25.01.2021 um 10:52
Zitat von soomasooma schrieb:Und "Affekt" bedeutet nicht zwingend, dass die Tat von einer auf die andere Sekunde aus einer Situation heraus geschieht - wenn ich das richtig verstehe? Das würde auch vorbereitende Handlungen einschließen? (Also die mögliche "Vorbereitung" in der Zeit vom "Schlußmachen" bis zur Tat - das waren ja nur Stunden.)
Eine Affekttat ist für mich etwas ungeplantes, spontan aus der Situation heraus. Bei so einer Tat kocht das Gemüt aus verschiedenen Gründen über, aus Wut bspw. Derjenige handelt impulsiv, ohne groß darüber nachzudenken.


Wie gesagt, dass er zum Treffen ein Messer mitgenommen hat und dies wohl auch nicht die Regel bei ihm war, macht es nicht gerade leichter für ihn auf eine Affekttat zu pochen, bei der er spontan warum auch immer durchgedreht ist, überreagiert hat und das Messer als Tatwaffe zufälligerweise gerade griffbereit gewesen ist.


Die Gesamtschau wird zeigen, wie glaubwürdig seine Äußerungen sein werden, sollte er sich in dieser Richtung überhaupt äußern. Er muss sich in diesem Fall nicht äußern - nie wieder. Ob das auch ratsam ist, wird ihm seine Verteidigung schon mitteilen.
Sollte er sich äußern, um sich zu entlasten, die Tat zu rechtfertigen, dann wäre es vorteilhaft, wenn er dafür nicht nur sein reines Wort vorbringen könnte.


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25.01.2021 um 11:03
Zitat von ThoFraThoFra schrieb:"nur" um Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt hat.
Das kann er natürlich auch behaupten, dass er sie im Affekt nur verletzen wollte, die Tötung selbst aber nicht gewollt hat.

Allerdings wird es dann hinsichtlich der Verletzungen des Opfers interessant. Anzahl der Messerstiche oder auch ein einziger Stich an einer Stelle des Leibes bspw.

Beides kann, je nachdem, einen lebensbedrohlichen Gesundheitszustand herbeiführen und daraus kann man wiederum wenigstens einen bedingten Vorsatz herleiten, weil er hätte dann durch seine der Ex zugeführten Körperverletzung mit dem Tod seiner Ex rechnen müssen. Dazu braucht er auch keine speziellen Kenntnisse, denn der gesunde Menschenverstand reicht dafür schon.
Und dann wars das ganz schnell mit KV mit Todesfolge. Dann wären wir nämlich wieder beim Totschlag.


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25.01.2021 um 11:31
Zitat von soomasooma schrieb:Und "Affekt" bedeutet nicht zwingend, dass die Tat von einer auf die andere Sekunde aus einer Situation heraus geschieht - wenn ich das richtig verstehe? Das würde auch vorbereitende Handlungen einschließen? (Also die mögliche "Vorbereitung" in der Zeit vom "Schlußmachen" bis zur Tat - das waren ja nur Stunden.)
Du hast übrigens glaube ich recht.
Eine Affekttat kann es auch dann sein, wenn seine emotionale Erregung (wie Wut bspw.) immer noch anhält. Der Grund dieser Erregung kann länger zurückliegen. Ich hatte immer nur die Erregung aus einer gegenwärtigen Situation heraus im Kopf.

Allerdings, sollte es sich um Totschlag handeln und um damit auf Strafmilderung zu hoffen bzw. um damit einen minderschweren Fall des Totschlags zu begründen, braucht es für seine emotionale Erregung schon nachvollziehbare Auslöser.
Ich weiß nicht, ob die Trennung an sich und daraus resultierender Trennungsschmerz schon genügen würde. Was ich weiß ist, dass nachvollziehbare Auslöser so etwas wie eine vorangegangene Ehrverletzung, eine Beleidigung bspw. sein können oder wenn er nachvollziehbare Gründe für Eifersucht gehabt haben könnte und er keinen Anteil daran hatte. Also er selber dürfte nichts provoziert oder überhaupt nichts dazu beigetragen haben, dass man ihn provoziert, beleidigt, gekränkt oder weiß der Geier hat.


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25.01.2021 um 14:52
Hier habe ich z. B. Definitionen gefunden:
Affekttat, wird dann angenommen, wenn eine ansonsten normal-gesunde Person in einem schweren psychischen Ausnahmezustand unfähig war, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Zur Diagnostizierung eines solchen Ausnahmezustandes werden verschiedene Kriterien, wie etwa die Einengung des Wahrnehmungsfeldes oder das Mißverhältnis zwischen Anlaß und Tat herangezogen
https://www.spektrum.de/lexikon/psychologie/affekttat/296
Affekttaten bzw. Affektdelikte dagegen sind zwar ebenfalls impulsiv-aggressive Handlungen, begangen im Zustand hochgespannter Affektregung, sie sind aber an einen relevanten Anderen gerichtet und durch eine spezifische Vorgeschichte der Tat, abgeleitet aus der Täter-Opfer-Beziehung, gekennzeichnet. Damit werden die Affektdelikte als ein Resultat der Erschütterung der Selbstdefinition des Täters konzipiert.
https://link.springer.com/article/10.1007/s00115-007-2318-9

Bei Mord und Totschlag ist es aber sowieso unerheblich, ob die Tat geplant war oder spontan erfolgt ist.

Den "Fünffachmord von Kitzbühel" könnte man demnach auch als Affekttat werten; die Situationen sind vielleicht auch ein bißchen vergleichbar.


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19jährige tot auf Parkplatz in Lüneburg gefunden

25.01.2021 um 14:55
Nach klassischer Definition sind Affekte (Kurzschlusshandlung) reaktive seelische Gefühle von akutem Charakter.

Entstehen meist durch länger bestehenden "Gefühlen" wie z.B Eifersucht, Enttäuschung Kränkung etc...


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25.01.2021 um 15:36
Zitat von soomasooma schrieb:Bei Mord und Totschlag ist es aber sowieso unerheblich, ob die Tat geplant war oder spontan erfolgt ist.
Die Planung ist so unerheblich jetzt auch wieder nicht, kann sich daraus nämlich Heimtücke ergeben und dann den Unterschied zwischen Mord und Totschlag ausmachen, wenn ansonsten keine anderen Mordmerkmale oder ein niederer Beweggrund vorliegen.

Bspw. könnte er unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ein Treffen vereinbart haben, zur Aussprache bspw.
Das Opfer hat sich dann aufgrund falscher Tatsachen mit ihm getroffen und ihn sogar ins Auto steigen lassen, ohne dabei seine wahre Absicht zu kennen. Damit wäre das Opfer, seine Ex, schon mal arglos gewesen. Im engen Auto und je nachdem wie überraschend der Angriff mit dem Messer dann erfolgt ist, könnte das Opfer zudem auch noch wehrlos gewesen sein. Damit wäre dann eigentlich das Mordmerkmal Heimtücke erfüllt.


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26.01.2021 um 02:54
Zitat von soomasooma schrieb:Er hat das Messer möglicherweise für die Tat mit sich geführt und hat es nicht "üblicherweise" ständig dabei gehabt.
wo hast du das gelesen? In dem Bericht steht davon jedenfalls nichts


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26.01.2021 um 03:50
Zitat von soomasooma schrieb:Bei Mord und Totschlag ist es aber sowieso unerheblich, ob die Tat geplant war oder spontan erfolgt ist.
Das ist in der Regel korrekt. Es scheint, dass trotz der Behandlung dieses Themas in so vielen Threads, immer noch eine Unklarheit besteht, was denn nun der Unterschied zwischen Mord und Totschlag im deutschen Recht ist. Und viele nehmen dann fälschlich an, es sei der Vorsatz.

In anderen Ländern kann das so sein, aber Deutschland hat eine sehr eigenwillige Definition, die man im Ausland so eigentlich nirgends sonst findet. Dies muss man beachten:

Es gibt im deutschen Strafrecht grob gesagt drei Fallgruppen, wenn es um den strafbaren Tod eines Menschen geht.
1) Die vorsätzliche Tötung des Menschen
2) Die nicht vorsätzliche Tötung des Menschen bei Begehen einer anderen, vorsätzlichen Tat
3) Die nicht vorsätzliche Tötung des Menschen

In den Fallgruppen 1 und 2 gibt es wieder verschiedene Taten und Strafen. Aber fangen wir mal unten, bei 3:

Hier spricht das Gesetz von einer "fahrlässigen Tötung." Das bedeutet, der Täter hat den Tod der Person nicht gewollt. Er hat aber den Tod durch ein bestimmtes Verhalten verursacht, das die Gesellschaft nicht akzeptabel findet und ihn daher bestraft. In der Regel formulieren wir Juristen das so: Der Täter hat durch sein Verhalten eine Gefahr geschaffen, durch die letztens das Opfer gestorben ist und der Täter hätte wissen müssen, dass diese Gefahr bestand und daher dem Abhelfen müssen.

Beispiel: Theodor buddelt vor dem Haus des Alois ein tiefes Loch, da man am nächsten Morgen dort Rohrleitungen verlegen will. T denkt sich, der A ist eh nicht zu Hause, also erspare ich mir die Mühe, das Loch abzusichern. Es ergibt sich aber dass die Nachbarin des Alois, die Ottilie, wie jede Woche bei Alois abends vorbeigehen will, um ihm selbsgemachten Apfelstrudel zu bringen. In der Finsternis sieht sie das Loch nicht, fällt hinein und bricht sich das Genick.

Theodor wird der fahrlässigen Tötung schuldig gefunden: er hätte wissen sollen, dass das Risiko besteht, dass auch andere als der abwesende Alois zu seinem Haus gehen könnten und das Loch absichern müssen. Dabei ist völlig klar, dass T den Tod der O nicht gewollt hat, also kein Vorsitz bestand.

Fallgruppe 2: Hier haben wir es mit Taten zu tun, in welchen die Tötung ebenfalls nicht vorsätzlich ist, aber eine andere Tat der Tötung vorausgeht und diese mit verursacht, und diese Tat mit Vorsatz begangen wurde: Beispiel: Körperverletzung mit Todesfolge

Toni ist schrecklich genervt von Osama, der zwei Häuser weiter wohnt. Beide sind Rivalen um die Vorherrschaft im Kiez. Toni beschliesst, dem Osama eine Abreibung zu verpassen. Am Abend passt er den Osama ab und prügelt heftig auf ihn ein. Er will Osama eine Lehre erteilen, ihn aber keinesfalls töten. Einer seiner Schläge löst jedoch eine Hirnblutung aus an der Osama stirbt.

Nun ist hier kein Vorsatz hinsichtlich des Todes zu sehen, Toni wollte nicht, dass Osama stirbt. Daher liegt hier weder Totschlag noch Mord vor. Die Gesellschaft sagt aber, dass so ein Verhalten im Endeffekt genauso verwerflich ist, wie ein Totschlag, und erlaubt daher, dass das Strafmass bei "Körperverletzung mit Todesfolge" das des "Totschlag" erreichen kann.

Fallgruppe 1: Mord und Totschlag

Beide Taten haben gemeinsam, dass nicht nur ein Mensch zu Tode kommen muss, sondern dass in BEIDEN Fällen die Tat vorsätzlich geschehen muss: der Täter muss den Taterfolg, nämlich den Tod des Opfers gewollt haben.

Dieser Vorsatz kann schon monatelang bestehen, oder erst eine Sekunde vor der Tat zu finden sein: das ist ganz wichtig, denn es ist falsch, wenn gesagt wird, wenn die Tat nicht geplant war, war sie nicht vorsätzlich. Eine geplante Tat ist in der Regel vorsätzlich. Aber nehmen wir an Toni und Osama stehen sich wie oben gegenüber und beleidigen sich gegenseitig und geben sich gegenseitig eine Ohrfeige. BIsher hat Toni keineswegs die Absicht, Osama zu töten. Dann aber entsinnt er sich, dass er ein Messer mitführt und er hat so die Nase voll von Osamas Konkurrenz, dass er beschliesst ihn totzustechen, und eine Sekunde später tatsächlich zusticht.

Diese Tat ist vorsätzlich, auch wenn nur 1 Sekunde zwischen dem Vorsatz und der Tatausführung liegen. Denn in dieser 1 Sekunde beschloss Toni den Osama töten zu wollen. Und nur darum geht es, nicht ob er die Waffe in dieser Absicht schon dabei hatte oder nicht usw.

So, zum Schluss: was ist dann Mord? Für Mord muss genau wie für Totschlag der Vorsatz bestehen, und genau wie beim Totschlag kann der auch erst eine Sekunde vor der Tatausführung gefasst werden, oder Jahre vor der Tat. Das ist egal.

Ein Totschlag wird in Deutschland zum Mord, wenn besondere Tatmerkmale zu dem Vorsatz dazu kommen, z.B. niedrige Beweggründe, was auch immer das sein mag. Noch einmal: beim Thema "Vorsatz" unterscheiden sich Totschlag und Mord nicht. Und um vorsätzlich zu sein, braucht eine Tat nicht "länger geplant" zu sein.

:)


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26.01.2021 um 07:44
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Diese Tat ist vorsätzlich, auch wenn nur 1 Sekunde zwischen dem Vorsatz und der Tatausführung liegen. Denn in dieser 1 Sekunde beschloss Toni den Osama töten zu wollen. Und nur darum geht es, nicht ob er die Waffe in dieser Absicht schon dabei hatte oder nicht usw
Alles richtig, was du zum Vorsatz und zu den verschiedenen Tötungsdelikten mit und ohne Vorsatz schreibst. Das wissen hier denke ich auch die meisten, die sich halbwegs mit der Materie beschäftigen.

Zum obigen Zitat nun;

Da du Jurist bist, solltest du aber eigentlich wissen, dass das sehr wohl entscheidend sein kann, nicht muss, aber kann, warum er das Messer, welches auch Tatwaffe gewesen ist, mit zum Treffen genommen hat. Kann, wie gesagt kann, entscheidet dafür sein, ob hier Mord oder nur Totschlag in Betracht kommen.
Sollte die StA nämlich keinen von unserer Rechtsprechung anerkannten niederen Beweggrund ausreichend genug begründen können, dann steht und fällt alles damit, ob in diesem Fall das Mordmerkmal Heimtücke wenigstens erfüllt ist.




Ps.



Vollkommen richtig ist natürlich auch, dass die Tötungsabsicht auch erst spontan vor Ort im Wagen der Ex-Freundin von ihm gefällt worden sein könnte und zusammen mit einem niederen Beweggrund oder um irgendetwas zu verdecken oder zu ermöglichen es dann auch für Mord reichen könnte. Nur als Beispiel.


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26.01.2021 um 08:14
Vielen Dank @Rick_Blaine für die sehr ausführliche Erklärung! :)

Ich sehe hier (an dem, was wir aus der Presse wissen) erstmal keine "niedrigen Beweggründe". Wut, Hass, Eifersucht und Verzweiflung rechnet man ja zu den "normalpsychologischen Antrieben" (da würde ich die Ausnahme beim hier erwähnten "Femizid" sehen, wo sich der Hass gegen Frauen allgemein richtet).
Auch die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewendet hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden. Gerade der Umstand, dass eine Trennung vom Tatopfer ausgegangen ist, darf als gegen die Niedrigkeit des Beweggrundes sprechender Umstand beurteilt werden.
https://www.rechtslupe.de/strafrecht/niedrige-beweggruende-mordmerkmal-3135538
(Unterstreichungen von mir)

Das Opfer hatte ja wohl am gleichen Tag die Beziehung mit dem mutmasslichen Täter beendet. Aber natürlich wird man da die Gesamtschau betrachten müssen.

@Sonnenenergie
Das steht da nicht, war eine Vermutung von mir. Habe ich nicht deutlich genug gemacht, pardon!


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19jährige tot auf Parkplatz in Lüneburg gefunden

26.01.2021 um 20:13
puhhhh, jetzt wird es Paragraphen lastig...


ich verstehe davon gar nichts, bin absoluter Laie, aber habe ein "gesundes Volksempfinden" 😇

für mich ist hier ein Mann (egal aus welchem Kulturkreis) an einer Frau schuldig geworden...so banal, so verabscheuungswürdig...


Ich hoffe und bete, dass er die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommt und die Tat nicht mit fragwürdigen Entschuldigungen relativiert wird.


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