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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

785 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bayern, Restaurant, ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

23.01.2026 um 16:56
https://www.otv.de/amp/mediathek/video/champagnerprozess-noch-keine-entscheidung-hinsichtlich-haftpruefung/
Das Ergebnis: Binnen einer Woche will sich das Gericht in Weiden bei den Verteidigern schriftlich äußern, ob Haftgründe weiterhin vorliegen oder ob der Angeklagte aus der Haft entlassen werden muss, bevor der Prozess beendet wird.

Verteidiger Dr. Alexander Stevens sieht bis jetzt nur Entlastendes für seinen Mandanten und hofft, dass dem Antrag der Verteidigung stattgegeben wird. Am Montag wird der Prozess fortgesetzt.
Das dürfte dem Angeklagten aber auch nicht viel weiterhelfen.
In den Niederlanden wartet auf ihn im Anschluss ein weiteres Verfahren.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

28.01.2026 um 11:54
https://oberpfalzecho.de/blaulicht/toedlicher-champagner-haette-das-unglueck-in-weiden-verhindert-werden-koennen
Es ist nicht von der Hand zu weisen: Das Unglück in Weiden hätte womöglich verhindert werden können. In den Niederlanden war es sechs Wochen vorher zu einer Vergiftung mehrerer Menschen mit MDMA aus einer Champagner-Flasche gekommen. „Die Polizei hat das damals nicht ganz so ernst genommen“, sagt ein Kriminalbeamter aus Weiden. Man tat die Betroffenen als Rauschgift-Konsumenten ab.
Interessant ist nachzulesen, welche Anstrengungen die Weidner Ermittler unternommen haben, den Spuren der Flaschen nachzugehen. Ebenso die Schilderung eines Chemikers, wie giftig der Inhalt war.

Was mir unverständlich ist, wie sorglos der Hersteller Moët in seiner Presseerklärung auftrat:
Zitat von emzemz schrieb am 01.03.2022:https://www.otv.de/champagner-tragoedie-weiterer-fall-in-den-niederlanden-aufgetaucht-542463/

Das Unternehmen Moët Hennessy, München, äußert sich in einer Pressemitteilung wie folgt:
Wir haben volles Verständnis für die Besorgnis, die dieser Vorfall bei unseren Kunden und Konsumenten ausgelöst haben mag, doch wir möchten Sie an dieser Stelle beruhigen: Die von uns direkt ausgelieferte Ware der Marke Moët & Chandon ist nicht betroffen.

Die Ergebnisse der Rückverfolgung der betreffenden Flasche bestätigen, dass die Flasche geöffnet, der Inhalt verändert und dann wieder verschlossen wurde. Der Korken dieser Flasche Moët & Chandon Ice Imperial war nicht mehr der Originalkorken. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir – solange die Untersuchung andauert – keine weiteren Kommentare zu dem laufenden Ermittlungsverfahren abgeben können.
Wir rätselten hier noch darüber, wie das mdma in die Flaschen gefüllt worden sein könnte und gingen dabei von einem nicht Originalkorken aus. Es hätte also durchaus passieren können, dass jemand die Flasche öffnet und nun darauf vertraut, es ist der Originalkorken und damit sorglos mit dem Inhalt umgeht, von dem der Chemiker sagt, er würde nur mit Mundschutz mit diesem Material arbeiten. Statt dessen waren die Flaschen im Boden angebohrt worden.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

28.01.2026 um 14:44
Zitat von emzemz schrieb:Wir rätselten hier noch darüber, wie das mdma in die Flaschen gefüllt worden sein könnte und gingen dabei von einem nicht Originalkorken aus. Es hätte also durchaus passieren können, dass jemand die Flasche öffnet und nun darauf vertraut, es ist der Originalkorken und damit sorglos mit dem Inhalt umgeht, von dem der Chemiker sagt, er würde nur mit Mundschutz mit diesem Material arbeiten. Statt dessen waren die Flaschen im Boden angebohrt worden.
Zweifellos hochprofessionell den Boden einer Sektflasche von unten aufzubohren.
Wer schaut sich eine Sektflasche auch von unten an ?

Eine Lösung ist es, die gefährliche Substanz in eine Flasche zu bekommen und den Boden wieder 
sicher zu verschließen. Oberhalb befindet sich die Flasche weiterhin ja im Originalzustand, m. E.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

30.01.2026 um 19:37
https://www.otv.de/mediathek/video/champagnerprozess-champagnerflasche-steht-im-mittelpunkt/
Viel deutlicher ist hier der präparierte Flaschenboden aber auch nicht zu erkennen.


https://oberpfalzecho.de/blaulicht/rechtsmediziner-im-champagner-prozess-es-ist-erstaunlich-dass-diese-gaeste-ueberlebt-haben

Ein Rechtsmediziner geht noch einmal auf die Vergiftungswerte ein und betont, dass nur durch die schnelle Behandlung im Weidner Klinikum weitere Todesfälle verhindert wurden.
Das Gros der Zeugen hat die 1. große Strafkammer am Landgericht Weiden schon angehört. Allerdings fehlen noch die Aussagen der zwei Hauptbelastungszeugen: dem Lagerverwalter aus Arnheim und einem der Mieter der Lagerboxen, der jetzt in Polen lebt. Sie wollen nicht vor Gericht nach Weiden anreisen. Das Landgericht plant derzeit deren Vernehmung bzw. per Video im Ausland Ende Februar.

Die Verteidiger Alexander Stevens und Philip Müller setzen sich dafür ein, dass ihr Mandant Theo G. für den Rest des Prozesses auf freien Fuß kommt. Über ihren Antrag auf Aussetzung des Haftbefehls ist noch nicht entschieden. Die Mutter des 46-Jährigen soll schwer erkrankt sein. Es liegt ein Attest vor, außerdem ein Brief der Familie.



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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

30.01.2026 um 21:11
Zitat von emzemz schrieb:Viel deutlicher ist hier der präparierte Flaschenboden aber auch nicht zu erkennen.
Eventuell möchte man auch keine zu genaue Anleitung für denkbare Nachahmer geben.

Ich kann mir nur vorstellen, dass eine Art geschliffener Glasstöpsel in das Loch gesetzt wurde - das wäre kaum sichtbar, und würde bei einem konischen Stöpsel auch sehr dicht verschließen.

Mit gewöhnlichem Heimwerkerwerkzeug bekommt man so etwas wohl nicht hin.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

01.02.2026 um 14:46
https://www.br.de/nachrichten/bayern/champagner-prozess-noch-weitere-giftflaschen-im-umlauf,V9hXSzr

Ein vergrößertes Bild zeigt den Flaschenboden.
Winziges Loch im Boden der Champagnerflasche

Es handelt sich um eine drei Liter große Flasche Moët Ice Impérial, die weiße Folierung wurde von den Ermittlern abgenommen. Auffällig ist ein winziges Loch im Flaschenboden – an der Stelle des Buchstabens "R". Durch dieses Loch soll zunächst der Champagner ausgelassen und anschließend mit flüssigem MDMA befüllt worden sein. Somit blieben der Korken und die Versiegelung unberührt.
Wie winzig das Loch tatsächlich ist, sieht man auf dem Bild leider nicht.

Ich habe schon mit Glaskleber gearbeitet, der mit Tageslicht aushärtet, da kann ich mir gut vorstellen, dass man das Loch problemlos wieder dicht bekommt.

Wenn es in dem Artikel heißt
"Es könnten möglicherweise noch weitere, circa 13 Flaschen im Umlauf sein." Matthias Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Weiden
Dann stellt sich mir die Frage, von wann diese Aussage stammt. Denn ich komme da beim Rechnen auf nur noch zwei im Umlauf befindliche Flaschen, wie ich hier zusammengefasst habe:
Zitat von emzemz schrieb am 22.01.2026:Was mich einigermaßen beruhigt, ist, dass, so es der Wahrheit entspricht, nur noch zwei mit mdma befüllte Flaschen irgendwo unterwegs sind. ...
Am Freitag geht der Prozess weiter.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

06.02.2026 um 17:41
Der Verteidiger - äh, der Name ist mir leider entfallen - der macht seinen Job, klar.

Aber mir fehlt jedes Verständnis für dessen Argumente. Wer so Flaschen befüllt, der kann nicht nur nicht ausschließen, dass sein Gift in den falschen Hals kommt. Sondern der provoziert das geradezu.

Ich hoffe, das Gericht hat da einen gewissen Verurteilungswillen...


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

07.02.2026 um 23:53
https://Oberpfalzecho.de/blaulicht/true-crime-anwalt-dr-alexander-stevens-abends-auf-der-showbuehne-morgens-im-gericht

Zunächst wird über die Abendveranstaltung von Stefan Stevens und Jacqueline Bell berichtet. Die Überleitung zum Prozess finde ich recht gelungen:
„Hiermit eröffne ich die Sitzung des Landgerichts Weiden.“ Am Freitagfrüh hört sich das bei Richter Peter Werner deutlich trockener an. Dafür ist der Zutritt zum Gericht kostenlos (Ticketpreis „Toxic Love“ zwischen 40 und 60 Euro).
Da können einem die Ermittler fast schon Leid tun beim Sichten der Massen an Dateien:
... Nach wie vor geht es um die Frage, ob man ihm nachweisen kann, der Besitzer der MDMA-gefüllten Champagner-Flasche gewesen zu sein. ...
... Der Zoll hat die Smartphones des Niederländers ausgewertet. Auf seinen Handys befanden sich rund 260.000 Nachrichten in etwa 2.400 Chats, zigtausende Fotos, 13.000 Videos. In einigen der Filmchen zeigt Theo G. seine Marihuana-Plantage auf Thailand.
Beweisbares scheint es nicht zu geben.
Aber MDMA? Verteidiger Philip Müller will wissen, ob es überhaupt eine Nachricht, ein Foto oder Video gäbe, auf dem Theo G. mit MDMA in Verbindung gebracht wird. Nein, sagt der Zollfahnder. In Chats wird sich einmal über MDMA/Ecstasy ausgetauscht, „aber keine Riesenmengen“.
Weiter geht es:
Fortsetzung des Prozesses ist am Dienstag, 9 Uhr, dann noch einmal mit dem Chefermittler des Zollfahndungsamtes.

Wichtig wird der 27. Februar. Dann wird der Hauptbelastungszeuge Jacek G. aus Polen zugeschalten. Er befindet sich für die Videovernehmung im Amtsgericht seines Heimatortes, wie Richter Werner informierte.
Hatte Stevens nicht versucht, dies zu verhindern?


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

08.02.2026 um 12:47
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Der Verteidiger - äh, der Name ist mir leider entfallen - der macht seinen Job, klar.

Aber mir fehlt jedes Verständnis für dessen Argumente. Wer so Flaschen befüllt, der kann nicht nur nicht ausschließen, dass sein Gift in den falschen Hals kommt. Sondern der provoziert das geradezu.

Ich hoffe, das Gericht hat da einen gewissen Verurteilungswillen...
Welche Argumente Stevens meinst du? Magst du da etwas konkreter werden?
Wer auch immer die Flaschen befüllt haben mag, dem Angeklagten wird dieses nicht vorgeworfen.
Die Anklage lautet auf bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in sieben Fällen.

https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/gift-statt-champagner-prozess-gegen-niederlaender-theo-g-46-vor-landgericht-weiden-beginnt
Was den von dir erhofften Verurteilungswillen des Gerichts anbelangt, da würde ich mal sagen, besser nicht. Denn das wäre womöglich ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung und könnte die Besorgnis der Befangenheit eines Richters begründen.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

08.02.2026 um 18:51
Zitat von emzemz schrieb:Was den von dir erhofften Verurteilungswillen des Gerichts anbelangt, da würde ich mal sagen, besser nicht. Denn das wäre womöglich ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung und könnte die Besorgnis der Befangenheit eines Richters begründen.
Nun, jeder Richter hat ein Judiz, also ein geschultes Rechtsgefühl, wohin sich eine Strafsache bewegen könnte. Und wohl auch eine Meinung zur Tat. Manche Taten sind so beschaffen, dass man den (oder einen der) Schuldigen sehr gerne seiner gerechten Strafe zuführen möchte und würde. Wenn es denn reicht, mit dem Schuldnachweis. Ob es reicht, das ist natürlich bis zum Urteil offen.

Das bedeutet nicht Befangenheit oder Unvoreingenommenheit, sondern ist schlicht menschlich. Es ist doch graue Theorie, dass bis zur abschließenden Beratung vor der Urteilsverkündung alles völlig offen ist. Die Unschuldsvermutung ist ein rechtlicher Imperativ, d.h. der Angeklagte ist so zu behandeln, als ob ihm die Schuld noch nicht nachgewiesen worden ist. Selbst wenn er gestanden und die Beweislage unwiderleglich ist.

Der Verteidiger, dessen Namen mir trotz seiner Öffentlichkeitsgeilheit entfallen ist, der wollte doch die Aufhebung des Haftbefehls. Er meint, die Beweisaufnahme habe nur Entlastendes erbracht und eine audiovisuelle Vernehmung von Auslandszeugen verstoße gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz des Strafprozessrechts.

Ich sehe das anders. Auch wenn der Angeklagte die Flaschen nicht befüllt, sondern "nur" Handel mit ihnen getrieben hat. Die Strafandrohung im BtMG für ein derartiges Delikt beträgt nach meiner Erinnerung bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

09.02.2026 um 13:01
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Die Strafandrohung im BtMG für ein derartiges Delikt beträgt nach meiner Erinnerung bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Magst du vielleicht deiner Erinnerung mit einem Gesetzestext nachhelfen?


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

09.02.2026 um 15:57
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er wg. fahrlässiger Tötung/Körperverletzung schuldig ist: die Flaschen wurden ja gestohlen und in Umlauf gebracht. Wenn ich in meiner Garage Rattengift in einer Schnapsflasche fülle und jemand einbricht und sie austrinkt, dann bin ich mNm. erst dann schuldig, wenn man mir nachweisen kann, dass dies eine Giftfalle war.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

09.02.2026 um 16:01
Zitat von emzemz schrieb:Magst du vielleicht deiner Erinnerung mit einem Gesetzestext nachhelfen?
Puh. Das Betäubungsmittelgesetz ist bei seinen Straftaten maximal unübersichtlich. Vermutlich ist es § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, der bandenmäßige Handel mit Betäubungsmitteln (BtM).

https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__30.html

"Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren" bedeutet "zwei bis fünfzehn Jahre" (§ 38 Abs. 2 StGB).

Die fahrlässige Tötung (bis fünf Jahre) fällt da nicht so ins Gewicht.

Das Leid der Opfer wird eher bei der Strafzumessung (Menge der Drogen, verschuldete Auswirkungen der Tat, § 46 StGB) des BtM-Delikts zu Buche schlagen. Wenn der BtM-Tatbestand vom Gericht bejaht wird, dann droht sicher eine hohe einstellige Freiheitsstrafe. Da mag sich der Herr Star-Verteidiger dann noch so auf die Hinterfüße stellen, er kennt die harte bayerische Rechtsprechung.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

09.02.2026 um 19:37
Zitat von OriginesOrigines schrieb:"Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren" bedeutet "zwei bis fünfzehn Jahre" (§ 38 Abs. 2 StGB).
Da hast du dich aber völlig vergallopiert. Der von dir angeführte Paragraf definiert, was ist eine zeitige Freiheitsstrafe.
Die fängt bei einem Monat an und ist höchstens 15 Jahre lang.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__38.html


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

09.02.2026 um 21:47
Zitat von emzemz schrieb:Da hast du dich aber völlig vergallopiert.
Denke ich nicht.

Da § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Freiheitsstrafe "nicht unter zwei Jahren" vorsieht, stellt sich die Frage, welche Höchststrafe dann möglich ist. Und ich habe keine andere Norm gefunden, die die 15 Jahre Höchststrafe in diesem Fall bestimmt.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


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Champagner vergiftet - ein Toter, sieben Verletzte - Weiden/Opf.

13.02.2026 um 14:39
https://weiden24.de/champagner-prozess-aussage-eines-zollfahnders-und-viel-bruechiges-englisch/cnt-id-ps-eefac811-b7ae-42c3-9e3b-5187c670fe74

Die Ermittlungen scheinen sich recht zäh zu gestalten. So richtig schlüssig scheint da wohl nur wenig zu seiin.

Hieß es im Dezember noch, "Mit einem Urteil wird Mitte März gerechnet", so erscheint mir diese Vorhersage nun doch etwas zu optimistisch.
Am 14. Prozesstag um den sogenannten Champagner-Fall vor dem Landgericht Weiden stand die Aussage eines Ermittlungsbeamten des Zollfahndungsdienstes im Zentrum, der als Hauptsachbearbeiter eingesetzt war. Außerdem waren erstmals die Stimmen der mittlerweile häufig thematisierten Zeugen, des Lagerverwalters Patrick B. sowie des Hauptbelastungszeugen Jacek G., im Gerichtssaal zu hören. Denn am Dienstag wurden Sprachnachrichten der beiden abgespielt, deren Inhalt unter anderem auf den Angeklagten als möglichen Täter hinweisen sollen.
...
Zu Beginn seiner Aussage wiederholte der Weidener Ermittler einige bereits von anderen Zeugen benannte Erkenntnisse. Der Angeklagte soll Jacek G. nach dem Verschwinden der Champagner-Flasche aus dem Lagerkomplex „Multistorage” in Arnheim nach deren Verbleib gefragt haben. Der niederländische Angeklagte soll geäußert haben, dass er durch den Verlust der Flaschen 50.000 Euro verloren habe und die Flaschen ins Ausland hätten verkauft werden sollen.

Auch zu einem späteren Zeitpunkt soll es noch Sprachnachrichten zwischen Jacek G. und dem Angeklagten gegeben haben, so der Ermittler am Dienstag. „Jetzt weiß ich, wer damals deine Flaschen geklaut hat – nämlich Patrick B.“, soll der Pole dem Angeklagten geschickt haben. Auf den digitalen Geräten sollen sich laut dem Ermittler Hinweise ergeben haben, dass der Angeklagte europaweit Drogen besorgen oder vermitteln könne. Egal ob „Monaco oder Florenz“, er könne überall etwas beschaffen, soll es in einer Nachricht des Angeklagten geheißen haben.
Zweifel an Ergebnissen?

Richter Florian Bauer meldete am Dienstag hingegen leise Zweifel an den Schlüssen der Ermittelnden an, die sich aus zahlreichen Nachfragen des Gerichts ergeben hatten: „Wir reden hier über Chats, in denen es darum geht, für ein paar Partys ein paar Drogen zu besorgen. Ich tue mich schwer damit, daraus den Schluss zu ziehen, dass da bandenmäßig mit Drogen gehandelt wird“, sagte Bauer.
...
Als zweiter und letzter Zeuge des Tages wurde ein polnischer Maler und Bekannter von Jacek G. gehört. Er sagte aus, den Angeklagten im Lagerkomplex „Multistorage“ gesehen zu haben, unter anderem im Gespräch mit Jacek G. und mutmaßlich dem Lagerverwalter Patrick B. Das war allerdings alles, was der Mann zum Angeklagten zu sagen hatte. Damit endete der Prozesstag. Die Verhandlung wird am 26. Februar fortgesetzt.



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