Lanigiro
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Todesdrama am Großglockner
gestern um 13:17Im Januar 2025 besteigt ein Paar, Kerstin (33) und ihr Freund (37,) den Großglockner. Kerstin kommt nicht lebend zurück.
Der Partner ist ein erfahrener Bergsteiger, so erfahren, dass er auch Tourguide sein könnte. Ab heute findet der Prozess gegen ihn vor dem Landesgericht Innsbruck statt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: Fahrlässige Tötung.
Einlesen kann man sich in den unterschiedlichen Nachrichtenportalen. Hier einfach zur groben Übersicht zwei You-Tube-Quellen:


Was an diesem Fall so fassungslos macht, ist die Tatsache, dass der Siebenunddreißigjährige zu einem Zeitpunkt, als das Paar bereits mehrere Stunden unterwegs war, den Aufstieg auf den Gipfel nicht abgebrochen hat, als es noch möglich war, umzukehren. Es existiert wohl ein unübersehbares Hinweis-/Warnschild, auf dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass, wer mehr als 3 Stunden bis zu jener Stelle gebraucht hat, den Aufstieg nicht angehen sollte. Zudem ist es bereits Nachmittag und es wird früh dunkel.
Ein aufmerksamer Bergwanderer sieht auf einem Parkplatz das Auto des Freundes und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem klar ist, dass jetzt niemand mehr hier herumwandern sollte, geschweige denn, den Gipfel besteigen. Er informiert die Bergwacht. Diese kann das kletternde Paar sogar über die Überwachungskamera orten. Es ist bereits dunkel und man sieht die beiden Stirnlampen, wie sie sich (viel zu langsam) Richtung Gipfel bewegen.
Über das Nummernschild kann man den Halter und seine Handynummer in Erfahrung bringen. Der Mann geht nicht ans Telefon.
Die Bergrettung schickt einen Rettungshubschrauber, den beide Bergsteiger komplett ignorieren. Es gibt kein Handzeichen, das ein SOS bedeuten würde noch ein Zeichen, dass signalisieren würde, dass alles in Ordnung ist. Es war dunkel, stürmisch und das Paar schon den gesamte Tag unterwegs.
Am Ende lässt der Angeklagte seine Freundin auf einem Plateau 50 m unterhalb des Gipfels zurück ohne dafür zu sorgen, dass diese in den Biwak gehüllt ist oder anderweitig gegen die Kälte geschützt wird.
Ich frage mich hier ernsthaft, ob das nicht Absicht war. Immerhin haben beide dort noch einige Stunden verbracht, bevor der Freund alleine auf den Gipfel stieg und von dort auf der anderen Seite hinab in eine Schutzhütte. Es kann einem fast so vorkommen, als hätte er so lange gewartet, bis er sicher sein konnte, dass Kerstin erfrieren würde, bevor die Bergrettung eintrifft, die er erst aus der Hütte heraus kontaktierte.
Oder handelt es sich am Ende um eine abstruse Art der Sterbehilfe?
Der Partner ist ein erfahrener Bergsteiger, so erfahren, dass er auch Tourguide sein könnte. Ab heute findet der Prozess gegen ihn vor dem Landesgericht Innsbruck statt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: Fahrlässige Tötung.
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Prozess um Bergsteiger-Drama am Großglockner: Wer trägt die Verantwortung? – Shortcut | DER SPIEGEL
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Tragödie am Großglockner: Gericht will Rätsel um Bergtod junger Salzburgerin klären | BLICKWECHSEL
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Was an diesem Fall so fassungslos macht, ist die Tatsache, dass der Siebenunddreißigjährige zu einem Zeitpunkt, als das Paar bereits mehrere Stunden unterwegs war, den Aufstieg auf den Gipfel nicht abgebrochen hat, als es noch möglich war, umzukehren. Es existiert wohl ein unübersehbares Hinweis-/Warnschild, auf dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass, wer mehr als 3 Stunden bis zu jener Stelle gebraucht hat, den Aufstieg nicht angehen sollte. Zudem ist es bereits Nachmittag und es wird früh dunkel.
Ein aufmerksamer Bergwanderer sieht auf einem Parkplatz das Auto des Freundes und zwar zu einem Zeitpunkt, an dem klar ist, dass jetzt niemand mehr hier herumwandern sollte, geschweige denn, den Gipfel besteigen. Er informiert die Bergwacht. Diese kann das kletternde Paar sogar über die Überwachungskamera orten. Es ist bereits dunkel und man sieht die beiden Stirnlampen, wie sie sich (viel zu langsam) Richtung Gipfel bewegen.
Über das Nummernschild kann man den Halter und seine Handynummer in Erfahrung bringen. Der Mann geht nicht ans Telefon.
Die Bergrettung schickt einen Rettungshubschrauber, den beide Bergsteiger komplett ignorieren. Es gibt kein Handzeichen, das ein SOS bedeuten würde noch ein Zeichen, dass signalisieren würde, dass alles in Ordnung ist. Es war dunkel, stürmisch und das Paar schon den gesamte Tag unterwegs.
Am Ende lässt der Angeklagte seine Freundin auf einem Plateau 50 m unterhalb des Gipfels zurück ohne dafür zu sorgen, dass diese in den Biwak gehüllt ist oder anderweitig gegen die Kälte geschützt wird.
Ich frage mich hier ernsthaft, ob das nicht Absicht war. Immerhin haben beide dort noch einige Stunden verbracht, bevor der Freund alleine auf den Gipfel stieg und von dort auf der anderen Seite hinab in eine Schutzhütte. Es kann einem fast so vorkommen, als hätte er so lange gewartet, bis er sicher sein konnte, dass Kerstin erfrieren würde, bevor die Bergrettung eintrifft, die er erst aus der Hütte heraus kontaktierte.
Oder handelt es sich am Ende um eine abstruse Art der Sterbehilfe?





