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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

2.195 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dortmund, 2022, Erschossen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 09:22
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Eben nicht.
Wieso? Wenn jemand auf dich und deinem neben dir stehenden Kollegen sich zubewegt mit einem Messer ist es ziemlich egal ob sonst noch 5 oder 10 oder 50 Anderen nebenher stehen. Die Quantität hat ist obsolet, zumindest für die die in eine echte oder vermeintlich Bedrohungslage kommen durch das Messer.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Richtig. Der Ausdruck "Mit Kanonen auf Spatzen schießen" sagt dir sicher auch etwas.
Ja, sagt mir was, aber nochmal, es gibt Einsatzregeln, und die Polizei entscheidet eben nicht einfach selbst, was grad genutzt und mitgenommen wird.
Das habe ich versucht zu erläutern.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Entweder hat er das Teil selber eingepackt oder sein Streifenführer hat es ihm angewiesen. Ich an seiner Stelle hätte mindestens "Warum?" gefragt.
Das Warum können wir alle immer fragen, das ist korrekt. Das der Beamte selbst hier etwas frei wählt halte ich für unrealistisch bei solchen Einsätzen/Themen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Die es aber so nicht gegeben hat bzw. erst durch die Beamten selbst (unwissentlich) eskaliert wurde.
Da weiß ich nicht ob wir aneinander vorbeireden, aber grundsätzlich weiß ich, das bei kritischen Situationen und sobald Waffen dabei sind, also hier das Messer ist Gefahrabwehr immer das höchste Gut. Da spielt es erstmal keine Rolle welche Gründe der vermeintliche Täter doch ggf habe.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Das meine ich ja, es hinterher ordentlich aufarbeiten, damit so etwas nicht wieder passiert. Nix Polizei-Bashing oder so.
OK, dann wäre die Kritik ja wenn es um die Abhandlung geht berechtigt, aber nicht gegen den einzelnen Beamten.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Natürlich ist auch eine Notwehrhandlung vorsätzlich, damit auch eine Abwehr und mögliche Verletzung/Tötung des Angreifers. Langsam kommen wir uns da näher, ja.
Nicht immer. Aber man könnte sagen "in der Regel"....
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wie gesagt, denke da mal bitte in Ruhe darüber nach.
Ich bin da ehrlicherweise ziemlich hin und hergerissen, vor allem weil ich das von den unterschiedlichen Standpunkten betrachten muss/will.
Aus Sicht des Jungen, ist es selbstverständlich sehr beunruhigend und ggf auch beängstigend, wenn offensichtlich gut ausgebildete und ziemlich voll ausgerüstete Männer und dann in der Anzahl 11 auf dich einwirken. Da hätte wohl auch nur allen dadurch Angst. Wenn er nicht schon vorher diese hatte, durch seine psychische Situation.
Aus Sicht der Beamten ist es eben dann auch so, dass nach Meldung ein Messer ist involviert diese mit der entsprechenden Ausrüstung dort hin gehen. Ich kann nur Vermuten das hier Selbstschutz und dann Taktisch die Einschüchterung im Vordergrund steht. Da muss man dann auch Kritisch sein, denn ich hätte es im Nachhinein auch für sinnvoller erachten nicht mit 11 Mann sondern ggf mit 4-5 zum Jungen zu gehen. Das da einer allein oder nur 2 rein gehen wäre aber aus meiner Sicht wieder völlig unrealistisch wegen dem Messer.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wer damit nicht klar kommt, soll es einfach lassen.
Aber so ist es doch auch. Die Beamten sind sich ja Ihrer aufgaben bewusst gewesen. Hier geht es ja nciht um die Einsatzfähigkeit der Beamten... Oder wieso stellst du das in Frage? Was ich mit Schutz als Voraussetzung meinte, gibt auch auf dem Bau oder in der JVA oder im Straßenverkehr, nur eben mit anderen Mitteln.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:In so einem Zustand selber mit einer Waffe herumzulaufen macht solche Menschen selbst zu einer Gefahr für ihre Umwelt.
Das musst du erklären. Welchen "Zustand" du da meinst? Es hört sich fast so an die Beamten seine deiner Meinung "auf Droge" völlig drüber im Dienst herumgetrieben......Oder wie meinst du das?
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Falsch. Ein Schlagstock ist eine Hieb- und Schlagwaffe. Pfefferspray ist für den zivilen Bereich als Tierabwehrspray deklariert und im dienstlichen Gebrauch ein zugelassenes Zwangsmittel der körperlichen Gewalt für den unmittelbaren Zwang.
Da habe ich mich beim Stock vertan. Ich hatte in Erinnerung, das nach Waffenrecht das Führen und Besitzen nicht straffähig ist. Aber ich muss dir beim Stock per Definition recht geben. Es ist eine Hiebwaffe. Es sind nur gehärtete Hiebwaffen verboten, der Tonfa aber nicht. Der Tonfa ist ein Sportgerät und wurde für die Polizei abgewandelt. Spray ist weiterhin keine Waffe.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:In Deutschland sind die Polizisten ja nicht unbewaffnet, aber eine kleinere Gruppe ohne Zusatzbewaffnung hätte die Zeit bis zum Eintreffen qualifizierten Fachpersonals mit Reden überbrücken können.
Da habe ich die Frage was du mit Zusatzbewaffnung meinst? Im Fall von Einsätzen in dem der vermeintlich Täter selbst eine Waffe trägt ist ggf die MP, kein Zusatz sondern Pflicht? Da müssten wir bevor wir spekulieren die einsatzregeln kennen, ich kenne diese nicht so speziell.

Aber das eine speziell geschulter ggf Psychologe der Gleichzeitig der jeweiligen Sprache mächtig ist oder noch einen Dolmetscher mitgebracht hätte, wohl erfolgreicher gewesen wäre, da sind sich sicher viel einig.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Auch hier sage ich 11:1. Ein Niederringen wäre möglich gewesen. Auch unter Berücksichtigung der Eigensicherung.
Aber jetzt meine Frage nach Ehrlichkeit deiner Meinung, wenn du der Polizist währest würdest du egal ob der Junge Spray ausgesetzt ist oder nicht, aber definitiv eine Messer mit sich führt, zu dem gehen und versuchen den festzuhalten? Du hast zwar eine Weste, aber die ist in der Regel Schuss- aber nicht Stich- und Hiebsicher. Und die Weste schütze auch nur den Torso und nicht alles andere. Die Verletzungsgefahr bzw. das Risiko ist immens wenn dort jemand in Reichweite tritt.

Das ist doch nur diene Einschätzung im Nachinein und nicht wenn du dich in die Lage der Polizei versetzt oder?
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Aus eigener Erfahrung kann ich anführen, dass das Einwickeln eines Armes in zum Beispiel eine Uniformjacke, vor Verletzungen Schutz bietet, sei es vor einem Messer als auch vor den Glassplittern und/oder Scherben einer im Notfall gewaltsam zu öffnenden Tür- oder Fensterscheibe.
OK? Wenn du das ggf bei der BW gelernt hast, dann wäre ja die Frage ob die Polizisten hätten sich umkleiden sollen und dann den Jungen niederringen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ok, Du fängst an, Dinge zu vermischen. Es ging um den Notruf und ob deswegen von einer solchen Gefahr ausgegangen werden musste, dass a) so viel Polizei anrückte und b) diese dann die MP aus dem Kofferraum nehmen musste........dass dann die Situation, aufgrund des Vorgehens der Polizei eskalierte, steht auf einem anderen Blatt aber auch da wurde ja - vom Gericht bestätigt - von einer falschen Annahme ausgegangen.
zur Erinnerung:
Sorry. Das Thema ist vielfältig, ich versuche es zu ordnen..
a) Je Nach Meldung (den genauen Wortlaut habe ich immer noch nicht gefunden), JA. Im Nachhinein kann man aber sagen, 4-5 oder 6 Beamten hätten wohl gereicht.
b) Je Nach Meldung ist eine MP völlig legitim oder gar Vorschrift. Die Auszüge aus der Meldung und der Zeugenaussage, reden ja von einem Waffe, hier das Messer, also Personengefahr. Das kann man gern in Frage stellen, aber ich tendiere keinesfalls dazu, das mitbringen und führen hier in Frage zu stellen.
c) Die falsche Annahme bezog sich aber nicht auf das Mitbringen der MP... Es ging da ja um die Gefahreneinschätzung, die sich vor Ort durch das Spray veränderte.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es erscheint mir als Unterschied ob man meldet, ein "Jugendlicher hat einen Zusammenbruch und will sich selbst töten", oder "Jugendlicher außer Kontrolle mit Messer in Einrichtung"
Naja ich bekräftige das nochmal. Denn es wurde ja nicht nur von einen zusammengebrochenen Jungen Mann geredet, sondern eben Suizidale Absicht mit einem Messer in einer Einrichtung. Das wird die Einsatzregeln und Parameter eben grundlegend verändern.

Ebenso will ich da nochmal auf die Einsatzregeln der Polizei NRW verweisen, die es zur Pflicht machen bei jedem Einsatz im Wagen 2 MPs mitzuführen, das auch egal bei welchem Einsatz. Das freiwillige der Beamten ist somit raus....


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 09:53
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Wieso? Wenn jemand auf dich und deinem neben dir stehenden Kollegen sich zubewegt mit einem Messer ist es ziemlich egal ob sonst noch 5 oder 10 oder 50 Anderen nebenher stehen. Die Quantität hat ist obsolet, zumindest für die die in eine echte oder vermeintlich Bedrohungslage kommen durch das Messer.
Ich nehme mal an das du (zum Glück) mit solchen Situationen nichts zu tun hast. Sei froh darum.

Natürlich macht es schon etwas aus wenn mehrere da sind, die auch mit eingreifen können. Je mehr desto besser in dem Moment.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ja, sagt mir was, aber nochmal, es gibt Einsatzregeln, und die Polizei entscheidet eben nicht einfach selbst, was grad genutzt und mitgenommen wird.
Das habe ich versucht zu erläutern.
Dann hat möglicherweis jemand falsch entschieden aufgrund mangelhafter oder falscher Darstellung der Einsatzlage. Das versuche ich dir ja die ganze Zeit zu vermitteln. Und die letzte Entscheidung fällt der Beamte vor Ort selbst.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Da spielt es erstmal keine Rolle welche Gründe der vermeintliche Täter doch ggf habe.
Mit dieser Einstellung wird aus jeder normalen Verkehrskontrolle ein Massaker. Weil das der Gewalt Tür und Tor öffnet.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das musst du erklären. Welchen "Zustand" du da meinst? Es hört sich fast so an die Beamten seine deiner Meinung "auf Droge" völlig drüber im Dienst herumgetrieben......Oder wie meinst du das?
Du musst wirklich lernen zu lesen. Und nicht alles durcheinander zu werfen. Aber möglicherweis eist das ja auch Absicht bei dir.

Ich meinte, das wenn jemand von Angst erfüllt ist, es eine sehr schlechte Idee ist ihm eine Waffe zu geben. Ergo ein Polizist oder eine Polizistin, die ängstlich sind, möglicherweis eher dazu neigen von der Waffe gebrauch zu machen, egal ob dies dann von Nöten ist oder nicht. Auch sollte man in einem solchen Fall die Eignung für den Polizeidienst erneut prüfen.

Von Drogen etc. hatte ich überhaupt nichts erwähnt. Also noch einmal, untersteh dich bitte mir Sachen in den Mund zu legen, die nicht stimmen und auch nicht von mir sind.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Da habe ich mich beim Stock vertan. Ich hatte in Erinnerung, das nach Waffenrecht das Führen und Besitzen nicht straffähig ist.
Was wiederum falsch ist. Solange der Schlagstock in seiner Art nicht als verbotener Gegenstand/Waffe deklariert ist, dürfen Privatleute in zwar besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit führen.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Es sind nur gehärtete Hiebwaffen verboten, der Tonfa aber nicht.
Dann geh als Privatmann mal mit einemTonfa auf der Straße spazieren. Viel Spaß dabei. Und ach, lass dich nicht von der nächsten Polizeistreife erschießen dabei. Wenn du dich mit einer Waffe am Gürtel oder in der Hand auf sie zu rennst. Oder läufst.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Spray ist weiterhin keine Waffe.
Für Zivilpersonen ist es als Tierabwehrspray zugelassen, nicht aber für den Einsatz gegen Menschen. Beio der Polizei ist es als zugelassenes Mittel des unmittelbaren Zwanges etwas anderes.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Nicht immer. Aber man könnte sagen "in der Regel"....
Nicht in der Regel, sondern generell. Lass bitte diese sinnlosen Haarspaltereien.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Da habe ich die Frage was du mit Zusatzbewaffnung meinst? Im Fall von Einsätzen in dem der vermeintlich Täter selbst eine Waffe trägt ist ggf die MP, kein Zusatz sondern Pflicht? Da müssten wir bevor wir spekulieren die einsatzregeln kennen, ich kenne diese nicht so speziell.
Ja, ich rede immer noch von der MPi. Und sie wurden zu keiner Amoklage gerufen, sondern zu einem Suizidversuch. Das hat dir @Tussinelda auch schon genug gesagt und den Link hinterlegt. Eigentlich brauchen wir hierüber nicht weiter diskutieren.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Aber das eine speziell geschulter ggf Psychologe der Gleichzeitig der jeweiligen Sprache mächtig ist oder noch einen Dolmetscher mitgebracht hätte, wohl erfolgreicher gewesen wäre, da sind sich sicher viel einig.
Das sage ich ja schon lange, da wären wir uns einig.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Du hast zwar eine Weste, aber die ist in der Regel Schuss- aber nicht Stich- und Hiebsicher.
Unsere Westen hatten auch Stichschutz. Waren aber auch Unterziehwesten damals.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das ist doch nur diene Einschätzung im Nachinein und nicht wenn du dich in die Lage der Polizei versetzt oder?
Ich habe ähnliches schon selbst erlebt und auch überlebt. Die Gegenseite übrigens auch.

Wenn du jemanden mit einem Messer hast, der angreifen will, dann tut er das auch. Keine Frage. Und dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Verteidigungsfall kommen.

Wenn er zwar ein Messer hat, aber damit niemand anders angreifen will, brauchst du einfach Zeit und Worte. Zudem wenn er nicht in der Öffentlichkeit ist und sich in einem abgeschotteten Bereich aufhält. Und wenn du es richtig anfasst, wird er das Messer weglegen oder dir geben. Einsatzkräfte in Zivil sind in einem solchen Fall Gold wert und wirken weiter deeskalierend.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:OK? Wenn du das ggf bei der BW gelernt hast, dann wäre ja die Frage ob die Polizisten hätten sich umkleiden sollen und dann den Jungen niederringen?
Nein, bei der BW lernte ich das nicht. Es war ein Beispiel von mir. Das du immer irgendwelche Sachen daraus stricken magst, zeugt von viel Kreativität und Fantasie deinerseits. :)


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 09:55
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Ebenso will ich da nochmal auf die Einsatzregeln der Polizei NRW verweisen, die es zur Pflicht machen bei jedem Einsatz im Wagen 2 MPs mitzuführen, das auch egal bei welchem Einsatz. Das freiwillige der Beamten ist somit raus....
Das mitführen im Funkwagen bedeutet aber nicht automatisch, das die MPi bei jedem aussteigen mitgeführt wird.

DAS ist es, was ich dir seit einigen Seiten versuche zu erklären.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 10:32
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:b) Je Nach Meldung ist eine MP völlig legitim oder gar Vorschrift. Die Auszüge aus der Meldung und der Zeugenaussage, reden ja von einem Waffe, hier das Messer, also Personengefahr. Das kann man gern in Frage stellen, aber ich tendiere keinesfalls dazu, das mitbringen und führen hier in Frage zu stellen.
ist das so? Dann belege das doch mal bitte. Die haben ja sowieso ihre normalen Dienstwaffen, die reichen bei einem Einsatz, wo es um Suizidgefahr eines Jugendlichen der ein Messer gegen sich richtet und unbeweglich im Hof hockt geht, nicht aus? Da muss man die MP aus dem Kofferraum holen? Also ich verstehe das nicht aber es scheint Dir ja nachvollziehbar....
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das wird die Einsatzregeln und Parameter eben grundlegend verändern.
das behauptest Du andauernd, dafür gibt es aber keinen Beleg. Es gibt auch keinen Beleg dafür, dass es Sorge um die allgemeine Sicherheit o.ä. war, es ging nur darum, einen Suizid zu verhindern, den suizidalen Jugendlichen zu entwaffnen. Deshalb Reizgas, wir erinnern uns?


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 13:52
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ich nehme mal an das du (zum Glück) mit solchen Situationen nichts zu tun hast. Sei froh darum.
Bin ich auch froh, drum umso mehr Verständnis habe ich bezugnehmend auf die Beamten.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Natürlich macht es schon etwas aus wenn mehrere da sind, die auch mit eingreifen können. Je mehr desto besser in dem Moment.
Warum dann die Kritik an der Anzahl, wenn es es doch auch aus deiner Sicht besser ist? Ich kann nicht nachvollziehen, das man das grundsätzlich für besser hält aber bei dem diskutierten Fall dann in Frage stellt? Oder missverstehe ich dich da?
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Dann hat möglicherweis jemand falsch entschieden aufgrund mangelhafter oder falscher Darstellung der Einsatzlage.
Meine Rede. Deswegen fragte ich ja nach eine vollständigen Wortauszug der Meldung und nicht nur nach drei Schlagworte aus der Zeugenaussage.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Das versuche ich dir ja die ganze Zeit zu vermitteln. Und die letzte Entscheidung fällt der Beamte vor Ort selbst.
Da haben wir wohl trotz selber Meinung uns missverstanden. Wobei Vor Ort zwar Entscheidungsfreiheit vorliegt diese aber anhand von Regel begrenzt ist.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Mit dieser Einstellung wird aus jeder normalen Verkehrskontrolle ein Massaker. Weil das der Gewalt Tür und Tor öffnet.
Auch hier verstehst du mich falsch. Es ist nicht Aufgabe des Polizisten zu Ergründen was ein Täter oder mutmaßliche Täter erlebt oder vor hat. Die Polizei muss die Gefahr bannen und beseitigen. Das ist erstmal recht einfach in der Anweisung. Mit vollumfänglicher und guter Tatmeldung, kann man dann sicher vorab besser sortieren, was nötig ist, aber wenn die Meldung kurz und knapp ist, was ich bei gewissen Situation durch ggf Panik und Adrenalin verstehe, dann Rücken die Beamten so aus, wie es sich erstmal nach Meldung darstellt. Hier geht es nicht um Gewalt schüren sondern Gewalt eliminieren immer in Hinblick auf möglichst umfänglichen Selbstschutz.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Aber möglicherweis eist das ja auch Absicht bei dir.
Keinesfalls.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ich meinte, das wenn jemand von Angst erfüllt ist, es eine sehr schlechte Idee ist ihm eine Waffe zu geben. Ergo ein Polizist oder eine Polizistin, die ängstlich sind, möglicherweis eher dazu neigen von der Waffe gebrauch zu machen, egal ob dies dann von Nöten ist oder nicht. Auch sollte man in einem solchen Fall die Eignung für den Polizeidienst erneut prüfen.
Ja, aber wie kommst ud denn darauf? Es gibt doch keine Anzeichen von Angst. Keine Zeugen die das sagten, keine einzigen Hinweis?! Von daher kam ich ja darauf, dass deine Aussage so allgemein war, das man das schon eine verallgemeinernde Unterstellung nennen könnte.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Von Drogen etc. hatte ich überhaupt nichts erwähnt. Also noch einmal, untersteh dich bitte mir Sachen in den Mund zu legen, die nicht stimmen und auch nicht von mir sind.
Ich fragte ja was du mit Zustand meinst. Da ich mir die jetzt präzisierte Aussage um die Angst weder so erkannte noch mir denken konnte. Es war somit eine plakative Aussage auf diene Aussage hin. Nix für ungut, ich denke das Thema "Zustand" ist geklärt. Im übrigen ist meine Frage mit einem ? versehen und somit keine Aussage/Unterstellung.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Was wiederum falsch ist. Solange der Schlagstock in seiner Art nicht als verbotener Gegenstand/Waffe deklariert ist, dürfen Privatleute in zwar besitzen, aber nicht in der Öffentlichkeit führen.
Aber das schrieb ich doch? Er ist nicht verboten, er ist eine Waffe(Korrektur meiner Aussage) und man kann ihn legal kaufen. Das führen ist auch legal möglich. Das dies in der Öffentlichkeit größtenteils nicht erlaubt ist, ist eine Ergänzung aber keine Korrektur.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Dann geh als Privatmann mal mit einemTonfa auf der Straße spazieren.
Aber wir redeten doch garnicht vom Supermarkt, sondern Waffe ja/nein und verboten ja/nein. Der Tonfa ist nicht verboten. Punkt.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Für Zivilpersonen ist es als Tierabwehrspray zugelassen, nicht aber für den Einsatz gegen Menschen. Beio der Polizei ist es als zugelassenes Mittel des unmittelbaren Zwanges etwas anderes.
Ja und wo ist da meine Aussage falsch?
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Ja, ich rede immer noch von der MPi. Und sie wurden zu keiner Amoklage gerufen, sondern zu einem Suizidversuch.
Du verkennst, dass die MPs nicht extra mitgenommen werden, sondern per Regelung sich immer bei den Polizisten befindet. Und wenn der MP dabei und eine Waffe im Spiel ist, dann ist es für mich zumindest nicht unlogisch diese zur Hand zu nehmen.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Unsere Westen hatten auch Stichschutz. Waren aber auch Unterziehwesten damals.
Da mag sein, aber es sind ja Westen für den Torso und nicht für andere Bereiche. Es gibt ja auch welche mit Unterkörperschutz, die aber hier ganz sicher nicht getragen wurden.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Wenn er zwar ein Messer hat, aber damit niemand anders angreifen will, brauchst du einfach Zeit und Worte. Zudem wenn er nicht in der Öffentlichkeit ist und sich in einem abgeschotteten Bereich aufhält. Und wenn du es richtig anfasst, wird er das Messer weglegen oder dir geben. Einsatzkräfte in Zivil sind in einem solchen Fall Gold wert und wirken weiter deeskalierend.
100% Zustimmung, leider hier in der Einsatzleitung nicht erkannt und anders gehandelt.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Das du immer irgendwelche Sachen daraus stricken magst, zeugt von viel Kreativität und Fantasie deinerseits. :)
Das sollte auch nur eine Vermutung sein, ich habe nirgnds einfach mal Schutz vor Messerattacken gelernt, daher kam mit die BW als Möglichkeit in den Sinn.
Zitat von PrivateEyePrivateEye schrieb:Das mitführen im Funkwagen bedeutet aber nicht automatisch, das die MPi bei jedem aussteigen mitgeführt wird.
100% Zustimmung, daher wiederhole ich meine Auffassung, dass die Meldung essentiell war um zu entscheiden wie die Polizei dort eintrifft und zum mutmaßlichen Gefährder geht. Das bedeutet ja auch ganz klar, das der jeweilige Beamte nicht nach Lust und Laune entscheidet was er trägt und mit sich führt. Da gibt es Regeln und Anweisungen.

Und das bei jedem Einsatz die MP auch direkt am Mann oder in der Hand ist, habe ich nicht behauptet. Wenn es darum ging wären wir uns ja einig.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Dann belege das doch mal bitte.
Was davon? "je nach Meldung" oder "legitim" oder "gar Vorschrift"?
1. Je nach Meldung bekräftigt meinen Wunsch und meine Vermutung, das die Meldung der Lage, also der Anruf in der Notfallzentrale und das Weiterleiter der Information grundlegend für die Einschätzung der Bedrohung ist. Je lässt jetzt alle fiktiven Situationen zu, egal ob mit oder MP im Einsatz.
2. Eine MP ist genauso eine Dienstwaffe wie ein Pistole, ohne besondere Anwendungsabstufung. Es wird lediglich bei der Verhältnismäßigkeit eine Unterscheidung gemacht und hierauf hat die Meldung der Lage wieder signifikanten Einfluss. Ich halte es für ausgeschlossen, das Beamte eine MP mitnehmen, wenn die Meldung harmlos ist.
3.Auch bezugnehmend auf meine Äußerung zu Vorschriften muss ich mich auf die Meldung uns darauf folgende Lageeinschätzung beziehen. Es gibt Bedrohungslagen da ist gemäß der rechtlichen und taktischen Einschätzung ein Reizgasspray oder auch die Pistole zum Schutz der Bürger und der Beamten nicht ausreichend oder auch nur vermutlich nicht ausreichend.

Hier sehe ich den Fall ja so, das die Meldung wohl bei der Einsatzzentrale oder aber bei der Übermittlung erstmal als bedrohlich oder gar höchst bedrohlich eingeschätzt wurde. Deswegen ist die Polizei nicht nur mit einer Streife und nicht nur mit Standardausrüstung am Mann zum Tatort gegangen. Hier ist mMn die Lage von vorn hinein als zu arg dargelegt worden, somit steigt Anspannung und Ausrüstungsqualität und Quantität automatisch an. Dann vor Ort bei dem Jungen eingetroffen ist die Anspannung wohl in Ungeduld gepaart mit Fehldeutung umgeschlagen, was kurzfristig zum Sprayeinsatz führte.

Eine Verkettung von Fehleinschätzungen. Das bei der Bewegung des Jungen dann die Polizisten wegen dem Messer schossen ist dann eine Notwehrhandlung, die auch aus einer Fehleinschätzung folgte.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das behauptest Du andauernd, dafür gibt es aber keinen Beleg.
Welchen Beleg willst du denn, dass unterschiedliche Szenarien unterschiedlichen Ausstattung ergeben?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es gibt auch keinen Beleg dafür, dass es Sorge um die allgemeine Sicherheit o.ä. war
Da wäre ja das Wortprotokoll der Meldung für diese Einschätzung und mehr mehr als interessant. Es ist ja zumindest in der Einschätzung zu beachten, dass es zwar nicht auf öffentlicher Straße aber in einer Jugendeinrichtung stattfand. Daraus ist zumindest zu schlussfolgern, dass Andere Personen dabei sind oder dazukommen könnten. Ich finde es ja teilweise schon etwas befremdlich, wenn so getan würde, als ob ich hier bei einer ach so klaren Sache Belege liefern soll, weil ich allein falsch läge. Dabei äußere ich Mutmaßungen auch als diese. Selbst Wikipedia ist ja sehr unterschiedlich in den Aussagen und soll das klären?
Spoiler
Am 8. August 2022 rief der Leiter einer Jugendhilfeeinrichtung in der Dortmunder Nordstadt den Notruf wegen einer Suizidgefährdung des nach eigenen Angaben 16-jährigen Mouhamed Dramé. Als die Polizeibeamten in der Jugendhilfeeinrichtung erschienen, saß Dramé apathisch im Hof und richtete ein Küchenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gegen sich.[6] Dramé lehnte in einer Nische.[5] Zwölf Polizeibeamte waren vor Ort. Nach dem erfolglosen Einsatz von Pfefferspray (RSG8) soll er aufgestanden sein und sich auf die Beamten zubewegt haben, woraufhin zwei Polizeibeamte mit Tasern auf ihn schossen. Fast zeitgleich feuerte ein Polizist sechs Schüsse mit einer Maschinenpistole auf ihn. Getroffen von fünf Schüssen ging Dramé zu Boden. Nach Zeugenaussagen hat ein Beamter den am Boden liegenden reglosen Dramé angebrüllt, dass er liegen bleiben solle. Dann wurden ihm Handschellen angelegt. Ein weiterer Zeuge schilderte, dass der Einsatzleiter später dem am Boden liegenden und vor Schmerzen schreienden Mouhamed Dramé einen leichten Tritt in den Bauch versetzt habe und ihn angesprochen habe.[13] Nach Angaben der Rettungssanitäter, die bereits vor den Schüssen vor Ort waren, war Dramé trotz der Schussverletzungen zunächst stabil und atmete selbständig, lediglich der Blutdruck sei nicht festzustellen gewesen. Im Rettungswagen habe er sich gewehrt und damit die notwendige Behandlung erschwert.[3][14] Sein Tod wurde erst „rund eineinhalb Stunden später“[15] im Krankenhaus festgestellt. Im Gegensatz dazu berichtet der untersuchende Gerichtsmediziner vor Gericht, dass das Leben Dramés schon zu diesem Zeitpunkt kaum noch zu retten war. Im Rahmen der Obduktion stellte der Zeuge drei weniger schwerwiegende Verletzungen an den Armen und im Gesicht fest, aber auch schwerwiegende Verletzungen durch Projektile in der Beckenvene und im Lungenflügel, welche zu erheblichen inneren Blutungen führten. Alle Organe von Mouhamed Dramé hätten sich im Schockzustand befunden. Die Schüsse wurden laut Zeuge aus 2–4 Metern Entfernung abgegeben.[16] Das Geschehen wurde von der Notrufleitstelle aufgezeichnet, da der Leiter der Jugendhilfe während des gesamten Einsatzes mit der Leitstelle telefonierte und der Polizei Fragen zu Dramé beantwortete.[4]
Quelle: Wikipedia: Todesfall Mouhamed Dramé
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es ging nur darum, einen Suizid zu verhindern, den suizidalen Jugendlichen zu entwaffnen. Deshalb Reizgas
Das wird ja nicht angefochten. Ob das nur die richtige Beschreibung ist weiß ich nicht. Das das Reizgas dann diese Reaktion auslöste wollte ja keiner.


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Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole

gestern um 14:31
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Hier sehe ich den Fall ja so, das die Meldung wohl bei der Einsatzzentrale oder aber bei der Übermittlung erstmal als bedrohlich oder gar höchst bedrohlich eingeschätzt wurde.
was aber nicht der Fall war, DU schätzt das so ein aber aufgrund von was denn genau bitte?
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Das wird ja nicht angefochten. Ob das nur die richtige Beschreibung ist weiß ich nicht.
das war doch die Aussage vor Gericht......müssen wir alles wieder von vorne aufdröseln? Nicht Dein ernst, oder?

Beitrag von Tussinelda (Seite 26)
und hier kannste mal nachlesen....alles hier verlinkt, alles schon durchgekaut aber bitte, wenn man sich hier partout nicht erinnern kann
https://www.nordstadtblogger.de/wie-in-seinen-gedanken-gefangen-zivilpolizist-sprach-den-jugendlichen-als-erster-beamter-an/


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