Polizei erschießt 16-Jährigen mit Maschinenpistole
gestern um 09:22Wieso? Wenn jemand auf dich und deinem neben dir stehenden Kollegen sich zubewegt mit einem Messer ist es ziemlich egal ob sonst noch 5 oder 10 oder 50 Anderen nebenher stehen. Die Quantität hat ist obsolet, zumindest für die die in eine echte oder vermeintlich Bedrohungslage kommen durch das Messer.PrivateEye schrieb:Eben nicht.
Ja, sagt mir was, aber nochmal, es gibt Einsatzregeln, und die Polizei entscheidet eben nicht einfach selbst, was grad genutzt und mitgenommen wird.PrivateEye schrieb:Richtig. Der Ausdruck "Mit Kanonen auf Spatzen schießen" sagt dir sicher auch etwas.
Das habe ich versucht zu erläutern.
Das Warum können wir alle immer fragen, das ist korrekt. Das der Beamte selbst hier etwas frei wählt halte ich für unrealistisch bei solchen Einsätzen/Themen.PrivateEye schrieb:Entweder hat er das Teil selber eingepackt oder sein Streifenführer hat es ihm angewiesen. Ich an seiner Stelle hätte mindestens "Warum?" gefragt.
Da weiß ich nicht ob wir aneinander vorbeireden, aber grundsätzlich weiß ich, das bei kritischen Situationen und sobald Waffen dabei sind, also hier das Messer ist Gefahrabwehr immer das höchste Gut. Da spielt es erstmal keine Rolle welche Gründe der vermeintliche Täter doch ggf habe.PrivateEye schrieb:Die es aber so nicht gegeben hat bzw. erst durch die Beamten selbst (unwissentlich) eskaliert wurde.
OK, dann wäre die Kritik ja wenn es um die Abhandlung geht berechtigt, aber nicht gegen den einzelnen Beamten.PrivateEye schrieb:Das meine ich ja, es hinterher ordentlich aufarbeiten, damit so etwas nicht wieder passiert. Nix Polizei-Bashing oder so.
Nicht immer. Aber man könnte sagen "in der Regel"....PrivateEye schrieb:Natürlich ist auch eine Notwehrhandlung vorsätzlich, damit auch eine Abwehr und mögliche Verletzung/Tötung des Angreifers. Langsam kommen wir uns da näher, ja.
Ich bin da ehrlicherweise ziemlich hin und hergerissen, vor allem weil ich das von den unterschiedlichen Standpunkten betrachten muss/will.PrivateEye schrieb:Wie gesagt, denke da mal bitte in Ruhe darüber nach.
Aus Sicht des Jungen, ist es selbstverständlich sehr beunruhigend und ggf auch beängstigend, wenn offensichtlich gut ausgebildete und ziemlich voll ausgerüstete Männer und dann in der Anzahl 11 auf dich einwirken. Da hätte wohl auch nur allen dadurch Angst. Wenn er nicht schon vorher diese hatte, durch seine psychische Situation.
Aus Sicht der Beamten ist es eben dann auch so, dass nach Meldung ein Messer ist involviert diese mit der entsprechenden Ausrüstung dort hin gehen. Ich kann nur Vermuten das hier Selbstschutz und dann Taktisch die Einschüchterung im Vordergrund steht. Da muss man dann auch Kritisch sein, denn ich hätte es im Nachhinein auch für sinnvoller erachten nicht mit 11 Mann sondern ggf mit 4-5 zum Jungen zu gehen. Das da einer allein oder nur 2 rein gehen wäre aber aus meiner Sicht wieder völlig unrealistisch wegen dem Messer.
Aber so ist es doch auch. Die Beamten sind sich ja Ihrer aufgaben bewusst gewesen. Hier geht es ja nciht um die Einsatzfähigkeit der Beamten... Oder wieso stellst du das in Frage? Was ich mit Schutz als Voraussetzung meinte, gibt auch auf dem Bau oder in der JVA oder im Straßenverkehr, nur eben mit anderen Mitteln.PrivateEye schrieb:Wer damit nicht klar kommt, soll es einfach lassen.
Das musst du erklären. Welchen "Zustand" du da meinst? Es hört sich fast so an die Beamten seine deiner Meinung "auf Droge" völlig drüber im Dienst herumgetrieben......Oder wie meinst du das?PrivateEye schrieb:In so einem Zustand selber mit einer Waffe herumzulaufen macht solche Menschen selbst zu einer Gefahr für ihre Umwelt.
Da habe ich mich beim Stock vertan. Ich hatte in Erinnerung, das nach Waffenrecht das Führen und Besitzen nicht straffähig ist. Aber ich muss dir beim Stock per Definition recht geben. Es ist eine Hiebwaffe. Es sind nur gehärtete Hiebwaffen verboten, der Tonfa aber nicht. Der Tonfa ist ein Sportgerät und wurde für die Polizei abgewandelt. Spray ist weiterhin keine Waffe.PrivateEye schrieb:Falsch. Ein Schlagstock ist eine Hieb- und Schlagwaffe. Pfefferspray ist für den zivilen Bereich als Tierabwehrspray deklariert und im dienstlichen Gebrauch ein zugelassenes Zwangsmittel der körperlichen Gewalt für den unmittelbaren Zwang.
Da habe ich die Frage was du mit Zusatzbewaffnung meinst? Im Fall von Einsätzen in dem der vermeintlich Täter selbst eine Waffe trägt ist ggf die MP, kein Zusatz sondern Pflicht? Da müssten wir bevor wir spekulieren die einsatzregeln kennen, ich kenne diese nicht so speziell.PrivateEye schrieb:In Deutschland sind die Polizisten ja nicht unbewaffnet, aber eine kleinere Gruppe ohne Zusatzbewaffnung hätte die Zeit bis zum Eintreffen qualifizierten Fachpersonals mit Reden überbrücken können.
Aber das eine speziell geschulter ggf Psychologe der Gleichzeitig der jeweiligen Sprache mächtig ist oder noch einen Dolmetscher mitgebracht hätte, wohl erfolgreicher gewesen wäre, da sind sich sicher viel einig.
Aber jetzt meine Frage nach Ehrlichkeit deiner Meinung, wenn du der Polizist währest würdest du egal ob der Junge Spray ausgesetzt ist oder nicht, aber definitiv eine Messer mit sich führt, zu dem gehen und versuchen den festzuhalten? Du hast zwar eine Weste, aber die ist in der Regel Schuss- aber nicht Stich- und Hiebsicher. Und die Weste schütze auch nur den Torso und nicht alles andere. Die Verletzungsgefahr bzw. das Risiko ist immens wenn dort jemand in Reichweite tritt.PrivateEye schrieb:Auch hier sage ich 11:1. Ein Niederringen wäre möglich gewesen. Auch unter Berücksichtigung der Eigensicherung.
Das ist doch nur diene Einschätzung im Nachinein und nicht wenn du dich in die Lage der Polizei versetzt oder?
OK? Wenn du das ggf bei der BW gelernt hast, dann wäre ja die Frage ob die Polizisten hätten sich umkleiden sollen und dann den Jungen niederringen?PrivateEye schrieb:Aus eigener Erfahrung kann ich anführen, dass das Einwickeln eines Armes in zum Beispiel eine Uniformjacke, vor Verletzungen Schutz bietet, sei es vor einem Messer als auch vor den Glassplittern und/oder Scherben einer im Notfall gewaltsam zu öffnenden Tür- oder Fensterscheibe.
Sorry. Das Thema ist vielfältig, ich versuche es zu ordnen..Tussinelda schrieb:ok, Du fängst an, Dinge zu vermischen. Es ging um den Notruf und ob deswegen von einer solchen Gefahr ausgegangen werden musste, dass a) so viel Polizei anrückte und b) diese dann die MP aus dem Kofferraum nehmen musste........dass dann die Situation, aufgrund des Vorgehens der Polizei eskalierte, steht auf einem anderen Blatt aber auch da wurde ja - vom Gericht bestätigt - von einer falschen Annahme ausgegangen.
zur Erinnerung:
a) Je Nach Meldung (den genauen Wortlaut habe ich immer noch nicht gefunden), JA. Im Nachhinein kann man aber sagen, 4-5 oder 6 Beamten hätten wohl gereicht.
b) Je Nach Meldung ist eine MP völlig legitim oder gar Vorschrift. Die Auszüge aus der Meldung und der Zeugenaussage, reden ja von einem Waffe, hier das Messer, also Personengefahr. Das kann man gern in Frage stellen, aber ich tendiere keinesfalls dazu, das mitbringen und führen hier in Frage zu stellen.
c) Die falsche Annahme bezog sich aber nicht auf das Mitbringen der MP... Es ging da ja um die Gefahreneinschätzung, die sich vor Ort durch das Spray veränderte.
Naja ich bekräftige das nochmal. Denn es wurde ja nicht nur von einen zusammengebrochenen Jungen Mann geredet, sondern eben Suizidale Absicht mit einem Messer in einer Einrichtung. Das wird die Einsatzregeln und Parameter eben grundlegend verändern.gagitsch schrieb:Es erscheint mir als Unterschied ob man meldet, ein "Jugendlicher hat einen Zusammenbruch und will sich selbst töten", oder "Jugendlicher außer Kontrolle mit Messer in Einrichtung"
Ebenso will ich da nochmal auf die Einsatzregeln der Polizei NRW verweisen, die es zur Pflicht machen bei jedem Einsatz im Wagen 2 MPs mitzuführen, das auch egal bei welchem Einsatz. Das freiwillige der Beamten ist somit raus....


