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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

11.368 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Club, Getötet, Rosenheim ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Hanna W. tot aus der Prien geborgen

Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 21:52
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Bisschen Erfahrung hat er schon. Er war mehrere Jahre Strafrichter am AG und auch bei Kammern am Landgericht Leipzig. Auch beim Schwurgericht.
Na, so viele Jahre waren es nun nicht, davon noch Jahre als Proberichter.

https://www.fischer-stgb.de/fischer/vita/

Jedenfalls nicht ansatzweise so viel, dass es einer erfahrenen Strafkammerbesetzung besonders viel Respekt abnötigen würde. Aber das führt vom Threadthema ab…
Zitat von christian01christian01 schrieb:Wenn darauf kein Befangenheitsantrag folgt worauf dann ?
Ich habe ja geschrieben: Strafverteidiger wissen im allgemeinen, wann Befangenheitsanträge angebracht sind und wann nicht. In einer Kommunikation kann man sich nicht nicht verhalten, ein(e) Strafkammervorsitzende wird mit seinen/ihren Äußerungen nie in dem Sinne „neutral“ sein, dass diese Äußerungen beim jeweiligen Empfänger nicht irgendwas auslösen. Das kann je nach Empfänger so oder so sein. Wenn bisher, so weit ich das mitbekommen habe, kein Mitglied der Strafkammer von der Verteidigung abgelehnt worden ist, sollte diese Tatsache doch ein wenig zum Nachdenken anregen.

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Hanna W. tot aus der Prien geborgen

10.01.2024 um 22:04
Ich komme noch einmal auf das Thema Aussageverweigerung zurück.

Es hat meines Erachtens an Bedeutung gewonnen durch die Erkenntnis, dass die Angaben der Zeugin Verena R. über die Abläufe und Inhalte ihrer Treffen mit Sebastian T. am 3. und 4.10. nicht mit Geodaten übereinstimmen. Daraus wird der Verdacht abgeleitet, der Angeklagte könnte gegenüber Verena R. schon früher ein tiefgreifende Geständnis abgelegt haben, das sie aber verschwieg.

Ein daraus möglicherweise resultierender Straftatbestand könnte die Zeugin, so der weitere Verdacht, nun veranlasst haben, weitere Aussagen zu verweigern.

Ob sie dazu tatsächlich berechtigt ist, hat das Gericht bislang nicht geprüft. Die Möglichkeit bestünde dafür sehr wohl, wie nachfolgende Beiträge zu erkennen geben:
Zitat von Fridolin31Fridolin31 schrieb:Das Recht auf Aussageverweigerung steht denjenigen Zeugen gemäß Par. 55 StPO zu, die sich durch ihre Aussage oder einen Teil ihrer Aussage selbst der Gefahr der Strafverfolgung aussetzen würden. Sie müssen dazu keinen Antrag stellen, sondern können sich auf diese Norm berufen.

Das Gericht kann, muss aber nicht, verlangen, dass der Zeuge die Tatsachen, auf die er sein Aussageverweigerungsrecht stützt, glaubhaft macht, Par. 56 StPO.
Zitat von PalioPalio schrieb:Es genügt zwar die eidliche Versicherung für die Glaubhaftmachung (§ 56 StPO), aber ich denke, die Zeugin müsste wenigstens im Ansatz erklären, worin die Gefahr einer Strafverfolgung besteht.
Ich betrachte es als absolut geboten, seitens des Gerichts alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zu klären, ob Verena R. glaubwürdig von der Aussageverweigerung Gebrauch machen kann.

Meine Frage: Gibt es eine Chance für die Staatsanwaltschaft oder die Nebenkläger, das Gericht zu einer entsprechenden Überprüfung zu veranlassen oder zumindest eine Stellungnahme des Gerichts zu erwirken, warum es eine solche Prüfung gegebenenfalls nicht für notwendig erachtet?


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10.01.2024 um 22:16
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auch wenn ich es genauso sehe, dass man daraus der Richterin Befangenheit unterstellen kann,
Macht aber niemand ersthaft, außer ein paar Internet Schlaumeierchen.
Zitat von christian01christian01 schrieb:Wenn darauf kein Befangenheitsantrag folgt worauf dann ?
Es gibt bisher keinen Befangenheitsantrag.

Verteidigerin Rick ist ja nun wirklich auf Konfrontationskurs und selbst sie hat keinen Befangenheitsantrag gestellt.
Das kann man unschwer ableiten, dass es wohl keine Gründe gibt einen solchen zu stellen.


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10.01.2024 um 22:36
@fassbinder1925
An unseren Gerichtsreporter:-); hatte das hier schonmal allgemein gefragt.
Wurde denn irgendwo mal im Prozess vorgelegt, welche Fragen das Gericht / die StA an die Gutachter gestellt hat für die Erstellung des Gutachtens?
Kenn das jetzt nur aus dem Familienrecht, dass das Gericht dann bestimmte Fragen aufgibt, die im Gutachten abgearbeitet werden.

Da hier ja der ein oder andere meint, das Gericht würde - ich sag mal salopp schlampig arbeiten (Vorverurteilung, etc) - wäre meine Frage ob es klare Fragen an die Gutachter gab, die zu beantworten waren und ob diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden im Prozess.
Die folgenden beiden Fragen (mal als Beispiel) würden ja einen erheblichen Unterschied machen im Ergebnis
A) Ist das vorgefundene Verletzungsbild durch Fremdeinwirkung entstanden oder ist es möglich dass dies auch durch einen Unfall/Sturz mit anschließendem Treiben im Wasser entstanden ist ?
Oder
B) Welche Gegenstände / Handgriffe / Körpereinsatz wurde verwendet um das vorliegende Verletzungsbild herbeizuführen?

A lässt ja theoretisch auch zu, dass keine weitere Person darin verwickelt war.
B wiederum geht von vornherein davon aus, dass Fremdeinwirkung vorgelegen hat.

Ich will damit auf keinen Fall die Posts unterstützen die dem Gericht schlechte Arbeit vorwerfen.
Aber es wäre schon interessant zu wissen, ob denn überhaupt für die Erstellung von Berichten vorab Fragen übermittelt worden sind


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10.01.2024 um 22:54
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Meine Frage: Gibt es eine Chance für die Staatsanwaltschaft oder die Nebenkläger, das Gericht zu einer entsprechenden Überprüfung zu veranlassen oder zumindest eine Stellungnahme des Gerichts zu erwirken, warum es eine solche Prüfung gegebenenfalls nicht für notwendig erachtet?
Nein, zwingen kann die StA das Gericht im laufenden Verfahren nicht, von der Zeugin nach § 56 StPO eine Glaubhaftmachung ihrer Aussagverweigerungsgründe zu verlangen. So was ist tatrichterliches Ermessen, da haben die Gerichte einen Beurteilungs- bzw. Ermessensspielraum.

Wenn das Gericht letztlich meinen sollte, die Zeugin habe ein Aussageverweigerungsrecht, die StA aber meinen sollte, sie habe keines, könnte die StA die Entscheidung des Gerichts in einer Revision rügen, allerdings nur unter gewissen Voraussetzungen.
StPO § 55 Abs. 1, § 238 Abs. 2

1. Liegt einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden eine strafprozessuale Regelung zugrunde, die ihm einen Beurteilungsspielraum oder Ermessen eröffnet, so kann ein Verfahrensbeteiligter die Revisionsrüge, die Maßnahme habe die Grenzen des Beurteilungsspielraums bzw. Ermessens überschritten, grundsätzlich nur dann zulässig erheben, wenn er in der Hauptverhandlung von dem Rechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO Gebrauch gemacht hat.

2. Hat der Vorsitzende einem Zeugen unter Verletzung seines Beurteilungsspielraums zu Unrecht ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zugebilligt, so kann ein Verfahrensbeteiligter eine Verfahrensrüge hierauf demgemäß im Allgemeinen nur dann stützen, wenn er in der Hauptverhandlung die Entscheidung als unzulässig beanstandet hat.
BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06 - Hanseatisches OLG Hamburg

BGHSt 51, 144 - StV 2007, 59


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10.01.2024 um 22:59
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:fassbinder1925 schrieb:
Auch wenn ich es genauso sehe, dass man daraus der Richterin Befangenheit unterstellen kann,
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Macht aber niemand ersthaft, außer ein paar Internet Schlaumeierchen.
Da sollte eigentlich ein "nicht" dazwischen. Ich weiß nicht, warum das dann bei mir immer trotz Korrekturlesen so oft rausfliegt. Jedoch falls du mit dem Schlaumeierchen auch mich meintest, wovon ich ausgehe wenn ich es missverständlich geschrieben habe und du im Satz "aber" statt "auch" geschrieben hast, möchte ich mir das doch sehr verbitten. Ein bisschen was verstehe ich schon auch von der Materie, auch wenn ich kein fertiger Jurist bin, ist es immerhin mein Studienfach. Wobei ich normalerweise nie meine Argumente damit unterstreiche, weil es eben nicht das Gleiche ist und ich kein Bock habe hier irgendwelche Unterlagen extra einzuscannen, aber ein Schlaumeierchen bin ich nicht. Auch weil ich seit zehn Jahren zu diversen Strafprozessen gehe und schon mehr Befangenheitsanträge etc. in meinem Leben gehört habe, als der durchschnittliche Jurist der irgendwas Anderes beackert. Falls ich nicht darunter falle, ist es aber auch nicht gut den Anderen Usern gegenüber die dieser Ansicht sind.
Zitat von NicNicNicNic schrieb:An unseren Gerichtsreporter:-); hatte das hier schonmal allgemein gefragt.
Wurde denn irgendwo mal im Prozess vorgelegt, welche Fragen das Gericht / die StA an die Gutachter gestellt hat für die Erstellung des Gutachtens?
Kenn das jetzt nur aus dem Familienrecht, dass das Gericht dann bestimmte Fragen aufgibt, die im Gutachten abgearbeitet werden.

Da hier ja der ein oder andere meint, das Gericht würde - ich sag mal salopp schlampig arbeiten (Vorverurteilung, etc) - wäre meine Frage ob es klare Fragen an die Gutachter gab, die zu beantworten waren und ob diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden im Prozess.
Die folgenden beiden Fragen (mal als Beispiel) würden ja einen erheblichen Unterschied machen im Ergebnis
A) Ist das vorgefundene Verletzungsbild durch Fremdeinwirkung entstanden oder ist es möglich dass dies auch durch einen Unfall/Sturz mit anschließendem Treiben im Wasser entstanden ist ?
Oder
B) Welche Gegenstände / Handgriffe / Körpereinsatz wurde verwendet um das vorliegende Verletzungsbild herbeizuführen?

A lässt ja theoretisch auch zu, dass keine weitere Person darin verwickelt war.
B wiederum geht von vornherein davon aus, dass Fremdeinwirkung vorgelegen hat.

Ich will damit auf keinen Fall die Posts unterstützen die dem Gericht schlechte Arbeit vorwerfen.
Aber es wäre schon interessant zu wissen, ob denn überhaupt für die Erstellung von Berichten vorab Fragen übermittelt worden sind
Ich nehme an dir geht es jetzt nur um die Rechtsmedizinischen Gutachten? Also öffentlich wurde da kein Fragenkatalog abgearbeitet. Sie haben einfach die Ergebnisse geschildert. Und Adamec hat halt verschiedene Gegenstände des Angeklagten bekommen, die er nach Spuren untersuchen sollte. Kann mir schon vorstellen, dass vllt Fragen gestellt wurden. Der GPS-Sachverständige hat glaube ich auch eine Liste von den Ermittlern bekommen und der Psychiater zu was er Stellung nehmen soll, aber genaueres kann ich beim Rechtsmedizinischen nicht sagen.


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10.01.2024 um 23:02
Zitat von NicNicNicNic schrieb:Wurde denn irgendwo mal im Prozess vorgelegt, welche Fragen das Gericht / die StA an die Gutachter gestellt hat für die Erstellung des Gutachtens?

Kenn das jetzt nur aus dem Familienrecht, dass das Gericht dann bestimmte Fragen aufgibt, die im Gutachten abgearbeitet werden.
DAS würde mich jetzt auch mal interessieren, wie der konkrete Gutachtenauftrag bzw. die konkreten Fragen lauten, die der/die Gutachter beantworten sollen. In Presseberichten war ja zu lesen, dass es da irgendwelche Reibereien zwischen der Vorsitzenden und Frau Rick gab. Rick solle ihre entsprechenden Beweisanträge nicht nur ergänzen, sondern neu formulieren, habe die Vorsitzende gemeint, hieß es irgendwo.

Wie aber nun die Rickschen Beweisanträge am Ende lauteten, also die von Frau Rick erwünschte genauen Gutachtenaufträge und ob das Gericht diese Beweisanträge dann inhaltlich und sprachlich so übernommen oder die Gutachtenaufträge irgendwie anders formuliert bzw. gestaltet hat, würde ich gerne wissen.


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10.01.2024 um 23:57
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:möchte ich mir das doch sehr verbitten.
Dann solltest du deine Texte entsprechend redigieren.
Verstehe grad dein Problem nicht.
Geschrieben hattest du,
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Auch wenn ich es genauso sehe, dass man daraus der Richterin Befangenheit unterstellen kann,
Das ist für mich typische Internet Schlaumeierei. Die entsprechenden am Verfahren beteiligten Fachleute mit nachgewiesener juristischer Ausbildung sehen das offenbar nicht so.
Wenn es nun aber so ist, wie du schreibst, dass du dich da vertan hast, dann betrifft dich meine Aussage natürlich auch dementsprechend nicht.
Insofern verstehe ich dein Anliegen auch so richtig.
Für mich ist das in dem Moment geklärt, indem du klar stellst was du eigentlich gemeint hattest.

Meine persönlichen Bewertung, für die ich den Begriff "Internet Schlaumeierchen" gewählt habe, gilt nach wie vor für alle, die hier über Seiten hinweg meinen, alles besser zu wissen, als die beteiligten Jurist:innen.
Ich finde mittlerweile dieses redundante Bashing und "Hexenprozess" Gelabere so nervig wie ermüdend.


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11.01.2024 um 00:05
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Ich finde mittlerweile dieses redundante Bashing und "Hexenprozess" Gelabere so nervig wie ermüdend.
Finde ich auch nervig, dass Leute, die nie als Strafrichter oder Staatsanwalt tätig waren, meinen, alles besser wissen zu als selbige. Nicht mal als Schöffen tätig waren oder sind sie offenbar. Ich wünsche es mir auch nicht. Der Himmel bewahre uns vor emotionsgeschüttelten und vorurteilsbeladenen Laienrichtern.


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11.01.2024 um 00:42
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist für mich typische Internet Schlaumeierei. Die entsprechenden am Verfahren beteiligten Fachleute mit nachgewiesener juristischer Ausbildung sehen das offenbar nicht so.
Wenn es nun aber so ist, wie du schreibst, dass du dich da vertan hast, dann betrifft dich meine Aussage natürlich auch dementsprechend nicht.
Insofern verstehe ich dein Anliegen auch so richtig.
Für mich ist das in dem Moment geklärt, indem du klar stellst was du eigentlich gemeint hattest.

Meine persönlichen Bewertung, für die ich den Begriff "Internet Schlaumeierchen" gewählt habe, gilt nach wie vor für alle, die hier über Seiten hinweg meinen, alles besser zu wissen, als die beteiligten Jurist:innen.
Ich finde mittlerweile dieses redundante Bashing und "Hexenprozess" Gelabere so nervig wie ermüdend.
Ja, wie gesagt ich habe mich verschrieben. Aber selbst wenn ich das nicht hätte, wäre das eine direkte Aussage an mich gewesen, das sollte man in einem Forum unterlassen. Dann haben wir in dem Fall ja anscheinend die Gleiche Meinung, aber wir denken nicht gleich über die Leute die eine Andere Meinung haben. Kann ja jeder seinen persönlichen Eindruck dazu haben. Damit stellst du ja deinen Eindruck aus automatisch richtig dar. Nach der Theorie dürfte man hier auch nicht mehr diskutieren, ob der Haftbefehl in Ordnung ist, weil es dagegen auch noch keine Beschwerde gab etc.

Oder es wäre Schlaumererei über mögliche Fehlurteile zu diskutieren, nur weil bisher kein Wiederaufnahmeantrag eingereicht wurde. Aber manche finden halt vllt keinen Awalt dafür. Frage mich ohnehin warum das einen so stört, auch wenn man es für Unsinnig hält. Ich kann jede Meinung vertragen, solange sie nicht Holocaustleugnend oder so ist, aber unteinander sollte man Respekt zeigen. Und wenn ich die Richterin aufgrund meines Eindrucks den ich geschildert habe, doch für Befangen halte, was ich wie gesagt nicht tue, ist das ein einigermaßen nachvollziehbar geschilderter Eindruck aufgrund von Verhalten. Dazu brauche ich kein Examen und es ist dann auch keine Schlaumerei.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Finde ich auch nervig, dass Leute, die nie als Strafrichter oder Staatsanwalt tätig waren, meinen, alles besser wissen zu als selbige. Nicht mal als Schöffen tätig waren oder sind sie offenbar. Ich wünsche es mir auch nicht. Der Himmel bewahre uns vor emotionsgeschüttelten und vorurteilsbeladenen Laienrichtern.
Ich brauche auch kein Fußballspieler oder Politiker oder Lehrer je gewesen sein, um selbige zu kritisieren. Ich persönlich halte die meisten Strafrichter oder Staatsanwälte für absolut fähig und fair, aber deswegen muss nicht jeder gleicher Meinung sein. Aber ich denke man kann sicher sein, dass es schon vorurteilsbeladene und emotionsgeschüttelte Laienrichter gibt. Genauso wie Berufsrichter. Vor solchen Leuten ist man nie sicher.


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11.01.2024 um 02:04
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Das ist für mich typische Internet Schlaumeierei. Die entsprechenden am Verfahren beteiligten Fachleute mit nachgewiesener juristischer Ausbildung sehen das offenbar nicht so.
Für mich ist das die freie Meinungsäußerung eines eifrigen Prozessbeobachters.

Wir können froh sein, dass wir hier aus erster Hand Informationen bekommen.

Danke dafür auch einmal von meiner Seite Fassbinder.


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11.01.2024 um 03:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich habe ja geschrieben: Strafverteidiger wissen im allgemeinen, wann Befangenheitsanträge angebracht sind und wann nicht. In einer Kommunikation kann man sich nicht nicht verhalten, ein(e) Strafkammervorsitzende wird mit seinen/ihren Äußerungen nie in dem Sinne „neutral“ sein, dass diese Äußerungen beim jeweiligen Empfänger nicht irgendwas auslösen. Das kann je nach Empfänger so oder so sein. Wenn bisher, so weit ich das mitbekommen habe, kein Mitglied der Strafkammer von der Verteidigung abgelehnt worden ist, sollte diese Tatsache doch ein wenig zum Nachdenken anregen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Macht aber niemand ersthaft, außer ein paar Internet Schlaumeierchen.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Es gibt bisher keinen Befangenheitsantrag.

Verteidigerin Rick ist ja nun wirklich auf Konfrontationskurs und selbst sie hat keinen Befangenheitsantrag gestellt.
Das kann man unschwer ableiten, dass es wohl keine Gründe gibt einen solchen zu stellen.
So ist es wohl. Ich fand die "Belehrungen" seitens der Vorsitzenden auch etwas unglücklich, aber wer die Rechtsprechung des BGH zur Befangenheit kennt, sieht hier wahrscheinlich keinen erfolgversprechenden Kurs, Befangenheit zu unterstellen.

Befangenheit kann laut BGH vorliegen, wenn ein Richter sich vor Ende der Beweisaufnahme ein abschliessendes Urteil über Schuld oder Unschuld des Angeklagten gebildet hat und daher den Rest der Beweisaufnahme nicht mehr berücksichtigt (vgl. z.B. BGH 3 StR 400/11). Das kann man mit den uns hier vorliegenden Informationen dieser Vorsitzenden hier wohl nicht nachweisen.

Insofern denke ich, die Verteidiger haben Recht, wenn sie sich derzeit mehr mit den Indizien dieses Falls beschäftigen.


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11.01.2024 um 04:48
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Einfach mal die Fakten im Auge behalten.
Ganz genau, darum bitte ich Dich. Zur Hilfe hier nochmals die aktuellen Fakten gegen den Angeklagten:




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11.01.2024 um 07:31
Zitat von TiergartenTiergarten schrieb:Das halte ich für schlüssig. Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte -so er denn der Täter war- am 3.10. völlig durch den Wind gewesen ist und nicht wusste, wie er mit der Tat umgehen sollte
Offenbar war seine Schulfreundin Verena R. -nachdem Sebastians Kumpel nicht verfügbar war- die engste Vertraute, der er sich anvertrauen konnte. Dazu dürften meines Erachtens die Treffen am 3. und 4.10. abends gedient haben.
Sofern die beiden sich wirklich noch für ein Vier-Augen-Gespräch nach dem gemeinsamen Nachmittag am 03.10. getroffen haben. Ich bin mir da nicht mehr sicher. Ich hatte die Daten mal zusammengestellt und daraus ergab sich mit den Fahrzeiten zwischen den einzelnen Stationen (Eiskeller, Prien, Übersee, Wohnort von Verena und Lea R.) ein Bewegungsprofil:
Zitat von PalioPalio schrieb am 08.01.2024:Der Ablauf am 03.10. lässt sich aus dem, was der User Fassbinder vom Prozess berichtet hat, wie folgt rekonstruieren:
Diesen Ablauf habe ich aus den Daten erstellt, die @fassbinder1925 in seinen Prozessberichten genannt hat, insbesondere in diesem:
Beitrag von fassbinder1925 (Seite 177)
Verena war demnach um 18.19 Uhr beim Eiskeller in Aschau, nachdem sie zuvor schon zu Hause war (30 km entfernt von Aschau). Ich bin davon ausgegangen, dass sie sich mit dem Angeklagten auf dessen Wunsch dort traf. Aber das muss gar nicht richtig sein.

Gestern bin ich über weitere Zeitangaben in diesem Bericht gestolpert:

Um 17.47 Uhr war Verena demnach nach dem Besuch beim Strandbad in Übersee zu Hause.
@fassbinder1925 schreibt 17.00 Uhr.
Was stimmt?

Um 18.19 Uhr war sie dann in Aschau beim Eiskeller.
Das stimmt wieder mit Fassbinders Angabe überein. Aber danach war sie nicht erst um 19.19 Uhr (Fassbinder) zu Hause, sondern schon um 18.54 Uhr soll ihr Handy wieder zu Hause eingeloggt gewesen sein.

Der Journalist schließt daraus, dass sie ST um 18.19 Uhr nach Hause brachte. Der Angeklagte wohnt aber meines Wissens nicht in der Nähe vom Eiskeller und ist laut Zeugenaussage von Raffi mit seinem eigenen Auto gefahren. (Lea wusste es nicht mehr genau):
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 12.11.2023:Er sei mit Verena gefahren und der Angeklagte mit seinem Auto.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 07.12.2023:Sie weiß nicht mehr genau in welchem Auto der Angeklagte vom Tischtennis weggefahren ist, sie ist auf jeden Fall bei ihrer Schwester mitgefahren.
Hat Verena vielleicht den Raffi zum Parkplatz beim Eiskeller gebracht, nachdem sie erst ihre Schwester zu Hause abgeliefert hat? Von Übersee aus wäre es zwar ein Umweg gewesen, erst in die andere Richtung nach Hause zu fahren, aber vielleicht gab es dafür einen Grund.

@fassbinder1925: Kannst du die Verwirrung wegen der unterschiedlichen Zeitangaben aufklären? 17.00 Uhr oder 17.47 Uhr und 18.54 Uhr oder 19.19 Uhr zu Hause - was davon stimmt? Und weißt du vielleicht, aus welchem Ort Raffi kommt?


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11.01.2024 um 07:47
Zitat von PalioPalio schrieb:Kannst du die Verwirrung wegen der unterschiedlichen Zeitangaben aufklären? 17.00 Uhr oder 17.47 Uhr und 18.54 Uhr oder 19.19 Uhr zu Hause - was davon stimmt? Und weißt du vielleicht, aus welchem Ort Raffi kommt?
Ne, das ist zu lang her. 17:47 hört sich irgendwie besser an, dann wird das wahrscheinlich stimmen. Wobei es mich aber wundern würde, dass ich das so falsch verstanden habe. Ich kann es mir nur so erklären, dass die genaue Zeit vllt mal genannt wurde, als ich gerade nicht da war. Oder, man darf nicht vergessen, dass dieser Verhandlungstag schon relativ früh im Prozess kam, da hat sich noch nicht ganz so herauskristallisiert, dass in diesem Fall wirklich jede Minuten spannend ist. Und da ging es ja auch eher drum war der lange Spaziergang an dem Tag oder nicht. So kann ich es mir erklären.
Zitat von PalioPalio schrieb:stimmt? Und weißt du vielleicht, aus welchem Ort Raffi kommt?
Nein, das weiß ich leider nicht. Aber rein gefühlsmäßig hatte ich eher den Eindruck, dass er wie Verena eher mehr in der Traunsteiner Richtung anzusiedeln ist als am Chiemsee.


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11.01.2024 um 07:59
@fassbinder1925
OK, danke. Dann bleibt der Grund der Fahrt von Verena zum Eiskeller im Anschluss an die Fahrt nach Hause offen, es gibt mehrere Möglichkeiten.

Man sieht aber gut, wie wichtig die Tatsachen sind, um daraus noch irgendwelche Schlüsse ziehen zu können, nachdem die Zeugin nun die Tür zugemacht und Widersprüche zurückgelassen hat.

Es schon etwas erstaunlich, dass die Bewegungsprofile im Vorfeld anscheinend nicht abschließend geklärt wurden.


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11.01.2024 um 08:20
Heute steht Prozesstag 24 an:

Das Gericht geht der Frage nach, wie glaubwürdig der "Belastungs-Mithäftling" ist und überprüft dazu anscheinend den Wahrheitsgehalt seiner Aussagen in einem früheren Verfahren.
Im Vordergrund steht die Frage, ob der Mithäftling des Angeklagten glaubwürdig ist. Ihm gegenüber soll der Beschuldigte den Mord an Hanna gestanden haben. Ein Richter aus einem früheren Prozess in Laufen, bei dem der Zeuge ebenfalls ausgesagt hatte, kommt deshalb heute zu Wort.
Zudem sollen heute Sprachnachrichten von und mit Verena angehört werden.
Ein weiteres Thema sind wieder Sprachnachrichten auf dem Handy der Schulfreundin des Angeklagten. Dabei geht es um den Zeitpunkt kurz nach der Tatnacht am 3. Oktober 2022.
Mordprozess Hanna: Glaubwürdigkeit von Häftling wird geprüft (radio charivari)


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11.01.2024 um 08:47
Zitat von PalioPalio schrieb:Der Angeklagte wohnt aber meines Wissens nicht in der Nähe vom Eiskeller und ist laut Zeugenaussage von Raffi mit seinem eigenen Auto gefahren.
Doch, der TV wohnt in der Nähe (habe 200-300m Luftlinie im Kopf - verbessert mich gerne, falls das nicht stimmt!) und parkt sein Auto (öfter? immer?) auf dem Kampwandparkplatz.


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11.01.2024 um 10:43
Zitat von ringelnatzringelnatz schrieb:Doch, der TV wohnt in der Nähe (habe 200-300m Luftlinie im Kopf - verbessert mich gerne, falls das nicht stimmt!) und parkt sein Auto (öfter? immer?) auf dem Kampwandparkplatz.

Zu Fuß ca. 1 km entfernt, wenn ich das Haus richtig verorte.
Und er parkt angeblich immer beim Seilbahn-Parkplatz? Oder beim Eiskeller? Woher weiß man das? Das wären entweder 10 oder 15 Minuten zu Fuß, warum parkt er nicht in seiner Straße?

Es ging mir oben um die Frage, warum Verena, nachdem sie nach dem gemeinsamen Ausflug mit der Gruppe am 03.10. schon wieder zu Hause war, nochmal nach Aschau fuhr.
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb am 16.11.2023:Um 18:19 in Aschau bei der Schlossbergstraße.
Das Handy von Verena war um 18.19 Uhr angeblich in der Schlossbergstraße eingeloggt, das ist die Straße, in der auch der Eiskeller ist. Interessant wäre es auch zu erfahren, inwiefern das tatsächlich so genau geortet wurde.

Aber trotzdem könnte sie ST nicht dort abgesetzt haben, weil der ja mit seinem eigenen Auto gefahren ist, wie Raffi ausgesagt hat.

Sie hat also entweder Raffi dort abgesetzt oder sich mit dem Angeklagten in Aschau getroffen.


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11.01.2024 um 11:55
@Lento

Bei aller Liebe, aber mit diesen Aussagen disqualifizierst du dich vollkommen für eine sachliche Diskussion.
Du müsstest selber wissen, dass das niemals im Leben für einen dringenden Tatverdacht ausreichen würde, geschweige denn für eine Anklage. Du stellst denn hiesigen Fall dar, als würden wir hier von vollkommener Willkür sprechen. Bevor du hier am laufenden Band solche Thesen von dir gibst lies dir doch bitte nochmal durch was in Summe zu dem Tatverdacht, Verhaftung und der Anklage geführt hat.

Deiner Meinung nach handelt es sich ja zu 1000% um einen Unfall. Kannst du dann unabhängig vom Verletzungsmuster erklären, warum sie dann bewusst diesen ,,Notruf" abgesetzt hat? Willst du mir erzählen, dass das aus dem Wasser geschehen ist? Berichte mir doch mal bitte von einem in deinen Augen schlüssigen Szenario wie das zu erklären ist. Danke


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