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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

1.408 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 14:29
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wolters selber hat der Presse doch erst den Hinweis gegeben wer der beschuldigte ist.
Ohne den Hinweis auf seine Person hätten die Medien nicht rausgefunden um wen es sich beim Verdächtigen handelt!
Das war damals so:

Er sagte nur es handele sich um einen (damals) 43 jährigen Sexualstraftäter, der mehrfach wegen sexuellen Mißbrauchs an Kindern verurteilt wurde. Und aktuell sitzt er ne Strafe wegen was anderem ab.

Das sagte er. Weder einen Namen noch sonst was.

Dann kamen irgendwelche Journalisten von der BLÖD Zeitung und anderen, die auf einmal was von einem "Christian B" erwähnten.

Und in der gleichen Nacht (ich hab da fast nur internationale Medienberichte geschaut), tauchte in Australien, dem Vereinigten Königreich, Portugal und auch USA auf einmal der Nachname auf, der übrigens stets falsch geschrieben wurde, Bruckner oder Brueckner.
(PS: ich weiss, dass es im Englsichen keine Ös, Äs etc gibt, deshalb heisst der eheamlige deutschen Tennispieler auch Mark-Kevin Goellner, obwohl seine Eltern Göllner heissen. Er wurde in Brasilien geboren und die kennen dort keine Ös.)

Kurz und knapp:
Die deutsche StA machte weder seinen Vornamen noch Nachnamen öffentlich. Das waren Journalisten. Die aus Deutschland (BLÖD etc.) kamen mit "Christian B", und in internationalen Medien war er Brueckner oder Bruckner (beides falsch geschrieben). Ich glaub einmal wurde er sogar "Brakkner" geschrieben.

Das ein Hin und Her, aber die deutsche StA nannten nie seinen Namen, weder Vor- noch Nachnamen.
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wie zurecht angemerkt war ihr Verhalten Strafbar! (Aufruf zu einer Straftat).
Sicher. Aber das ist trotdzem keine Rechtfertigung gerade von ausländischen Medien, ihre ganze Identität offen zu legen.

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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 14:34
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Wolters selber hat der Presse doch erst den Hinweis gegeben wer der beschuldigte ist.
Ohne den Hinweis auf seine Person hätten die Medien nicht rausgefunden um wen es sich beim Verdächtigen handelt!
Wolters hat den Nachnamen des Verdächtigen nie genannt. Und der Vorname des Verdächtigen ist in seiner Altersgruppe sehr häufig. Dadurch hätte niemand den Verdächtigen identifizieren können.

Übrigens wurde C.Bs Name auch hier im Forum schon von einzelnen Usern genannt, was ich übrigens nicht in Ordnung finde. Den Namen einer Schöffin (die auch ich für ungeeignet halte, falls sie solche Aussagen getätigt hat) zu nennen, erst recht nicht. Aber in anderen Ländern wird der Persönlichkeitsschutz anscheinend nicht so hoch gewertet wie hier.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 14:34
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Justreading schrieb:
Wie zurecht angemerkt war ihr Verhalten Strafbar! (Aufruf zu einer Straftat
Zitat von AlleingängerAlleingänger schrieb:Sicher. Aber das ist trotdzem keine Rechtfertigung gerade von ausländischen Medien, ihre ganze Identität offen zu legen.
Naja, also ob damit schon der Paragraph 111 erfüllt sein dürfte, ist wahrscheinlich nicht in Sekundenschnelle so leicht zu sagen und das sage ich jetzt eher unabhängig von meinen Argumenten bezüglich der Ablehnung. Es dürfte auch nicht alles zwangsläufig nach 103 durchgehen, nur weil man jemand beleidigt der irgendwo an der Macht ist. Es dürfte wahrscheinlich von den meisten Staatsanwaltschaften eingestellt werden, falls das jemand angezeigt hätte.

Verstehe aber auch nicht, warum man den Rechtsanwalt angeht, noch dazu wo ihm ja jeder Recht gegeben hat. Das kommt oft erst bei Prozessauftakt vor, dass eine Kammer und gerade Schöffen abgelehnt werden.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 14:40
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Wolters hat den Nachnamen des Verdächtigen nie genannt
Wie in meinem Beitrag oben (14:29 Uhr) geschrieben nannte Wolters nicht mal seinen Vornamen. Er nannte gar keinen Namen.

Selbst am Tag danach sprachen Medien wie ARD und N24 um die Mittagszeit von einem Max Mustermann, da fiel kein Name. Der kam erst durch diverse Medien zum Vorschein. Wolters nannte ihn nur "Beschuldigten", und tut das in deutschen Medien glaub ich bis heute noch.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 14:49
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Verstehe aber auch nicht, warum man den Rechtsanwalt angeht, noch dazu wo ihm ja jeder Recht gegeben hat. Das kommt oft erst bei Prozessauftakt vor, dass eine Kammer und gerade Schöffen abgelehnt werden.
Das verstehe ich auch nicht. Das geht aber schon ewig so. Nach der Auffassung einiger Experten sollte C.B. am liebsten ohne Anwalt da stehen.

Das Zitat finde ich sehr gut:
Für ihn spielt die „Gesinnung“ seines Mandanten keine Rolle. „Ein zivilisatorischer Fortschritt ist es, dass wir ein Strafrecht haben, welches die konkrete Tat in den Fokus rückt und nicht den Menschen“, erklärt Fülscher News38 weiter. Was in der Vergangenheit war, spiele jetzt nur eine sehr untergeordnete Rolle. Für ihn zählt als Strafverteidiger nur eine Frage: „Kann der angeklagte Vorwurf in prozessual zulässiger Weise ausreichend sicher festgestellt werden oder nicht.“
Quelle: https://www.news38.de/braunschweig/article300318322/braunschweig-maddie-mccann-christian-brueckner-friedrich-fuelscher-podimo-podcast-alexander-stevens-prozess-news-b.html

Das ist eine sehr sachliche und professionelle Sicht. Die fehlt manchen Leuten hier.


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17.02.2024 um 14:51
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Bis wann und in welchem Umfang (Vorname, Name, Geburtstag, Adresse) die Verteidiger Kenntnis von den Personalien der Schöffen haben, weiß ich nicht und wüßte ich auch gerne.
Danke für deine Erklärung, das hat mir auf jeden Fall geholfen mir eine Vorstellung vom Ablauf zu machen. Aber seltsam dass das Ganze so undurchsichtig ist. Gerade für die Verteidigung ist es doch wichtig genügend Zeit zu haben um Richter, Schöffen etc auf Befangenheit zu prüfen. Ich hätte erwartet, dass es einfach wäre da klare Fristen zu finden. Aber vielleicht kenne ich als Laie auch nur die richtigen Suchbegriffe nicht.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 14:55
Für alle, die es interessiert:

Juristen erscheinen in ihrer Arbeit ja oft wie Prokrastiker, die ewigen Aufschieber, immer auf den letzten Drücker.

Das ist nicht nur Strategie, das ist auch Lebensweisheit. Wenn etwas zu früh abgeschickt wird, kann bis Fristende noch das Leben dazwischen funken und dann: Mehrarbeit.

Es wird lange und gut vorbereitet und fristwahrend zugestellt.


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17.02.2024 um 15:00
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Wenn die Zusage aller vorliegt, wird diese Terminrolle allen ausgehändigt. Mir als Schöffe aber als letzte im Beratungszimmer kurz vor Eintritt in den Gerichtssaal am ersten Verhandlungstag (Die Termine ohne Namen natürlich schon mit Bestellung, Wochen vorher).
Danke für die präzise Angabe.

Es ist also anzunehmen dass Fülscher ausreichend Zeit gehabt hätte, die Schöffin nicht anzuerkennen. - nur darum geht es.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 15:13
@causa_y_efecto


Schöffen gelten mMn innerhalb des Verfahrens als "etwas risikobehaftet". Niemand aus dem professionellen Bereich des Gerichts kennt sie, kann sie einschätzen.

Deshalb wird Schöffen nur gezielt und punktuell Einblick in die Fall-Akten gewährt.* Und ich kann mir vorstellen, dass deshalb das Gericht mit den Daten der Schöffen auch restriktiv umgeht, um im Vorfeld des Prozesses z. B. Bedrängen durch Medien zu vermeiden. Datenschutz zu beiden Seiten.


* Schöffen haben das Recht auf Akteneinsicht, freigiebig ist die Kammer jedoch nicht.


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17.02.2024 um 15:17
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Es ist also anzunehmen dass Fülscher ausreichend Zeit gehabt hätte, die Schöffin nicht anzuerkennen.
Naja, über ihren Twitter-Post stand in der Terminrolle natürlich nichts. Und die Überprüfung der Social Media Accounts der Beteiligten steht sicher auch nicht ganz oben auf der To-do-Liste der Verteidigung vor einem Prozess.

[


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 15:26
Zitat von SimSalaDimSimSalaDim schrieb:Es ist also anzunehmen dass Fülscher ausreichend Zeit gehabt hätte, die Schöffin nicht anzuerkennen. - nur darum geht es.
Und zur Recherche stehen Juristen viele Datenbanken offen: Schufa, Flensburg, Grundbuchämter, ....


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 16:38
Zitat von causa_y_efectocausa_y_efecto schrieb:Naja, über ihren Twitter-Post stand in der Terminrolle natürlich nichts. Und die Überprüfung der Social Media Accounts der Beteiligten steht sicher auch nicht ganz oben auf der To-do-Liste der Verteidigung vor einem Prozess.
Beim Landgericht gibt es sogenannte Besetzungsmitteilungen. Die kommen knapp vor dem ersten Termin. Bis dahin sind allen die Schöffen unbekannt. Am Amtsgericht ist es glaube ich so, dass man das erst an dem Tag selber erfährt.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 17:19
Zitat von DetectivRingelDetectivRingel schrieb:Beim Landgericht gibt es sogenannte Besetzungsmitteilungen. Die kommen knapp vor dem ersten Termin. Bis dahin sind allen die Schöffen unbekannt. Am Amtsgericht ist es glaube ich so, dass man das erst an dem Tag selber erfährt.
@SimSalaDim
@causa_y_efecto
@DetectivRingel

Danke dafür: Besetzungsmitteilung ist der Schlüsselbegriff.

Unter Besetzungsrüge findet sich bei Wikipedia:
Findet die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht statt, ist nach § 222a StPO die Gerichtsbesetzung mitzuteilen.

Der Besetzungseinwand kann nur innerhalb einer Woche nach Zustellung der Besetzungsmitteilung oder bei Bekanntmachung in der Hauptverhandlung innerhalb einer Woche nach der Bekanntmachung der Besetzung geltend gemacht werden (§ 222b) StPO. Mit ihm kann ein Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Satz 2 GG gerügt werden.

Der Einwand stellt eine Präklusion für den absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nummer 1 Satz 1 StPO dar. Wird er verspätet erhoben, kann er danach nicht mehr berücksichtigt werden.

(...)

Über einen Besetzungseinwand entscheidet das Gericht in der für die außerhalb der Hauptverhandlung vorgeschriebenen Besetzung, also ohne Schöffen (§ 222b Absatz 2 StPO).

Ist die Mitteilung der Besetzung des Gerichts oder eine Besetzungsänderung später als eine Woche vor der Hauptverhandlung erfolgt, kann der Angeklagte oder dessen Verteidiger eine Unterbrechung der Hauptverhandlung zur Prüfung der Besetzung bis zur Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache verlangen, wenn absehbar ist, dass die Hauptverhandlung nicht länger als eine Woche dauert (§ 222a Absatz 2 StPO).

In die maßgeblichen Unterlagen zur Besetzung darf nur der Verteidiger oder ein Rechtsanwalt Einsicht nehmen (§ 222a Absatz 3 StPO).
Quelle: Wikipedia: Besetzungsrüge

Die Frist bei LG, erstinstanzlich: Nach Kenntnis der Besetzung des Gerichts hat der Verteidiger eine Woche Zeit für die Besetzungsrüge.


Immer noch offen: Bis wann muss die Besetzungsmitteilung beim Verteidiger sein?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 17:57
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Was sollen deine Spitzen gegen SimSalaDim? Erwartest du von jedem User, dass er ganz genau weiß, wie Prozesse konkret ablaufen, und wie die Regelungen sind, wenn etwas Außergewöhnliches dazwischenkommt? Wie hier, dass eine Schöffin möglicherweise nicht für ihren Job geeignet sind?
Nicht jeder kann sich mit allem auskennen.
Jemand, der das deutsche Strafrecht und die deutsche Justiz in zwei Threads madig macht und ihr anscheinend ablehnend gegenüber steht, kann und darf sich auch mal selber kundig machen. Gerade die von uns besprochenen Themen erfordern ja nun wahrlich kein Jurastudium.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 18:07
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Immer noch offen: Bis wann muss die Besetzungsmitteilung beim Verteidiger sein?
Also ich denke das geht aus dem von dir geposteten Link hervor:
... Der Besetzungseinwand kann nur innerhalb einer Woche nach Zustellung der Besetzungsmitteilung oder bei Bekanntmachung in der Hauptverhandlung innerhalb einer Woche nach der Bekanntmachung der Besetzung geltend gemacht werden (§ 222b) StPO. ...
Quelle: Wikipedia: Besetzungsrüge


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17.02.2024 um 18:21
@CharliesEngel
Ich glaube, eine solche Frist gibt es nicht:
Findet die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht statt, so ist spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung die Besetzung des Gerichts unter Hervorhebung des Vorsitzenden und hinzugezogener Ergänzungsrichter und Ergänzungsschöffen mitzuteilen. Die Besetzung kann auf Anordnung des Vorsitzenden schon vor der Hauptverhandlung mitgeteilt werden; die Mitteilung ist zuzustellen. Ändert sich die mitgeteilte Besetzung, so ist dies spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung mitzuteilen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__222a.html

Wann genau Fülscher nun die Namen erfahren hat, wissen wir somit also immer noch nicht.

Aber ich glaube, dass es ansonsten einfach nur eine Frage des Vorgehens wäre. Ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit ist ja praktisch noch bis zum Ende des Prozesses möglich (sobald man von der Befangenheit erfährt).
Wann genau die Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem Richter oder Schöffen besteht, muss am Einzelfall ermittelt werden. Dabei kann sich die Ablehnung eines Richters entweder auf das Verhalten des Richters im Strafprozess selbst stützen, zum Beispiel einseitiges Erteilen von Ratschlägen, oder aber auch auf ein Verhalten außerhalb der eigentlichen Hauptverhandlung.



Einige Beispiele für erfolgreiche Befangenheitsanträge in letzter Zeit: Stellt ein Schöffe am Nikolaustag Schokonikoläuse auf das Pult der Staatsanwaltschaft, reicht dies für die Besorgnis der Befangenheit aus. Auch wenn ein Schöffe sich zur Selbstjustiz bekennt, kann dies ausreichend sein.
...
Bei der Antragsstellung ist ferner eine enge zeitliche Frist zu beachten. Ein erkennender Richter muss gemäß § 25 Abs. 1 StPO bis zum Beginn der Vernehmung des Angeklagten über seine persönliche Verhältnisse abgelehnt werden. Treten erst später Ablehnungsgründe auf, so müssen diese unverzüglich geltend gemacht werden. Nach dem letzten Wort des Angeklagten ist ein Ablehnungsantrag nicht mehr zulässig.
Quelle: https://www.strafrecht-bundesweit.de/info-recht-verhalten-strafverfahren/ablehnungsgesuch-befangenheit-von-richtern-schoeffen-oder-sachverstaendigen/


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 18:23
@Ahmose

Eine Woche für die Besetzungsrüge,
nicht: eine Woche für die Besetzungsmitteilung.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 18:33
Zitat von CharliesEngelCharliesEngel schrieb:Eine Woche für die Besetzungsrüge,
nicht: eine Woche für die Besetzungsmitteilung.
Nach Zustellung der Besetzung hat man eine Woche Zeit einen Besetzungseinwand vorzubringen. Hält das Gericht den Einwand für nicht begründet, kann die Besetzungsrüge erfolgen. Dafür hat man dann nochmal drei Tage Zeit.

https://dejure.org/gesetze/StPO/222b.html


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

17.02.2024 um 18:46
Die Diskussion über Besetzungseinwand und Rüge ist ja schön und gut. Hier jedoch nicht zielführend, da es heute beim Gericht erst einmal um einen Befangenheitsantrag ging. Das ist dann etwas anderes.


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