Avram schrieb:Sie mit Hohn zu übergießen, wenn man selbst über keinerlei Kenntnisse verfügt ist schon speziell.
Menschenkenntnisse, überdurchschnittliche analytische Kenntnisse, sind also deiner Meinung nach keine Kenntnisse oder Fertigkeiten, einmal völlig losgelöst von der Personalie Brückner?
Man braucht also dazu einen forensischen Gutachter, der besagte Person, lediglich einmal begutachtet, wenn überhaupt und dann nach Aktenlage seine Expertise macht und entscheidet, ob jemand nach wie vor noch eine Gefährdung darstellt, obwohl die Strafe bereits verbüßt ist? Halte ich für sehr sehr grenzwertig, so für den weiteren Lebensweg einer Person zu entscheiden.
Es gilt nach wie vor,
kein sog. Experte kann genau einschätzen, ob jemand wieder in alte Verhaltensmuster verfällt oder nicht. Das ist schlichtweg unmöglich. Weder in die eine noch andere Richtung. Und so ein Gutachten ist und bleibt nicht der
Weisheit letzter Schluss.😉