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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

457 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hamburg, Amok, Zeugen Jehovas ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 12:44
Der anonyme Hinweisgeber wird sicherlich triftige Gründe gesehen haben, seine Identität nicht preiszugeben.
Seine Absicht war es, Schlimmes zu verhindern. Dass ihm das nicht gelungen ist, ist tragisch, aber man sollte es ihm nicht zum Vorwurf machen. Auch den Ermittlern ist kein Vorwurf zu machen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Behörden zu informieren, ohne selbst auf der Bildfläche zu erscheinen?

https://www.polizei-dein-partner.de/themen/diebstahl-betrug/detailansicht-diebstahl-betrug/artikel/anonym-anzeige-erstatten-ja-oder-nein.html
Anonym Anzeige erstatten – ja oder nein?
Zwischen Zeugenschutz und Denunziation abwägen

Anonyme Anzeigen werden mit großer Vorsicht behandelt

Manche Menschen, die von einer Straftat wissen und den Täter oder die Täterin bestraft sehen wollen, wollen bei einer Anzeige nicht ihre Identität preisgeben. Sie fürchten Racheaktionen der von ihnen beschuldigten Person. Ist in einem solchen Fall eine anonyme Anzeige eine gute Alternative? Oder gibt es bessere Lösungen?

Anonyme Anzeigen haben weniger Gewicht

Sie sind sich sicher: Ihr Nachbar ist Mitglied in einem Kinderpornoring und sein PC mit dem belastenden Foto- und Videomaterial befindet sich im Keller seines Hauses. Um sich selbst zu schützen, erstatten Sie bei der Polizei eine anonyme Anzeige. Doch die Polizei erhält von der Staatsanwaltschaft keinen Durchsuchungsbescheid für die Wohnung und die Geschäftsräume Ihres Nachbarn. Der Grund: Der Schutz der Wohnung ist höher einzuschätzen als der anonyme Hinweis, bei dem man nichts über die Anzeige erstattende Person und ihre Motive weiß. Auch eine Klage gegen diesen Bescheid hat keinen Erfolg. So hat das Landgericht Augsburg in einem Fall entschieden. Und das aus gutem Grund: Sie könnten ja ein beruflicher Konkurrent sein, der seinen Mitbewerber mit einer haltlosen Verdächtigung gesellschaftlich ruinieren will. Sie könnten auch eine wütende Nachbarin sein, die sich eigentlich über etwas ganz anderes bei ihrem Nachbarn ärgert und ihm zu ihrer persönlichen Genugtuung eine ungerechtfertigte Kinderporno-Anzeige an den Hals wünscht.

In einer gerichtlichen Hauptverhandlung muss ein Zeuge oder eine Zeugin namentlich benannt werden

Schutz vor Denunziationen

Es gibt gute Gründe dafür, dass grundsätzlich die Personalien aufgenommen werden, wenn man eine Strafanzeige erstattet. Allgemeine Verdächtigungen dürfen nicht zu Ermittlungen führen. Wenn die Identität der oder des Anzeigenden zweifelsfrei feststeht, können die Ermittlungsbehörden Ihre Aussage besser einschätzen und man kann sie bei Rückfragen erreichen. Anonyme Anzeigen werden hingegen in der Regel mit großer Vorsicht behandelt und nur beachtet, wenn nachprüfbare Hinweise auf erhebliche Straftaten vorgebracht werden. Dies ist etwa beim sogenannten Whistleblowing der Fall, wenn also anonyme Personen aus einem Unternehmen oder einer Institution der Polizei und Staatsanwaltschaft handfeste Belege etwa für Korruption oder Betrug zuspielen. Laut Bundesverfassungsgericht ist eine beträchtliche sachliche Qualität der Anzeige oder die gleichzeitige Vorlage von schlüssigem Tatsachenmaterial nötig, damit die Strafverfolgungsbehörden auf Basis einer anonymen Anzeige tätig werden. So will man Denunziantentum verhindern und die Unschuldsvermutung wahren.

Anonymisierung über die Anwaltskanzlei

Statt eine anonyme Anzeige zu stellen, kann es im Einzelfall besser sein, der Polizei bei der Anzeigenerstattung Ihre Sorge vor einer Bedrohung mitzuteilen. Dann können Ihr Name und Ihre Adresse geheim gehalten werden. Das geschieht so: Sie geben statt Ihrer Privatadresse die Adresse Ihres Anwaltsbüros an. Bei schwerwiegenden Fällen kann die Polizei auch eine Zustelladresse einrichten. Die Folge: In den Akten, die auch die Anwälte der beschuldigten Personen einsehen, wird Ihr Name nicht genannt. Es ist jedoch nicht möglich, während eines gesamten Verfahrens anonym zu bleiben. Während des Ermittlungsverfahrens können Angaben noch vertraulich behandelt werden, aber spätestens in einer gerichtlichen Hauptverhandlung muss ein Zeuge oder eine Zeugin namentlich benannt werden. WL (30.09.2022)


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 12:45
Zitat von sindbad82sindbad82 schrieb:Schaut mal, hier gibts nen thread über die Diskussion.
Danke für das darauf aufmerksam machen, dass die letzten Beiträge in einem anderen Thread besser aufgehoben sind. Lese hier zwar nur mit einem Auge mit, aber das stört teilweise doch etwas.

Ich möchte gerne wieder zum eigentlichen Thema des Threads zurückkommen: auch wenn der Amokläufer nicht mehr am Leben ist, wird nämlich weiter ermittelt
Offenbar gibt es Hinweise darauf, dass Menschen, die dem Amokläufer Philipp F. nahestanden, etwas von seinen Absichten gewusst haben könnten.

Daher wird nicht nur bei der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas ermittelt, sondern auch im Bekanntenkreis und im Umfeld des Schießclubs, in dem Philipp F. Mitglied war
Dabei gestalten sich aber vor allem die Ermittlungen in der Glaubensgemeinschaft als sehr schwierig:
Offenbar wollen oder dürfen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft nicht mit der Polizei sprechen. "Es ist schon schwierig, das muss man tatsächlich sagen. Das ist durchaus ein geschlossener Kreis." Die Zeugen Jehovas verfolgten die Maßgabe, nicht über andere Menschen zu reden.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Amoklauf-Hatte-Philipp-F-Mitwisser-Hamburger-Polizei-prueft,amoklauf172.html


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 12:46
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Nun ja, zwischen einem Auto und einer Waffe besteht ja noch ein Unterschied. Natürlich kann sogar ein Fleischklopfer, also nahezu alles als Mordgerät eingesetzt werden
Das ist natürlich vollkommen richtig, aber es geht um das Prinzip. Und das sollte meiner Meinung nach lauten, dass man nur aufgrund einer anonymen Anzeige nicht gleich jemanden in seinen Rechten mal so ganz spontan und ohne weitere Begründung einschränkt. Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden.

Und da finde ich das Vorgehen, nämlich der Anzeige dadurch nachzugehen dass man die betreffende Person überprüft, vollkommen richtig und angemessen. Diese Überprüfung hat dann ergeben, dass keine Verstöße zu erkennen waren die den Entzug der Waffenbesitzkarte rechtfertigen würden. Alles andere hätte bedeutet, dass der anonymen Anzeige mehr Gewicht beigemessen wird, als den Fakten.

Das wäre dann nach dem Motto gewesen: "So, aha, na, Ihre Waffe ist ordnungsgemäß verwahrt, sie machen einen vernünftigen Eindruck. Dass hier eine Patrone außerhalb des Waffenschranks liegt, ist nicht ok, wiesen Sie selbst. Das rechtfertigt nicht, dass wir Ihnen die Waffenbesitzkarte entziehen - das machen wir aber trotzdem, weil hier irgendwer irgendwas anonym behauptet hat."

(Den Komplex mit dem Buch lasse ich da mal außen vor, weil wir nicht wissen, wie genau die Situation war. Und genauso wenig mache ich dem anonymen Hinweisgeber einen Vorwurf, dass er anonym geblieben ist.)

Und jetzt im Nachhinein ist es natürlich leider klar erkennbar, was das für ein Typ ist, aber das war eben zum Zeitpunkt als die Anzeige einging eben noch nicht der Fall.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 13:20
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:Dabei gestalten sich aber vor allem die Ermittlungen in der Glaubensgemeinschaft als sehr schwierig:
Klatsch und Tratsch wird wohl weniger zu erfahren sein.
Andererseits müsste ja gar keiner überhaupt mit der Polizei reden.
Und Informationen ist man wohl bereit, herauszugeben.
Die Zeugen Jehovas verfolgten die Maßgabe, nicht über andere Menschen zu reden. Michael Tsifidaris, Sprecher der Zeugen Jehovas, betont jedoch: Jeder versuche, seinen Beitrag zur Aufklärung der Tat zu leisten. Es würden keine Informationen zurückgehalten.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Amoklauf-Hatte-Philipp-F-Mitwisser-Hamburger-Polizei-prueft,amoklauf172.html



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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 14:42
Ich sehe ein: Ihr habt recht. Ich hatte zu sehr den Ausgang der Geschichte im Kopf, der ja damals gar nicht abzusehen war.

@emz
Danke für die Erläuterungen. Dann sollte man sich also im besten Fall vorher einen Anwalt suchen, wenn man vorhat, irgendeine vermutete Straftat anonym anzuzeigen.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 21:25
Ein Anwalt als Mittelsmann ist sicherlich eine Möglichkeit, aber man kann ja auch durchaus selbst die Polizei um strenge Vertraulichkeit bitten. Ich will dem anonymen Hinweisgeber auch keinen Vorwurf machen. Er wird subjektiv aus seiner Sicht seine Gründe gehabt haben und konnte eventuell die möglichen rechtlichen Befugnisse der Waffenbehörde nicht vollumfänglich einschätzen.

Aber es ist natürlich trotzdem sehr unglücklich gelaufen. Wenn man ernsthaft glaubt, dass jemand mit einer ihm gehörenden Waffe AMOK laufen könnte, dann wäre es vermutlich günstiger gewesen aus der Deckung zu kommen und das im persönlichen Gespräch in aller Eindringlichkeit deutlich zu machen.

Wir reden ja hier nicht darüber, dass jemand unerlaubt mal im Garten oder im Wald rumballert und jemand, der davon Wind bekommt, eine Überprüfung des "Ballermanns" für angebracht halten würde, sondern es geht bei der Sorge vor einem Amoklauf ja um ganz andere Größenordnungen.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 21:54
Zitat von MysteryGuyMysteryGuy schrieb:Aber es ist natürlich trotzdem sehr unglücklich gelaufen. Wenn man ernsthaft glaubt, dass jemand mit einer ihm gehörenden Waffe AMOK laufen könnte, dann wäre es vermutlich günstiger gewesen aus der Deckung zu kommen und das im persönlichen Gespräch in aller Eindringlichkeit deutlich zu machen.
Hier dürfte die Frage sein, was überhaupt genau in diesem Schreiben stand.

Stand da nur, "da ist ein Wirrkopf, der sich nicht untersuche lassen will, aber eine WBK und eine Waffe hat, prüft das mal" oder "holt diese Waffe weg". Dann ist das eine Sache, die wohl nicht all zuselten vorkommt. Es gibt genügend Fälle, wo böse Nachbarn andere verunglimpfen und Schaden zufügen wollen.

Ich selbst weis von mehreren Fällen, wo z.B. Einwohnern eines kleinen Dorfes, sah Sie eine gewisse Person Samstagabend weg fahren, Ihnen die Polizei "nach schickte". Immer mit der telefonischen Meldung "Der Fahrer mit dem Fahrzeug (Typ, Kennzeichen) ist auf dem und dem Fest (meistens angeblich in einem Nachbarort) und fährt betrunken Auto". Mindestens zwei Personen verloren dadurch im Laufe der Zeit Ihren Führerschein. Andere wurden überprüft, wo diese Überprüfung negativ ausfiel. Ich gehörte gleich zweimal zu diesen. Soviel zur Zuverlässigkeit solcher Informationen.

Hätte in diesen Schrieb allerdings dabei gestanden, dass damit ein Amoklauf geplant sein soll, wäre die Reaktion der Polizei höchstwahrscheinlich anders ausgefallen.

Doch das war wohl nicht der Fall. Vermutlich ahnte wohl selbst der Briefschreiber zu dem Zeitpunkt noch nichts von einer solchen Aktion/Gefahr.

Man muss bei solchen Einschätzungen immer davon ausgehen, was zu dem Zeitpunkt, als der Brief entstand überhaupt bekannt war. Nicht vom heutigen Wissen darauf schließen, was da eventuell drin gestanden haben könnte.

Heute ist es leicht zu sagen, der will einen Amoklauf mit der Waffe veranstalten.

Ich befürchte aber, dass das zu dem Zeitpunkt nicht absehbar war. Auch für den Briefschreiber nicht. Im Nachhinein ist man immer schlauer.

Somit kann man davon ausgehen, dass das was getan werden konnte, getan wurde. Ich würde da weder dem Briefschreiber, noch der Behörde, noch den Kontrolleuren einen Vorwurf machen.

Sollte dem Briefschreiber, die geplante Tat natürlich bekannt gewesen sein, sähe die Sache natürlich wieder ganz anders aus. Was ich weder vermute, noch in irgend einer Form unterstellen möchte.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 22:41
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch nochmal die Überlegung von @Srensen hervorholen:
Zitat von SrensenSrensen schrieb:Ohne dem Hinweisgeber Vorwürfe zu machen, wüsste ich gern, warum der Titel von diesem nicht genannt wurde. Möglicherweise waren dem Hinweisgeber nur die Inhalte bekannt.
Das wäre auch eine sehr einleuchtende Erklärung.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 23:32
Zitat von OdinAndyOdinAndy schrieb:Sollte dem Briefschreiber, die geplante Tat natürlich bekannt gewesen sein, sähe die Sache natürlich wieder ganz anders aus.
Wenn jemand Kenntnis von geplanten Mord oder Totschlag hat und dies nicht meldet, macht sich selber strafbar gemäß (StGB)
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

1.
(weggefallen)
2.
eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,
3.
eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,
4.
einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in den Fällen des § 152b Abs. 1 bis 3,
5.
eines Mordes (§ 211) oder Totschlags (§ 212) oder eines Völkermordes (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Kriegsverbrechens (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder eines Verbrechens der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches),
6.
einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Absatz 3 Satz 2, des § 232a Absatz 3, 4 oder 5, des § 232b Absatz 3 oder 4, des § 233a Absatz 3 oder 4, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
7.
eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder
8.
einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.
von der Ausführung einer Straftat nach § 89a oder
2.
von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2,

zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten. § 129b Abs. 1 Satz 3 bis 5 gilt im Fall der Nummer 2 entsprechend.
(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__138.html

In einer der Pressekonferenzen hieß es aber, dass der anoynme Melder von einer "psychischen Krankheit" oä gesprochen habe. Es war nie die Rede davon, dass der anonyme Melder über einen möglichen Amoklauf oä geschrieben hat. Also immer schön die Kirche im Dorf lassen ...


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

17.03.2023 um 23:53
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:In einer der Pressekonferenzen hieß es aber, dass der anoynme Melder von einer "psychischen Krankheit" oä gesprochen habe. Es war nie die Rede davon, dass der anonyme Melder über einen möglichen Amoklauf oä geschrieben hat. Also immer schön die Kirche im Dorf lassen ..
Genau das hat der Melder wahrscheinlich halt auch getan. "Psychische Krankheit und Schusswaffe" wusste der wahrscheinlich plausibel, "Amoklauf" wäre wahrscheinlich noch echt viel Spekulation gewesen.
Hätte ich ggf. da auch nicht anders gemacht. Jedenfalls nicht, wenns echte Sorge war und kein böswilliges Anschwärzen sein soll.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

18.03.2023 um 00:47
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:Also immer schön die Kirche im Dorf lassen ...
Dann fang mal bei Dir damit an und lass andere in Ruhe. Lies und vor allem zitiere ordentlich, was andere schrieben.

Ich schrieb bewusst, Achtung es folgt ein Eigenzitat:
Zitat von OdinAndyOdinAndy schrieb:Sollte dem Briefschreiber, die geplante Tat natürlich bekannt gewesen sein, sähe die Sache natürlich wieder ganz anders aus. Was ich weder vermute, noch in irgend einer Form unterstellen möchte.
Man sollte bei Zitaten nicht einfach einen Satz weg lassen, nur um dann große Worte spucken und andere anmachen zu können.

Ich denke das Thema ist damit geklärt denn ich lasse mir hier meine Worte garantiert nicht durch bewusst falsche Zitate im Mund umdrehen.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

18.03.2023 um 10:47
Zitat von Registrierung2Registrierung2 schrieb:In einer der Pressekonferenzen hieß es aber, dass der anoynme Melder von einer "psychischen Krankheit" oä gesprochen habe. Es war nie die Rede davon, dass der anonyme Melder über einen möglichen Amoklauf oä geschrieben hat. Also immer schön die Kirche im Dorf lassen ...
Nichts anderes hatte @OdinAndy doch auch formuliert.

Selbst wenn der anonyme Hinweisgeber von einem "möglichen Amoklauf" geschrieben hätte, beim § 138 StGB geht es um "geplante Straftaten". Und da liegen Welten dazwischen.

Umso verwunderlicher ist es, dass du in voller Länge einen § zitierst, von dem du dann selbst sagst, dass er nicht greift. Bei mir stiftet das einigermaßen Verwirrung.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

18.03.2023 um 13:06
Zitat von emzemz schrieb:Bei mir stiftet das einigermaßen Verwirrung
Bei mir stiftet das Nervtötung kilometerlange Gesetzestexte einzubringen, die man überscrollen muss. Da genügt doch ein Link.
Es weiss doch jeder wie man sich Informationen zieht.

Es war nicht anwendbar.
Tzd denke ich, es musste nicht so kommen.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

21.03.2023 um 15:15
Ich vermute die Kontaktsperre hat Philipp F. belastet, natürlich darf man deshalb keine Menschen töten, das ist natürlich klar.
Für ZJ ist das alles eh nicht so einfach, nach ihrem Ausstieg/Ausschluss kommen viele ZJ nicht damit klar.
Diese Menschen haben plötzlich keine Freunde mehr, Eltern dürfen mit ihren Kindern nicht mehr sprechen. Durch diesen Druck gehen auch einige wieder zurück zu den ZJ.
Falls sich jemand für das Innenleben der Zeugen Jehovas interessiert kann ich "Tobi's christlichen Kanal" auf YT empfehlen.
Bei Tobis Kanal geht es respektvoll zu und die Aufklärung findet ohne Hetze statt.
Quelle: Youtube: SONDERLIVESTREAM zur Amoktat in Hamburg - HEUTE ABEND 19:00 Uhr
SONDERLIVESTREAM zur Amoktat in Hamburg - HEUTE ABEND 19:00 Uhr
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Tobi war 27 Jahre ZJ, jetzt Ex-Zeuge, Ex-Ältester, Ex-Bethelit.
Es gibt auch eine Seite, Quelle:www.betesda-hilft.de dort bietet er Hilfe für ZJ an, z.B. beim Aussteigen.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

21.03.2023 um 15:47
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Ich vermute die Kontaktsperre hat Philipp F. belastet, natürlich darf man deshalb keine Menschen töten, das ist natürlich klar.
Ich persönlich vermute ein vielschichtigeres, psychisches Problem. Wenn man die bekannten Aussagen aus dem Buch zusammen mit der HP und Aussagen des Verwandten betrachtet, geriet PF über einen längeren Zeitraum in einen Wahn. Die Religion spielte dabei eine zentrale Rolle aber sicher auch andere, zusätzliche Faktoren. Es wäre interessant zu wissen, was zum Ausstieg bei den ZJ geführt hat. Es hieß ja, es wäre in Unfrieden geschehen, jedoch von ihm ausgegangen. Für mich klingt das ziemlich schwammig.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

21.03.2023 um 20:01
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Ich persönlich vermute ein vielschichtigeres, psychisches Problem.
Ich glaube auch, dass er nicht nur wegen der Kontaktsperre so Amok gelaufen ist, da stecken sicherlich noch andere schwere psychische Probleme dahinter.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Wenn man die bekannten Aussagen aus dem Buch zusammen mit der HP und Aussagen des Verwandten betrachtet, geriet PF über einen längeren Zeitraum in einen Wahn.
Das denke ich auch.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Die Religion spielte dabei eine zentrale Rolle aber sicher auch andere, zusätzliche Faktoren. Es wäre interessant zu wissen, was zum Ausstieg bei den ZJ geführt hat. Es hieß ja, es wäre in Unfrieden geschehen, jedoch von ihm ausgegangen. Für mich klingt das ziemlich schwammig.
Angeblich sollen sich ja die Ermittler für diesen freiwilligen Austritt von Philipp F. interessieren, welches Motiv er hatte. Ob dazu etwas veröffentlich wird? Jedenfalls wird jeder ZJ bei Vernehmungen zur Polizei begleitet. Es soll auch Anweisung geben, dass man keinen Kontakt zur Presse aufnehmen sollte.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

21.03.2023 um 20:19
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:. Es wäre interessant zu wissen, was zum Ausstieg bei den ZJ geführt hat. Es hieß ja, es wäre in Unfrieden geschehen, jedoch von ihm ausgegangen. Für mich klingt das ziemlich schwammig.
Ich kann mich nicht an die genaue Quelle erinnern, aber es war ja in den Medien die Rede davon, dass es über sein "Meisterwerk" zum Streit gekommen sein soll, was mir in Anbetracht dessen kolportierten Inhalts durchaus plausibel erscheint.

Im Übrigen würde ich Dir hinsichtlich einer vielschichtigen Störung im psychischen Bereich völlig Recht geben. Dem äußeren Anschein nach geht das alles so in Richtung paranoider Schizophrenie plus einer gehörigen Portion Narzissmus und Größenwahn.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

21.03.2023 um 20:19
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Ich glaube auch, dass er nicht nur wegen der Kontaktsperre so Amok gelaufen ist, da stecken sicherlich noch andere schwere psychische Probleme dahinter.
Da bin ich mir recht sicher. Er litt auch scheinbar unter heftigem Realitätsverlust, einhergehend mit totaler Selbstüberhöhung. Seine Honorarvorstellung, die Verquickung von Beruf mit religiösen Themen und nicht zuletzt auch seine "Visionen" zeugen von einer schweren psychischen Erkrankung. Der Täter hätte mMn bereits lange Zeit in psychologische Betreuung gehört. Aber er lehnte das scheinbar ab. Das war schlussendlich fatal.
Zitat von MissWexfordMissWexford schrieb:Ob dazu etwas veröffentlich wird?
Da er sich selbst richtete, denke ich nicht, dass dazu noch nähere Informationen veröffentlicht werden. Zumindest nicht von behördlicher Seite.


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

21.03.2023 um 22:14
Der Spiegel schreibt heute das in dem anonymen Schreiben das Buch erwähnt wurde. Selbst wenn der Titel nicht bekannt war, wäre es doch möglich gewesen, es unter seinem Namen zu finden? Oder hat er ein Pseudonym benutzt? Ich glaube nicht.
Philipp F. besaß die Waffe legal, mit der er am 9. März seine Opfer erschoss. Wenige Wochen zuvor hatte die Hamburger Waffenbehörde ein anonymes Schreiben erhalten, in dem von psychischen Problemen bei F. die Rede war. Das Schreiben enthielt auch den Hinweis auf das Buch. Die Hamburger Polizei erklärte, sie habe es bei einer Google-Recherche nicht gefunden.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/news-des-tages-amoklaeufer-von-hamburg-expats-in-deutschland-sesamstrasse-a-9036819e-d2d2-4c82-85be-c267fed2dfb3

Der Artikel zitiert aus einem Gutachten das von den EB in Auftrag gegeben wurde.
F. handelte mutmaßlich aus religiösen Gründen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Extremismusforschers Peter Neumann für die Hamburger Polizei. Grundlage ist eine Analyse des Buches »Die Wahrheit über Gott, Jesus Christus und den Satan«.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/news-des-tages-amoklaeufer-von-hamburg-expats-in-deutschland-sesamstrasse-a-9036819e-d2d2-4c82-85be-c267fed2dfb3


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Amoklauf mit 7 Toten in einer Gemeinde der Zeugen Jehovas in Hamburg

21.03.2023 um 23:23
Zitat von LydiaAfrikaLydiaAfrika schrieb:Der Spiegel schreibt heute das in dem anonymen Schreiben das Buch erwähnt wurde. Selbst wenn der Titel nicht bekannt war, wäre es doch möglich gewesen, es unter seinem Namen zu finden? Oder hat er ein Pseudonym benutzt? Ich glaube nicht.
Das hatten wir hier schonmal. Nein, der Täter hat kein Pseudonym benutzt und hat das Buch international über eine sehr große Onlineplattform angeboten. Mich wunderte daher schon die Aussage der Ermittler, sie hätten das Buch nach einer Suche über Google nicht gefunden. Umso mehr wunderte mich sogar noch die später Aussage, selbst mit Kenntnis des Buches hätte es keine Grundlage zum Entzug von WBK und Waffe/Munition gegeben. Das kann ich mir anhand der ziemlich drastischen Aussagen innerhalb dieses Machwerkes nicht wirklich vorstellen. Aber ich bin kein Jurist. Schlussendlich gehe ich aber nach wie vor davon aus, dass auch ein sofortiger Entzug der Waffe eine Tat vlt. verzögert, aber nicht verhindert hätte.


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