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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

121 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, 14jährige, Bad Emstal ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

29.05.2024 um 19:34
Im Bild-Artikel steht noch:
Es sei zumindest wahrscheinlich, dass der Beschuldigte einen Hang zu schweren Straftaten habe, so die Begründung. „Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen“, so der Richter.
Quelle: https://m.bild.de/regional/hessen/marie-sophie-getoetet-moerder-muss-zwoelf-jahre-ins-gefaengnis-66574d7b8eb2f931f8496849?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt lässt schon auch Rückschlüsse darauf zu, weshalb das Urteil vergleichsweise gering ist (dabei ist aber auch der Vorbehalt einer anschließenden Sicherungsverwahrung nicht zu vergessen).


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

29.05.2024 um 19:42
@Schneewi77chen @all

Da muss ich mal kurz nachfragen:

Ist eine sozialtherapeutische Einrichtung nicht ausschliesslich für Menschen gedacht, die eben nicht einen Hang zur Gewalttätigkeit haben?

Sondern eher für Menschen mit sozialen/Drogen/Alkohol-Problemen?

So kenne ich das zumindest aus meinem Umfeld.
Leute, die den Hang zur gewaltätigkeit haben & diese nicht kontrollieren können, sind doch garnicht für solche Einrichtungen geeignet. Ich kenne einige Fälle, wo Leute wegen Gewalt in der Einrichtung rausgeflogen sind, oder gibt es da noch spezifischere Einrichtungen?


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

29.05.2024 um 19:51
Zitat von TanneTanne schrieb:Ist eine sozialtherapeutische Einrichtung nicht ausschliesslich für Menschen gedacht, die eben nicht einen Hang zur Gewalttätigkeit haben?
Ja, da hast Du völlig recht.

In diesem Fall geht es aber um eine sozialtherapeutische Anstalt, das ist quasi eine Abteilung der JVA.


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

29.05.2024 um 19:53
Habe soeben den Nebeklagevertreter beim hr gehört und nun folgendes gefunden:

https://www.hessenschau.de/panorama/getoetete-14-jaehrige-in-bad-emstal-angeklagter-wegen-mordes-verurteilt-v7,urteil-bad-emstal-100.html
Der Angeklagte wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Bei seinem Urteil wandte das Gericht am Mittwoch aber trotzdem §106 des Jugendgerichtsgesetzes für Heranwachsende an. Deswegen wurde der Angeklagte nicht zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

"Die Strafe ist in einer sozialtherapeutischen Anstalt zu vollziehen", sagte der Vorsitzende Richter. Über eine mögliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Hier der entsprechende Gesetzestext:
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__106.html
Jugendgerichtsgesetz (JGG)
§ 106 Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung
(1) Ist wegen der Straftat eines Heranwachsenden das allgemeine Strafrecht anzuwenden, so kann das Gericht an Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe auf eine Freiheitsstrafe von zehn bis zu fünfzehn Jahren erkennen.
(2) Das Gericht kann anordnen, daß der Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen (§ 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuches), nicht eintritt.
(3) Sicherungsverwahrung darf neben der Strafe nicht angeordnet werden. Das Gericht kann im Urteil die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, wenn

1.
der Heranwachsende zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt wird wegen eines oder mehrerer Verbrechen

a)
gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder
b)
nach § 251 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit § 252 oder § 255 des Strafgesetzbuches,

durch welche das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist, und
2.
auf Grund der Gesamtwürdigung des Heranwachsenden und seiner Tat oder seiner Taten mit hinreichender Sicherheit feststellbar oder zumindest wahrscheinlich ist, dass bei ihm ein Hang zu Straftaten der in Nummer 1 bezeichneten Art vorliegt und er infolgedessen zum Zeitpunkt der Verurteilung für die Allgemeinheit gefährlich ist.

(4) Unter den übrigen Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 2 kann das Gericht einen solchen Vorbehalt auch aussprechen, wenn

1.
die Verurteilung wegen eines oder mehrerer Vergehen nach den §§ 176a und 176b des Strafgesetzbuches erfolgt,
2.
die übrigen Voraussetzungen des § 66 Absatz 3 des Strafgesetzbuches erfüllt sind, soweit dieser nicht auf § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Strafgesetzbuches verweist, und
3.
es sich auch bei den maßgeblichen früheren und künftig zu erwartenden Taten um solche der in Nummer 1 oder Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 genannten Art handelt, durch welche das Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt oder einer solchen Gefahr ausgesetzt worden ist oder würde.

(5) Wird neben der Strafe die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten und hat der Verurteilte das siebenundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet, so ordnet das Gericht an, dass bereits die Strafe in einer sozialtherapeutischen Einrichtung zu vollziehen ist, es sei denn, dass die Resozialisierung des Täters dadurch nicht besser gefördert werden kann. Diese Anordnung kann auch nachträglich erfolgen. Solange der Vollzug in einer sozialtherapeutischen Einrichtung noch nicht angeordnet oder der Gefangene noch nicht in eine sozialtherapeutische Einrichtung verlegt worden ist, ist darüber jeweils nach sechs Monaten neu zu entscheiden. Für die nachträgliche Anordnung nach Satz 2 ist die Strafvollstreckungskammer zuständig. § 66c Absatz 2 und § 67a Absatz 2 bis 4 des Strafgesetzbuches bleiben unberührt.
(6) Das Gericht ordnet die Sicherungsverwahrung an, wenn die Gesamtwürdigung des Verurteilten, seiner Tat oder seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass von ihm Straftaten der in Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 oder Absatz 4 bezeichneten Art zu erwarten sind; § 66a Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
(7) Ist die wegen einer Tat der in Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Art angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 des Strafgesetzbuches für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn

1.
die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 des Strafgesetzbuches wegen mehrerer solcher Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 des Strafgesetzbuches führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und
2.
die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Straftaten der in Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 bezeichneten Art begehen wird.



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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

29.05.2024 um 20:11
Ich denke, dies sollte nicht überlesen werden:
Gericht: Mord zur Befriedung des Geschlechtstriebs

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger-Vertreter hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung und eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten hatte für die Anwendung des Jugendstrafrechts plädiert. Er hatte das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs als nicht erfüllt angesehen.

Das Gericht folgte diesen Ausführungen nicht. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 14-Jährige zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs erwürgt hat. Der junge Mann hatte die Leiche nach der Tötung in sexuell motivierter Weise berührt und dabei Filmaufnahmen und Fotos gemacht.
https://www.hessenschau.de/panorama/getoetete-14-jaehrige-in-bad-emstal-angeklagter-wegen-mordes-verurteilt-v7,urteil-bad-emstal-100.html


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

30.05.2024 um 12:34
Mich schockiert das
Der junge Mann hatte die Leiche nach der Tötung in sexuell motivierter Weise berührt und dabei Filmaufnahmen und Fotos gemacht
wirklich sehr. Morde gibt es leider immer wieder, aber dass sich ein Täter nach der Tötung noch an der Leiche (!) vergeht, das spricht schon eine deutliche Sprache.


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

13.08.2025 um 13:33
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil teilweise aufgehoben. Die bei der Strafzumessung angenommene optimistische Prognose zur Entwicklung des Täters hielt der Überprüfung des BGH nicht stand, das LG Kassel hatte hierbei Rechtsfehler begangen.
Das Landgericht wandte Erwachsenenstrafrecht an, nutzte allerdings eine Ausnahmeregelung. Diese sieht vor, dass bei Heranwachsenden unter 21 Jahren statt einer lebenslangen Haftstrafe auch eine Strafe zwischen zehn und 15 Jahren verhängt werden kann. Das ist möglich, wenn erwartet werden kann, dass sich der Täter nach seiner Haftstrafe wieder erfolgreich in die Gesellschaft eingliedert.

(...)

Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH. Dieser hob die Entscheidung über die Strafe nun auf, das Landgericht muss neu darüber verhandeln. Es unterlegte die positive Erwartung, dass der Täter noch formbar sei, dem BGH zufolge nicht mit tragfähigen Tatsachen.

Ein Gutachter stellte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit einem hohen Anteil an psychopathischen Merkmalen bei dem Mann fest. Ein Erfolg der Therapie in der Haft sei eher unwahrscheinlich. Das Landgericht brauche darum gewichtige Argumente für eine günstige Prognose, erklärte der BGH. Diese fehlten aber.
https://www.stern.de/news/mord-an-14-jaehriger-in-hessen--strafe-fuer-taeter-wird-neu-verhandelt-35969528.html


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

13.08.2025 um 13:41
Der Beschluss des 2. Strafsenats des BGH zum Fall Marie Sophie vom 29.7.2025 (2 StR 314/25) ist schon auf der Seite des Bundesgerichtshofs verfügbar.

Es handelt sich um 10-seitiges PDF-Dokument mit ausführlicher Begründung der Entscheidung.

Man kann meines Wissens nach keine direkten Links auf die BGH-Entscheidungen setzen, aber wenn man auf der folgenden Seite nach der Aktennummer sucht (s. o.), sollte man das Dokument leicht finden können.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=dfedf5c40ac1e2762a61d1dfbf754249

P. S.: Ich denke der Stern-Artikel enthält eine falsche Aktennummer. Die von mir oben angegebene Nummer sollte richtig sein.


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

13.08.2025 um 19:09
Die Hessenschau hat nun auch einen Bericht darüber gebracht:

https://www.hessenschau.de/panorama/bgh-mord-an-schuelerin-aus-bad-emstal-muss-neu-verhandelt-werden-v1,bad-emstal-mord-schuelerin-neuverhandlung-100.html


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

13.08.2025 um 20:04
schlimm für die Angehörigen von Marie-Sophie, dass die Wunden wieder aufgerissen werden.

ich versteh das nicht wirklich......heisst das, dass der Tæter im fehlerhaften Verfahren eine zu hohe oder zu niedrige Strafe bekommen hat?


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

13.08.2025 um 20:22
Zitat von dieRaebindieRaebin schrieb:schlimm für die Angehörigen von Marie-Sophie, dass die Wunden wieder aufgerissen werden.
Da hast Du sicherlich recht - wobei es in diesem Fall jedoch darum geht, dass dem Täter nicht zu Unrecht eine günstige Prognose zugeschrieben wird, was wahrscheinlich auch im Sinne der Familie ist.
Zitat von dieRaebindieRaebin schrieb:heisst das, dass der Tæter im fehlerhaften Verfahren eine zu hohe oder zu niedrige Strafe bekommen hat?
Das Landgericht hat eine Ausnahmeregelung angewendet, weshalb der Täter nur zu 11 Jahren / 9 Monaten verurteilt wurde, und nicht wie eigentlich im Erwachsenenstrafrecht vorgesehen zu lebenslänglich.

Die Ausnahmeregelung kann allerdings nur Anwendung finden,
Zitat von LackyLuke77LackyLuke77 schrieb:wenn erwartet werden kann, dass sich der Täter nach seiner Haftstrafe wieder erfolgreich in die Gesellschaft eingliedert.
Und genau diese Erwartung ist vom Gericht nicht ausreichend begründet dargelegt worden; das psychiatrische Gutachten des Täters widerspricht dem sogar eigentlich. Deshalb wurde das Urteil nun aufgehoben.


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14.08.2025 um 09:28
https://www.hna.de/lokales/wolfhagen/bad-emstal-ort77281/nach-mordfall-an-14-jaehriger-in-bad-emstal-bgh-hebt-urteil-auf-93881833.html

dieser Artikel war gestern in der HNA....

ergænzend möchte ich sagen: der Täter war nicht ihr Freund, sondern ein Bekannter, der Marie-Sophie nachgestellt hat und abgewiesen wurde !


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

14.08.2025 um 11:24
Zitat von dieRaebindieRaebin schrieb:ergænzend möchte ich sagen: der Täter war nicht ihr Freund, sondern ein Bekannter, der Marie-Sophie nachgestellt hat und abgewiesen wurde !
Naja, Polizei und Angehörige haben das etwas differenzierter formuliert.
Laut Polizeiangaben handelt es sich bei dem Mann um einen „einen freundschaftlich Bekannten des Opfers“.
Wie RTL weiter berichtet, habe die Mutter auf die Frage, ob ihre Tochter mit dem nun Tatverdächtigen befreundet gewesen sei, geantwortet: „Kann man so sagen, kann man nicht so sagen“. Demnach hätten die beiden eigentlich keinen Kontakt haben sollen, doch: „Aber er war halt besessen von ihr“. Mehr könne und dürfe sie aktuell nicht sagen, so die Mutter in dem kurzen Gespräch weiter.
Quelle: https://www.merkur.de/deutschland/obduktion-vermisste-14-jaehriger-aus-nordhessen-maedchenleiche-tot-zr-92549309.html

Es gab wohl auch einen größeren gemeinsamen Freundeskreis und das Opfer hat sich den Ermittlungserkenntnissen zu Folge ja auch freiwillig mit ihm verabredet.


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

15.08.2025 um 19:21
Zitat von Schneewi77chenSchneewi77chen schrieb:Es gab wohl auch einen größeren gemeinsamen Freundeskreis und das Opfer hat sich den Ermittlungserkenntnissen zu Folge ja auch freiwillig mit ihm verabredet.
Ohne jetzt die Einzelheiten zu kennen, halte ich es immer wieder für einen großen Fehler von Frauen gleich welchen Alters, sich mit einem Mann zu treffen in der Hoffnung, dass er sich nachfolgend an Grenzen hält, nachdem man Tacheles geredet hat. Ein solches Treffen sollte man nur an einem belebten Ort in einem Café o.ä. verabreden, aber niemals an einem einsamen Ort. An einem öffentlichen Ort muss sich jeder benehmen. Im Zweifel kann man um Hilfe von anwesenden Menschen bitten. Das ist vielleicht unangenehm. aber manchmal geht es nicht anders.
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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

15.08.2025 um 20:17
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:einen
Ich finde es sehr schwierig zu behaupten, dass Frauen hier einen Fehler machen sich mit männlich gelesenen Menschen zu treffen, an einem abgelegenen Ort , nur weil sie diesem zum Opfer fallen könnten? Allein dieser Gedankengang, wird Mädchen und Frauen in keiner Gegend dieser Welt hilfreich sein. Denn es gibt genügend Beispiele, die auch in öffentlichen Räumen Gewalttaten geschehen lassen.
Es sollte eher ein anderes Gedankengut notwendig werden: Warum alles in der Welt , sollten Frauen zur Vorsicht ( was natürlich aus körperlicher Sicht oft richtig sein mag )angehalten werden, anstatt Männer beigebracht wird, wie man klar ausgesprochene Grenzen respektiert- in allen Wegen , an allen Orten.
Frauen sind Opfer, weil sie auch von der Gesellschaft oft zu Opfern gemacht werden, AUCH durch die Betrachtung der „Sicherheitsräume“- ich denke , da sind wir uns alle einig.
Und ohne dir zu nahe zu treten- es ist schwierig solche Aussagen zu treffen, rein faktisch.


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

15.08.2025 um 20:18
Zitat von JamesRockfordJamesRockford schrieb:Ohne jetzt die Einzelheiten zu kennen, halte ich es immer wieder für einen großen Fehler von Frauen gleich welchen Alters, sich mit einem Mann zu treffen in der Hoffnung, dass er sich nachfolgend an Grenzen hält, nachdem man Tacheles geredet hat. Ein solches Treffen sollte man nur an einem belebten Ort in einem Café o.ä. verabreden, aber niemals an einem einsamen Ort. An einem öffentlichen Ort muss sich jeder benehmen. Im Zweifel kann man um Hilfe von anwesenden Menschen bitten. Das ist vielleicht unangenehm. aber manchmal geht es nicht anders.
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Sorry, mein Beitrag von oben, bezog sich auf diese Aussage..


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

16.08.2025 um 11:19
Zitat von Aktenstaub_24Aktenstaub_24 schrieb:Ich finde es sehr schwierig zu behaupten, dass Frauen hier einen Fehler machen sich mit männlich gelesenen Menschen zu treffen, an einem abgelegenen Ort , nur weil sie diesem zum Opfer fallen könnten?
Zitat von Aktenstaub_24Aktenstaub_24 schrieb:Und ohne dir zu nahe zu treten- es ist schwierig solche Aussagen zu treffen, rein faktisch.
Zitat von Aktenstaub_24Aktenstaub_24 schrieb:Frauen sind Opfer, weil sie auch von der Gesellschaft oft zu Opfern gemacht werden, AUCH durch die Betrachtung der „Sicherheitsräume“- ich denke , da sind wir uns alle einig.
Ne, da sind wir uns ganz und gar nicht einig.
Das was @JamesRockford schrieb ist einfach nur ein Hinweis, wo Gefahr drohen kann. Und es entspricht auch dem, was die Polizei und Experten zu dem Thema Stalking und Gewalt in Partnerschaften oft raten.
Es geht doch hier nicht darum, Frauen vorzuwerfen, der Fehler läge bei ihnen. Sondern darum, sie vor so einem - dann leider möglicherweise für sie fatal verlaufenden - Fehler zu schützen.

Was Du schreibst ist eben leider reines Wunschdenken. Es nützt doch niemanden darauf zu pochen, dass Frauen gefälligst das Recht haben, überall hinzugehen, ohne dass sie gefährtdet sind, wenn die Fakten eben anders aussehen. In der Realität wird man es doch nie schaffen, alle Männer so zu erziehen, dass es für Frauen de facto keine Gefahrensituationen und Bedrohungen durch Männer gibt.
In manchen Lebenssitutionen ist es einfach sinnvoller, seine eigenen psychische und physische Unversertheit zu schützen, als auf seinem Recht zu bestehen, gefälligst immer und überall hingehen zu dürfen ohne Angst haben zu müssen.


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

16.08.2025 um 18:47
Zitat von GrillageGrillage schrieb:alle einig.
Ne, da sind wir uns ganz und gar nicht einig.
Das was @JamesRockford schrieb ist einfach nur ein Hinweis, wo Gefahr drohen kann. Und es entspricht auch dem, was die Polizei und Experten zu dem Thema Stalking und Gewalt in Partnerschaften oft raten.
Es geht doch hier nicht darum, Frauen vorzuwerfen, der Fehler läge bei ihnen. Sondern darum, sie vor so einem - dann leider möglicherweise für sie fatal verlaufenden - Fehler zu schützen.
Also wenn das die Polizei Frauen in Partnerschaften rät, dann frag ich mich aber ganz gewaltig, wo du diese Quelle her hast?

Ich gebe dir auf jeden Fall recht , dass @JamesRockford da bestimmt etwas grundlegendes mit meint, worauf du dich jetzt beziehen magst. Aber was die Statistiken wirklich in 2025 sagen, ist, dass Frauen auch in öffentlichen Räumen, meist von weißen cis Männern , Gewalt erfahren. Und das auch , wenn zivile Bevölkerung dabei zuschaut. Denn Gewalt ist subtil und fängt bereits an der Supermarktkasse bei einem Streitgespräch an und kann tötlich in den eigenen vier Wänden enden.
Wo ich rechtgeben muss, ist dass es mehr Möglichkeiten geben sollte , an die sich insbesondere Frauen und auch junge Mädchen , wenden können sollte. Institutionen die vor allem Gewalt an Frauen und jungen Mädchen behandeln und einen schützenswerten Raum darstellen. Davon gibt es nämlich auch deutlich zu wenig. Frauenhäuser sind voll. Und es ist absoluter Alltag; dass zum Beispiel Frauenhäuser voll sind. Beratungsstellen die genau da ansetzen, keinen Menschen mehr Anlaufmöglichkeiten bieten können, weil ihre Kapazitäten nicht ausreichen.

Und wo setzt man da an? Natürlich mit Aufklärung , Aufarbeitung usw. Was nicht heißt , dass ich euren Grundgedanken dahinter nicht auch vertrete- aber es ist schlichtweg nicht wahr, dass Frauen in öffentlichen Räumen weniger körperliche und emotionale Gewalt erfahren. Die meisten töten übrigens ihre Partner:innen in ihren eigenen Vertrauen vier Wänden!
Und man kann diese strukturelle und auch gewollten Machtmissbräuche nicht brechen, indem man Frauen dazu rät sich mit potenziell gefährlichen Männern denen sie zum Opfer gefallen sind, auf welche Weise auch immer, dazu rät, sich nur an bestimmten Ortschaften zu treffen. Das muss einfach viel niederschwelliger geschehen , denn an diesem
Punkt ist es meistens schon zu spät.

Und wie gesagt, ich verstehe den Grundgedanken den ihr hier anbringt und halte ich dennoch für die falsche Richtung!


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

16.08.2025 um 21:43
Es ging vermutlich darum, das berüchtigte "letzte Treffen" nach einer Trennung (Schlüssel abgeben, noch mal reden, einen Karton mit Sachen übergeben etc.) als das zu kennzeichnen, was es ist: Brandgefährlich für die beteiligte Frau.

Femizide folgen oft ähnlichen Mustern. Das "letzte Treffen", von dem sich die Frau verspricht, den Mann danach endlich los zu sein, wird oft als Tatgelegenheit genutzt.

Darauf hinzuweisen, verschweigt weder das strukturelle Problem, noch weist es dem Opfer eine Mitschuld zu.


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Bad Emstal, 14jährige tot aufgefunden

16.08.2025 um 21:56
Zitat von sallomaeandersallomaeander schrieb:Darauf hinzuweisen, verschweigt weder das strukturelle Problem, noch weist es dem Opfer eine Mitschuld zu.
Danke.
Zitat von Aktenstaub_24Aktenstaub_24 schrieb:Also wenn das die Polizei Frauen in Partnerschaften rät, dann frag ich mich aber ganz gewaltig, wo du diese Quelle her hast?
Nur ein Beispiel:
Britta Bannenberg ist Kriminologin und Lehrstuhlinhaberin an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Sie sagt, die Debatte um eine Erweiterung der Mordmerkmale gerade bei Trennungstötungen gebe es seit vielen Jahren. Heute, sagt sie, würden bei solchen Taten die Mordmerkmale aber restriktivierter ausgelegt als früher. Das Problem sieht sie eher beim Thema Prävention. Bannenberg sagt: In den meisten Fällen gebe es vor einer Tötung Vorzeichen, die von den Ermittlungsbehörden ernst genommen werden müssten.

Dazu zählt sie zum Beispiel, wenn der Mann der Frau nach einer Trennung mit dem Tod droht. Oder wenn er alles dafür tue, die Kontrolle über das Leben der Partnerin zu behalten. »Besonders gefährlich wird es für eine Frau, wenn Männer um eine letzte Aussprache bitten.« Was die Forschung aber bisher nicht gezeigt habe, sei, wie lange nach einer Drohung noch mit einer Tat gerechnet werden müsse. Manchmal seien es Tage, manchmal ein halbes Jahr. Klar sei aber: »Die Polizei muss solche Drohungen in jedem Fall ernst nehmen.«

Wie Bannenberg sagt, spiele das Alter oder die soziale Herkunft bei den Tätern eine untergeordnete Rolle. Hintergrund könnten auch ökonomische Krisen oder der Streit um die Kinder sein, wobei die Kriminologin betont, dass es in der Regel um Machtkämpfe gehe. Die Täter meinten, Frauen seien weniger wert und der Mann der dominante Part in einer Beziehung.
Quelle: https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/femizid-als-mordmerkmal-93824868.html (fett von mir)


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